Advice and Consent für befristete Ernennungen

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.040 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Tamara Arroyo.

  • Thank you, Chairwoman.

    Im Blick hatte ich bei meinem Antrag im Wesentlichen den Supreme Court, denn neben dem Director of the Federal Reserve sind die Justices die einzigen Amtsträger auf Bundesebene, die im Advice and Consent-Verfahren und mit einer festen Amtszeit berufen werden.

    Diese Amtszeit hat einerseits Implikationen für die Unabhängigkeit, zugleich aber auch auf den Umstand, welcher Präsident die Ernennung vorzunehmen hat. Das ist derzeit ungleich verteilt. Neben der Variante einer Lebenszeit-Ernennung erscheint es mir daher sinnvoll, über die Möglichkeit eines monatsgebundenen Amtsantritts nachzudenken und Vakanzen nur bis zum Ende der jeweiligen Amtszeit nachzubesetzen. Auf diese Weise könnte in jeder Präsidentschaft eine jährliche Berufung durchzuführen.

    Ich möchte diese Varianten und einen Weg dahin gerne ergebnisoffen diskutieren.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Madam Chairwoman,


    ich begrüße diese Initiative und auch die Vorschläge des ehrenwerten Senators für Astoria. Ich würde für Justices die Variante mit dem monatsgebundenen Amtsantritt bevorzugen. Dies würde bedeuten, dass beispielsweise im März, Juli und November ein Justice berufen würde, oder verstehe ich seinen Vorschlag falsch?


    Was für mich ein akuter Punkt ist, den wir bei diesem Thema auch besprechen sollten, ist folgender: Die aktuell vom neuen Präsidenten durchexerzierte Berufung von politischem Personal als Deputy eines Departments, ohne dass das Department einen vom Senat bestätigten Secretary hat. Ich finde das ein Unding, umgeht der Präsident damit doch den Senat und seinen advice and consent.


    Wir sollten darüber nachdenken, ob wir künftig Anhörungen und Bestätigungen auch ausdrücklich bei Deputy Secretaries vorschreiben, wenn kein Secretary im Amt ist. So war es schon nach Art. 3 Sec. 5 des vorherigen Federal Administration Act wegen ähnlicher Präzedenzfälle in der Vergangenheit geregelt.

  • Senator Burry, ich begrüße Ihren Vorschlag. Er bedarf aber auf jeden Fall einer näheren Betrachtung. Ich möchte ungern an der Amtszeit rütteln, diese wurde bewusst so gewählt und hat ihre Berechtigung, um eben die Justices so gut es geht während der Amtszeit unbeeinflusst von Wiederwahlgedanken arbeiten zu lassen und den Einfluss auf sie damit zu minimieren, ohne wieder zu den Gedanken einer lebenslangen Amtszeit zurückkehren zu müssen. Trotzdem muss geregelt werden, was mit dem Amt eines vorzeitig ausscheidenen Justice passieren soll. Wird dies nachbesetzt und wenn ja, wie lange ist dann die Amtszeit des neuen Justice? Wieder ein Jahr? Oder nur so lange bis die eigentlich Wahl stattfinden würde?


    Den Vorschlag des ehrenwerten Senator aus Freeland bzgl. der Deputy Secretaries kann ich auch etwas abgewinnen.

  • Senator de Salle,

    das verstehen Sie ganz richtig, eine solche Staffelung würde Häufungen vermeiden. Um das zu erreichen, müssten jedoch zwei Aspekte berücksichtigt werden:

    1. wie die Senator for Serena richtig bemerkt und ich bereits angedeutet hatte, müssten zwischenzeitliche Vakanzen immer nur durch eine Zwischenernennung bis zum Ende der eigentlichen Amtszeit erfolgen, denn sonst wäre die Staffelung ja nach dem ersten Rücktritt bereits zerstört und

    2. müsste ein Übergang von der derzeitigen Regelung her, indem laufende oder kommende Amtszeiten einmalig entweder verkürzt oder verlängert werden, um sie passend zu einem Stichtag auslaufen zu lassen.

    Ebenso dürfte es nicht beliebig vor einem Amtsantritt möglich sein, eine entsprechende Nominierung vorzulegen, denn auch dann wäre wiederum die Idee "One in a term" gefährdet.

    Ich möchte jedoch noch einmal zu bedenken geben, dass die lebenslange Amtszeit weiter unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit die stärkere Sicherung ist, wenn auch unter dem Aspekt der Kontrolle für den Senat natürlich unattraktiv.


    Hinsichtlich der Ernennung von Deputy Secretaries sehe ich ebenfalls die Relevanz des Themas, auch wenn es nicht den Kern meines Vorbringens betrifft. Soweit ich die Intention der Neufassung des Advice and Consent-Verfahrens aus heutiger Sicht verstehe, hat man damals die Handlungsfähigkeit der Departments für wichtiger erachtet als die Bestätigung der Führungsebene.
    Zwingen wir den Präsidenten, die Deputies bei einer Vakanz bestätigen zu lassen, wird er möglicherweise auf die Ernennung von Assistant Secretaries ausweichen und so weiter. Eine wirklich passable Lösung für dieses Problem sehe ich spontan nicht, zumal vermutlich nicht gesichert davon ausgegangen werden kann, dass Deputies über die Transition hinaus im Amt bleiben und damit keine Notwendigkeit für Neuberufungen zu Beginn der Amtszeit zur Erreichung der Arbeitsfähigkeit bestünde.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Handlung

    Bei einer weiteren Beratung, unter Bezugnahme auf die öffentliche Debatte.

    Ich habe mir Ihre Position zu den Deputies noch einmal durch den Kopf gehen lassen, Gilbert: Wäre es vielleicht ein Kompromissvorschlag, eine befristete Ernennung eines Deputies als Acting Secretary bei Vakanz zu gestatten, wenn innerhalb von sagen wir 7 oder 14 Tagen eine Nominierung erfolgt, die nicht diese Person beinhaltet? Die Ernennung würde dann bis zur absehbaren Bestätigung eines Nachfolgers dem Präsidenten Spielraum geben, gleichzeitig auf eine zügige Nominierung hinwirken und ein Regieren mit selbst ausgewählten Deputies als Dauerlösung ohne den Senat unterbinden.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Handlung

    Bei einer weiteren Beratung, unter Bezugnahme auf die öffentliche Debatte.

    Ich habe mir Ihre Position zu den Deputies noch einmal durch den Kopf gehen lassen, Gilbert: Wäre es vielleicht ein Kompromissvorschlag, eine befristete Ernennung eines Deputies als Acting Secretary bei Vakanz zu gestatten, wenn innerhalb von sagen wir 7 oder 14 Tagen eine Nominierung erfolgt, die nicht diese Person beinhaltet? Die Ernennung würde dann bis zur absehbaren Bestätigung eines Nachfolgers dem Präsidenten Spielraum geben, gleichzeitig auf eine zügige Nominierung hinwirken und ein Regieren mit selbst ausgewählten Deputies als Dauerlösung ohne den Senat unterbinden.

    Senator Burry, ich mag mich irren ob diese Formulierung genau passend ist, aber eine ähnliche Regelung gab es früher zum Direktor der Federal Reserve Bank:

    "Ist kein Director im Amt, bestimmt der Präsident in Absprache mit dem Secretary of Commerce einen kommissarischen Director für die Dauer der Verwaisung, höchstens jedoch für vierzehn Tage. Der Senate kann der Bestimmung eines kommissarischen Directors durch ausdrücklichen Beschluss widersprechen, woraufhin dieser unverzüglich zu entlassen ist."


    Ich hielte das für eine gute Lösung, allerdings müsste klar geregelt sein, dass die befristete Ernennung tatsächlich automatisch endet und sich nicht eine erneute befristete Ernennung anschließen kann. :/

  • Auf ein Wiederspruchsrecht des Senats, Senator de Salle, würde ich allerdings mit Blick auf das von der Verfassung gewollte Regelverfahren in diesem Falle verzichten.

    Handlung

    Kramt in seinen Unterlagen und zieht dann einen Zettel hervor, auf dem er eilig etwas notiert:


    In App. A an Nr. 2 Buchstabe b) anfügen:

    b) Deputy Heads of Department (nur im Falle einer Vakanz der Behördenleitung und vorbehaltlich der Regelung des Appendix B)


    Einen App. B anfügen:


    Appendix B - Appointment of Acting Head of Department

    (1) Die Berufung von Leitungsbeamten im Range eines Deputy Head of Department (App. A Nr. 2b) bedarf der Durchführung eines Verfahrens nach Sec. 1 Ssc. 1 dieses Gesetzes, solange
    1. die Position des Behördenleiters zum Zeitpunkt der Entlassung vakant ist oder
    2. der Behördenleiter seinen Rücktritt angeboten hat, über den noch nicht entschieden wurde

    (Appointment of Acting Head of Department).
    (2) Section 1 gilt nicht, wenn
    1. die Ernennung innerhalb von 14 Tagen ab Eintritt der Vakanz der Behördenleitung oder nach Eintritt der Vakanz dieses Leitungspostens erfolgt,
    2. die Ernennung alle der folgenden Bedingungen durch Verweis auf dieses Verfahren erfüllt:
    a) binnen 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung wird dem Senat eine Nominierung zugeleitet,
    b) die in der Nominierung genannte Person ist nicht identisch mit der Person, die zum Acting Head of Department ernannt wurde,
    c) die Ernennung ist befristet auf den Amtsantritt des neuen Behördenleiters (ohne eine erneute Ernennung zum Deputy Head of Department nach den dann geltenden Bestimmungen auszuschließen),
    d) die Ernennung gilt mit dem Ablauf von 48 Stunden als aufgehoben, wenn nach einer Erledigungserklärung (Sec. 3 Ssc. 3) erfolgt,

    e) die Ernennung gilt mit dem Ablauf von 7 Tagen als aufgehoben, wenn nach einer Ablehnung einer Nominierung keine neue Nominierung erfolgt ist

    f) die Ernennung gilt mit dem Zeitpunkt als aufgehoben, in dem der Acting Head of Department für die Vakanz oder ein anderes Amt nominiert wird.
    (3) Keine Bestimmung dieses Appendix steht der Beauftragung eines Bediensteten, der nicht im politischen Verwaltungsdienst nach dem Federal Employees Act steht, mit der geschäftsführenden Wahrnehmung der Aufgaben eines Deputy Head of Department (Acting Deputy Head of Department) entgegen, wenn diese Position nach dem geltenden Organisationsplan des Departments zur Stellvertretung berufen ist.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Honorable Members,

    ich finde den derzeitigen Ansatz von Senator Burry interessant, möchte mich aber eigentlich aus Angelegenheiten des Senats heraushalten, soweit das in meinen Augen nichts verfassungswidriges o.ä. beinhaltet - auch wenn das HoR über solch einen Gesetzesantrag, korrigieren Sie mich ruhig wenn ich falsch liege, mit abstimmt.


    Dennoch würde ich mich freuen, wenn die ehrenwerten Senatoren in dieser Sache ein Kompromis finden würden - ich halte die Sache doch für wichtig, dass hier nachgesteuert wird.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Congressman Duangan,

    tatsächlich halte ich dies für eine alleinige Angelegenheit des Senats, aber dennoch lässt das Format dieses Ausschusses ja durchaus den übergreifenden Austausch zu, wie ich ihn mir erhofft hatte.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Handlung

    Muss sich nach seiner kleine Sommerpause vom Ausschuss erst nochmals mit dem Thema beschäftigen.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Madam Chair,

    ich würde diese Angelegenheit gerne weiterverfolgen und lege folgenden ersten Entwurf vor:


    S./2020-



    IN THE SENATE OF THE UNITED STATES


    [DATE]


    Mr. BURRY of Astoria introduced the following bill which was referred and agreed to by the Committee on Justice and Ethics:


    A BILL



    To enhance the checks and balances in the Appointment of Leadership Officials by requiring the Advice and Consent of the Senate in the case of certain vacancies in positions currently exempted.


    Be it enacted by the Senate of the United States of Astor (persuant to Article III Section 6 Subsection 2 Clause 2 and Section 1 Subsection 5 Clause 2 of the Constitution) ,


    SECTION 1. SHORT TITLE.
    Dieses Gesetz soll als „Better Appointment to Leadership Advice by New Consent Enhancements (BALANCE) Act“ bezeichnet werden.


    SECTION 2. Amendments to the Senate Advice and Consent Act.

    Der Senate Advice and Consent Act vom 21. Dezember 2017 wird wie folgt ergänzt:
    (a) In Appendix A wird in Nr. 2 Buchstabe b ergänzt:

    b) Deputy Heads of Department oder funktional gleichwertiger Amtsträger (nach Maßgabe von Appendix B)

    (b) Es wird dem Gesetz ein Appendix B mit Gesetzeskraft beigefügt:

    Appendix B - Special Procedure for the Appointment of Acting Heads of Departments

    (1) Die Berufung von Leitungsbeamten im Range eines Deputy Head of Department (App. A Nr. 2b) bedarf der Durchführung eines Verfahrens nach Sec. 1 Ssc. 1 dieses Gesetzes nur, solange eine Vakanz im nachfolgenden Sinne vorliegt:

    1. die Position des Behördenleiters zum Zeitpunkt der Ernennung, an die nach Maßgabe dieser Bestimmunhen die Nominierung zu treten hat, unbesetzt ist oder

    2. der Behördenleiter seinen Rücktritt angeboten hat, über den zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht entschieden wurde

    (Appointment of Acting Head of Department).

    (2) Section 1 gilt nicht und eines Verfahrens nach diesem Gesetz bedarf es nicht, wenn
    1. die Ernennung innerhalb von 14 Tagen ab Eintritt der Vakanz der Behördenleitung oder nach Eintritt der Vakanz dieses Leitungspostens selbst erfolgt und
    2. die Ernennung alle der folgenden Bedingungen durch Verweis auf dieses Verfahren erfüllt:
    a) binnen 14 Tagen ab dem Eintritt der Vakanz der Behördenleitung wird dem Senat eine Nominierung zugeleitet,
    b) die in der Nominierung genannte Person ist nicht identisch mit der Person, die zum Acting Head of Department ernannt wurde,
    c) die Ernennung ist auf den Amtsantritt des neuen Behördenleiters befristet (ohne eine erneute Ernennung zum Deputy Head of Department nach den mit Wegfall der Vakanz dann geltenden Bestimmungen auszuschließen),
    d) die Ernennung ist dahingehend bedingt, dass
    aa) sie mit dem Ablauf von 48 Stunden als aufgehoben gilt, nachdem eine Erledigungserklärung (Sec. 3 Ssc. 3) der maßgeblichen Nominierung erfolgt ist,
    bb) sie mit dem Ablauf von 7 Tagen nach der Ablehnung der maßgeblichen Nominierung als aufgehoben gilt, wenn bis dahin keine neue Nominierung erfolgt ist,
    cc) sie mit dem Zeitpunkt als aufgehoben gilt, in dem der so ernannte Acting Head of Department für die Vakanz oder ein anderes Amt nominiert wird.
    (3) Keine Bestimmung dieses Appendix steht der Beauftragung eines Bediensteten, der nicht im politischen Verwaltungsdienst nach dem Federal Employees Act steht, mit der geschäftsführenden Wahrnehmung der Aufgaben eines Deputy Head of Department (Acting Deputy Head of Department) entgegen, wenn diese Position nach dem geltenden Organisationsplan des Departments zur Stellvertretung berufen ist.
    (4) Sofern keine Vakanz der Behördenleitung vorliegt, bedarf es keinesfalls der Durchführung eines solchen Verfahrens.


    SECTION 3. Coming-into force.
    Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften mit alleiniger Zustimmung des Senats als Änderungsgesetz in Kraft.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Wenn es von Seiten des Committees keine Meinungen mehr gibt, Madam Chair, beantrage ich die Empfehlung zur Annahme an den Senat mittels unanimous consent.

    user_rank_senate.png

    Clifford Henry "Cliff" Burry (D-AS)
    U.S. Senator for the State of Astoria

    Former Commoner of the Assembly
    Major (USA ret.)

  • Lisa Shore

    Hat das Thema geschlossen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!