Sixth Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 896 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Gary Buchanan.

  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA

    The State Assembly


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    ALL FOR OUR COUNTRY!




    Honorable Deputies!


    Deputie Jenna Foster hat den nachstehenden Entwurf eingebracht.


    Die Debatte dauert vorerst 120 Stunden


    Die Antragstellerin hat das erste Wort.


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    Gary Buchanan

    Chairman of the State Assembly





    Sixth Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia


    Section 1 - Purpose

    Dieses Gesetz ändert die Constitution der Republic of Assentia im Bezug auf den State Court und die Gerichtsbarkeit.


    Section 2 - Amendment to the Constitution

    Article V der Constitution of the Republic of Assentia wird durch folgendes ergänzt:


    Section 3 Delegation and Substitution

    (1) Ist der Staatsgerichtshof nicht eingerichtet, nicht besetzt oder anderweitig nicht handlungsfähig, sollen an seiner statt die zuständigen Gerichtshöfe des Bundes belehnt werden.

    (2) Ist eine Belehnung des Bundes nicht möglich, soll die Staatsversammlung, auf Vorschlag des Gouverneurs, für jedes anhängige Verfahren einen Richter wählen, der ausschließlich für dieses Verfahren und bis Ende dieses Verfahrens zuständig ist.


    Section 3 - Coming into Force

    Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

  • Mister Chairman Buchanan,

    honorable Deputies,


    In seiner Eigenschaft als Attorney General of rhe State und damit Mitglied der Staatsregierung möchten ich Mr. Lawrence Forester bitten, die Begründung für das Constitution Amendment hier wiederzugeben.


    Vielen Dank!

  • Honorable Deputies,


    bzgl. des Constitution Amendment ist es mir ein Anliegen, hierdurch einen nun auch endlich rechtmäßigen Verweis auf die Federal Authorities zu beschreiben.

    Die derzeitige Rechtslage sieht eigentlich vor, dass ein Gesetz über die Einrichtung eines States Courts zu erlassen ist. Ein solches Gesetz hat es noch nie gegeben. Das Fehlen dieses Gesetzes hat sich nicht wirklich auf das Leben in Assentia ausgewirkt. Rechtsangelegenheiten werden traditionell auf Bundesebene erklärt. Hierzu fehlte allerdings zum Einen ein rechtlicher Verweis, der es ermöglicht hat, juristische Angelegenheiten, die im Rahmen der Gewaltenteilung auf der Ebene der States zu klären durch eine Fedral Authority zu regeln und zum Anderen fehlte faktisch die Judikative in der Republic.

    Durch den vorliegenden Amendment wird der Rechtsweg zu den Federal Authorities eröffnet, die Verpflichtung ein State Court einzurichten aufgehoben und dabei die Gewaltenteilung gesichert.


    Mr. Chairman,


    da die Administration nun eine Erklärung verspätet abgegeben hat, bitte ich um Verlängerung der Aussprachefrist dahingehen, dass die 120 Stunden-Frist ab dieser Gesetzesbegründung anfängt zu laufen.


    Der Attorney General Mr. Lawrence Forester wird im weiteren Verlauf der Aussprache auf weitere Fragen und Hinweise reagieren.

  • Honorable Deputies,


    grundsätzlich kann ich die Initiative von der Staatsregierung nachvollziehen und unterstütze diese in deren Grundzügen.

    Dennoch habe ich einige Fragen:

    - wer stellt nach Sec. 1 fest, dass ein Bundesgericht belehnt werden soll bzw. wer informiert jene Instutition?

    - nach welchen Recht kann einem Bundesgericht (welchem?) die assentische Gerichtsbarkeit "übergeben" werden?

    - nach welchen Rahmenbedingungen wird der Richter gewählt und was passiert wenn ein Richter von der State Assembly angelehnt wird bzw. der Governor untätig bleibt und keinen Richter ernennt?

  • Handlung

    Tritt ans Pult.


    Mister Chairman, Honorable Deputies, Mr. Flanagan,


    vielen Dank für Ihre Fragen.


    Ich möchte damit beginnen Ihre zweite Frage zu beantworten:


    Das Rechte in Bundesgericht zu belehnen entsteht aus Ch. I, Sec. 2, SSec. 2 Empowerment of the States in the Judiciary Act. Im speziellen ist das der First District Court in Hambry nach Ch. II, Sec. 2, SSec. 1 Federal Judiciary Act.


    Eine Erklärung der Staatsregierung gegenüber dem zuständigen Gericht ist aus meiner Sicht absolut ausreichend, um eine unbegrenzte Belehnung zu vereinbaren.


    Zu den Rahmenbedingungen: Wir haben es so formuliert, wie es schon seit Jahren für die Ernennung der Leiter der Obersten Staatsbehörden gemäß Sec. 4., SSec. 2. Assentia Administration Act gilt. Ich denke die State Assembly hat dies bisher problemlos behandelt. Wie bei allen diesen Stellen gilt leider auch für Vorschläge als Richter: State Assembly und State Government müssen sich hier über die Personalie einig werden oder die Arbeit ist schlicht blockiert. Für Vorschläge wie man so eine Blockierung umgehen kann bin ich offen.

  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA

    The State Assembly


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    ALL FOR OUR COUNTRY!




    Honorable Deputies!


    Die Debatte ist beendet, die Abstimmung wird eingeleitet



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    Gary Buchanan

    Chairman of the State Assembly

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