Mr. Chief Justice,
ich denke es ist alles gesagt.
Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 1.619 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lisa Shore.
Mr. Chief Justice,
ich denke es ist alles gesagt.
Nickt dem Senator zu.
Sieht zu den Associates.
Madam President, bringen Sie bitte USC Art. III Sec. 2 SSec. 4 mit USC Art. VII Sec. 3 SSec. 1 in Zusammenhang und erläutern Sie, warum Art. VII gegenüber Art. III eine andere Formulierung beinhaltet und warum aus Ihrer Sicht hier durch die Verfassungsgeber keine Unterscheidung vorgesehen sei.
Your Honor,
beim Studium unserer Verfassung kann man durchaus zur Erkenntnis gelangen, dass die Formulierungen von Zustimmungsquoren in großem Maße uneinheitlich sind. So verlangt IV/2/4 USConst „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“; nach III/7/2 gilt ein Gesetz als verabschiedet, wenn es „mit Mehrheit gebilligt wurde“; III/7/2 verlangt „die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen“, bezieht sich aber im selben Absatz schlicht auf die „Zweidrittelmehrheit“; der nicht mehr gültige IV/2/2 verlangt hingegen „Mehrheit der Mitglieder in beiden Kammern“.
Wir sehen also, dass die Framer keine einheitliche Strategie bei diesen Formulierungen verfolgt haben und diese durch den Anwender auszulegen sind. Möchte man Hypothesen anstellen, dann liegt der Schluss nahe, dass die Verfassungsgeber für alle Voten dieselben Quoren verlangt haben. Da das jedoch nur Hypothesen sind, muss man sich schlussendlich auf die konkrete Formulierung fokussieren und diese so verstehen, wie es der genaue Wortlaut verlangt.
Jener Anwendungsfall, wo nach meiner Ansicht der Fall eintritt, dass es tatsächlich einer absoluten Zahl an Stimmen (und keiner relativen) bedarf, ist die Wahl des Vizepräsidenten nach dem zweiten Verfassungszusatz: Hier bedarf es für die Wahl nämlich tatsächlich der „Stimmen der Mehrheit der Mitglieder“. Und auch wenn der Unterschied zur in diesem Verfahren umstrittenen Textstelle auf den ersten Blick gering erscheinen mag, ist er eigentlich relativ offensichtlich: Braucht es die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder, dann bezieht sich „Mehrheit“ auf alle Mitglieder – und deren Stimmen braucht es dann. Ist die Satzstellung jedoch verdreht, und es bedarf „der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder“. Im Gegensatz zur anderen Passage bezieht sich das „Mehrheit“ hier also auf die Stimmen, nicht auf die Mitglieder. Und eine Stimme gibt es erst dann, wenn jemand abgestimmt hat.
Mr. Chief Justice, Your Honor,
Ich möchte, sofern Sie erlauben, kurz widersprechen: Eine Stimme kann es ja gar nicht erst geben, wenn sie abgegeben wurde, denn dann hätte der Stimmberechtigte ja gar keine Stimme die er abgeben könnte. Sie muss also bereits vorher existieren, ansonsten wäre der Hinweis des USEO bei jeder Wahl "Sie haben X Stimmen zu vergeben." ja eine grobe Irreführung.
Your Honor,
beim Studium unserer Verfassung kann man durchaus zur Erkenntnis gelangen, dass die Formulierungen von Zustimmungsquoren in großem Maße uneinheitlich sind. So verlangt IV/2/4 USConst „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“; nach III/7/2 gilt ein Gesetz als verabschiedet, wenn es „mit Mehrheit gebilligt wurde“; III/7/2 verlangt „die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen“, bezieht sich aber im selben Absatz schlicht auf die „Zweidrittelmehrheit“; der nicht mehr gültige IV/2/2 verlangt hingegen „Mehrheit der Mitglieder in beiden Kammern“.
Madam President, Ihre Verweise sind nicht stimmig. Zunächst erläutern Sie, dass III/7/2 eine "billigende Mehrheit" verlangt, direkt im Anschuss legen Sie dar, dass die gleiche Stelle eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bzw. eine Zweidrittelmehrheit verlange. IV/2/2 regelt fürderhin die kommissarische Amtsführung durch den Kongressvorsitzenden bei Abwesenheit des Präsidenten und seines Stellvertreters.
Folgt dem Austausch interessiert.
Your Honor,
es handelt sich hierbei um ein Zahlenverdrehen; entschuldigen Sie bitte. Korrekt hätten meine Ausführungen lauten müssen: beim Studium unserer Verfassung kann man durchaus zur Erkenntnis gelangen, dass die Formulierungen von Zustimmungsquoren in großem Maße uneinheitlich sind. So verlangt III/2/4 USConst „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“; nach III/7/2 gilt ein Gesetz als verabschiedet, wenn es „mit Mehrheit gebilligt wurde“; III/7/4 verlangt „die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen“, bezieht sich aber im selben Absatz schlicht auf die „Zweidrittelmehrheit“; der nicht mehr gültige IV/4/2 verlangt hingegen „Mehrheit der Mitglieder in beiden Kammern“.
Blickt gespannt zu den Justices.
Bitte entschuldigen Sie. Wir befinden uns in der Beratung und ein Urteil wird zügig verfasst. Der unerwartete Weggang des Chief Justice hat uns ein wenig organisatorisch herausgefordert.
Fragt beim Gerichtshof an, wann denn mit einer Urteilsverkündung zu rechnen sei. Alricio Scriptatore
Der Chief Justice betritt den Saal und nimmt in der Mitte seiner Kollegen Platz.
The Court is in session, please be seated.
Der Supreme Court of the United States hat im Verfahren Shore vs. Knight ein einstimmiges Urteil erlassen, dass ich nun öffentlich verkünde.
Schlägt die Mappe auf, die vor ihm liegt und beginnt zu lesen. Gleichzeitig verteilen Gerichtsdiener Ausfertigungen an die Anwesenden
Freut sich, dass es endlich Judikatur zu dieser wichtigen Frage gibt und verlässt den Verhandlungssaal.
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