S. 2016-079 Advice and Consent Improvement Bill

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  • Honorable Members of Congress!


    Zur Debatte steht der nachfolgende Entwurf der ehrenwerten Senatorin für Freeland.


    Die Aussprachedauer beträgt vorerst 96 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden. Der Antragsstellerin gebührt das erste Wort.



    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate



    Advice and Consent Improvement Bill
    An Act to improve the implementation of Art. III, Sec. 6, Ssc. 2 USConst. and to create a plain overview of all exemptions.


    Section 1 - Senate Advice and Consent Act
    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    Senate Advice and Consent Act


    Chapter I - Fundamentals


    Section 1 - Scope and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt das allgemeine Verfahren zur Umsetzung des Art. III, Sec. 6, Ssc. 2 USConst. Sondervorschriften über einzelne Verfahren haben Vorrang vor diesem Gesetz.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Advice and Consent Act.


    Section 2 – Necessary procedure und majorities
    (1) Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in Appendix A dieses Gesetzes aufgeführt sind, bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen (Special Procedure).
    (2) Zur Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in Appendix B aufgeführt sind, ist das formale Verfahren nach Chapter II erforderlich (Formal Procedure).
    (3) Die Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in Appendix C aufgeführt sind, bedarf nicht der Erteilung von Rat und Zustimmung des Senats. Positionen, deren Besetzung nicht dem Präsidenten übertragen ist, sollen ohne weitere Nennung als Teil dieses Appendix gelten.
    (4) Die Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in keinem der Appendices aufgeführt sind, bedarf nur der Durchführung des Formal Procedure, wenn dies binnen 48 Stunden nach Zugang des Nominierungsschreibens von 1/3 der Senatoren verlangt wird.
    Soweit der Senatspräsident diese Frist für zu kurz erachtet, kann er sie einmalig um bis zu 48 Stunden verlängern. Eine solche Verlängerung hat er dem Präsidenten der Vereinigten Staaten schriftlich mitzuteilen. Die Frist ruht, wenn die Sitzungsperiode des Kongresses unterbrochen ist.


    Section 3 – Interim Officers
    (1) Solange ein Verfahren nach Sec. 2, Ssc. 2 oder Ssc. 4 nicht abgeschlossen ist, kann der Präsident den Nominierten befristet bis zur Entscheidung des Senats mit der Wahrnehmung der Amtsaufgaben beauftragen. Mit der Beauftragung soll er für die Dauer der Gültigkeit ebendieser die Rechte und Pflichten dieses Amtes ausüben.
    (3) Wird ein beauftragter Amtsträger durch den Senat abgelehnt oder erledigt sich die Nominierung, kann er ab diesem Zeitpunkt die Rechte und Pflichten des Amtes nicht weiter ausüben. Wird er bestätigt, bedarf es einererneuten Ernennung nicht; stattdessen genügt die Klarstellung, dass er das Amt nun nicht mehr nur vorübergehend ausübt.


    Section 4 – Non-autorised appointments
    (1) Ernennungen, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Gesetz erfolgt sind, sind nichtig. Die Nichtigkeit wird auf Antrag eines jeden durch das Bundesbezirksgericht am Wohnsitz des Antragstellers festgestellt. Ebenfalls auf Antrag stellt das Bundesbezirksgericht am Wohnsitz des Antragstellers die Nichtigkeit von Handlungen fest, die im Rahmen einer nichtigen Ernennung erfolgt sind und mit der Feststellung nicht mehr als rechtmäßige Amtshandlungen gelten. Das Bundesbezirksgericht kann von einer Nichtigkeitserklärung absehen, wenn diese in stärkerem Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Stabilität des Gemeinwesens als die Gültigkeit stünde.
    (2) Rechte und Ansprüche eines Ernannten gegen die Vereinigten Staaten aus einer nichtigen Ernennung bestehen nicht.
    (3) Keine Bestimmung dieser Section soll dahingehend ausgelegt oder angewendet werden, dass nach anderen Gesetzen oder der Verfassung gültige Ernennungen für nichtig erklärt oder angesehen werden dürfen.
    (4) Ein jeder Verfahrensmangel bei der Ernennung gilt als unbeachtlich und die Ernennung somit als in Übereinstimmung mit diesem Gesetz erfolgt, wenn sie Rat und Zustimmung des Senats mit der erforderlichen Mehrheit erhalten hat.


    Section 4 – Nominations
    (1) Soweit die Ernennung eines Amtsträgers der Vereinigten Staaten der Rat und Zustimmung des Senats bedarf, hat der Präsident der Vereinigten Staaten dem Senatspräsidenten ein Nominierungsschreiben für jede Person, deren Ernennung er beabsichtigt, zu übersenden.
    (2) Ein Nominierungsschreiben hat zumindest zu enthalten:
    a) den Namen und Heimatstaat des Nominierten,
    b) die Position, in die er berufen werden soll,
    c) die Angabe des nach Sec. 2 einschlägigen Verfahrens,
    d) die Angabe einer Position, die der Ernannte als Amtsträger des Bundes oder eines Staates innehat (auch solche nach Sec. 3) oder die Feststellung, dass dies nicht einschlägig ist,
    e) die Tatsache, dass die zu besetzende Position Stellvertretungsaufgaben für eine der Zustimmung des Senats bedürfende Position mit sich bringt (oder die Übertragung beabsichtigt ist) die zum Zeitpunkt der Nominierung unbesetzt ist oder die Feststellung, dass dies nicht einschlägig ist.
    (2) Eine Person, die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt, aber noch nicht vereidigt ist (President-elect), kann dem Senat Nominierungen unterbreiten oder sie zurückziehen. Der Senat verfährt dann mit ihnen, als seien sie durch den amtierenden Präsidenten erfolgt, eine Abstimmung wird jedoch nicht eingeleitet.
    Sobald eine Abstimmung eingeleitet werden könnte und der Präsident vereidigt ist, informiert ihn der Senatspräsident darüber. Bestätigt der Präsident die Nominierung nach Erhalt dieser Mitteilung nicht binnen 192 Stunden, so gilt sie als zurückgezogen.


    Chapter II – Formal Procedure of Advice and Consent


    Section 1 – Action upon Nomination
    (1) Der Senatspräsident leitet nach Erhalt eines Nominierungsschreibens eine Anhörung (Hearing) des Nominierteen ein und erteilt dem Nominierteen Rederecht für die Teilnahme daran.
    (2) Der Senatspräsident leitet nach Beendigung des Hearings eine Abstimmung über die Frage ein, ob der Senat Rat und Zustimmung zur Nominierung erteilt. Die erforderliche Mehrheit ist vorbehaltlich anderer Bestimmungen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen.
    (3) Eine Abstimmung unterbleibt, wenn das Hearing für erledigt erklärt wurde (Settlement of Nomination). Erledigung tritt ein und wird durch den Senatspräsidenten festgestellt, wenn
    a) der Präsident der Vereinigten Staaten die Nominierung zurückgezogen hat,
    b) der Nominierte nicht mehr die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, um in das Amt berufen werden zu können,
    c) der Nominierte nicht erschienen ist (Sec. 3, Ssc. 1),
    d) die Nominierung durch einen President-elect nicht nach dessen Amtseinführung als Präsident bestätigt wird.
    (4) Der Senatspräsident übermittelt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Abstimmung über die Nominierung.
    (5) Die Vorschriften der Standing Rules finden Anwendung.


    Section 2 – Hearing
    (1) Der Nominierte leistet nach Aufforderung des Senatspräsidenten folgenden Eides gegenüber diesem: „I do solemnly swear that I will tell the truth, the whole truth, and nothing but the truth under pains and penalties of perjury (Ich schwöre, dass ich - im Bewusstsein der Androhung und der Folgen eines Meineids - die Wahrheit sagen werde, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit.)“ Der Eid kann um eine religiöse Bekenntnisformel erweitert werden.
    (2) Nach der Vereidigung erhält der Nominierte Gelegenheit, seine Person, Qualifikation oder Ziele dem Senat vorzustellen, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
    (3) Nach seiner Vorstellung ist der Nominierte verpflichtet, die an ihn durch die Senatoren gestellten Fragen und Nachfragen vollständig nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Er kann eine Frage gegenüber dem Sitzungsleiter beanstanden, der über die Beanstandung entscheidet und die Frage als unzulässig zurückweisen kann, wenn sie keinen Zusammenhang zu dem Verfahren hat oder anderweitig unangemessen ist.
    (4) Die Zahl der Fragen ist unbegrenzt, sie können auch bereits vor der Vorstellung oder Vereidigung zu Protokoll gegeben werden. Nachfragen, die aus der Aussagen des Nominierten ergeben, sind ebenso unbegrenzt zugelassen, werden aber zurückgewiesen, wenn der Nominierte bereits hinreichend dazu Stellung genommen hat.


    Section 3 - Length of the Hearing
    (1) Das Hearing wird durch den Senatspräsidenten nach 96 Stunden für erledigt erklärt, wenn der Nominierte innerhalb dieser Frist nicht ordnungsgemäß den Eid geleistet hat. Hat der Nominierte seine Abwesenheit vorher angezeigt, wird diese Frist entsprechend verlängert. War er aus wichtigen Gründen nicht zur Anzeige in der Lage, kann seine Entschuldigung auch nachträglich anerkannt werden.
    (2) Die Befragungsfrist dauert regelmäßig 96 Stunden. Besteht weiterer Befragungsbedarf, kann das Hearing verlängert werden. Ist kein weiterer Befragungsbedarf erkennbar, kann diese Frist auf die Hälfte reduziert werden.
    (3) Nach Ablauf der Befragungsfrist werden keine neuen Fragen mehr zugelassen. Zulässige Nachfragen können solange weiter gestellt werden, bis der Senatspräsident keinen weiteren Bedarf mehr erkennt.
    (4) Das Hearing wird beendet, sobald alle Fragen und Nachfragen beantwortet sind und keine weiteren mehr gestellt werden können oder Erledigung eingetreten ist. Es ist auch zu beenden, wenn der Nominierte erklärt, keine weiteren Fragen oder Nachfragen mehr zu beantworten.


    Section 4 - Contempt of the Senate
    (1) Leistet ein Nominierter vor dem Senat oder einem seiner Organe einen Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen wegen eines solchen durch ein Gericht zu verurteilen.
    (2) Wer den Senat, seinen Vorsitz oder seine Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft, begeht ein Vergehen der Klasse B des Federal Penal Code.



    Appendix A - Special procedure
    Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung der folgenden Amtsträger erfordert eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen:


    1. Supreme Court of the United States
    a) Chief Justice
    b) Associate Justice




    Appendix B - Formal procedure
    Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Besetzung der nachfolgenden Positionen erfordert zwingend die Durchführung des Verfahrens nach Chapter II:


    1. Overall
    a) Head of Department


    2. Federal Reserve Bank
    a) Director


    3. Armed Forces
    a) Chief of Staff of the Army
    b) Chief of Naval Operations
    c) Chief of Staff of the Air Force
    d) Commandant of the Marine Corps
    e) Chairman of the Joint Chiefs of Staff (sofern nicht bereits als Chief of Staff bestätigt)


    4. Federal Judiciary
    a) Federal Judges


    5. Intelligence Services
    a) Director of the Central Intelligence Service
    b) General Commander of the Military Intelligence Service




    Appendix C - No advice and consent
    Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung der folgenden Amtsträger ist nicht erforderlich (sofern nicht einzelne Positionen dieser Gruppen in einem anderen Appendix gelistet sind):


    1. Overall
    a) Positionen, die nicht durch den Präsidenten besetzt werden
    b) Positionen, die nicht dem Political Service im Sinne des Federal Employees Act zuzuordnen sind


    2. White House staff
    a) Alle Positionen innerhalb des White House und des Executive Office of the President (ausgenommen Behörden, die nur wegen fehlender Leitung direkt dem Präsidenten unterstellt sind)
    b) Alle Positionen innerhalb des Office of the Vice President (sofern nicht ohnehin Teil des Executive Office of the President)


    3. Armed Forces
    a) Chairman of the Joint Chiefs of Staff (sofern bereits als Chief of Staff bestätigt)


    4. Federal Judiciary
    a) Federal Judge (sofern die Ernennung eine Wiedereinsetzung in das Amt aus dem Ruhestand oder eine Berufung nach der Amtszeit am Supreme Court ist)


    Section 2 - Agrogation of certain provisions of federal law
    Folgende Bestimmungen des Bundesrechts werden aufgehoben:


    - Senate Hearing Procedure Act
    - Art. I, Sec. 2, Ssc. 3, Sen. 2 Citizenship Act
    - Chp. 1, Art. III, Sec. 3, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
    - Chp. 1, Art. III, Sec. 3, Ssc. 4, Sen. 2 Federal Judiciary Act
    - Chp. 1, Art. III, Sec. 4, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
    - Chp. 1, Art. III, Sec. 4, Ssc. 4, Sen. 2 Federal Judiciary Act
    - Chp. 1, Art. III, Sec. 5, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
    - Sec. 3, Ssc. 3 Federal Reserve Bank Act
    - Sec. 3, Ssc. 4 Federal Reserve Bank Act
    - Art. II, Sec. 4, Ssc. 4 Armed Forces of the United States Act


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.

  • Mr. President,
    Honorable Senators,


    Dieses Gesetz holt verstreute und vereinzelte Ernennungsregeln zusammen und legt die Verfahrensweise fest.


    Dieses Gesetz stellt in diesem Fall eine Vereinfachung dar und ich bitte um Ihre Zustimmung.

    "Power is like being a lady... if you have to tell people you are, you aren't."

  • Mr. Speaker,


    (4) Die Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in keinem der Appendices aufgeführt sind, bedarf nur der Durchführung des Formal Procedure, wenn dies binnen 48 Stunden nach Zugang des Nominierungsschreibens von 1/3 der Senatoren verlangt wird.


    An welche Amtsträger denkt die Antragsstellerin in dieser Passage?


    (4) Ein jeder Verfahrensmangel bei der Ernennung gilt als unbeachtlich und die Ernennung somit als in Übereinstimmung mit diesem Gesetz erfolgt, wenn sie Rat und Zustimmung des Senats mit der erforderlichen Mehrheit erhalten hat.


    Welchen Gedankengang verfolgt die ehrenwerte Senatorin für Freeland mit dieser Formulierung?


    Aus welchem Grund wurde in Chapter I Section 4 Subsection 2 ein Zeitraum von 192 Stunden gewählt?


    Daneben kommt auch hier die Thematik der Gross-/Kleinschreibung in den Titeln der Sections zum Tragen. Ich denke wir sollten uns hier durchgehend an der traditionellen Form orientieren, selbiges gilt für die Eidesformel.

  • Mr. President,


    Kurze Erläuterungen meinerseits:


    An welche Amtsträger denkt die Antragsstellerin in dieser Passage?
    - Das sind alle Amtsträger, die nicht gelistet sind, wie es der Wortlaut ergibt. Sinn: Das nachträgliche Hearing mit Impeachment-Grund, wie es derzeit vorgesehen ist, ist verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Präsident ernennt mit Zustimmung des Senats oder frei. Ein Impeachment ist an verfassungsrechtliche Bedingungen geknüpft und das Nichtüberzeugen im Hearing gehört nicht dazu.
    Deswegen sollen alle Ernennungen, die nicht anders geregelt sind in Zukunft so laufen, um dem Senat eine verfassungskonform(er)e Möglichkeit zu geben, ein Hearing zu erzwingen.


    Welchen Gedankengang verfolgt die ehrenwerte Senatorin für Freeland mit dieser Formulierung?
    - Das soll die Unbeachtlichkeit von Formmängeln ergeben, wenn der Senat schon zugestimmt hat. Rechtssicherheit im Ergebnis.


    Aus welchem Grund wurde in Chapter I Section 4 Subsection 2 ein Zeitraum von 192 Stunden gewählt?
    - Eine Woche sollte ausreichen, nachdem man einen Tag Toleranz wegen Vereidigung / Amtsübernahme lässt. Die Frist könnte aber auch anders bestimmt werden, hat für mich keine tiefere Bedeutung.

    "Power is like being a lady... if you have to tell people you are, you aren't."



  • Honorable Members of Congress!


    Ich erkenne noch Aussprachebedarf und verlängere die Debattenfrist daher, sofern sich nichts massgebliches ergibt, letztmalig um 24 Stunden.


    Desweiteren erlaube ich mir festzustellen, dass es für die Arbeit des Kongresses durchaus förderlich wäre wenn sich noch weitere Kollegen zu Wort melden.



    Jonathan James Bowler
    President of the United States Senate

  • Mr. Speaker,


    Aus welchem Grund wurde in Chapter I Section 4 Subsection 2 ein Zeitraum von 192 Stunden gewählt?
    - Eine Woche sollte ausreichen, nachdem man einen Tag Toleranz wegen Vereidigung / Amtsübernahme lässt. Die Frist könnte aber auch anders bestimmt werden, hat für mich keine tiefere Bedeutung.


    Ich präferiere sieben Tage, da dies sich besser in die allgemein gebräuchlichen Firsten einfügt.


    Ganz allgemein, stellt sich mir bei diesem Entwurf einzig die Frage ob er tatsächlich das tut was er soll, nämlich eine Vereinfachung darstellen. Bislang finden sich die Regeln für Nominationen im betreffenden Gesetz welche das jeweilige Amt regeln, neu wäre dies nicht mehr der Fall. Daneben kollidieren gewisse Änderungen mit der ebenfalls derzeit debattierten Justizreform.

  • Mr. President,


    ich unterstütze die Intention des Entwurfs und habe keine Probleme dem Gesetz zuzustimmen.

    Edward Schreiber
    Former U.S. Congressman
    Former Vice President
    Senator of [definition=6]Serena[/definition]

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