Meeting with Helen Bont from ratelon

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 5.092 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Helen Bont.

  • Das freut mich zu hören. :)

    Rein theoretisch könnte sich der Hohe Rat gleichzeitig zum Einen mit der Beratung und Beschlussfassung über eine gemeinsame Arktis- und Antarktis-Mission und zum Anderen mit der Wahl eines neuen Hohen Kommissars befassen. Die Polkommission würde sich dann sowohl mit einem konkreten Projekt als auch mit seiner Arbeitsfähigkeit befassen und wieder herstellen.

  • Ich werde Mr. Ross darum bitten, seine Tätigkeit fürs erste wieder aufzunehmen

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  • Vielen Dank.


    Nachdem der Senat den dritten Änderungsvertrag zum Grundlagenvertrag abgelehnt hat, erlaube ich mir vorzuschlagen, diesen Änderungsvertrag, unter Berücksichtigung der vorgebrachten Bedenken, neu auszuhandeln.

  • Das halte ich für eine gute Idee

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  • Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liegen sollte, aber soweit ich es verstanden habe, dann drehten sich die im Kongress vorgetragenen Bedenken gegen die Subventionsgesetze und die Subventionspraxis in Ratelon; sehe ich das richtig?

  • Das ist soweit richtig

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  • Nun, wenn ich ews richtitg sehe, gibt es midnestens zwei Möglichkeiten, wie wir die Situation bereinigen könnten:

    Zum Einen könnten wir den Artikel IIIf einfach streichen. Dasd dürfte der einfachste Weg sein.

    Zum Anderen könnten wir vereinbaren, bis zu einem bestimmten Stichtag die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sowohl in Astor als auch in Ratelon in der Regel keine Subventionen mehr gezahlt werden. Eine Ausnahmeregelung könnte sein, wenn ansonsten ein systemrelevantes Unternehmen pleite ginge. Für Ratelon wäre das unproblematisch, da, wenn ich es ridchtig überblicke, in den letzten zwanzig Jahren keine nennenswerten Subventionen an Unternehmen gezahlt wurden, wogegen einem astorischen Krankenhausbetreiber vor - ich glaube mittlerweile - 3 Jahren eine Subvention in Höhe von 600 Millionen Astor-Dollars gezahlt wurde.

  • Ich würde hierfür eine Streichung plädieren, und dann eine spätere Nachverhandlung abzusetzen, ich werde mich in näherer Zukunft dazu mit dem Kongress zusammensetzen

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  • Das scheint mir auch sinnvoll zu sein.


    Wenn ich es richtig sehe, dann hätte der dritte Änderungsvertrag dann folgenden Wortlaut:


    Dritter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags

    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,

    BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und

    GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun, wozu nach ihrem Verständnis die weitere Vereinfachung des grenzüberschreitenden Verkehrs gehört,

    sind wie folgt übereingekommen:


    Artikel 1

    Artikel IIIc wird wie folgt ergänzt:

    "4. Darüber hinaus vereinbaren die vertragsschließenden Parteien, Bürgern der jweils anderen vertragsschließenden Partei die Einreise ohne Visa für maximal 90 aufeinander folgende Tage in das eigene Hoheitsgebiet zu ermöglichen. Eine Wiedereinreise ist nach Ablauf der 90 Tage nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen möglich.

    5. Von diesen Regelungen unberührt bleiben daueraufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen der jweils anderen vertragsschließenden Partei.

    6. Die vertragsschließenden Parteien behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten."


    Artikel 2

    Es werden die folgenden Artikel in den Grundlagenvertrag aufgenommen:


    "Artikel IIIf

    Die beiden vertragsschließenden Parteien streben eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen des Militärs und des Zivilschutzes an"


  • Was mir noch wichtig erscheint ist eine Regelung zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen für Arbeitnehmer, die jeweils jenseits der Grenze einer Arbeit nachgehen. In Ratelon ist ja derzeit so, dass die Einkommenssteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Zudem müssen sie eine Einkommenserklärung abgeben. Je nachdem, wie diese dann ausfällt, werden zuviel bezahlte Steuern zurückerstattet oder es werden Nachzahlungen fällig.

    Wenn, zum Beispiel, ein in Roldem wohnender ratelonischer Arbeinehmer in Astor arbeitet, und er in Astor Einkommenssteuern entrichtet, muss er diese auch noch mal in Ratelon entrichten entrichten, und eventuell umgekehrt.

    Mir erscheint es daher sinnvoll zu sein, dass wir eine Regelung mit in den Grundlagenvertrag aufnehmen, der hilft, diese Doppelbesteuerung zu vermeiden.

  • Das halte ich für eine gute Sache

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  • Ich denke, dass es die únbürokratischere Variante ist, wenn die Steuer dort gezahlt wird, wo sie anfällt, also am Ort des Arbeitsplatzes: arbeitet ein ratelonischer Arbeitnehmer in Astor, so zahlt er in Astor die Einkommenssteuer und umgekehrt. Ein Nachweis darüber, dass er im jeweils anderen Staat einer Erwerbstätigkeit nachgeht, könnte er beim Finanzamt an seinem Wohnort vorlegen, so dass er in seinem Heimatstaat von der Einkommenssteuer befreit werden kann.

    Wenn nach dem Wohnortprinzip verfahren wird, müsste er immer wieder die Rückerstattung der einbehaltenen Einkommenssteuer am Standort seines Arbeitgebers beantragen, was eine zusätzliche bürokratische Belastung für ihn darstellen würde.

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