S. 2021-014 Federal Traffic Reform Act

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    Honorable Members of Congress!


    Der ehrenwerte Senator from Astoria hat die folgende Bill eingebracht, die nun vor dem Kongress in Verhandlung steht.


    Dem ursprünglichen Antragssteller gehört das erste Wort.


    Für die Debatte sind 96 Stunden vorgesehen. Dieser Zeitrahmen kann gemäß Geschäftsordnung reduziert oder verlängert werden.



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    Ben Kingston

    Speaker of the House of Representatives

    S. 2021-014


    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    March 18, 2021


    Mr. BURRY of Astoria introduced the following bill::

    A BILL


    To simplify federal regulations on traffic in air, water, and land.


    Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled,


    SECTION 1. SHORT TITLE.

    Dieses Gesetz soll als „Federal Traffic Reform Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. INTRODUCTION OF THE FEDERAL TRANSPORTATION ACT.

    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    Federal Transportation Act
    An Act to regulate transportation in air, water, and land, the space policy of the United States, and for other purposes.


    Chapter I - General Provisions


    Section 1 - General Scope of Regulation
    (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
    a) Infrastruktur eine Verbindungsstrecke zwischen zwei geografischen Positionen, die der Abwicklung von Positionsveränderungen von Personen und Gütern dient (Verkehrsweg), eine Einrichtung, die dem Betrieb eines Verkehrsweges dient oder seine Benutzung ermöglicht (insbesondere Rastanlagen, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen und Landeplätze) und jeder Teil einer solchen Einrichtung,
    b) ein Verkehrsmittel eine technische Einrichtung, die den Transport von Waren und Personen ermöglicht, soweit sie selbst in ihrer Position veränderbar ist,
    c) ein abgrenzbarer Bestandteil: ein solcher Abschnitt der Infrastruktur, dessen Anfang und Ende gekennzeichnet sind,
    d) eine Berührung der bundesweiten Wirtschaft dann gegeben, wenn die Infrastruktur oder das Verkehrsmittel zu einem solchen Zweck verkehrt, sie beeinflusst oder durch bundesweite Wirtschaft hergestellt wurde oder unterhalten wird.


    Section 2 - Federal Tasks
    (1) Im Bereich des Verkehrs nimmt der Bund insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
    a) Koordinierung und Unterstützung der Aktivitäten der Bundesstaaten und ihrer Untergliederungen durch Beratung und finanzielle Hilfen,
    b) Errichtung und Unterhaltung von Infrastruktur und Verkehrsmitteln von bundesweiter Bedeutung,
    c) Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Zwecke der Koordinierung und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Bereitstellung von Karten,
    d) Abschluss von internationalen Verträgen und Vereinbarungen zur Verbesserung des Verkehrswesens.
    (2) Die Vereinigten Staaten unterstützen Innovationen und fördern insbesondere Bemühungen zur Sicherheit, zum Umweltschutz und zur Barrierefreiheit von Verkehrssystemen sowie die Erschließung von ländlichen und die Entlastung von urbanen Räumen.
    (3) Die Vereinigten Staaten können sich an jeder Untersuchung beteiligen, die Unfälle oder andere Vorfälle von Verkehrsmitteln oder Anlagen betrifft, die in den Vereinigten Staaten hergestellt oder verwendet werden oder sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten ereignen.
    (4) Soweit Bedienstete der Vereinigten Staaten ein Fahrzeug kontrollieren, können sie auch die Einhaltung von Gesetzen des betroffenen Bundesstaates kontrollieren und Informationen an die Behörden dieses Staates weitergeben. Sie können ferner Feststellungen treffen, die von zivilrechtlicher Bedeutung sind und diese den Betroffenen mitteilen.


    Section 3 - Federal Transportation Commission
    (1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners. Sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Der Präsident oder sein Beauftragter können ferner einen weiteren Commissioner berufen, der der Commission vorsitzt (Chairman). Es können darüber hinaus Special Commissioners berufen werden. Dem Chairman soll die Berufung der Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sowie der Special Commissioners übertragen werden.
    (2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.
    (3) Die Commission ist dem zuständigen Department nachgeordnet. soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden. Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission nachgeordnet.


    Chapter II - Motor Vehicel Transportation


    Section 1 - Use of Motor Vehicels
    (1) Wer ein Kraftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder eines ausländischen Staates, dessen Fahrerlaubnis nicht durch die zuständige Bundesbehörde für unzureichend erklärt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Kraftfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
    (2) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
    (3) Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen die in Appendix I genannten Grenzwerte einhalten, soweit sie nicht nach Maßgabe der Bestimmungen davon freigestellt sind. Der Status ist durch ein amtliches Signet am Kennzeichen abzubilden. Die zuständige Bundesbehörde kann das Verfahren näher regeln.
    (4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, ist sowohl für die Einhaltung der Vorgaben aus Ssc. 2 und 3 als auch für die Einhaltung der auf den befahrenen Kraftfahrtstraßen geltenden Verkehrsregeln verantwortlich; hinsichtlich der Verkehrsregeln beschränkt sich die daneben bestehende Verantwortlichkeit des Eigentümers lediglich darauf, das Fahrzeug niemandem zu überlassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder offensichtlich zum Führen des Kraftfahrzeuges ungeeignet ist.


    Section 2 - Role of the United States
    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Straßenverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
    a) die Zulassung und Kontrolle von Kraftfahrzeugen nach Typen,
    b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Straßenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
    (3) Die Vereinigten Staaten fördern den Ausbau eines Straßenverkehrsnetzes, dass Bundesstaaten und Zentren miteinander verbindet.
    (4) Soweit der Bund die polizeiliche Überwachung aufgrund der Eigentumsverhältnisse oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Eigentümer wahrnimmt, obliegt diese der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.


    Chapter III - Railway Transportation


    Section 1 - Use of Railway vehicles
    (1) Wer ein Schienenfahrzeugt führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt durch eine Schienenfahrzeugführerlaubnis, die von den Bundesstaaten oder den Vereinigten Staaten, sowie von den Vereinigten Staaten auf Antrag hin unter Anerkennung der Erlaubnis eines ausländischen Staates, sofern die dortige Ausbildung mit der astorischen vergleichbar ist, erteilt wird. Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Schienenfahrzeugs nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
    (2) Schienenfahrzeuge , die am Schienenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht.


    Section 2 - Role of the United States
    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, den Bahnverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren.
    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
    a) die Zulassung und Kontrolle von Schienenfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall,
    b) die Zulassung und Kontrolle der Erschließung des Schienenverkehrsnetzes in den Vereinigten Staaten,
    c) die Zulassung und Kontrolle von privaten Bahngesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden.
    (3) Die Vereinigten Staaten unterhalten ein eigenes Schienennetz und lizenzieren dessen Benutzung.


    Chapter IV - Air Transportation


    Section 1 - Use of Aircrafts
    (1) Wer ein Luftfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Die Sachkunde wird durch die zuständige Bundesbehörde einheitlich festgestellt; den Bundesstaaten kann sie genehmigen, Erlaubnisse für leichte Luftfahrzeuge selbst zu erteilen. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.
    (2) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung des Luftraums der Vereinigten Staaten einschließlich des Luftraums über von den Vereinigten Staaten kontrollierten Gewässern. Die militärische Flugaufsicht bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, wenn die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.
    (3) Im Rahmen der Regulierung nach Ssc. 2 führt die zuständige Bundesbehörde ein nationales Register der Luftfahrzeuge und vergibt eindeutige Registernummern, die am Luftfahrzeug anzubringen sind.
    (4) Jedes Luftfahrzeug muss über eine Vorrichtung zur Sicherung von Flugdaten verfügen, die gegen Zerstörung auch im Falle eines Absturzes gesichert ist und die Auswertung für die Zwecke von amtlichen Untersuchungen ermöglicht. Leichte Luftfahrzeuge können von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Kommerziell betriebene Luftfahrzeuge sind darüberhinaus mit einer Vorrichtung zur Aufnahme von Gesprächen im Führerraum des Luftfahrzeuges über einen angemessenen Zeitraum auszustatten.
    (5) Jedes Luftfahrzeug ist mit geeigneten Sicherheitstechniken zur Verhinderung von die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdenden Zwischenfällen auszustatten. Die zuständige Bundesbehörde ist zur Bestellung von Flugsicherheitsbeamten (Air Marshals) berechtigt, die jederzeit zur Begleitung des Luftverkehrs berechtigt sind. Die Staats behörden können im Rahmen einer Vereinbarung mit der zuständigen Bundesbehörde Air Marshals benennen.


    Section 2 - Role of the United States
    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die Nutzung des Luftraumes für den zivilen und militärischen Verkehr zu regulieren.
    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
    a) die Zulassung und Kontrolle von Luftfahrzeugen nach Typen und im Einzelfall sowie von Flughäfen und Flugplätzen für den nationalen und internationalen Verkehr,
    b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung des Luftraumes der Vereinigten Staaten,
    c) die Zulassung und Kontrolle von Fluggesellschaften, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
    d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.


    Chapter V - Water Transportation


    Section 1 - Use of water vehicles
    (1) Wer ein Wasserfahrzeug führt, hat die dafür erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnis eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten. Ausländische Erlaubnisse können nur nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen anerkannt werden, soweit sie nicht im grenzüberschreitenden Verkehr nach Maßgabe einer Anerkennung der Bundesbehörde eingesetzt werden.Kein Bundesstaat ist berechtigt, einer Person, die nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Gebiet hat, das Führen eines Wasserfahrzeuges nur unter der Bedingung zu erlauben, dass sie auch seine Fahrerlaubnis erwirbt und kein Bundesstaat ist verpflichtet, die in einem anderen Bundesstaat erfolgte Entziehung einer Fahrerlaubnis für sein Gebiet anzuerkennen.
    (2) Wasserfahrzeuge, die am Wasserstraßenverkehr teilnehmen, müssen eine eindeutige Kennzeichnung führen, die eine amtliche Zuordnung zum Eigentümer ermöglicht. Die zuständige Bundesbehörde stellt sicher, dass die Kennzeichnungssystematik sich zwischen den Bundesstaaten hinreichend unterscheidet.
    (3) Die zuständige Bundesbehörde überwacht und regelt die zivile Nutzung der Gewässer der Vereinigten Staaten unter Einschluss der Kanäle, soweit diese Gewässer die Grenzen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates queren und entsprechende Abschnitte nicht als davon abgetrennt gelten können. Die Kontrolle der militärischen Schiffahrt bleibt den Streitkräften der Vereinigten Staaten vorbehalten, die zur Koordinierung mit der Zivilkontrolle verpflichtet und zu Anweisungen nur berechtigt sind, soweit die Angelegenheiten der Verteidigung es erfordern.


    Section 2 - Role of the United States

    (1) Den Vereinigten Staaten obliegt es, die inländische und maritime Schifffahrt zu regulieren.
    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
    a) die Zulassung und Kontrolle von Schiffen nach Typen und im Einzelfall sowie von Häfen für den nationalen und internationalen Verkehr,
    b) die Zulassung und Kontrolle der Nutzung der Wasserwege und Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten,
    c) die Zulassung und Kontrolle von Reedereien, die in den Vereinigten Staaten tätig werden,
    d) die Genehmigung der Führung der Flagge der Vereinigten Staaten im Verkehr.


    Chapter VI - Space Transportation


    Section 1 - Use of Space
    (1) Der Begriff des Weltraums umfasst alle Bereiche oberhalb einer Höhe von 63 Meilen über dem Meeresspiegel.
    (2) Die Vereinigten Staaten dulden jede waffenlose Nutzung des Weltraums, die ihre nationale Sicherheit nicht beeinträchtigt und das Recht anderer Staaten an der Nutzung des Weltraumes oder die Sicherheit der Erde nicht beeinträchtigt. Eine diesen Grundsätzen widersprechende Nutzung untersagen und unterbinden sie innerhalb ihres Hoheitsbereiches. Eine fremde Zuwiderhandlung kann als kriegerischer Akt gegen die Vereinigten Staaten behandelt werden.


    Section 2 - Role of the United States
    (1) Die Vereinigten Staaten üben für ihren Hoheitsbereich das Recht aus, die Nutzung des Weltraumes zu regulieren. Dies umfasst die Forschung und Erschließung des Weltraumes sowie den Verkehr in den Weltraum.
    (2) Die Zuständigkeit nach Ssc. 1 wird durch eine Bundesbehörde ausgeübt insbesondere durch
    a) die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der nationalen Weltraumzentren (Space Center),
    b) die Durchführung von Weltraumoperationen einschließlich aller Vorbereitungen wie der Ausbildung des Personals, der Planung, Konstruktion von benötigten Einrichtungen und des Beschaffungswesens,
    c) die Unterstützung der militärischen Dienststellen der Vereinigten Staaten durch fachspezifische Beratung betreffend Angelegenheiten der nationalen Sicherheit.
    d) die Grundlagenforschung zu allen den Weltraum und die Raumfahrt betreffenden Angelegenheiten und die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Arbeit von allgemeinem Interesse.
    (3) Die Vereinigten Staaten arbeiten für die Zwecke der Raumfahrt mit privaten und ausländischen staatlichen Stellen zusammen. Sie unterstützen private Initiativen zur Nutzung des Weltraumes.


    Appendix I - Motor Vehicles Emmission Limits


    Section 1 - Small Vehicles
    Für Fahrzeuge
    1. mit unter 3,5 t Gesamtgewicht oder
    2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph
    gelten folgende Obergrenzen:
    a) Emission von Kohlenstoffmonooxid: 2,000 mg/km,
    b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 200 mg/km,
    c) Emission von Stickoxiden: 500 mg/km,
    d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 40 mg/km,
    e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 60 db.


    Section 2 - Other Vehicles
    Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:
    a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4,500 mg/km,
    b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,
    c) Emission von Stickoxiden: 1,300 mg/km,
    d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 200 mg/km,
    e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 70 db.


    Section 3 - Exemptions
    (1) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn
    a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,
    b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
    c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,
    d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
    (2) Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.


    SECTION 3. ABROGATION OF FEDERAL LAWS.

    Die folgenden Bundesgesetze werden hiermit aufgehoben:
    - http://forum.astor.ws/index.php?page=Thread&threadID=11369
    - http://forum.astor.ws/index.php?page=Thread&threadID=15599
    - http://forum.astor.ws/index.php?page=Thread&threadID=9171
    - http://forum.astor.ws/index.php?page=Thread&threadID=4957


    SECTION 4. COMING-INTO FORCE.

    Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben als Änderungsgesetz in Kraft.

  • Madam President,

    mit diesem Entwurf, den ich in Zusammenarbeit mit dem White House erarbeiten durfte, möchte ich dem Kongress eine umfassende Reform des Bundesverkehrsrechts vorlegen, mit der vier bisherige Bundesgesetze abgelöst werden sollen.

    Die bisherigen Behörden sollen durch die Federal Transportation Commission koordiniert werden, damit eine abgestimmte Verkehrspolitik gefördert wird und die Staaten sowie Unternehmen einen einheitlichen Ansprechpartner erhalten.

    Schließlich werden die Zuständigkeiten der Bundesbehörden konkreter definiert und im Bereich des Straßenverkehrs die rechtlich bedenklichen Eingriffe in das Recht der Staaten durch Bundesverkehrsregeln zurückgenommen.


    Ich bitte um Ihre Zustimmung.

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    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Handlung

    Merkt an, dass unter Sec. 3 der Bill die Titel der Gesetzte die aufgehoben werden sollten genannt werden und nicht deren Links.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Madam President,


    Ich beantrage in Chp. III Sec. 1 Ssec. 1 Satz 2 hinter "ausländischen Staates"...

    Gedanken

    Was ist überhaupt ein ausländischer Staat? :/

    ..."vergleichbar" durch "identisch" zu ersetzen. Im Eisenbahnwesen besteht so gut wie keine internationale Standardisierung, insbesondere was Signal- und Sicherungssysteme angeht, meist sind sich diese nicht einmal ähnlich. Auch die Anzahl der als bekannt geforderten Signalbegriffe liegt weit über der verhältnismäßig geringen Anzahl jener im Straßenverkehr. Vergleichbar reicht hier schlichtweg nicht aus: für den Laien etwa mögen Signalbegriffe verschiedener Länder fast identisch wirken, der Fachmann wird jedoch recht schnell die entscheidenden Unterschiede ausmachen. Bedenken sie auch, dass im Eisenbahnwesen enorm hohe Massen bewegt werden, die ein besonderes verantwortungsvolles Vorgehen erfordern, dass exakt auf die jeweiligen Verhältnisse im jeweiligen Netz abgestimmt sein müssen.

    Handlung

    Räuspert sich.

    In diesem Zusammenhang sollte auch davon Abstand genommen werden, den Staaten freie Hand zu lassen bei der Anerkennung eines Verlustes der Fahrerlaubnis. Ein Lokführer unterliegt weitaus strengeren Bestimmungen als der ordinäre Autofahrer - ein Entzug der Fahrerlaubnis wird zwar bei Autofahrern leider weitestgehend als Kavaliersdelikt verstanden, ist es bei der Eisenbahn jedoch keinesfalls. Kleinste Fehlhandlungen können hier zu Millionenschäden und zahlreichen Toten führen. Das Entziehen einer Fahrerlaubnis sollte daher unbedingt von allen Staaten gemeinsam, also im besten Falle durch die Vereinigten Staaten, angeordnet, kontrolliert und durchgesetzt werden, auf ihrem gesamten Gebiet.

    trophyImage-15.png--------trophyImage-5.png


    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • SimOff

    Das mit den Links ist ein Darstellungsfehler in der Formatierung.


    Madam President,

    der ehrenwerte Senator for Laurentiana ist offensichtlich ein Eisenbahn-Enthusiast, das freut mich zu hören. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich der Federal Railway Administration eine größere Sachkunde zutraue als dem Kongress in seiner Gesamtheit. Ich bin daher zuversichtlich, dass in Angelegenheiten des Erlaubniswesens mit Augenmaß vorgegangen wird. Im Anerkennungsverfahren könnte z.B. die erforderliche Kenntnis der inländischen Regeln überprüft werden.

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    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Madam President,


    Ich gebe zu, mich in meiner Jugend ausführlich dem Thema gewidmet zu haben. :rotwerd Wenn der ehrenwerte Kollege aus Astoria aber der Ansicht ist, dass sein Antrag in den von mir eingebrachten Themenfeldern den zuständigen Stellen ausreichend Freiräume einräumt, so will ich dem gerne zustimmen.

    trophyImage-15.png--------trophyImage-5.png


    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



  • Madam President,


    ich möchte mich eingangs bei meinem guten Freund aus Astoria für diese längst überfällige Novelle bedanken. Dieser Act würde die Federal Transport Commission schaffen, aber welche Behörden? Aus dem Text geht das nur indirekt hervor.

  • Madam President,

    mir fallen wesentlich schlimmere Jugendsünden ein als die Eisenbahnromantik.

    Handlung

    scherzt er.


    Was die Frage meines Freundes, des Congressman from Maripa, angeht, so möchte ich auf die Organisationsbefugnisse des Präsidenten und des Secretary of Commerce hinweisen, denen mein Gesetzesentwurf die entsprechenden Freiräume geben soll.

    Ich könnte mir zur Klarstellung dieser Frage eine Ergänzung der Section 3 dahingehend vorstellen, dass die bisher bestehenden Bundesbehörden fortbestehen, soweit nichts anderes bestimmt wird.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Mr. Speaker,


    Weshalb werden in dieser Vorlage zwar detaillierte Vorgaben bezüglich der Emissionen von Motorfahrzeugen, gemeint sind hier wohl nur motorisierte Strassenfahrzeuge, nicht aber Vorgaben bezüglich einer minimalen Sicherheitsausstattung gemacht? Ich denke da an Zwei-Kreisbremssysteme, ABS, ESP und dergleichen.


    Ferner hat meines Wissens bislang kein Bundesstaat umfassende Verkehrsregeln erlassen. Aus welchem Grund wurden in diesen Entwurf nicht zumindest grundlegende Dinge wie Vorgaben für das Aussehen von Verkehrszeichen aufgenommen?

    George Rexton

    i13373b5bv7f.png Administrator of the Social Conservative Union i13373b5bv7f.png

    former Deputy Secretary of State

    former Legislator of New Alcantara

    former Special Counselor to President Jones

    former US Delegated to the IDF
    former Ambassador to the Democratic Union

  • Madam President,

    gerne möchte ich auf die Fragen des ehrenwerten Congressman from Los Fuegos eingehen:


    Zum Ersten bestanden bereits Regelungen zu Emmissionsgrenzwerten im Straßenverkehr, die mit diesem Entwurf übernommen worden sind, detaillierte Regeln zur Sicherheitsausstattung hätten dagegen zunächst erarbeitet werden müssen und sind in der behördlichen Typenzulassung daher meines Erachtens besser aufgehoben.


    Zum Zweiten möchte ich auf meine Eingangsfeststellung verweisen, wonach den Vereinigten Staaten schlicht die verfassungsrechtliche Kompetenz fehlt, Verkehrszeichen für Straßen festzusetzen, die sie nicht selbst betreiben. Für bndeseigene Straßen erschien mir ein solcher Verkehrszeichenkatalog ebenfalls als eine Angelegenheit für die Verwaltung statt für die Gesetzgebung.

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    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Senator Burry,


    Mir ist durchaus bewusst, dass die Grenzwerte bereits in einem Gesetz standen. Vielleicht habe ich ja zu hohe Ansprüche, aber wenn man schon eine Novelle lanciert hätte man durchaus Regelungen bezüglich Sicherheitsausstattung und Verkehrszeichen aufnehmen sollen. Schliesslich sind diese Dinge für Sicheren Verkehr elementar. Die Blackbox für Flugzeuge fand ja auch Einzug ins Gesetz. Ja, das Stand auch schon in einem Gesetz. Ich weiss.


    Ich bin absolut nicht gegen Emissionsgrenzwerte, aber für mich ist es unsinnig diese aufzunehmen aber gleichzeitig auf ganz grundsätzliche Regelungen zu verzichten. Und was bringt Sie dazu zu glauben, dass der Bund keine Kompetenz hat Verkehrszeichen zu erlassen?

    George Rexton

    i13373b5bv7f.png Administrator of the Social Conservative Union i13373b5bv7f.png

    former Deputy Secretary of State

    former Legislator of New Alcantara

    former Special Counselor to President Jones

    former US Delegated to the IDF
    former Ambassador to the Democratic Union

  • Madam President,

    ich bin gerne bereit, mit dem Congressman from Los Fuegos zusammenzuarbeiten, um den Entwurf um allgemeine sicherheitstechnische Vorgaben zu ergänzen - oder aber diese durch ein weiteres Gesetz einzufügen und freue mich auf konkrete Vorschläge zu dieser Frage.

    Hinsichtlich der Frage der Bundeskompetenz möchte ich die Frage umdrehen: Auf welchen Teil des Zuständigkeitskataloges möchte der ehrenwerte Congressman diese Regelungen stützen? Der Bezug zum Handel zwischen den Bundesstaaten erscheint mir so weit, dass wir dann alle Regelungen als Bundesaufgabe definieren könnten.

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    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Ben Kingston

    Hat den Titel des Themas von „S. 2021-014 Federal Traffic Reform Act“ zu „S. 2021-014 Federal Traffic Reform Bill“ geändert.
  • Ben Kingston

    Hat den Titel des Themas von „S. 2021-014 Federal Traffic Reform Bill“ zu „S. 2021-014 Federal Traffic Reform Act“ geändert.
  • Madam President,

    ich möchte erneut vorschlagen, die Ergänzung von Sicherheitsregeln zum Gegenstand einer Amendment Bill zu machen, die ich gerne mit dem ehrenwerten Congressman from Los Fuegos und anderen Interessierten gemeinsam erarbeiten würde.


    Daneben bitte ich darum, Section 3 des One-Shot Acts wie folgt zu ersetzen:

    Handlung

    Reicht einem Saaldiener einen Zettel.


    SECTION 3. ABROGATION OF FEDERAL LAWS.

    (1) Die folgenden Bundesgesetze sind hiermit aufgehoben:

    - Astorian Space Exploration Act

    - Promotion of Alternative Drives Act

    - Regulation of Traffic Act

    (2) Der Transportation Infrastructure System and Authorities Act ist hiermit aufgehoben. Die durch ihn errichteten Bundesbehörden bestehen fort, können aber nach Maßgabe des Federal Administration Act durch den Präsidenten oder das Department of Commerce reorganisiert werden.


    Damit nehme ich jene Anpassungen vor, die ich im Laufe der Debatte angekündigt hatte, um offene Fragen dieser Bill zu klären.

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    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • SimOff

    Sorry, die Debatte hier ging mir leider unter. :rotwerd

    Mr. Speaker,


    Was das Festschreiben einer sicherheitstechnischen Mindestausstattung für Fahrzeuge angeht, so erachte ich diese wie bereits erwähnt als ausgesprochen wichtig. Dieser Thematik sollten sich Kongress und Regierung zeitnah annehmen. Persönlich fände ich es auch sinniger dies in dieser Vorlage statt mit diversen Amendments anzugehen. Wobei uns hierfür die Zeit zu knapp werden dürfte. Schliesslich wartet die Legislaturguillotine.


    Was die Frage nach der Bundeskompetenz bezüglich Strassenverkehrsregeln angeht, so kann man mit der Argumentation des Senators für Astoria State beinahe alles auf die Staaten abwälzen. Handkehrum frage ich mich dann aber auch woher die Bundeskompetenz herrühren soll Emissionsgrenzwerte zu erlassen? Wie so oft bleibt ein grosser Interpretationsspielraum.


    Ich muss gestehen, dass ich mit dieser Vorlage nicht zufrieden bin. Sie kann aber wie es der ehrenwerte Senator für Astoria State bereits erwähnte als Grundlage dienen. Ob dies aber eine Vorlage rechtfertigt die am Ende kaum neues bringt lasse ich offen.

    George Rexton

    i13373b5bv7f.png Administrator of the Social Conservative Union i13373b5bv7f.png

    former Deputy Secretary of State

    former Legislator of New Alcantara

    former Special Counselor to President Jones

    former US Delegated to the IDF
    former Ambassador to the Democratic Union

  • Madam President,

    im Gegensatz zum Verkauf von Kraftfahrzeugen mit bestimmten Emissionswerten oder Sicherheitsmechanismen hat der bloße Verkehr auf Straßen innerhalb eines Bundesstaates in meinen Augen sehr offensichtlich keinen Bezug zum Handelsverkehr der Vereinigten Staaten. Einmal bestimmen wir im Sinne der Marktregulierung, was gebrauchbar verkehrsfähig ist, einmal regeln wir die Verwendung auf Gebieten, die von DC und Bundeseigentum beliebig weit entfernt sind. Der Unterschied liegt in meinen Augen auf der Hand.

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    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • letterhead-uscongress.gif

    Honorable Members of Congress!


    Die Debatte ist beendet. Die Abstimmung erfolgt über die Endvorlage, as amended.



    65E539270D2FA937FFA2B1859C99C590.png
    Ben Kingston

    Speaker of the House of Representatives

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