Auriol de Salle vs. USEO

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  • ~ ~ ~

    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES

    Attorneys-at-Law


    Agnus Dei, January 24, 2022



    To the United States District Court

    for the Third District in New Barnstorvia, FL




    We file the following Motion on behalf of our client and the Plaintiff in this Case, Mr. Gilbert Auriol de Salle,

    subject and according to the attached Power of Attorney.



    A Motion for a Writ of Mandamus regarding an Election Appeal against the Gubernatorial Elections in Freeland

    including a

    Motion for a Preliminary Injunction against the holding of a Gubernatorial Election runoff election



    by


    Mr. Gilbert Auriol de Salle, FL

    - Plaintiff -


    vs


    United States Electoral Office, FL

    - Defendant -



    A. Jurisdiction

    1. Die sachliche Zuständigkeit besteht gemäß Ch. I, Sec. 1 SSec. 1 Federal Elections Act (FEA) in Verbindung mit Ch. II, Sec. 2, Ssc. 4 Federal Judiciary Act (FJA).

    2. Die örtliche Zuständigkeit liegt gemäß Ch. II, Sec. 2, Ssc. 2 FJA beim Third District Court, da der Kläger dort seinen Wohnsitz hat.

    3. Seit Bekanntgabe des Ergebnisses (20.01.2022) sind weniger als 5 Tage vergangen (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 FEA), die gesetzlich geforderte Frist ist daher gewahrt.

    4. Der Abntzagsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf Wahlanfechtung auf die „Feststellung eines vom tatsächlichen Wahlergebnisses abweichenden Wahlergebnisses, soweit das USEO das Ergebnis nicht richtigstellt,“ (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 lit. c FEA).

    5. Der Antragsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf

    6. Die Antragsgegnerin hat unmittelbar nach Feststellung eines fehlerhaften Wahlergebnisses eine Wahlwiederholung angesetzt. Auch hat sie nach der Intervention des Klägers gegen die Feststellung des Wahlergebnisses ihre irrige Rechtsauffassung bekräftigt und hat damit einer außergerichtlichen Einigung eine Absage erteilt. Sie hat des Weiteren das Ergebnis der ohne den Antragsteller durchgeführten Wiederholungswahl öffentlich festgestellt und wegen eines Stimmengleichstandes eine Stichwahl angesetzt. Deshalb ist der Gang vor dieses Gericht unmittelbar gegeben.


    B. Facts

    1. Die Antragsgenerin veröffentlichte am 20.01.2022 das Wahlergebnis zur Gouverneurswahl in Freeland, dass es vom 17.01.2022 bis zum 20.01.2022 Namens und im Auftrage des Commonwealth of Freeland durchgeführt hat.

    2. Die Antragsgenerin stellte fest, dass der Kläger am 07.01.2022 seine Citizenship Card verloren habe.

    4. Die Antragsgenerin behauptete daraufhin, dass die Stimme des Klägers aufgrund des (knappen) Wahlergebnisses "unzweifelhaft entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt" habe.

    5. Die Antragsgenerin setzte daraufhin eine Wiederholungswahl an, bei der all jene Personen wahlberechtigt wären, deren Name im regulären Wählerverzeichnis aufgeführt sind und nicht gestrichen wurde. Der Kläger befand sich nicht unter diesen Personen.

    6. Unter korrekter Anwendung von Sec. 1, SSec. 1 Freeland Gubernatorial Election Act (FGEA) stand dem Antragsteller das Wahlrecht zu. Er hat sein 16. Lebensjahr bereits vollendet, war im Zeitpunkt seiner Stimmabgabe im Besitz einer Citizenship-Card. Zudem hatte er ganz offensichtlich Zugang zur Wahlkabine und einen Stimmzettel ausgehändigt bekommen. Weitere Einschränkungen des Wahlrechtes hat der Commonwealth of Freeland bei der Gouverneurswahl nicht vorgenommen.

    7. Chap. I Sec. 2 SSec. 4 FEA kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem USEO die Wahlberechtigten und zugelassenen Kandidaten durch die ersuchende Stelle, dem Commonwealth of Freeland, nicht mitgeteilt worden sind und allein wegen dieser ausbleibenden Mitteilung ein Wahlrecht des Klägers zu verneinen ist.


    C. Motions

    1. Es wird beantragt festzustellen, dass das Wahlergebnis der Gouverneurswahl in Freeland am 20.01.2022 fehlerhaft festgestellt worden ist.

    2. Es wird beantragt anzuordnen, dass das vorgenannte Wahlergebnis in korrekter Form neu festzustellen ist.

    3. Es wird ferner beantragt, die aus der fehlerhaften Feststellung der Antragsgegnerin resultierende Stichwahl zum Gouverneur von Freeland, die am heutigen 24.01.2022 um 20 Uhr beginnen soll, bis nach einer Entscheidung in der Hauptsache per einstweiliger Verfügung auszusetzen.


    D. Evidence

    1. Das Ergebnisprotokoll der Wahlsoftware des USEO zur Gouverneurswahl in Freeland, die vom 17.01.2022 bis zum 20.01.2022 durchgeführt worden ist.

    2. Die öffentliche Feststellung des Wahlergebnisses der Gouverneurswahl durch die Antragsgegnerin vom 20.01.2022.

    3. Die subsequente Feststellung des Ergebnisses der von der Antragsgegnerin angesetzten Wiederholungswahl vom 24.01.2022 nebst der zeitlich folgenden öffentlichen Mitteilung, dass eine Stichwahl angesetzt sei.



    On behalf of the plaintiff,

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    Attorney-at-Law


    ~ ~ ~

    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES

    Attorneys-at-Law


    I hereby appoint and empower Attorneys-at-Law Lovecraft Hamlin Jones LLP - Agnus Dei, NA - to represent me in all proceedings, judicial and extrajudicial. This shall include all proceedings arising therefrom.


    Port Bologne, FL

    January 20, 2022


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    Gilbert Auriol de Salle

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


  • Handlung

    Hat die Zustellung der Klage zur Kenntnis genommen und gibt bekannt, dass sie selbst die Vertretung übernehmen wird.

    Noëlle Bouloux

    Ancien Directeur de l’USEO
    Ancien Ministre de l’État

  • Mr. I. N. Jones, ihr Antragsschreiben ist offensichtlich unvollständig. Bitte ergänzen Sie A. 5. damit wir mit vollständigen Unterlagen beginnen können. Oder wäre das lediglich eine Doppelung der Nummer 4?

  • Your Honor,


    ich bitte diesen faux-pas zu entschuldigen.


    A. 5. müsste wie folgt lauten: "5. Der Antragsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die „Hinderung eines Wahlberechtigten an der Stimmabgabe durch eine Bundes- oder Staatsbehörde“ (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 lit. a FEA), da er bei der dieser Stichwahl zugrundeliegenden Ausgangswahl nicht teilnehmen konnte."


    Die Antragsschrift, nebst einer Rechtschreibkorrektur in A. 4. ("Abntzagsteller") sowie in B. ("Antragsgenerin"), bitte ich daher wie folgt zu verakten und zu verwenden:


    ~ ~ ~

    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES

    Attorneys-at-Law


    Agnus Dei, January 24, 2022



    To the United States District Court

    for the Third District in New Barnstorvia, FL




    We file the following Motion on behalf of our client and the Plaintiff in this Case, Mr. Gilbert Auriol de Salle,

    subject and according to the attached Power of Attorney.



    A Motion for a Writ of Mandamus regarding an Election Appeal against the Gubernatorial Elections in Freeland

    including a

    Motion for a Preliminary Injunction against the holding of a Gubernatorial Election runoff election



    by


    Mr. Gilbert Auriol de Salle, FL

    - Plaintiff -


    vs


    United States Electoral Office, FL

    - Defendant -



    A. Jurisdiction

    1. Die sachliche Zuständigkeit besteht gemäß Ch. I, Sec. 1 SSec. 1 Federal Elections Act (FEA) in Verbindung mit Ch. II, Sec. 2, Ssc. 4 Federal Judiciary Act (FJA).

    2. Die örtliche Zuständigkeit liegt gemäß Ch. II, Sec. 2, Ssc. 2 FJA beim Third District Court, da der Kläger dort seinen Wohnsitz hat.

    3. Seit Bekanntgabe des Ergebnisses (20.01.2022) sind weniger als 5 Tage vergangen (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 FEA), die gesetzlich geforderte Frist ist daher gewahrt.

    4. Der Antragsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf Wahlanfechtung auf die „Feststellung eines vom tatsächlichen Wahlergebnisses abweichenden Wahlergebnisses, soweit das USEO das Ergebnis nicht richtigstellt,“ (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 lit. c FEA).

    5. Der Antragsteller bezieht sich bei seinem Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die „Hinderung eines Wahlberechtigten an der Stimmabgabe durch eine Bundes- oder Staatsbehörde“ (Ch. I, Sec. 3, SSec. 2 lit. a FEA), da er bei der dieser Stichwahl zugrundeliegenden Ausgangswahl nicht teilnehmen konnte.

    6. Die Antragsgegnerin hat unmittelbar nach Feststellung eines fehlerhaften Wahlergebnisses eine Wahlwiederholung angesetzt. Auch hat sie nach der Intervention des Klägers gegen die Feststellung des Wahlergebnisses ihre irrige Rechtsauffassung bekräftigt und hat damit einer außergerichtlichen Einigung eine Absage erteilt. Sie hat des Weiteren das Ergebnis der ohne den Antragsteller durchgeführten Wiederholungswahl öffentlich festgestellt und wegen eines Stimmengleichstandes eine Stichwahl angesetzt. Deshalb ist der Gang vor dieses Gericht unmittelbar gegeben.


    B. Facts

    1. Die Antragsgegnerin veröffentlichte am 20.01.2022 das Wahlergebnis zur Gouverneurswahl in Freeland, dass es vom 17.01.2022 bis zum 20.01.2022 Namens und im Auftrage des Commonwealth of Freeland durchgeführt hat.

    2. Die Antragsgegnerin stellte fest, dass der Kläger am 07.01.2022 seine Citizenship Card verloren habe.

    4. Die Antragsgegnerin behauptete daraufhin, dass die Stimme des Klägers aufgrund des (knappen) Wahlergebnisses "unzweifelhaft entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt" habe.

    5. Die Antragsgegnerin setzte daraufhin eine Wiederholungswahl an, bei der all jene Personen wahlberechtigt wären, deren Name im regulären Wählerverzeichnis aufgeführt sind und nicht gestrichen wurde. Der Kläger befand sich nicht unter diesen Personen.

    6. Unter korrekter Anwendung von Sec. 1, SSec. 1 Freeland Gubernatorial Election Act (FGEA) stand dem Antragsteller das Wahlrecht zu. Er hat sein 16. Lebensjahr bereits vollendet, war im Zeitpunkt seiner Stimmabgabe im Besitz einer Citizenship-Card. Zudem hatte er ganz offensichtlich Zugang zur Wahlkabine und einen Stimmzettel ausgehändigt bekommen. Weitere Einschränkungen des Wahlrechtes hat der Commonwealth of Freeland bei der Gouverneurswahl nicht vorgenommen.

    7. Chap. I Sec. 2 SSec. 4 FEA kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem USEO die Wahlberechtigten und zugelassenen Kandidaten durch die ersuchende Stelle, dem Commonwealth of Freeland, nicht mitgeteilt worden sind und allein wegen dieser ausbleibenden Mitteilung ein Wahlrecht des Klägers zu verneinen ist.


    C. Motions

    1. Es wird beantragt festzustellen, dass das Wahlergebnis der Gouverneurswahl in Freeland am 20.01.2022 fehlerhaft festgestellt worden ist.

    2. Es wird beantragt anzuordnen, dass das vorgenannte Wahlergebnis in korrekter Form neu festzustellen ist.

    3. Es wird ferner beantragt, die aus der fehlerhaften Feststellung der Antragsgegnerin resultierende Stichwahl zum Gouverneur von Freeland, die am heutigen 24.01.2022 um 20 Uhr beginnen soll, bis nach einer Entscheidung in der Hauptsache per einstweiliger Verfügung auszusetzen.


    D. Evidence

    1. Das Ergebnisprotokoll der Wahlsoftware des USEO zur Gouverneurswahl in Freeland, die vom 17.01.2022 bis zum 20.01.2022 durchgeführt worden ist.

    2. Die öffentliche Feststellung des Wahlergebnisses der Gouverneurswahl durch die Antragsgegnerin vom 20.01.2022.

    3. Die subsequente Feststellung des Ergebnisses der von der Antragsgegnerin angesetzten Wiederholungswahl vom 24.01.2022 nebst der zeitlich folgenden öffentlichen Mitteilung, dass eine Stichwahl angesetzt sei.



    On behalf of the plaintiff,

    sig_inj.png

    Attorney-at-Law

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


  • Your Honor,


    Hinsichtlich der Zuständigkeit dieses Gerichtes und der Zulässigkeit der Klage erhebe ich keinen Einwand. Den in der Klageschrift eingeforderten Anspruch erkennt das USEO nicht an.


    Weiters beantrage ich, den Antrag C3 auf Aussetzung der Stichwahl mittels einstweiliger Verfügung abzulehnen, da

    1. die Wahl seit nun mehr 20 Stunden läuft und bereits eingeleitet worden ist;
    2. das Weiterlaufen der Wahl keine irreversiblen Folgen für den Kläger hat, insbesondere weil
    3. falls der Kläger mit seiner Klage Erfolg hat und das Gericht eine Wahlwiederholung anordnet, dies durch die Weiterführung des jetzigen Wahlganges in keinster Weise beeinträchtigt wird.

    Eine einstweilige Verfügung zum Abbruch der Wahl wäre daher nicht zweck- und verhältnismäßig.


    Ich schlage daher vor, nicht den Abbruch der Wahl einstweilig zu verfügen, sondern lediglich die Verkündigung des Ergebnisses und Ausstellung des Wahlscheines bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Sache auszusetzen. Hinsichtlich der Behauptung der Rechte des Klägers würde eine derartige Verfügung denselben Zweck mit gelinderen Mitteln erfüllen, als dies ein Wahlabbruch täte.

    Noëlle Bouloux

    Ancien Directeur de l’USEO
    Ancien Ministre de l’État

  • Your Honor,


    es in der Tat richtig, dass die Stichwahl bereits eingeleitet wurde, als der Schriftsatz eingereicht worden ist.


    Ich bin mir dem Vorschlag einverstanden, die Verkündigung des Ergebnisses und Ausstellung des Wahlscheines bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Sache auszusetzen.

    IRVING NEALSON JONES
    LOVECRAFT | HAMLIN | JONES
    Attorneys-at-Law *


  • Nun denn.


    seal_district_courts_small.png


    U.S. District Court for the Third District

    (New Barnstorvia, FL)


    Office of The Hon. Typhon Knight, Federal Judge


    --- CIVIL CASE --


    On the motion for preliminary injunction

    in the civil case


    Mr. Gilbert Auriol de Salle, FL


    represented by Lovecraft Hamlin Jones LLP Attorneys-at-law


    vs.


    United States Electoral Office (USEO)


    the U.S. District Court for the Third District

    - The Hon. Typhon Knight, Federal Judge, presiding -

    makes the following


    O R D E R



    1. Dem Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird wie folgend bestimmt stattgegeben.

    2. Das USEO ist angewiesen, die Ergebnisse der zur Stunde noch laufenden Stichwahl zum Senator für Freeland zurückzuhalten und nicht zu veröffentlichen, bis in dieser Sache eine Entscheidung getroffen ist.


    It is so ordered.


    O P I N I O N

    of the Court




    I.

    1. Der Kläger hat seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, genauer Port Bologne, Freeland, und wird kraft Vollmacht, die dem Gericht vorliegt, durch seinen Anwalt vertreten.

    2. Die Beklagte ist eine Bundesbehörde der Vereinigten Staaten, der die Klage durch das Gericht zugestellt wurde.

    3. Gemäß Ch. 2 Sec. 2 SSec. 2 Federal Judiciary Act ist der Federal District Court for the Third District zuständig, da der Kläger seinen Wohnsitz im Bezirk des Gerichtes hat. Die örtliche Zuständigkeit ist damit begründet.


    II.

    1.

    a) Der Kläger begehrt in der Hauptsache die Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Ergebnisfeststellung zur Senatswahl in Freeland vom 20. Januar 2022. Er fordert dass dort festgestellte Ergebnis korrigiert neu zu veröffentlichen.

    b) Er begehrt ferner, im Wege der einstweiligen Anordnung die zur Stunde laufende Stichwahl zum Senator für Freeland bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Sache auszusetzen.

    2. Gegenstand dieser Entscheidung ist nur die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

    3. Der Antrag ist formell zulässig.


    III.

    1. Die Beklagte hat sich gegenüber dem Gericht geäußert und einen Alternativvorschlag für eine einstweilige Anordnung gebracht, dem sich der Kläger anschloss.

    2. Der Alternativvorschlag umfasste im wesentlichen die durch das Gericht getroffene Anordnung, zusätzlich jedoch noch die Verfügung, die Ausstellung des Wahlscheins bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache auszusetzen.


    IV.

    1. In Anbetracht der Einmütigkeit von Kläger und Beklagter und im Sinne der für beide angebrachten Rechtssicherheit folgt das Gericht dem Vorschlag auch entgegen eigener Bedenken bezüglich der tatsächlichen Dringlichkeit oder den nachteiligen Folgen für den Kläger, dem es sich eher noch anschließen kann als dem ursprünglichen Antrag.

    2. Die Aussetzung der Ausstellung des Wahlscheins bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache erachtet das Gericht hingegen als ureigenstes Interesse der Beklagten bzw. würde eine Ausstellung des Wahlscheins an den Kläger durch die Beklagte nach Ansicht des Gerichts einer Anerkennung der Klage gleich kommen und sollte somit nicht verhindert werden, um außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten nicht unnötig einzuschränken.



    New Barnstorvia, 25.01.22

    (Typhon Knight)

    Federal Judge of the United States

  • Mrs. Bouloux,

    aus Ihren bisherigen Ausführungen entnehme ich, dass sie nicht gewillt sind, die Klage, eine Schuld oder den Anspruch des Klägers anzuerkennen, wenn ich dieselbe zulasse, wozu ich gerade im Begriff bin?

  • seal_district_courts_small.png


    U.S. District Court for the Third District

    (New Barnstorvia, FL)


    Office of The Hon. Typhon Knight, Federal Judge


    --- CIVIL CASE --


    On the motion for a Writ of Mandamus

    in the civil case


    Mr. Gilbert Auriol de Salle, FL


    represented by Lovecraft Hamlin Jones LLP Attorneys-at-law


    vs.


    United States Electoral Office (USEO)


    the U.S. District Court for the Third District

    - The Hon. Typhon Knight, Federal Judge, presiding -

    makes the following


    O R D E R


    1. Die Klage wird für zulässig befunden.

    2. Der U.S. District Court for the Third District wird für zuständig befunden, ein Writ of Mandamus wird erteilt.

    3. Das Hauptverfahren wird ohne Geschworene eröffnet.


    It is so ordered.


    O P I N I O N

    of the Court




    I.

    1. Die Klageschrift wurde am 24.01.2022 erstmals und am 25.01.2022 nach Korrektur erneut beim Bundesdistriktgericht für den Dritten Distrikt gemäß Chp. 2 Sec. 2 Ssec. 1 durch den Kläger vorgebracht.

    2. Der Korrektur der Klageschrift nach 1. wurde durch das Gericht gemäß Rule 2 Sec. 2 Federal Rules of Procedure Act (FRP) spätestens mit dieser Anordnung zugestimmt.

    3. Nach Korrektur entspricht die Klageschrift den formellen Anforderungen nach Rule 2 FRP vollumfänglich.


    II.

    1. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus Chp. II Sec. 2 Ssec. 4 Federal Judiciary Act (FJA).

    2. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus Chp. II Sec. 2 Ssec. 2 FJA, da sich der Wohnsitz des Klägers im Dritten Bezirk befindet.


    III.

    1. Das Verfahren ist gemäß den Bestimmungen des Federal Elections Act Chp. 1 Sec. 3 Ssec. 2 ohne Geschworene durchzuführen.




    New Barnstorvia, 25.01.22

    (Typhon Knight)

    Federal Judge of the United States

  • letterhead-electoral.gif
    Amada, FL | February 3rd, 2022


    To the United States District Court
    for the Third District in New Barnstorvia, FL


    Auriol de Salle ./. USEO


    Your Honor!


    Ich bescheinige auf diesem Wege, dass ich Madam Noëlle Bouloux of Amada, Freeland, für das Verfahren Auriol de Salle v. USEO vor dem U.S. District Court for the Third District (FL) volle Prokura erteile, das USEO als Beklagte und Antragsgegnerin zu vertreten.


    Sincerely,


    sig_jpf.png
    (Jonathan Patton Ford)
    Director of the U.S. Electoral Office


    JONATHAN PATTON FORD
    Former Governor of the Free State of New Alcantara

    Former Director of the United States Electoral Office

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