Restriction of Trade with the Trimontanian Empire Bill

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  • Mr. President,


    Ich bitte um Eröffnung einer Debatte für nachstehenden Antrag.



    Restriction of Trade with the Trimontanian Empire Bill


    Article 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Ausfuhrbeschränkungen für Produkte, Rohstoffe und Geldmittel in das Kaiserreich Dreibürgen und die Einfuhrbeschränkungen von Waren aus dem Kaiserreich Dreibürgen, sowie die Einschränkungen im Personenverkehr.


    Article 2 - Prohibitions
    (1) Es ist untersagt Waren, Rohstoffe und Geldmittel gewerblich in das Kaiserreich Dreibürgen auszuführen.
    (2) Es ist untersagt, Waren und Rohstoffe aus dem Kaiserreich Dreibürgen einzuführen.


    Article 3 - Beings over Third Country
    Wird festgestellt, dass Rohstoffe, Waren oder Geldmittel, die nach diesem Gesetz nicht in das Kaiserreich Dreibürgen ausgeführt oder aus dem Kaiserreich Dreibürgen eingeführt werden dürfen, über ein Drittland aus- oder eingeführt werden, so kann das Department of Commerce per Erlass die Aus- oder Einfuhr der betroffenen Rohstoffe, Waren oder Geldmittel aus dem Drittland ebenfalls untersagen.


    Article 4 - Traffic
    (1) Die Nutzung des astorischen Luftraumes ist Verkehrsmitteln aus dem Kaiserreich Dreibürgen untersagt.
    (2) Die Nutzung der astorischen Hoheitsgewässer ist Verkehrsmitteln aus dem Kaiserreich Dreibürgen untersagt.


    Article 5 - Finance
    (1) In den Vereinigten Staaten befindliche Vermögenswerte des Kaiserreiches Dreibürgen, sowie von Unternehmen welche sich mehrheitlich im Besitz des Kaiserreiches Dreibürgen befinden, werden eingefroren.
    (2) In den Vereinigten Staaten befindliche Vermögenswerte von Mitgliedern des Adels, der Kaiserfamilie, der Militärführung sowie der Regierung des Kaiserreiches Dreibürgen werden eingefroren.


    Article 6 - Justice
    (1) Jegliche Kooperation auf juristischer Ebene mit dem Kaiserreich Dreibürgen ist ausgeschlossen. Insbesondere erfolgen keine Auslieferungen von Personen oder Gütern an die Justiz- und Sicherheitsbehörden des Kaiserreiches Dreibürgen.
    (2) Sämtliche Gerichtsurteile die durch Instanzen im Kaiserreich Dreibürgen gefällt wurden und werden sind für die Vereinigten Staaten, ihre Institutionen, Unternehmen und Bürger gegenstandslos.


    Article 7 - Sanctions
    (1) Der vorsätzliche Verstoß gegen die Regelungen der Sec. 2, 3 und 4 dieses Gestzes ist ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Code.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Article 8 - Final provision
    Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

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    GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    CHAIRMAN of the RNC
    GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION

    LXIII. PRESIDENT of the UNITED STATES of ASTOR

    fr. PRESIDENT of the UNITED STATES SENATE

    fr. SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA

    XIV. GOVERNOR of the STATE OF LAURENTIANA

    fr. SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA



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