2nd Assentia Counties Act Amendment Bill
ARTICLE I - GENERAL PURPOSES
Dieses Gesetzt stellt die historische County Gliederung wieder her und bestimmt die vertikale Organisation von Municipals. Es wird als 2nd Assentia Counties Act Amendment Bill in Kraft treten.
ARTICLE II - MUNICIPAL REFORM
Section 1 – Rebuild the historic Counties
(1) Tausch des Wortes „sieben“ durch „neun“ in Art. I Sec. 2 SSec 1.
(2) Änderung des Art. I, Sec. 2, SSec. 2 mit folgenden Inhalt:
I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;
II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;
III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;
IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;
V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;
VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;
VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;
VIII - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley und
IX - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford.
(3) In Art. I Sec. 2 wird ein neuer SSec. 3 mit folgendem Inhalt eingefügt: „Metropols und Municipals in Metropol Regions unterstehen nicht der Verwaltung der Counties.“
(4) Der ehemalige SSec. 3 wird zu SSec. 4
Section 2 – County Comissioners
In Art. I Sec. 4 wird ein SSec. 4 mit folgenden Inhalt eingefügt: „Kann der Governor der Assembly gegenüber nachweisen, dass ein Comissioner mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate nicht arbeitet, so hat der Governor den Posten als Vakant zu bezeichnen. So lange kein neuer Comissioner benannt wird, kann der Governor zu Sicherung der Funktionsfähigkeit eine County Administration benennen, die bei Antritt eines neuen Comissioners seine Tätigkeit automatisch beendet.“
Section 3 – Statues of Municipals
In Art. I wird ein Section 6 mit folgendem Text eingefügt:„Section 6 – Municiapls
(1) Gebiete mit einem örtlichen Charakter sind Municipals und werden wie folgt klassifiziert:
1. Burroughs bis 100 Einwohner
2. Villages 100 – 5.000 Einwohner
3. Small Towns 5.000 – 15.000 Einwohner
4. Towns 15.000 – 75.000 Einwohner
5. Cities 75.000 – 250.000 Einwohner
6. Big Cities über 250.000 Einwohner.
(2) Unabhängig von der Klassifizierung nach SSec. 1 Sind folgende Municipals als Metropols gekennzeichnet:
A – Ambridge,
B – Durban und
C – Fredericksburg.
Municipals, die in der Nähe der Metropols liegen bilden Metropol Regions mit der Bezeichnung nach Satz 1.
Section 4 – Mayors
In Art. I wird ein Sec. 7 eingefügt:
„Section 7 – Municipal Mayors
(1) Municipal Governments sind in den Municipals nach Sec. 6 SSec. 1 Nr. 2 bis 6, die nicht auf dem Gebiet einer Metropol Region liegen, eingerichtet. Municipals nach Sec. 6 SSec. 1 Nr. 1 unterstehen der am nächsten gelegenen Municipal Government.
(2) Municipal Governements stehen Mayors vor. In Municipals können sich Mayors benennen lassen. Die Bezeichnung beginnt mit der Klassifizierung nach Sec. 6 SSec.1 und SSec. 2 und schließt mit dem Begriff Mayor ab.
(3) Im Department of the Republic ist eine Übersicht über die amtierenden Mayors zu führen.
(4) Bei schweren Vergehen und amtsanmaßenden Verhalten kann der Governor nach einer Anhörung in der Assembly den Mayor seines Amtes entheben.
(5) Kann der Governor der Assembly gegenüber nachweisen, dass ein Mayor mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate nicht arbeitet, so hat der Governor den Posten als Vakant zu bezeichnen. So lange kein neuer Mayor benannt wird, kann der Governor zu Sicherung der Funktionsfähigkeit eine Municipal Administration benennen, die bei Antritt eines neuen Mayors seine Tätigkeit automatisch beendet.“
Section 5 – Participation of Municipals
In Art. I wird ein Sec. 8 eingefügt:
„Section 8 – Municipals Council
(1) Im Governors Office wird der Municipals Council eingerichtet.
(2) An ihm nehmen die jeweiligen County Comissioners und Municipal Mayors teil. Der Governor nimmt teil und vertritt die eingesetzten County und Municipal Administrations. Die Asétó Counties benennen zudem jeweils einen Vertreter aus der jeweiligen Legislative.
(3) Der Municipal Council berät den Governor in örtlichen Belangen.
ARTICLE III - FINAL PROVISIONS
Section 1 - Transitional Arrangements
Mayors und Commissioners die am Tage des Inkrafttretens im Amt waren warden automatissch nach neuer Rechtslage bestätigt.
Section 2 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouvernor in Kraft.