H.R. 2018-055 Political Campaigning Transparency Bill

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  • THE PRESIDENT OF THE CONGRESS



    Honorable Members of Congress!


    In seiner Eigenschaft als Chairman of Committee on Justice & Ethics hat Congressman Kingston folgenden Antrag eingebracht.
    Dem Vertreter des Ausschusses gehört das erste Wort.


    Für die Aussprache sind zunächst 96 Stunden vorgesehen.
    Dieser Zeitrahmen kann gemäß Geschäftsordnung reduziert oder verlängert werden.



    Eugene Duangan
    President of the U.S. Congress



    Political Campaigning Transparency Bill
    An act to regulate political campaigning and provide for fair and free elections.


    Section 1 – Definitions
    (1) Im Sinne dieses Gesetzes soll sein
    1. „Wahl“ (election) jeder dem Bundeswahlamt als gesetzliche Aufgabe zur Durchführung übertragene Wahlvorgang;
    2. „Kandidat“ (candidate) jede natürliche Person die öffentlich erklärt, für das Amt des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, für das Repräsentantenhaus oder für den Senat zu kandidiert oder kandidieren wird;
    3. „politische Werbung“ (political campaigning) jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild mit dem Ziel, die Wahlentscheidung von Wählern zu beeinflussen;
    4. „Spende“ (donation) jede Form finanzieller Zuwendungen in Form von Buch- und Bargeld, sowie zinslosen Darlehen und Krediten;
    5. „geldwerte Mittel“ (non-monetary benefits) alle zur Unterstützung oder im Rahmen einer Kandidatur zur Verfügung gestellten Sachleistungen, die einen geldwerten Gegenwert haben;
    6. „Wahlhelfer“ (campaign worker) jede dritte Person, im Auftrage eines Kandidaten politische Werbung betreiben.
    (2) Von einem Kandidaten selbst eingebrachte Zuwendungen in Form von Geld, Bargeld und geldwerten Mitteln sollen nicht als Spende im Sinne dieses Gesetzes gelten.


    Section 2 – Prohibitons
    Politische Werbung soll verboten sein
    1. auf Stützpunkten und Schiffen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten;
    2. in Wahllokalen und ab sieben Tagen vor dem Wahltag in einem Umkreis von 50 Metern um das Wahllokal;
    3. in Gebäuden der Bundesregierung der Vereinigten Staaten und seiner untergeordneten Behörden mit Ausnahme des Weißen Hauses;
    4. in Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme von Kollegs die nach der zwölften Schulstufe beginnen;
    5. in Gebäuden der Bundesdistriktgerichte und des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten;
    6. im Sitz des Kongresses der Vereinigten Staaten.


    Section 3 – Campaign Financing
    (1) Ein Kandidat soll berechtigt sein, Spenden anzunehmen. Dritte, die Empfänger von Spenden an einen Kandidaten sind, sollen diese unverzüglich weiterleiten. Spenden sollen angenommen sein, wenn sie in den Verfügungsbereich des Kandidaten oder eines von ihm beauftragten Dritten gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden sollen als nicht angenommen gelten.
    (2) Von der Annehmbarkeit sollen ausgeschlossen sein,
    1. Spenden von außerhalb des Gebiets der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass diese Spenden aus dem Vermögen eines US-Staatsbürgers oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum eines US-Staatsbürgers sind und dessen Hauptsitz sich im Gebiet der Vereinigten Staaten befindet, stammen;
    2. Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als eintausend Dollar betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt;
    3. Spenden, die dem Kandidaten erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.
    (3) Ein Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten soll keine Spenden für die eigene Person, sondern nur für den Präsidentschaftskandidaten sammeln.


    Section 4 – Fundrainsing Announcement
    (1) Das Einwerben von Spenden für eine Kandidatur soll nur zulässig sein im Zeitraum von achtundzwanzig Tagen vor dem ersten Tag des Wahlmonats bis zum Tag vor der Wahl.
    (2) Ein Kandidat muss öffentlich erklären, ob er Spenden einwerben will. Diese Erklärung muss spätestens mit dem Einreichen des Wahlvorschlages beim Bundeswahlamt erfolgen. Sie kann nachträglich nur dann geändert werden, wenn der Wahlvorschlag noch nicht eingereicht worden ist.
    (3) Abweichend von Subsection 1 ist das Einwerben von Spenden mit Beginn des Tages unzulässig, der auf den Rückzug einer Kandidatur oder die Feststellung durch das Bundeswahlamt, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen, folgt.


    Section 5 – Accounting
    (1) Nach diesem Gesetz eingeworbene Spenden darf ein Kandidat nur für Zwecke der eigenen politischen Werbung verwenden. Dazu gehören insbesondere auch Vergütungen oder Zuwendungen an Wahlhelfer, die Kosten für die räumliche Unterbringung und den Transport des Kandidaten und der Wahlhelfer sowie sonstige Kosten, Gebühren und Auslagen, die für die Durchführung der politischen Werbung notwendig sind.
    (2) Über die Verwendung ist grundsätzlich Buch zu führen; die Bücher sind auf Verlangen dem Bundeswahlamt zur Prüfung vorzulegen.
    (3) Sollte die Einwerbung von Spenden nach Section 4 Subsection 3 unzulässig sein oder mit Beginn des ersten Wahltages noch nicht verausgabte Spenden zur Verfügung stehen, so sollen die noch nicht verausgabten Spenden den Zuwendern, geordnet nach dem letzter Annahme, erstattet werden.


    Section 6 – Fundraising Transparency
    (1) Spenden zu einer Wahl, deren Gesamtwert $ 10.000,00 übersteigt, sollen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung spätestens vierzehn Tage nach dem Tag der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses öffentlich bekannt gemacht werden. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von $ 100.000,00 übersteigen, sind unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
    (2) Personenbezogene Daten, welche im Rahmen der Einwerbung von Spenden bekannt werden, sollen gelöscht werden, soweit erkennbar ist, dass sie für Zwecke der Subsection 1 und 2 nicht erforderlich sind.


    Section 7 – Penalty Provisions
    (1) Wer entgegen Section 2 politische Werbung für sich selbst oder einen Dritten macht, erfüllt den Straftatbestand der Illegalen Wahlwerbung (illegal campaigning). Illegale Wahlwerbung ist ein Vergehen der Klasse C; der Versuch ist strafbar.
    (2) Wer entgegen Section 3 Subsection 1 eine Spende gibt oder annimmt, erfüllt den Straftatbestand der Illegalen Parteienfinanzierung (illegal financing of a campaign). Die illegale Kampagnenfinanzierung ist ein Vergehen der Klasse A; der Versuch ist strafbar.
    (3) Wer entgegen Section 5 keine oder nach kaufimännischem Maßstab unzureichende Bücher führt, erfüllt den Straftatbestand der Illegalen Kampagnenbuchführung (illegal campaign accounting). Die illegale Kampagnenbuchführung ist ein Vergehen der Klasse B; der Versuch ist strafbar.


    Section 8 – Coming-into-force
    Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Mr. Speaker,


    es ist mir eine große Freude, diese Bill nach einem Jahr im Komitee dem Plenum vorlegen zu können. Als Begründung lege ich gerne die Protokolle der Komiteesitzungen vor.

  • Rep. Kingston,


    ich würde mich freuen, dass Sie als Initiator des Entwurfes doch eine direkte Einleitung an die werten Kongressmitglieder richten, die Protokolle können natürlich noch gerne beigelegt werden.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Mr. Speaker,


    ein Gesetz zur Regulierung von politischen Kampagnen ist seit Jahren überfällig. Den Anstoß für dieses Gesetz gab es damals von einem Politiker, der mit einer Wahlkampfveranstaltung auf einer Basis der U. S. Army für Aufruhr sorgte.
    Wahlwerbung ist wichtig: sie informiert das Volk über Wahlmöglichkeiten und Wahlwerber. Aber sie soll nur an den richtigen Orten stattfinden dürfen. Gerichte, Bundesbehörden oder Schulen sind hierfür der falsche Platz.
    Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz einstimmig verabschieden können, um ein klares Zeichen zu setzen, dass wir alle für fairen Wahlkampf stehen.

  • Mr. Speaker,


    Unglaublich! Wir haben hier den ersten Entwurf den ein Committee jemals zustande gebracht hat vor uns. 8o Und es dauerte nicht mal ein ganzes Jahr bis dieser Entwurf fertig gestellt wurde.
    Ich hätte beim besten Willen nicht damit gerechnet, dass ich das noch erleben darf.


    Das Resultat dieser sehr langen Arbeit ist indessen weniger berauschend.


    Alleine schon der Interpretationsspielraum den Section 2 bietet. :kopfschuettel Und dann noch die weiteren Einschränkungen. :kopfschuettel


    Und dann kommt dieses Gesetz auch noch zu einer Zeit wo Gott weiss ein ungeordneter Wahlkampf wahrlich kein Problem ist! Wir müssten ja schon jubeln wenn überhaupt noch irgendwo ein Plakat geklebt wird und sich ein Kandidat vor seinem Amtseid öffentlich zeigt.

  • Mr. Speaker,
    gut Ding braucht Weile. Im Gegensatz zum ehrenwerten Kollegen aus Laurentiana bringe ich überhaupt Anträge ein und gebe keine unkonstruktiven Wortmeldungen ab.

  • Mr. Speakers,


    Was ist denn in den Augen des Antragsstellers Wahlkampf? Betreibt ein Präsident der in seiner ersten Amtszeit, womöglich nach Bekanntgabe seiner erneuten Kandidatur Wahlkampf wenn er vor Offizieren auf einem Stützpunkt spricht und seine Erfolge hervorhebt?


    Ist es ein Akt des Wahlkampfes wenn innerhalb einer Kongressdebatte gewisse Unzulänglichkeiten der Gegenseite hervorgehoben werden?


    Unter "politischer Werbung" kann so ziemlich alles Fallen. Ein solch schwammiges Gesetz darf nicht inkraftttreten.

  • 3. „politische Werbung“ (political campaigning) jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild mit dem Ziel, die Wahlentscheidung von Wählern zu beeinflussen;

    Mr. Speaker,


    inwiefern ist dieses Gesetz schwammig? Senator Jennings, lesen Sie sich Section 1 durch. Sie werden kein Gesetz in Astor finden das noch genauer und detailierter in seinen Definitionen ist als diese Bill. :kopfschuettel

  • Mr. Speaker,


    durchaus, gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes. Aber der Punkt ist doch jener, dass eine Rede eines Präsidenten vor den Truppen nie wahlkämpferisch werden sollte. Und es gibt nach wie vor einen Unterschied zwischen einer Aufzählung was eine Administration gemacht hat und dem Überzeugen einer Masse von jemandes Wählbarkeit.

  • Mr President,


    warum ist das Verbot der Wahlwerbung um die Wahllokale nicht größer?

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr. Speaker,


    offengesagt bin ich verblüfft über die Fixierung auf den Meterabstand. Es scheint mir schlicht angemessen, in einem gewissen Umkreis um das Wahllokal keine Wahlwerbung zeigen zu dürfen. Von mir aus können es auch gerne 100 Meter sein.

  • Rep. Kingston,


    da wir etwas den Zeitrahmen aus den Augen verloren haben, möchte ich Sie fragen ob Sie Ihren Antrag nun gleich noch zur Abstimmung stellen möchten - obwohl hier wohl doch noch Aussprachebedarf bestünde - um die restlichen Tage der jetztigen Legislaturperiode "zu nutzen", oder sollen wir die Debatte verlängern bzw. zur nächsten LP erneut einstellen?

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

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