CONGRESSIONAL OFFICERS ACCOUNTABILITY ACT, 2020 Inkraftgetreten am: 03. 07. 2020 Unterschrieben von President Alexander Conway Sixty-fourth Congress of the United States of Astor Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled: An Act To ensure the accountability of congressional officers. SECTION 1. SHORT TITLE. Dieses Gesetz soll als „Congressional Officers Accountability Act“ bezeichnet werden. SECTION 2. AMENDING THE CONGRESSIONAL ORGANIZATION ACT. (1) Chp. 1 Sec. 1 des Congressional Organization Act wird wie folgt um die Ssec. 3, 4 und 5 erweitert: (3) Die durch dieses Gesetz errichteten Legislativbehörden sind beiden Kammern des Kongresses zugleich verantwortlich. Ihr Leitungspersonal soll dem Kongress zumindest jährlich Bericht über die Tätigkeiten der Behörde erstatten. (4) Jedes Kongressmitglied hat das Recht Anfragen an Kongressbeamte zu ihrer Amtsführung zu stellen. Es ist dabei ein Verfahren analog des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act anzuwenden. Die Anfragen sollen gebündelt über das Kongresspräsidium an die jeweiligen Beamten weitergeleitet werden. (5) Jeder Kongressbeamte kann mit der einfachen Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses oder, wenn es sich um einen Beamten nur einer der beiden Kammern handelt mit der einfachen Mehrheit derselben, seines Amtes enthoben werden. SECTION 3. COMING-INTO FORCE. Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft. Speaker of the House of Representatives President of the Senate President of the United States