
Auriol de Salle vs. USEO
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- Third District (FL):
- I. N. Jones
Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.149 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Typhon Knight.
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Handlung
Hat die Zustellung der Klage zur Kenntnis genommen und gibt bekannt, dass sie selbst die Vertretung übernehmen wird.
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Handlung
Die Klageschrift wird mit dem Eingangsstempel versehen und der Beklagten zugestellt.
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Handlung
Der Chief Judge hat das Verfahren The Hon. Typhon Knight, Federal Judge, zugewiesen.
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Handlung
Sieht sich die Akten erstmals durch.
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Mr. I. N. Jones, ihr Antragsschreiben ist offensichtlich unvollständig. Bitte ergänzen Sie A. 5. damit wir mit vollständigen Unterlagen beginnen können. Oder wäre das lediglich eine Doppelung der Nummer 4?
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Your Honor,
ich bitte diesen faux-pas zu entschuldigen.
A. 5. müsste wie folgt lauten: "5. Der Antragsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die „Hinderung eines Wahlberechtigten an der Stimmabgabe durch eine Bundes- oder Staatsbehörde“ (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 lit. a FEA), da er bei der dieser Stichwahl zugrundeliegenden Ausgangswahl nicht teilnehmen konnte."
Die Antragsschrift, nebst einer Rechtschreibkorrektur in A. 4. ("Abntzagsteller") sowie in B. ("Antragsgenerin"), bitte ich daher wie folgt zu verakten und zu verwenden:
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Thank you.
Mrs. Bouloux, Sie haben das Recht sich zur Zuständigkeit dieses Gerichts und zur Zulässigkeit der Klage einzulassen.
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Your Honor,
Hinsichtlich der Zuständigkeit dieses Gerichtes und der Zulässigkeit der Klage erhebe ich keinen Einwand. Den in der Klageschrift eingeforderten Anspruch erkennt das USEO nicht an.
Weiters beantrage ich, den Antrag C3 auf Aussetzung der Stichwahl mittels einstweiliger Verfügung abzulehnen, da
- die Wahl seit nun mehr 20 Stunden läuft und bereits eingeleitet worden ist;
- das Weiterlaufen der Wahl keine irreversiblen Folgen für den Kläger hat, insbesondere weil
- falls der Kläger mit seiner Klage Erfolg hat und das Gericht eine Wahlwiederholung anordnet, dies durch die Weiterführung des jetzigen Wahlganges in keinster Weise beeinträchtigt wird.
Eine einstweilige Verfügung zum Abbruch der Wahl wäre daher nicht zweck- und verhältnismäßig.
Ich schlage daher vor, nicht den Abbruch der Wahl einstweilig zu verfügen, sondern lediglich die Verkündigung des Ergebnisses und Ausstellung des Wahlscheines bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Sache auszusetzen. Hinsichtlich der Behauptung der Rechte des Klägers würde eine derartige Verfügung denselben Zweck mit gelinderen Mitteln erfüllen, als dies ein Wahlabbruch täte.
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Your Honor,
es in der Tat richtig, dass die Stichwahl bereits eingeleitet wurde, als der Schriftsatz eingereicht worden ist.
Ich bin mir dem Vorschlag einverstanden, die Verkündigung des Ergebnisses und Ausstellung des Wahlscheines bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Sache auszusetzen.
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Nun denn.
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Thank you, your Honor.
Ich ersuche somit um raschestmögliche Eröffnung der Hauptverhandlung.
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Mrs. Bouloux,
aus Ihren bisherigen Ausführungen entnehme ich, dass sie nicht gewillt sind, die Klage, eine Schuld oder den Anspruch des Klägers anzuerkennen, wenn ich dieselbe zulasse, wozu ich gerade im Begriff bin?
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Your Honor,
das ist korrekt.
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Handlung
Nimmt das zur Kenntnis.
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