S. 2020-029 Congressional Officers Accountability Bill
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- [Debate]
- Tamara Arroyo
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Madam President,
Der Kongress wäre nichts ohne seine treuen, guten und fähigen Beamten. Leider ist jedoch niemand perfekt und auch unter denen gibt es Schwarze Schafe, wie in jeder Gruppe. Dabei ist es eklatant, dass der Kongress derzeit über keinerlei Möglichkeit verfügt, seine Beamten auch zur Rechenschaft zu ziehen. Sie werden durch das Präsidium ernannt und halten ihre Posten quasi für alle Zeiten. Was ist außerdem mit Kandidaten, die das Präsidium unterstützt, nicht aber der Rest des Kongresses? Kurz: Der Kongress sollte eine rechtliche Handhabe gegenüber seinen Beamten haben, wie er sie bereits gegenüber seinen Mitgliedern besitzt.
Der zweite Abschnitt stellt die bestehenden Rechts- und Auftragsverhältnisse für die Library of States noch einmal unmissverständlich klar. Aufgrund eines Vorfalls in der Abteilung meines Heimatstaates scheint diese nochmalige Verfestigung wohl notwendig zu sein.
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(3) Die durch dieses Gesetz errichteten Legislativbehörden sind beiden Kammern des Kongresses zugleich verantwortlich. Ihr Leitungspersonal soll dem Kongress zumindest jährlich Bericht über die Tätigkeiten der Behörde erstatten.
(4) Jedes Kongressmitglied hat das Recht Anfragen an Kongressbeamte zu ihrer Amtsführung zu stellen. Es ist dabei ein Verfahren analog des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act anzuwenden.
(5) Jeder Kongressbeamte kann mit der einfachen Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses seines Amtes enthoben werden.
Mr. Speaker,
grundsätzlich begrüße ich das Ansinnen des ehrenwerten Kollegen aus Laurentiana. Mir ergeben sich hier aber Fragen:
1. Zu (3) in welcher Form wäre ein solcher Bericht möglich? Soll er schriftlich oder mündlich erfolgen?
2. Zu (4) diese Anfragen sollten meiner Ansicht nach gebündelt über das Kongresspräsidium gesammelt werden. Ich möchte vermeiden, dass die Beamten, wenn jedes Mitglied solche Anfragen stellt, nichts anderes mehr macht, als diese zu beantworten, statt ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen. Wäre hier also eine Begrenzung sinnvoll? Oder eine Bündelung durch das Präsidium wie Eingangs erwähnt?
3. Zu (5) hier fehlen mir handfeste Gründe, die es notwendig und dann möglich machen, einen Beamten aus seinem Dienstverhältnis zu entfernen. So impliziert die Regelung, dass dies einfach so, auch unbegründet, möglich ist.
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Madam President,
1. Zu (3) in welcher Form wäre ein solcher Bericht möglich? Soll er schriftlich oder mündlich erfolgen?
Ich stelle mir beide Varianten vor.
2. Zu (4) diese Anfragen sollten meiner Ansicht nach gebündelt über das Kongresspräsidium gesammelt werden. Ich möchte vermeiden, dass die Beamten, wenn jedes Mitglied solche Anfragen stellt, nichts anderes mehr macht, als diese zu beantworten, statt ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen. Wäre hier also eine Begrenzung sinnvoll? Oder eine Bündelung durch das Präsidium wie Eingangs erwähnt?
Eine solche Bündelung wäre sicher angemessen. Ich werde das beizeiten aufnehmen.
3. Zu (5) hier fehlen mir handfeste Gründe, die es notwendig und dann möglich machen, einen Beamten aus seinem Dienstverhältnis zu entfernen. So impliziert die Regelung, dass dies einfach so, auch unbegründet, möglich ist.
Das ist richtig. Welche Gründe machen es nötig, dass der Präsident der Vereinigten Staaten fast jeden Exekutivbeamten jederzeit nach Belieben entfernen kann? Der Kongress sollte seinen Beamten gegenüber zumindest dieselben Befugnisse haben, wie der Präsident den Seinen gegenüber.
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Madam President,
ich stimme der Grundidee dieser Bill zu und kann auch beinahe alles vorbehaltlos teilen, was der Antragsteller ausgeführt hat.
Bemerken möchte ich allerdings, dass aus dem Umstand des Ernennungsrechts bereits implizit die Möglichkeit einer Entlassung vorgegeben ist, da die Ernennung nicht an eine Vakanz gebunden ist - mit anderen Worten ist das Präsidium also berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entlassen. Dieses Recht wird durch diese Bill ganz erheblich beschränkt, insbesondere verwundert mich der Umstand, dass Amtsträger einer Kammer plötzlich nur noch in Übereinstimmung mit der anderen Kammer auszutauschen wären. Hier sehe ich Spannungen mit der Geschäftsordnungsautonomie und würde den ehrenwerten Senator for Laurentiana zumindest diesbezüglich um eine Veränderung seiner Initiative bitten.
Hinsichtlich der Library of Congress sehe ich dagegen tatsächliche Vorbehalte, denn hier werden plötzlich den Staaten Aufgaben übertragen, die so bisher nicht bestehen und auch niemals bestehen sollten: Es ist nicht Aufgabe der Vereinigten Staaten, das staatliche Archivwesen zu regeln. Die bisherigen Rechtsnormen beauftragen die Library of Congress mit der Bereitstellung von Kopien zum Staatsrecht, nicht mehr und nicht weniger.
Wenn wir gesetzlich - analog zu den Bestimmungen zum USEO - und vermutlich in Normierung der gelebten Praxis eine Service-Option für Räumlichkeiten schaffen würden, hätte dies meine Unterstützung, bezüglich der Amtshilfe müsste man sicherlich die Kapazitäten der Library of Congress noch einmal einer kritischen Prüfung unterziehen. Staatliche Dienststellen durch Bundesgesetz zu errichten ist aber anti-föderalistisch und nicht vom Mandat der Verfassung gedeckt.
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Madam President,
Das Präsidium aber gleich abzuwählen, weil es eine unbeliebte Personalentscheidung getroffen hat, wäre wohl unverhältnismäßig. Die Möglichkeit, dass der Kongress einzelne Beamte ihres Amtes entheben kann ist daher grundsätzlich zur Konfliktregulierung gedacht.
Ich gebe zu dass bisher eine konkretisierte Unterscheidung nach Kammern nicht vorliegt. Ich werde das in meinem finalen Antrag berücksichtigen.
Hinsichtlich der Library of States möchte ich es anders formulieren: jeder Staat besaß bisher ein Staatsarchiv, dass dieser mit einer gewisse Selbstverständlichkeit in der Library of States unterhielt, verwaltet von den jeweils zuständigen Behörden. Ziel dieser Regelung ist es nun - und ich wiederhole mich - die gelebte Praxis unmissverständlich gesetzlich zu verankern. Den Staaten werden keine Aufgaben übertragen und erst recht keine Behörden aufgezwungen. Ich muss ehrlich gesagt mein ernstes Erstaunen kund tun und frage mich, woraus der ehrenwerte Kollege aus Astoria dies herleitet.
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Madam President,
mit der Erlaubnis des ehrenwerten Kollegen möchte ich den für meine Kritik maßgeblichen Teil seines Antrages noch einmal laut vorlesen: Er lautet: "Die jeweiligen Abteilungen der Library of States unterstehen der Verwaltung durch die jeweiligen von den Bundesstaaten dazu ermächtigten Behörden." Verkürzt gesagt: Die Bundesstaaten haben sich um die Verwaltung der Library of States zu kümmern, die nach Sec. 3 Ssc. 1 Var. c eine Abteilung der Bundes-Legislativbehörde Library of Congress ist.
Ich bin mir sicher, dass das so vom Antragsteller nicht gemeint war. Wenn es aber darum geht, vermeintliche Unklarheiten zu klären, sollten wir neuerliche Unklarheiten vermeiden.
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Madam President,
ich teile das grundsätzliche Ziel der Bill, nämlich jene, Verantwortlichkeiten zu schaffen und klarzustellen, dass durch den Kongress eingerichtete Legislativbehörden nicht mit Independent Authorities zu verwechseln sind.
In Bezug auf die Vorbehalte des sehr ehrenwerten Senators für Astoria möchte ich Verständnis äußern, ich teile sie sogar. Allerdings gestaltet sich die Praxis tatsächlich genauso, wie er es darstellt: Die Staaten geben Exponate in die Library of States und pflegen sie selbst. Es handelt sich dabei sogar häufig um attested copies, also beglaubigte Kopien. Wir brauchen Rechtssicherheit, damit die Staaten ihre Exponate nicht zurücknehmen, weil sie beispielsweise mit einer neuen Katalogisierung der Exponate unzufrieden sind.* Entweder die Library of Congress muss eigene Exponate anschaffen oder wir geben den Staaten die rechtliche Handhabe, die von ihnen eingebrachten Exponate auch selbständig zu pflegen.
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Madam President,
wie würden die werten Kollegen den Vorschlag aufnehmen, wenn der erste Satz bezüglich der Library of States wie folgt lauten würde: "Die jeweiligen Abteilungen der Library of States können der Verwaltung durch die jeweiligen von den Bundesstaaten dazu ermächtigten Behörden unterstellt werden."
Dieser Konjunktiv macht das Ganz optional - auf der anderen Seite stellt er jedoch auch ein weiteres Einfallstor für Missetaten unvorsichtiger - oder fahrlässiger? - Librarians dar. Man könnte den Text nämlich dergestalt auslegen, dass die Library of Congress den Staaten dies verweigert, was ja am Ende die absolute Höhe wäre!
Mein Ziel mit dieser Bill war und ist es, die Hoheit über die Staatsarchive - die unzweifelhaft und zu jeder Zeit bei den Staaten war - gesetzlich zu zementieren. Ich habe bewusst diesen wenig aufwendigen Weg gewählt, denn er spart Kosten, wo eigentlich gar keine sein dürften. Eine Ausgliederung der Staatsarchive würde horrende Unsummen kosten.
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Mr. Speaker,
Ich sehe in dieser Bill keine unbedingte Notwendigkeit, ich werde mich daher meiner Stimme enthalten.
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Madam President,
ich möchte dem ehrenwerten Kollegen vorschlagen, seine Ergänzung um den Zusatz zu erweitern, dass "ansonsten die Library of Kongress mit den zuständigen Behörden des Staates zusammenarbeitet".
Ich bin diesbezüglich unabhängig von meiner Zustimmung zu dieser Bill immer noch nicht überzeugt, dass wir hier eine Zuständigkeitsverschränkung anlegen sollten. Die Staaten sollten nichts bei einer Kongressdienststelle beantragen müssen, was ohnehin selbstverständlich ist. Die Library of State als Bundeseinrichtung ist nur dazu beauftragt, Kopien des Staatsrechts für Bundeszwecke bereitzustellen – nicht mehr und nicht weniger.
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Madam President,
die Frage, die sich mir immer mehr aufzudrängen scheint ist folgenden: Hat die Library of Congress sich an einer gewissen Stelle einfach die Staatsarchive einverleibt? Ich möchte nichts unterstellen, habe jedoch das Gefühl, dass dies der Fall ist. In der Folge daraus wäre es ja nur fair, wenn der Bund jetzt auch die Kosten einer Ausgliederung tragen würde. Andererseits sind diese Mehrkosten aber keinem Steuerzahler zumutbar.
Um die Sache aber eindeutig und unmissverständlich zu regeln, sehe ich mich gezwungen vorzuschlagen Chp. I Sec. 3 Ssec. 1 c) ersatzlos aufzuheben und jedem der Bundesstaaten zu empfehlen, dem Bund zu Untersagen dass er auch nur Kopien der staatlichen Gesetze erhalten kann.
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Mister Speaker,
der geschätzte Kollege aus Laurentiana übertreibt etwas. Was für Nachteile sehen wir, wenn die Library Kopien der Gesetze der Staaten öffentlich zugänglich macht? Ich sehe nur den Vorteil, dass man schnell und auf einen Blick an die Informationen gelangen kann, die man braucht ohne sich durch die Staaten wühlen zu müssen.
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THE PRESIDENT OF THE CONGRESS
Honorable Members of Congress!
Es besteht noch Bedarf für weitere Aussprache zu diesem Antrag.
Daher wird die Debatte um weitere 96 Stunden verlängert.
Eugene Duangan
President of the U.S. Congress
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Madam President,
ja, ich mag da etwas drastisch gewesen zu sein, ich möchte damit jedoch die beiden Möglichkeiten bzw. Positionen aufzeigen, die ich derzeit sehe: Entweder, wir holen die - großmütig von den Staaten hinterlegten und verwalteten - originalen Gesetzestexte aus der Kongressbücherei heraus und geben sie den Eigentümern zurück, sodass die Bücherei dann bei den Staaten um neue Kopien betteln darf, oder der Bund tut seine verdammte Schuldigkeit und stellt den Staaten unentgeltlich Archivräume zur Verfügung, die diese - wie ja bisher auch! - selbst pflegen. Schließlich sind es zuletzt Bundesbeamte gewesen, die durch schwerwiegende Kompetenzübertretungen diese Diskussion überhaupt erst nötig gemacht hatten. Die in diesem Punkt grundsätzlich unheimlich antiföderalistische Gesetzgebung aus dem Jahre 2017 war die erste, die plötzlich Festlegungen bezüglich der bundeseigenen Verwahrung von Staatsrecht machte. Man kommt nicht umhin zu vermuten, dass ein zwischenstaatliches Kooperationsprojekt zur zentralen Verwahrung des Staatsrechts einseitig durch Bundesrecht beendet und sich einverleibt wurde. Nach wie vor eine Ungeheuerlichkeit, die eine Entschädigung von Seiten des Bundes umso mehr erforderlich macht!
After all it's the Federal Level that is a servant to the States - not the other way around!
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Madam President,
Am einfachsten und für die Bürger am besten wäre, dass ein zentrales Gesetzesarchiv auch für die Staaten vom Bund bezahlt wird und die Staaten die Gesetze zur Verfügung stellen and that's it, oder denke ich hier zu unkompliziert?
Im Zentrum solle ja stehen, dass sich alle Bürger einen Überblick über die Gesetze verschaffen können.
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Madam President,
das ist ja eben der Status Quo. Dieses Gesetzesprojekt soll darüber hinaus jedoch auch die Pflege der Gesetzestexte - die bisher im Übrigen fast ausschließlich beglaubigte Kopien oder gar Originale (also Dokumente) sind - klar stellen und ein für allemal regeln. Das wäre niemals nötig gewesen, wenn Kongressbeamte sich nicht an diesen Texten vergriffen hätten. Deshalb ja auch der erste Teil des Vorschlags, um auch diese Beamten endlich unserer Rechenschaft zu unterstellen.
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Madam President,
ich bezweifle nach wie vor ganz grundsätzlich, dass die Annahme des geschätzten Kollegen korrekt ist: Da war nichts antiföderalistisch oder eine "Einverleibung von Kompetenzen", die der Gesetzgeber angestrebt hat, sondern im Gegenteil eine klare Trennung der Kompetenzräume. Das Problem liegt allenfalls bei der Library of Congress, die sich mehr Rechte angemaßt haben könnte.
Insofern bin ich für eine Klarstellung offen, allerdings sollten wir uns einerseits nicht zu lange an so einer Detailfrage aufhalten und andererseits sollten wir nicht mit der Klarstellung implizieren, der Bund habe etwas mit den Rechtsarchiven der Staaten zu tun, wenn diese das nicht ausdrücklich wollen. Dieses Problem sehe ich auch an dieser Stelle noch.
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Madam President,
Dann wäre ich dem Kollegen aus Astoria sehr für einen konkreten Textvorschlag sehr verbunden, der seine Bedenken berücksichtigt.
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