Meeting with Helen Bont from ratelon

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 5.093 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Helen Bont.


  • Dritter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags

    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,

    BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und

    GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun, wozu nach ihrem Verständnis die weitere Vereinfachung des grenzüberschreitenden Verkehrs gehört,

    sind wie folgt übereingekommen:


    Artikel 1

    Artikel IIIc wird wie folgt ergänzt:

    "4. Darüber hinaus vereinbaren die vertragsschließenden Parteien, Bürgern der jweils anderen vertragsschließenden Partei die Einreise ohne Visa für maximal 90 aufeinander folgende Tage in das eigene Hoheitsgebiet zu ermöglichen. Eine Wiedereinreise ist nach Ablauf der 90 Tage nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen möglich.

    5. Von diesen Regelungen unberührt bleiben daueraufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen der jweils anderen vertragsschließenden Partei.

    6. Die vertragsschließenden Parteien behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten."


    Artikel 2

    Es werden die folgenden Artikel in den Grundlagenvertrag aufgenommen:


    "Artikel IIIf

    1. Für alle im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbenen oder produzierten Güter, Waren oder Dienstleistungen werden keine Aus- oder Einfuhrzölle erhoben. Der freie Güter-, Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den vertragsschließenden Parteien wird gewährleistet.

    2. Ausgenommen von der Zollfreiheit sind Güter, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern, die lediglich zum Zwecke des Transits den Wirtschaftsraum des jeweils anderen Vertragspartners durchqueren.

    3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, dass Ausfuhrquoten einseitig beschlossen werden können, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zu informieren.

    4. Für Güter, die von einem Vertragspartner als Waffen, Munition oder Kriegsgerät klassifiziert werden, können einseitig Aus- und Einfuhrbeschränkungen beschlossen werden. Der Vertragspartner ist über so eine Klassifizierung sowie neue oder geänderte Beschränkungen zu informieren. Das Selbe gilt für als gefährlich deklarierte chemische, biologische oder atomare Substanzen oder für Medikamente, wenn sie im vom anderen Vertragspartner nicht zugelassen wurden.


    Artikel IIIg

    Die beiden vertragsschließenden Parteien streben eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen des Militärs und des Zivilschutzes an"


    Astoria-City, 16.11.2020


    i9307bu9a94.jpg

    Unionskanzlerin







  • Handlung

    Setzt ihre eigene Unterschrift ebenfalls darunter


    Dritter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags

    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union


    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,

    BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und

    GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun, wozu nach ihrem Verständnis die weitere Vereinfachung des grenzüberschreitenden Verkehrs gehört,

    sind wie folgt übereingekommen:


    Artikel 1

    Artikel IIIc wird wie folgt ergänzt:

    "4. Darüber hinaus vereinbaren die vertragsschließenden Parteien, Bürgern der jweils anderen vertragsschließenden Partei die Einreise ohne Visa für maximal 90 aufeinander folgende Tage in das eigene Hoheitsgebiet zu ermöglichen. Eine Wiedereinreise ist nach Ablauf der 90 Tage nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen möglich.

    5. Von diesen Regelungen unberührt bleiben daueraufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen der jweils anderen vertragsschließenden Partei.

    6. Die vertragsschließenden Parteien behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten."


    Artikel 2

    Es werden die folgenden Artikel in den Grundlagenvertrag aufgenommen:


    "Artikel IIIf

    1. Für alle im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbenen oder produzierten Güter, Waren oder Dienstleistungen werden keine Aus- oder Einfuhrzölle erhoben. Der freie Güter-, Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den vertragsschließenden Parteien wird gewährleistet.

    2. Ausgenommen von der Zollfreiheit sind Güter, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern, die lediglich zum Zwecke des Transits den Wirtschaftsraum des jeweils anderen Vertragspartners durchqueren.

    3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, dass Ausfuhrquoten einseitig beschlossen werden können, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zu informieren.

    4. Für Güter, die von einem Vertragspartner als Waffen, Munition oder Kriegsgerät klassifiziert werden, können einseitig Aus- und Einfuhrbeschränkungen beschlossen werden. Der Vertragspartner ist über so eine Klassifizierung sowie neue oder geänderte Beschränkungen zu informieren. Das Selbe gilt für als gefährlich deklarierte chemische, biologische oder atomare Substanzen oder für Medikamente, wenn sie im vom anderen Vertragspartner nicht zugelassen wurden.


    Artikel IIIg

    Die beiden vertragsschließenden Parteien streben eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen des Militärs und des Zivilschutzes an"


    Astoria-City, 16.11.2020


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    Unionskanzlerin


    Signature5edfaf6cc5916.png

    President of the United States

    Signature5edfaf6cc5916.png

    59th President of the US

    Special Advisor to the President

    former Lieutenant Governor of Laurentiana

    former State Councillor of Tribal Affairs of the state of Laurentiana
    former Governor of Laurentiana
    former Speaker of the General Court

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  • Ich erfahre gerade, dass Ratelon den Dritten Änderungsvertrag ratifiziert hat. :)


    Was ich Sie noch fragen wollte, Madam President: wie steht Ihre Administration zum Völkerbund?

    Einmal editiert, zuletzt von Helen Bont () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler korrigiert.

  • Ich werde diesen Punkt mit dem Kabinett besprechen, kann Ihnen aber keine großen Hoffnungen in der Sache machen, Madam Chancellor

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  • Mir geht es nicht um die Frage einer Mitgliedschaft, sondern generell um die Frage, wie Ihre Administration zu einer Weltorganisation steht, die ganz konkrete Projekte, wie etwa die internationale Seuchenbekämpfung zum Ziel hat.

  • Ein weitzerer Punkt, den ich mit Ihnen besprechen möchte, betrifft die Hohe Polkommission in Aldenroth. Sie wiederzubeoleben mit dem Ziel einer gemeinsamen Polarforschung erscheint der ratelonischen Regierung erstrebenswert zu sein.

  • Können Sie mich über den aktuellen Stand aufklären?

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    59th President of the US

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  • Ja, gerne.

    Zum Einen ist da der Völkerbund, der - ehgrlich gesagt - noch nicht so richtig Fahrt aufgenommen hat. Ein weiterer Rückschlag musste der Völkerbund mit dem Austritt Heijans hinnehmen. Das stellt den Völkerbund unter anderem vor dem Problem die Frage zu beantworten, wo jetzt das Schiedsgericht seinen Sitz nehmen soll. In der Gründungscharta ist ja Heijan vorgesehen.

    Aber da ja jetzt zumindfest die Frage nach der Besetzung des Amtes des Generalsekretärs beantwortet wurde, und auch die Generalversammlung tagt ist der Völkerbund zumindest handlungsfähig.

    Der Völkerbund wird hoffentlich zeitnah den Antrag auf Gründung einer interantionalen Gesundheitsagentur beraten, deren Ziel unter anderem die internationale Gesundheitsförderung und intzernationale Seuchenbekämpfung sein soll.


    Das Internationale Hochkommissariat zum Schutz der Pole existiert ja bereits vor Jahren. Er löste den damaligen Status ab, wonach Astor und Ratelon neben anderen Staaten Garantiemächte zum Schutz der Pole waren.

    Die ratelonische Regierung möchte, um die internationale Zusammenarbeit zu fördern, über die Polkommission eine internationale Polarforschung starten, deren Ergebnisse allen Staaten zugute kommen sollen. Dqamit dies möglich ist, müsste die Polkommission wieder ihre Arbeit aufnehmen.

  • Ah, ich verstehe. Ich werde mich mit dem Außenministerium besprechen und dann in der Sache auf Sie zukommen

    DArf es noch etwas Tee sein?

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    59th President of the US

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  • Handlung

    Füllt ihr nach

    Die internationale Polkommision ist eine gute Sache, planen Sie eine Neugründung, oder lediglich eine Wiederbelebung der alten Initiative?

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    59th President of the US

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  • Das betrachte ich als den besseren Weg, zumal die Vereinigten Staaten nach wie vor Mitglied der Konvention sind

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  • Er amtiert noch

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