Mister President,
ich freue mich sehr, diesen Antrag einzubringen und beantrage in formeller Hinsicht die Überweisung an den Ausschuss für Recht und Ethik.
S. 2021-___
IN THE SENATE OF THE UNITED STATES
October 4, 2021
Mrs. SHORE introduced the following bill, which was referred to and passed by the Standing Committee on Justice and Ethics:
A BILL
to establish a Code of Law for the Federal District, and for other purposes.
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
SECTION 1. SHORT TITLE.
(1) Dieses Bundesgesetz soll als „District of the Capital Government Act“, kurz „DC Government Act“ zitiert werden.
SECTION 2. ESTABLISHING JUDICIAL RESPONSIBILITY FOR THE FEDERAL DISTRICT.
(1) Chp. II Sec. 2 Federal Judiciary Act wird folgender Punkt angefügt: „- Seventh (Federal District and Territories) District of the Capital.“
(2) Das Bundesgericht für den siebenten Distrikt ist im Gebäude des Obersten Gerichtshofes einzurichten.
SECTION 3. ESTABLISHING A LEGAL CODE FOR THE FEDERAL DISTRICT.
Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:
District of the Capital Code of Law
An Act establishing a Legal Code for the Federal District.
TITLE I – GOVERMENT
Section 1 – Purpose
(1) Dieses Gesetzbuch regelt sämtliche rechtlichen Gegebenheiten, die ausschließlich im Bundesdistrikt Anwendung finden.
(2) Es soll als „District of the Capital Code of Law“, kurz „DC Code“ zitiert werden.
Section 2 – The Federal District
(1) Der Bundesdistrikt (District of the Capital) ist als Territorium der Vereinigten Staaten Sitz der obersten Organe des Bundes und Bundeshauptstadt der Vereinigten Staaten.
(2) Den Einwohnern des Bundesdistriktes stehen, mit Ausnahme der den Staaten vorbehaltenen Vertretung im Senat, alle bürgerlichen Rechte zu, die die Verfassung der Vereinigten Staaten vorsieht.
Section 3 – Executive Branch
(1) Dem Bürgermeister (Mayor of the District of the Capital) ist die exekutive Gewalt im Bundesdistrikt übertragen.
(2) Er ist für die ordnungsgemäße Vollziehung dieses Gesetzbuches, des Vertrages über den Bundesdistrikt und die Führung der öffentlichen Verwaltung verantwortlich und ernennt die Bediensteten des Distrikts.
(3) Der Bürgermeister kann im Rahmen dieses Gesetzbuches und der Bundesgesetze Verordnungen (Executive Order) erlassen, die den Aufbau der Verwaltung, die öffentliche Ordnung und den Haushalt regeln.
(4) Der Bürgermeister kann mittels Verordnung ihm unterstehende Behörden und Ämter einrichten und Vereinbarungen mit Bundesstaaten schließen, wenn diese keinen Verstoß gegen dieses Gesetz darstellen.
(5) Der Bürgermeister und die übrigen Amtsträger des Bundesdistrikts können nach den Bestimmungen der Verfassung der Vereinigten Staaten aus ihren Ämtern entfernt werden (Impeachment).
(6) Der Bürgermeister wird für eine Amtszeit von vier Monaten von den Einwohnern des Distriktes gewählt; im Übrigen sind die Regelungen zur Wählbarkeit im Federal Elections Act geregelt.
(7) Fällt das Amt des Bürgermeisters vakant oder hat der Distrikt keine wahlberechtigte Bevölkerung, kann der Präsident der Vereinigten Staaten einen Administrator (Administrator of the District of the Capital) ernennen, der solange im Amt bleibt, bis bei einer regulären Wahl ein Bürgermeister gewählt ist; ein Administrator hat dieselben Befugnisse wie ein Bürgermeister.
Section 4 – Legislative Branch
(1) Die gesetzgebende Gewalt ist dem Kongress der Vereinigten Staaten übertragen. Dieser kann mittels Joint Resolution Verordnungen des Bürgermeisters aufheben.
(2) Eine durch den Bürgermeister geschlossene Vereinbarung ist durch den Kongress zu ratifizieren.
(3) Dem Bürgermeister steht auch als Einzelperson das Petitionsrecht beim Kongress zu, wenn er mit einer solchen die Änderung dieses Gesetzes oder die Ratifikation einer zwischenstaatlichen Vereinbarung begehrt.
Section 5 – Judiciary Branch
Die rechtsprechende Gewalt ist dem für den Bundesdistrikt zuständigen Bundesdistriktsgericht übertragen.
Section 6 – District Symbols
(1) Das Siegel des Bundesdistrikts zeigt [xxx].
(2) Die Flagge des Bundesdistrikts ist waagerecht dreigeteilt in den Farben blau-weiß-blau; im mittleren Streifen befinden sich vier rote sechsstrahlige Sterne.
(3) Die Führung und Verwendung des Siegels ist ausschließlich dem Bürgermeister und seinen Behörden gestattet; eine widerrechtliche Verwendung ist ein Vergehen der Klasse C.
TITLE II – PUBLIC SAFETY
Section 1 – Metropolitan Police Department
(1) Mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist als Sicherheitswachkörper die städtische Polizeibehörde (Metropolitan Police Department of the District of the Capital) betraut.
(2) Der Leiter (Chief of Police) wird vom Bürgermeister ernannt.
Section 2 – Fire Department
(1) Die städtische Berufsfeuerwehr (Fire Department of the District of the Capital) ist mit allen Angelegenheiten betreffend Brandschutz und -bekämpfung, Gefahrstoffe, Rettungsdienst und Menschenrettung betraut.
(2) Der Leiter (Fire Chief) wird vom Bürgermeister ernannt.
Section 3 – National Guard
(1) Die Nationalgarde (Federal District National Guard) ist als Reservearmee eingerichtet und untersteht dem Oberbefehl des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
(2) Sie ist mit der militärischen Verteidigung der Hauptstadt im Kriegsfall und der Unterstützung der Metropolitan Police und des Fire Departments auf Ersuchen des Bürgermeisters beauftragt.
(3) Dienstliche Vorschriften sind durch den Associate Secretary of Defense for National Guard Affairs zu erlassen.
(4) Der Präsident ernennt einen Kommandanten (Commandant) der Nationalgarde.
TITLE III – WELFARE
Section 1 – Housing (Compact Provision)
(1) Der Neubau von Gebäuden im Bundesdistrikt ist nur dann zu genehmigen, wenn dieser in erheblichem Maße von öffentlichem Interesse ist.
(2) Die Umwidmung von wirtschaftlichen oder öffentlichen Gebäuden zu reinen oder teilweisen Wohngebäuden ist unzulässig.
(3) Jede Neubebauung innerhalb des Bundesdistriktes bedarf der Genehmigung des Assistant Secretary of Commerce for Infrastructure.
Section 2 – Schooling
(1) Kinder mit Wohnsitz im Bundesdistrikt unterliegen der Schulgesetzgebung des State of Astoria.
(2) Der Schulbesuch hat in Astoria City zu erfolgen.
(3) Der State of Astoria ist für seine durch diese Section entstandenen Unkosten durch das Budget des Bundesdistrikts zu entschädigen.
Section 3 – Environment
(1) Der Bundesdistrikt ist dem Umweltschutz verpflichtet.
(3) Das Entfernen von Bäumen und Parks ist nur im Falle einer unmittelbar zu verhindernden Gefahr zu gestatten.
(4) Mit Ausnahme von auf Dächern installierten Fotovoltaikanlagen ist das Errichten und Inbetriebnehmen von Energieerzeugungsanlagen verboten.
Section 4 – Marriage
(1) Eine Ehe kann vor dem Standesamt des Bundesdistrikts zwischen zwei natürlichen Personen geschlossen werden, die beide das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die Eheschließung ist aus freien Stücken und ohne List und Zwang zu schließen und von zwei Trauzeugen zu bezeugen.
(3) Beiden Eheleuten ist eine Heiratsurkunde auszustellen.
TITLE IV – FINANCE
Section 1 – Taxation Cap (Compact Provision)
(1) Der Bundesdistrikt erhebt zur Finanzierung seiner Einrichtungen und Dienstleistungen Steuern.
(2) Steuern auf Arbeit oder Umsatz dürfen nicht mehr als um 15 % von jenen in Astoria City eingehobenen Steuern abweichen.
Section 2 – Income Tax
(1) Die Erhebung der Einkommenssteuer erfolgt bei natürlichen Personen monatlich auf unselbständige Arbeit.
(2) Dafür wird ein Steuersatz von 15 % veranschlagt.
(3) Bemessungsgrundlage ist das monatliche Einkommen abzüglich aller bundesrechtlichen und Sozialversicherungsabgaben.
(4) Personen, deren Bemessungsgrundlage bei weniger als 1 500 $/Monat liegt, wird ein vergünstigter Steuersatz von 9 % veranschlagt.
(5) Der Steuersatz aus Ssec. 2 wird auf das relevante Einkommen abzüglich 1 500 $ angewendet.
Section 3 – Sales Tax
(1) Auf Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer auf dem Gebiet des Bundesdistrikts gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens oder als Eigenverbrauch durchführt, hat dieser Umsatzsteuer abzuführen.
(2) Bei Lebensmitteln, Literatur sowie bei Artikeln des täglichen Bedarfs erfolgt eine Erhebung der Umsatzsteuer mit einem Steuersatz von 7 %.
(3) In allen übrigen Fällen beträgt die Umsatzsteuer 14 %.
SECTION 4. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 3. November 2021 in Kraft; Tit. I Sec. 3 Ssec. 7 tritt mit 1. Dezember 2021 in Kraft.
(2) Section 2 des Federal District Establishment and Interim Government Act ist aufgehoben.
(3) Die erste Wahl zum Bürgermeister findet im Rahmen der General Elections im November 2021 statt.
(4) In der Appendix I des Federal Elections Act ist in den Monaten März, Juli und November das Kürzel „DC“ in der Spalte „Governor“ einzutragen.



