Expired Law

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  • The Republic of Serena



    "Impavidi progrediamur"

    - Unverzagt wollen wir vorwärtsschreiten -


    Official Document - Attested Copy


    CIVIL UNION ACT
    REPEALED


    Has come into force on:


    29th February 2016
    Gemäss der Verfassung, nachdem der Gouverneur innerhalb einer Frist von sieben Tagen untätig blieb.
    (Serena Constitution, Article II, Section 4, Subsec. 3)



    Has been amended on:
    January 11, 2017 - repealed (Equal Marriage Bill)
    signed by Gov. Fisher



    Civil Union Act


    Article I - Fundamental Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt das Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft, deren Inhalt, Begründung und Kündigung im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Civil Union Act.


    Section 2 - Definition of a Civil Union
    Eine Eingetragene Partnerschaft im Sinne dieses Gesetzes ist ein von zwei natürlichen Personen gleichen Geschlechts geschlossener, staatlich anerkannter Zivilpakt mit dem Zweck der gemeinsamen Lebensführung.


    Article II - Entering of a Civil Union


    Section 1 - Requirements for a Civil Union
    (1) Eine Eingetragene Partnerschaft kann nur abschließen, wer nach den Gesetzen des Staates Serena unbeschränkt geschäftsfähig ist.
    (2) Personen, deren Geschäftsfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung ganz oder teilweise gesetzlich beschränkt sind, können mit Zustimmung des zuständigen Zivilgerichts eine Eingetragene Partnerschaft abschließen. Die Zustimmung ist zu erteilen, sofern überwiegende gesundheitliche oder wirtschaftliche Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen.
    (3) Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Staat Serena haben, haben vor Abschluss einer Eingetragenen Partnerschaft eine Bescheinigung einer geeigneten Behörde ihres Wohnsitzes darüber vorzulegen, dass diesem Rechtsgeschäft keine Hindernisse nach diesem Gesetz entgegenstehen.


    Section 2 - Impediments of a Civil Union
    (1) Eine Eingetragene Partnerschaft kann nicht abgeschlossen werden zwischen:
    - Personen, von denen wenigstens eine verheiratet ist;
    - Personen, von denen wenigstens eine bereits Partei einer Eingetragenen Partnerschaft ist;
    - Verwandten in gerader Linie;
    - voll- und halbbürtigten Geschwistern.
    (2) Die Hindernisse der Verwandtschaft in gerader Linie oder Geschwisterschaft bestehen fort, auch wenn die sonstigen familiären Beziehungen durch eine Adoption aufgelöst worden sind.
    (3) Als Verwandte und Geschwister im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Personen, deren Verwandtschaft oder Geschwisterschaft durch Adoption begründet wurde. Durch Adoption zusammengebrachte Geschwister können mit Zustimmung des zuständigen Zivilgerichts eine Eingetragene Partnerschaft abschließen. Die Zustimmung ist zu erteilen, sofern überwiegende Interessen der Familie dem nicht entgegenstehen.
    (4) Eine entgegen bestehenden Hindernissen nach dieser Sektion abgeschlossene Eingetragene Partnerschaft ist nichtig. Die Feststellung der Nichtigkeit trifft das zuständige Zivilgericht.


    Section 4 - Establishment of a Civil Union
    (1) Eine Eingetragene Partnerschaft wird durch den Abschluss eines notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrages begründet. Der Vertrag hat die ausdrückliche Erklärung der Partner zu enthalten, iteinander eine Eingetragene Partnerschaft gemäß dieses Gesetzes eingehen zu wollen.
    (2) Die Eingetragene Partnerschaft ist nach Beurkundung des Partnerschaftsvertrages in das Partnerschaftsregister des Staates Serena aufzunehmen.


    Article III - Legal Consequences of a Civil Union


    Section 1 - Civil Union
    (1) Mit der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft verpflichten sich die Partner einander wechselseitig zur gemeinsamen Lebensführung, zur gegenseitigen Übernahme von Verantwortung füreinander, und zum Beitrag zum gemeinsamen Unterhalt aus ihrem Vermögen und Einkommen.
    (2) Die Ausgestaltung der gemeinsamen Lebensverhältnisse unterliegt der freien Disposition der Partner.


    Section 2 - Union Name
    (1) Die Partner können den Nachnamen eines der beiden Partner zu ihrem gemeinsamen Nachnamen bestimmen.
    (2) Derjenige Partner, dessen Nachname nicht zum gemeinsamen Nachnamen bestimmt wird, kann dem gewählten Nachnamen seinen bislang geführten Nachnamen voranstellen oder anfügen.


    Section 3 - Union Property Scheme
    (1) Sofern die Partner nicht in ihrem Partnerschaftsvertrag etwas anderes bestimmen, verbleibt das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Begründung der Eingetragenen Partnerschaft dessen alleiniges Vermögen und wird alles, was er während der Zeit der Eingetragenen Partnerschaft durch Verwaltung seines Vermögens oder als Erwerbseinkommen hinzugewinnt, sein alleiniges Vermögen. Was die Partner während der Zeit der Eingetragenen Partnerschaft durch gemeinsame Vermögensaufwendung hinzugewinnen, wird ihr gemeinsames Vermögen.
    (2) Die Partner können ihren Güterstand auch nach Begründung der Eingetragenen Partnerschaft jederzeit durch Ergänzung des Partnerschaftsvertrages ändern.


    Article IV - Dissolution of a Civil Union


    Section 1 - Recision of a Civil Union
    (1) Eine Eingetragene Partnerschaft ist auf Antrag eines oder beider Partner durch das zuständige Zivilgericht zu annullieren, wenn:
    - einer der Partner zum Zeitpunkt der Begründung der Eingetragenen Partnerschaft nach den Gesetzen des Staates Serena nicht unbeschränkt geschäftsfähig war, und keine wirksame Zustimmung zur Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft des zuständigen Zivilgerichts vorlag;
    - einer der Partner sich bei der Begründung der Eingetragenen Partnerschaft über die Identität seines Partners getäuscht hat;
    - einer der Partner durch Drohung oder Täuschung zum Abschluss des Partnerschaftsvertrages bestimmt worden ist;
    - einer der Partner sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem Rauschzustand oder sonstigen Zustand einer Störung seiner Geistestätigkeit befunden hat;
    - zwischen den Partnern zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Einigkeit bestand, keine Eingetragene Partnerschaft im Sinne dieses Gesetzes miteinander eingehen zu wollen.
    (2) Hat einer der Partner die Voraussetzungen zur Annullierung seiner Eingetragenen Partnerschaft absichtlich herbeigeführt, oder diese gekannt und seinen Partner davon nicht in Kenntnis gesetzt, so hat er seinem Partner den ihm dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.


    Section 2 - Consensual Repeal of a Civil Union
    (1) Eine Eingetragene Partnerschaft kann von den Partnern durch notariell beglaubigten Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgelöst werden. Der Aufhebungsvertrag soll eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens sowie die weitere gegenseitige Versorgung beinhalten.
    (2) Können die Partner sich nur auf eine Auflösung ihrer Eingetragenen Partnerschaft, nicht jedoch auf eine vermögensrechtliche Regelung nach Subsektion 1 einigen, so gilt, dass:
    - das während der Zeit der Eingetragenen Partnerschaft gemeinsam erworbene Vermögen zu gleichen Teilen zwischen den Partnern aufgeteilt wird;
    - wenn ein Partner seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, der andere Partner ihm den gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu leisten hat.
    Die Dauer der Unterhaltsberechtigung ist dabei unter Berücksichtigung des Alters, der Gesundheit und des Bildungsstandes der Partner, sowie der Dauer der Eingetragenen Partnerschaft und der Gestaltung der Lebensgemeinschaft festzusetzen.


    Section 3 - Unilateral Termination of a Civil Union
    (1) Eine Eingetragene Partnerschaft kann durch einen der Partner einseitig gekündigt werden, wenn der andere Partner:
    - während der Zeit der Eingetragenen Partnerschaft sexuellen Kontakt mit einer dritten Person hatte, oder eine sexuelle Beziehung mit einer dritten Person unterhalten hat oder unterhält, und seit dem Kenntniserhalt von diesem Umstand nicht mehr als sechs Monate vergangen sind;
    - wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verurteilt worden ist;
    - sich eines Verbrechens oder Vergehens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die Freiheit oder das Vermögen des Partners oder eines seiner Angehörigen schuldig gemacht hat;
    - auf Grund einer Suchterkrankung oder anhaltenden, grob selbstsüchtigen Verhaltens zur weiteren gemeinsamen Lebensführung außer Stande ist;
    - ihn in der einseitigen Absicht, die gemeinsamen Lebensführung dauerhaft aufzugeben, endgültig verlassen hat.
    (2) Der andere Partner kann gegen die Kündigung der Eingetragenen Partnerschaft Klage vor dem zuständigen Zivilgericht erheben. Der kündigende Partner hat sodann nachzuweisen, dass seine Kündigung berechtigt ist.
    (3) Wird eine Eingetragene Partnerschaft nach Subsektion 1 berechtigt gekündigt, so:
    - steht das während der Zeit der Eingetragenen Partnerschaft gemeinsam erworbene Vermögen allein dem kündigenden Partner zu;
    - sind Unterhaltsansprüche des anderen Partners gegen den kündigenden Partner ausgeschlossen;
    - hat der andere Partner dem kündigenden Partner gegebenenfalls so lange den gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu leisten, bis dieser wieder eine den gemeinsamen Lebensverhältnissen entsprechende wirtschaftliche Stellung erreicht hat.
    (3) Die Partner können durch Vertrag oder Vergleich eine von Subsektion 3 abweichende Regelung bestimmen.


    Section 4 - Partner-like Support during Separation
    (1) Für die Zeit zwischen der Trennung der Partner und der rechtswirksamen Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft trifft das zuständige Zivilgericht im Bedarfsfalle auf Antrag eine vorläufige Regelung des Trennungsunterhaltes nach der Maßgabe von Sektion 2 oder 3 dieses Artikels.
    (2) Während der Trennungszeit zu Unrecht erhaltener Unterhalt ist nach rechtswirksamer Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft zurückzugewähren.


    Article V - Final Provisions


    Section 1 - Recognition of foreign Civil Unions
    (1) In einem anderen Staat der Vereinigten Staaten oder in einem ausländischen Staat zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts geschlossene Zivilpakte mit dem Zweck der gemeinsamen Lebensführung werden im Staat Serena als Eingetragene Partnerschaften gemäß dieses Gesetzes anerkannt und behandelt, sofern ihr Zustandekommen den Voraussetzungen dieses Gesetzes genügt.
    (2) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Staat Serena, oder den ehemaligen Staaten Chan-Sen und Peninsula zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts gemäß den Bestimmungen des Marriage Act vom 3. Juli 2013 oder eines älteren Gesetzes geschlossene Zivilpakte mit dem Zweck der gemeinsamen Lebensführung werden als Eingetragene Partnerschaften gemäß dieses Gesetze anerkannt.

  • The Republic of Serena

    Hat den Titel des Themas von „_Repealed - Civil Union Act“ zu „Expired Law“ geändert.

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