Shore ./. Knight

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    OFFICE OF THE SENATOR FROM FREELAND
    Lisa R. Shore



    Motion for a Writ of Mandamus





    Lisa R. Shore, Member of the United States Senate,

    Plaintiff;


    v.


    The Hon. Ulysses Knight, President of the United States Senate,

    Defendant.



    A. Jurisdiction

    1. Es besteht die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes nach Chp II Sec 1 Ssec 5 lit a Federal Judiciary Act (FJA), da es sich sowohl beim Klageführer als auch beim Beklagten um Mitglieder eines Staatsorganes handelt.


    B. Facts

    1. Am 15.12.2021 brachte die Klageführerin ihren Antrag mit der Bezeichnung „Terms of Office Constitutional Amendment Resolution“ beim Kongresspräsidium ein. (Annex ./1)

    2. Nach erledigter Debatte eröffnete der Beklagte in seiner Funktion als Präsident des Senats am 02.01.2022 die Abstimmung über den nunmehr mit der Ziffer S.J.Res. 2021-048 versehenen Antrag.

    3. Zur Verabschiedung der im Antrag begehrten Joint Resolution ist Art VIII Sec 3 Ssec 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten maßgeblich, da der Antrag auf die Schaffung eines Verfassungszusatzes abzielte und somit eines höheren Zustimmungsquorums bedurfte, als dies bei einfachen Gesetzen der Fall ist.

    4. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren vier der sechs Sitze im Senat besetzt, zwei waren vakant. An der namentlichen Abstimmung nahmen alle vier Senatoren teil. Die Klageführerin und der Beklagte stimmten mit Yea (Ja), die Senatorin aus Serena mit Nay (Nein); der Senator aus Astoria enthielt sich der Stimme.

    5. Am 09.01.2022 machte der Beklagte kund, dass die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel nicht erreicht worden sei. (Annex ./2)

    6. Die Klageführerin hatte umgehend nach der Feststellung Einwand gegen diese erhoben, welcher aber durch den Beklagten begründet abgewiesen wurde. (Annex ./3)


    C. Reasoning

    1. Maßgeblich für die Feststellung des erforderlichen Zustimmungsquorums ist Art VIII Sec 3 Ssec 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten, der festlegt dass der Kongress „auf Beschluss seiner Kammern mit je mindestens zwei Dritteln der Stimmen ihrer Mitglieder dieser Verfassung Zusatzartikel hinzufügen [kann]“.

    2. Die aktive Enthaltung des Senators aus Astoria („present“) ist bei der Berechnung der Mehrheit nicht zu berücksichtigen, da es sich dabei um eine Bekundung anstelle einer Stimmabgabe handelt (Tit IV Sec 6 Ssec 5 Standing Rules of Congress).
    2. Die Verfassungsbestimmung verlangt, dass für einen verfassungsändernden Beschluss mindestens zwei Drittel der Stimmen (der Mitglieder) erforderlich sind. Der Wendung „zwei Drittel“ folgt der Ausdruck „der Stimmen“. Es bedarf also nicht der Stimmen von zwei Drittel der Mitglieder, sondern zwei Drittel der Stimmen. Eine Stimme für oder gegen den Antrag abgeben haben drei Senatoren, wobei zwei Drittel davon zwei sind. Die erforderliche Mehrheit ist also keine festgelegte Zahl sondern relativ zur Anzahl der abgegebenen Stimmen angesetzt.

    3. In seiner Einwandabweisung betonte der Beklagte, die Verfassung verlange ja die Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder. Diese Betonung bzw. Ansicht wäre dann richtig, wenn die Verfassungswendung die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder verlangen würde das tut sie jedoch nicht. Die Satzstellung – und im Übrigen die logische Schlussfolgerung aus den Regelungen für einfache Gesetzgebung – lässt somit ausschließlich den Schluss zu, dass sie eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen verlangt.


    D. Motions

    Es wird sohin beantragt, dass der Gerichtshof feststelle:

    1. Die Feststellung des Senatspräsidenten, in der Abstimmung im Senat zum Antrag S.J.Res. 2021-048 sei dieser abgelehnt worden, war unrichtig und ist richtigzustellen.

    2. Zur Verabschiedung eines Beschlusses nach Art VIII Sec 3 Ssec 1 (sowie Sec 4 Ssec 1) der Verfassung der Vereinigten Staaten bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen, je im Senat und im Repräsentantenhaus.


    E. Annexes

    1. Eingebrachter Antrag der Klageführerin

    2. Protokoll über die Abstimmung im Senat

    3. Einwand der Klageführerin


    January 10, 2022


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    The Plaintiff

  • Handlung

    Hat die Zustellung bemerkt.

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • Your Honor,


    So zeitnah wie möglich wird es eine Erwiderung geben.


    SimOff

    Ich arbeite morgen nochmal und habe Donnerstagmorgen die dritte Impfung, je nachdem wie gut ich die vertrage werde ich dann antworten können, also frühestens Donnerstag.

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • Handlung

    Blickt in Richtung des Chief Justice um seine Reaktion auf die unübliche Anrede erkennen zu können. Erklärt sich darüber hinaus mit dem Vorgehen einverstanden.

  • Handlung

    Nickt.

    That should be alright. Die Angelegenheit lässt eine besondere Eile doch kaum erkennen, in der anderen Konstellation wäre ich da besorgter.


    SimOff

    Alles Gute dafür, die Drittimpfung hatte mich im Dezember so richtig, möge dieser Kelch an dir vorübergehen... :)

  • Mr. Chief Justice,


    Die Argumentation der ehrenwerten Kollegin weist in meinen Augen eine Lücke auf: die Formulierung "mit je mindestens zwei Dritteln der Stimmen ihrer Mitglieder" könnte ja eben nicht nur jene abgegebenen sondern genauso die potentiellen Stimmen meinen. Entsprechend daraus zu schließen, dass mit "Stimmen" tatsächlich nur abgegebene Stimmen gemeint sind, halte ich für falsch.


    Zusätzlich vertrete ich die Auffassung, dass für den Fall, dass Senator Shores Auffassung korrekt sein sollte, die Bestimmung ausdrücklich die (dann abgegebenen) Stimmen aller Mitglieder umfasst und insofern auch infrage zu stellen ist ob und inwiefern die Standing Rules des Kongresses in diesem Falle der Verfassung möglicherweise gar widersprechen, indem sie die Stimmabgabe eines Kongressmitgliedes - auch wenn es nur seine Enthaltung kundtut - zu einer reinen Kundgabe an der Stelle einer Stimmabgabe degradieren. In einem solchen Falle wäre mit zwei von vier zustimmenden Stimmabgaben ebenso wenig das nötige Quorum erreicht worden.


    Insgesamt betrachtet benötigt man in zwei Dritteln der möglichen Interpretationen eine höhere Zustimmung als vorliegt. In Anbetracht auf die - absichtlich und berechtigt - hohen Hürden zur Änderung und Ergänzung unserer Verfassung - unseres höchsten Rechts - sollte in Hinblick auf diese stets die konservativste Auslegung verfolgt werden.


    SimOff

    Habe dann beim Schreiben doch etwas Schummerigkeit bekommen, hoffe es ist einigermaßen verständlich.

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • Mr. Chief Justice and may it please the Court,


    der Beklagte hat keine Einwände gegen die grundsätzliche Zuständigkeit dieses Gerichthofs erhoben. Ich beantrage daher die Erteilung eines Writ of Mandamus und die Festsetzung einer Hauptverhandlung.

  • Mr. Chief Justice,


    dem Verlangen nach Eröffnung des Hauptverfahrens schließe ich mich an.

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • letterhead-supreme.gif
    1-8 Muffley Square, D.C.



    In the case


    Shore, Lisa

    U.S. Senator

    - Petitioner -


    versus


    Knight, Ulyses

    President of the U.S. Senate

    - Respondent -


    - PER CURIAM -
    Decided: January 20, 2022


    on the


    Motion for Writ of Mandamus


    the Supreme Court of the United States makes the following


    ORDER


    Dem Antrag auf Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wird - bei Einvernehmen der Parteien - stattgegeben. Ein Termin für das Hauptsacheverfahren wird unverzüglich festgesesetzt.

    It is so ordered.




    O P I N I O N
    of the Court


    I.

    1. Die Antragstellerin ist Mitglied des U.S. Senate, dem der Antragsgegner als President of the U.S. Senate vorsitzt. Die Antragsgegnerin begehrt von diesem Gerichtshof, Feststellung der Unrichtigkeit einer Feststellung des Ergebnisses einer Abstimmung im U.S. Senate; daneben beantragt sie die Verpflichtung des Beklagten zur Berichtigung der Ergebnisfeststellung. Die Abstimmung hatte einen Antrag auf Verfassungsänderung zum Gegenstand, der vom Senat nach Feststellung des Antragsgegners nicht mit der nach der Verfassung erforderlichen Mehrheit angenommen wurde.

    2. Der Antragsgegner, dem der Antrag wirksam zugestellt wurde, tritt dem Feststellungsbegehren in der Sache entgegen, erkennt jedoch die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes an.


    II.

    1. Gemäß Chapter II, Sec. 1 Ssc. 5 lit. a Federal Judiciary Act kann dieser Gerichtshof das Hauptsacheverfahren durch Writ of Mandamus für Anträge über Streitigkeiten zwischen Organen und Organteilen der Vereinigten Staaten eröffnen, die die Anwendung des Verfassungsrechts zum Gegenstand haben.

    2. Die Tätigkeit des U.S. Congress richtet sich zunächst nach den Bestimmungen der Standing Rules of Congress, die keine Normen des Verfassungsrechts darstellen. Streitentscheidende Norm in diesen Fällen ist jedoch Art. VII Sec. 3 Ssc. 1 der Constitution of the United States, die ein besonderes Verfahren für Änderungen der U.S. Constitution vorsieht. Diese Norm ist genuines Verfassungsrecht.

    3. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine rechtserhebliche Meinungsverschiedenheit innerhalb eines Bundesorgans über die Auslegung der Verfassung der Vereinigten Staaten. Eine Rüge der aus ihrer Sicht fehlerhaften Ergebnisfeststellung durch die Antragstellerin hatte - ausweislich der Protokolle des U.S. Congress - keinen Erfolg und der Antragsteller hält an seiner Rechtsauffassung fest. Die Klärung der Rechtsfrage durch die Gerichte ist daher geboten.

    4. Im Verfahren RE: Atakapans, Governor of Laurentiana ./. Russel, Speaker of the General Court of Laurentiana hat dieser Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und ausgeweitet, wonach er seine eigenen Zuständigkeiten im ersten Rechtszug nach der Verfassung und den Gesetze restriktiv auslegt. Diese Maßstäbe stehen der Zuständigkeit des Gerichtshofes in diesem Verfahren nicht entgegen, in dem es unmittelbar um die Anwendung des Verfassungsrechts geht und die Parteien Verfassungsorgane im Sinne des Federal Judiciary Acts sind.

    5. Der Writ of Mandamus war aus diesen Gründen zu erteilen. Die zeitnahe Durchführung des Hauptverfahrens ist im Interesse der Rechtspflege und im Rahmen des Arbeitsanfalls des Gerichtshofes auch möglich. Dementsprechend erging die Entscheidung.


    Morman, Chief Justice, delivered the Opinion of the Court, in which Scriptatore, Justice, and Cavenagh, Justice, joined.


    For the Court


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    Chief Justice of the United States


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