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Hier findet das Gespräch zwischen der Unionskanzlerin und der Präsidentin statt
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Hier findet das Gespräch zwischen der Unionskanzlerin und der Präsidentin statt
Trifft mit der Unionskanzlerin ein und deutet lächelnd auf die Stühle. Es stehen Schnittchen und Getränke bereitt
Willkommen im Weissen Haus, Madam Chancellor
Setzen Sie sich doch, darf es etwas zu trinken sein?
Setzt sich.
Vielen Dank, Madam President, ich hätte gerne einen Tee.
Welcher darf es denn sein?
Einen grünen Tee, bitte.
Sarah greift nach einem heißen Wasser und steckt den Teebeutel hinein, bevor sie ea Bont hinstellt
Bitte
Vielen Dank,
Der Tee riecht wirklich sehr gut.
Er ist frisch
Nun, Madam Chancellor, Sie schrieben von begonnenen Gesprächen mit meinem Vorgänger, können Sie mir sagen, wie der letzte Stad dort war?
Ja, das riecht man.
Sehr gerne.
Ausweislich des Gesprächprotokolls, das angefertigt wurde, wurden Einreiseerleichterungen angesprochen. Es wurde vorgeschlagen, dass Reiseerleichterungen lediglich für ratelonische Bürger gewährt werden, die im Unonsland Roldem ihren Wohnsitz haben. Sowohl Unionspräsident Lüneburg als auch ich haben zu bedenken gegeben, dass dies gegenüber den anderen Unionsländern nicht vermittelbar ist.
Zwar gibt es bereits Reiseerleichterungen für den sogenannten kleinen Grenzverkehr, dies betrifft in der Regel jedoch nur Pendler, die täglich über die Grenze pendeln, um zum Beispiel von zu Hause zur Arbeit fahren und zurück, um ihnen die Ein- und Ausreise zu erelichtern. Von daher ist dieses Sonderrecht durchaus gegnüber denen vertretbar, die nicht in unmittelbarer Nähe zur Grenze wohnen.
Ich habe zu des Weiteren vorgeschlagen, für Reisen für touristische Zwecken oder aus familiären Gründen, für eine bestimmte Dauer von, zum Beispiel, maximal 90 Tagen, entweder die Visum-Pflicht abzuschaffen oder an der Grenze unbürokratisch ein Touristen-Visum auszustellen.
Da ein komplett neuer Vertragsentwurf präsentiert wurde, habe ich zudem dafür plädiert, dass wir die Praxis beibehalten, wonach wir mit Hilfe von Änderungsverträgen den eigentlichen Grundlagenvertrag ändern. Das hat den Vorteil, dass nicht bei jeder Änderung der ganze Vertrag zur Disposition steht, sondern lediglich die konkreten Änderungen thematisiert werden und in den eigentlichen Grundlagenvertraqg einfach eingearbeitet werden.
Sarah nickt
Einreiseerleichterungen und schnellere Visa stellen für mich kein Problem dar
Änderungsverträge sagen Sie? Haben Sie mit President Conway zufällig bereits einen entworfen?
Es wurde der folgende Textvorschlag vorgelegt:
"Zwischen Roldem und Astor ist es möglich ohne Visa zu reisen, für Reisende zwischen den weiteren Teilen der Demokratischen Union und Astor genügt es vor Ort einen kurzen und formlosen Visa-Antrag zu stellen."
Ich schlage den folgenden Text vor, der die Ein- und Ausreise für alle unbürokratisch ermöglicht:
"Bürger der vertragsschließenden Parteien können ohne Visa in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen vertragsschließenden Partei einreisen."
Eine Alternative, die die maximale Aufenthaltsdauer bestimmt, könnte lauten:
"Bürger der vertragsschließenden Parteien können ohne Visa für maximal 90 Tage in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen vertragsschließenden Partei einreisen."
Um eventuelle astorische oder ratelonische Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen könnte der Text lauten:"Bürger der vertragsschließenden Parteien können ohne Visa für maximal 90 Tage in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen vertragsschließenden Partei einreisen. Die vertragsschließenden behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten."
Man könnte noch formulieren, dass die Einreise einen bestimmten Zweck verfolgen muss, wie zum Beispiel touristische Reise, Geschäftsreise, Familienangelegenheiten. Das Problem, das ich hier sehe, ist, dass eine solche positive Liste immer unvollständig sein kann. Man könnte eine negative Liste formulieren, also Reise-Zwecke, die nicht unter die Regelung der Visa-Freiheit fallen, jedoch fallen mir ad-hoc keine Beispiele dazu ein.
Bürger der vertragsschließenden Parteien können ohne Visa für maximal 90 Tage in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen vertragsschließenden Partei einreisen. Die vertragsschließenden behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten."
Ich denke dass der Kongress diese Version am ehesten akzeptieren würde, auch verhindern wir so gegenseitig dass Kriminelle in das jeweils andere Land abwandern...
. Man könnte eine negative Liste formulieren, also Reise-Zwecke, die nicht unter die Regelung der Visa-Freiheit fallen, jedoch fallen mir ad-hoc keine Beispiele dazu ein.
Die Begehung von Straftaten z.B, aber ich stimme Ihnen zu, Madam Chancellor
Ich denke auch, dass die Formulierung "Bürger der vertragsschließenden Parteien können ohne Visa für maximal 90 Tage in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen vertragsschließenden Partei einreisen. Die vertragsschließenden behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten." am plaisbeslsten ist.
was mir gerade auffällt, wäre noch die Schließung einer Verständnislücke, nämlich die Frage, auf welchen Zeitraum insgesamt sich die 90 Tage beziehen. Ich sehe da verschiedene Interpretationsmöglichkeiten, aus denen wir eine, der Rechtsklarheit willen, eine aussuchen und in den Text aufnehmen sollten:
- die 90 Tage beziehen sich auf ein Kalenderjahr (01.01.-31.12.)/360 aufeinanderfolgende Tage unabhängig vom Kalenderjahr;
- eine Person darf maximal 90 Tage pro Jahr ohne Visum einreisen
- eine Person darf für maximal 90 aufeinanderfolgende Tage einreisen, muss dann ausreisen, darf aber nach einer bestimmten Frist und im selben Jahr wieder für maximal 90 Tage einreisen, eventuell nur, wenn in dem Jahr die 90 Tage noch nicht voll ausgeschöpft wurden.
Die unkomplizierteste Lösung wäre es meiner Meinung nach, wenn eine Person, wenn er die 90 Tage am Stück ausgeschöpft hat, nach einer bestimmten Frist von zum Beispiel 30 Tagen, wieder für bis zu maximal 90 Tagen einreisen darf. Zwar gehe ich davon aus, dass solche Fälle eher Ausnahmen bleiben, da sich die meisten Menschen, die etwa für Urlauibszwecke einreisen, nicht länger als vier Wochen im Land aufhalten werden, eine Klarstellung wäre meines Erachtens aber nicht verkehrt.
Ich schlage daher folgenden Text vor:
"Bürger der vertragsschließenden Parteien können ohne Visa für maximal 90 aufeinander folgende Tage in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen vertragsschließenden Partei einreisen. Eine Wiedereinreise ist nach Ablauf der 90 Tage ist nach 30 Tagen möglich. Die vertragsschließenden Parteien behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten. Von diesen Regelungen unberührt bleiben daueraufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen der jweils anderen vertragsschließenden Partei. "
Der letzte Satz bezieht sich auf die Frage, ob Personen im jeweils anderen Land eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitsgenehmigung erhalten können.
Natürlich muss der Text am Ende noch richtig in Paragraphenform gebracht werden.
Dem stimme ich zu
Hat sich einen einfachen Pfefferminztee gemacht und nimmt einen Schluck davon
Ich schlage vor, dass wir den Artikel IIIc wie folgt ergänzen:
4. Darüber hinaus vereinbaren die vertragsschließenden Parteien, Bürgern der jweils anderen vertragsschließenden Partei die Einreise ohne Visa für maximal 90 aufeinander folgende Tage in das eigene Hoheitsgebiet zu ermöglichen. Eine Wiedereinreise ist nach Ablauf der 90 Tage nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen möglich.
5. Von diesen Regelungen unberührt bleiben daueraufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen der jweils anderen vertragsschließenden Partei.
6. Die vertragsschließenden Parteien behalten sich das Recht vor, Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr Hoheitsgebeit zu verbieten.
Dem kann ich so zustimmen
Damit sähe der Vertrag nach der Änderung dann so aus:
Genau. Das wäre dann das Ergebnis, das durch den dritten Änderungsvertrag zum Grundlagenvertrag herbeigeführt werden würde.
Dieser dritte Änderungsvertrag könnte, in Anlehnung an den zweiten Änderungsvertrag, wie folgt aussehen:
Sarah nickt
Die Formulierung gefällt mir
Vielen Dank.
Mir ist gerade aufgefallen, dass in dem Entwurf von Frau Fritzpatrick noch ein Kapitel mit der Überschrift Free Trade Agreement auftaucht. Wenn Sie möchten, können wir uns auch hier schauen, ob wie zu einer vertraglichen Vereinbarung kommen.
Das können wir sehr gerne tun
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