• Sixty-fifth Congress of the United States of Astor


    Be it enacted by the Senate of the United States of Astor:



    An Act

    To enhance the checks and balances in the Appointment of Leadership Officials by requiring the Advice and Consent of the Senate in the case of certain vacancies in positions currently exempted.



    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Better Appointment to Leadership Advice by New Consent Enhancements (BALANCE) Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. Amendments to the Senate Advice and Consent Act.

    Der Senate Advice and Consent Act vom 21. Dezember 2017 wird wie folgt ergänzt:

    (a) In Appendix A wird in Nr. 2 Buchstabe b ergänzt:

    b) Deputy Heads of Department oder funktional gleichwertiger Amtsträger (nach Maßgabe von Appendix B)

    (b) Es wird dem Gesetz ein Appendix B mit Gesetzeskraft beigefügt:

    Appendix B - Special Procedure for the Appointment of Acting Heads of Departments

    (1) Die Berufung von Leitungsbeamten im Range eines Deputy Head of Department (App. A Nr. 2b) bedarf der Durchführung eines Verfahrens nach Sec. 1 Ssc. 1 dieses Gesetzes nur, solange eine Vakanz im nachfolgenden Sinne vorliegt:

    1. die Position des Behördenleiters ist zum Zeitpunkt der Ernennung, an die nach Maßgabe dieser Bestimmungen eine Nominierung zu treten hat, unbesetzt oder

    2. der Behördenleiter hat seinen Rücktritt angeboten, über den zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht entschieden wurde

    (Appointment of Acting Head of Department).

    (2) Section 1 gilt nicht und eines Verfahrens nach diesem Gesetz bedarf es nicht, wenn

    1. die Ernennung innerhalb von 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung oder nach Eintritt der Vakanz dieses Leitungspostens selbst erfolgt und

    2. die Ernennung alle der folgenden Bedingungen durch Verweis auf dieses Verfahren erfüllt:

    a) binnen 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung wird dem Senat eine Nominierung zugeleitet,

    b) die in der Nominierung genannte Person ist nicht identisch mit der Person, die zum Acting Head of Department ernannt wurde,

    c) die Ernennung ist auf den Amtsantritt des neuen Behördenleiters befristet (ohne eine erneute Ernennung zum Deputy Head of Department nach den mit Wegfall der Vakanz geltenden Bestimmungen auszuschließen),

    d) die Ernennung ist dahingehend bedingt, dass

    aa) sie mit dem Ablauf von 48 Stunden als aufgehoben gilt, nachdem eine Erledigungserklärung (Sec. 3 Ssc. 3) der maßgeblichen Nominierung erfolgt ist,

    bb) sie mit dem Ablauf von 7 Tagen nach der Ablehnung der maßgeblichen Nominierung als aufgehoben gilt, wenn bis dahin keine neue Nominierung erfolgt ist,

    cc) sie mit dem Zeitpunkt als aufgehoben gilt, in dem der so ernannte Acting Head of Department für die Vakanz oder ein anderes Amt nominiert wird.

    (3) Keine Bestimmung dieses Appendix steht der Beauftragung eines Bediensteten, der nicht im politischen Verwaltungsdienst nach dem Federal Employees Act steht, mit der geschäftsführenden Wahrnehmung der Aufgaben eines Deputy Head of Department (Acting Deputy Head of Department) entgegen, wenn diese Position nach dem geltenden Organisationsplan des Departments zur Stellvertretung berufen ist.

    (4) Sofern keine Vakanz der Behördenleitung vorliegt, bedarf es keinesfalls der Durchführung eines solchen Verfahrens.


    SECTION 3. Coming-into force.

    Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften mit alleiniger Zustimmung des Senats als Änderungsgesetz in Kraft.






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    President of the Senate



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    President of the United States

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