~ ~ ~
LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
Attorneys-at-Law
Agnus Dei, January 24, 2022
To the United States District Court
for the Third District in New Barnstorvia, FL
We file the following Motion on behalf of our client and the Plaintiff in this Case, Mr. Gilbert Auriol de Salle,
subject and according to the attached Power of Attorney.
A Motion for a Writ of Mandamus regarding an Election Appeal against the Gubernatorial Elections in Freeland
including a
Motion for a Preliminary Injunction against the holding of a Gubernatorial Election runoff election
by
Mr. Gilbert Auriol de Salle, FL
- Plaintiff -
vs
United States Electoral Office, FL
- Defendant -
A. Jurisdiction
1. Die sachliche Zuständigkeit besteht gemäß Ch. I, Sec. 1 SSec. 1 Federal Elections Act (FEA) in Verbindung mit Ch. II, Sec. 2, Ssc. 4 Federal Judiciary Act (FJA).
2. Die örtliche Zuständigkeit liegt gemäß Ch. II, Sec. 2, Ssc. 2 FJA beim Third District Court, da der Kläger dort seinen Wohnsitz hat.
3. Seit Bekanntgabe des Ergebnisses (20.01.2022) sind weniger als 5 Tage vergangen (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 FEA), die gesetzlich geforderte Frist ist daher gewahrt.
4. Der Abntzagsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf Wahlanfechtung auf die „Feststellung eines vom tatsächlichen Wahlergebnisses abweichenden Wahlergebnisses, soweit das USEO das Ergebnis nicht richtigstellt,“ (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 lit. c FEA).
5. Der Antragsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf
6. Die Antragsgegnerin hat unmittelbar nach Feststellung eines fehlerhaften Wahlergebnisses eine Wahlwiederholung angesetzt. Auch hat sie nach der Intervention des Klägers gegen die Feststellung des Wahlergebnisses ihre irrige Rechtsauffassung bekräftigt und hat damit einer außergerichtlichen Einigung eine Absage erteilt. Sie hat des Weiteren das Ergebnis der ohne den Antragsteller durchgeführten Wiederholungswahl öffentlich festgestellt und wegen eines Stimmengleichstandes eine Stichwahl angesetzt. Deshalb ist der Gang vor dieses Gericht unmittelbar gegeben.
B. Facts
1. Die Antragsgenerin veröffentlichte am 20.01.2022 das Wahlergebnis zur Gouverneurswahl in Freeland, dass es vom 17.01.2022 bis zum 20.01.2022 Namens und im Auftrage des Commonwealth of Freeland durchgeführt hat.
2. Die Antragsgenerin stellte fest, dass der Kläger am 07.01.2022 seine Citizenship Card verloren habe.
4. Die Antragsgenerin behauptete daraufhin, dass die Stimme des Klägers aufgrund des (knappen) Wahlergebnisses "unzweifelhaft entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt" habe.
5. Die Antragsgenerin setzte daraufhin eine Wiederholungswahl an, bei der all jene Personen wahlberechtigt wären, deren Name im regulären Wählerverzeichnis aufgeführt sind und nicht gestrichen wurde. Der Kläger befand sich nicht unter diesen Personen.
6. Unter korrekter Anwendung von Sec. 1, SSec. 1 Freeland Gubernatorial Election Act (FGEA) stand dem Antragsteller das Wahlrecht zu. Er hat sein 16. Lebensjahr bereits vollendet, war im Zeitpunkt seiner Stimmabgabe im Besitz einer Citizenship-Card. Zudem hatte er ganz offensichtlich Zugang zur Wahlkabine und einen Stimmzettel ausgehändigt bekommen. Weitere Einschränkungen des Wahlrechtes hat der Commonwealth of Freeland bei der Gouverneurswahl nicht vorgenommen.
7. Chap. I Sec. 2 SSec. 4 FEA kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem USEO die Wahlberechtigten und zugelassenen Kandidaten durch die ersuchende Stelle, dem Commonwealth of Freeland, nicht mitgeteilt worden sind und allein wegen dieser ausbleibenden Mitteilung ein Wahlrecht des Klägers zu verneinen ist.
C. Motions
1. Es wird beantragt festzustellen, dass das Wahlergebnis der Gouverneurswahl in Freeland am 20.01.2022 fehlerhaft festgestellt worden ist.
2. Es wird beantragt anzuordnen, dass das vorgenannte Wahlergebnis in korrekter Form neu festzustellen ist.
3. Es wird ferner beantragt, die aus der fehlerhaften Feststellung der Antragsgegnerin resultierende Stichwahl zum Gouverneur von Freeland, die am heutigen 24.01.2022 um 20 Uhr beginnen soll, bis nach einer Entscheidung in der Hauptsache per einstweiliger Verfügung auszusetzen.
D. Evidence
1. Das Ergebnisprotokoll der Wahlsoftware des USEO zur Gouverneurswahl in Freeland, die vom 17.01.2022 bis zum 20.01.2022 durchgeführt worden ist.
2. Die öffentliche Feststellung des Wahlergebnisses der Gouverneurswahl durch die Antragsgegnerin vom 20.01.2022.
3. Die subsequente Feststellung des Ergebnisses der von der Antragsgegnerin angesetzten Wiederholungswahl vom 24.01.2022 nebst der zeitlich folgenden öffentlichen Mitteilung, dass eine Stichwahl angesetzt sei.
On behalf of the plaintiff,

Attorney-at-Law
~ ~ ~
LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
Attorneys-at-Law
I hereby appoint and empower Attorneys-at-Law Lovecraft Hamlin Jones LLP - Agnus Dei, NA - to represent me in all proceedings, judicial and extrajudicial. This shall include all proceedings arising therefrom.
Port Bologne, FL
January 20, 2022
Gilbert Auriol de Salle


