H.R. 2016-071 - Trade Regulations of Narcotics and Psychotropic Substances Bill

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 1.509 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jonathan James Bowler.


  • THE OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS

    Honorable Members of Congress!


    The Congressman from Bay Lake, NA, Mr Clark, has introduced a Bill, which is refered to Congress for considerations.


    The sponsor may raise with the privilege of the first word.


    An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.



    (Clark)
    Speaker of the House of Representatives




    Trade Regulations of Narcotics and Psychotropic Substances Bill



    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz dient der Regulierung der Aus- und Einfuhr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, sowie deren Verbringung über Bundesstaatsgrenzen hinweg.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Trade Regulations of Narcotics and Psychotropic Substances Act".


    Section 2 - Definitions
    (1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
    (2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.


    Section 3 - Trade Restrictions
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur dann über die Grenze eines Bundesstaates

      1) in einen anderen Bundesstaat verbracht,
      2) ins Ausland ausgeführt, oder
      3) aus dem Ausland eingeführt

    werden, wenn der Besitz und/oder der Handel mit der jeweiligen Substanz

      1) im Ausfuhrland oder -bundesstaat, sowie
      2) im Einfuhrland oder -bundesstaat

    nicht unter Strafe steht, oder anderweitige Auflagen bezüglich der Substanz verletzt würden.
    (2) Ausgenommen von dieser Section sind Beamte einer Bundespolizeibehörde, die solche Substanzen in dienstlicher Funktion mit sich führen.


    Section 4 - Tariffs
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, die nach Astor eingeführt werden unterliegen einer Abgabe von 5% des Warenwertes.
    (2) Zollabgaben nach diesem Gesetz entfallen, sofern zwischen Astor und dem Ausfuhrland vertragliche Ausnahmeregelungen vereinbart sind.


    Section 5 - Penal Provisions
    Die ungesetzliche Ein- oder Ausfuhr, sowie die ungesetzliche Verbringung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen über Bundesstaatsgrenzen hinweg sind ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Codes.


    Section 6 - Final Provisions
    Das Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.

  • Mr President,
    President Voerman hat es in Ihrer State of the Union Address angesprochen und auch mich erreichen von den Bundesbehörden und Staatsbehörden in New Alcantara und auch anderen Bundesstaaten regelmäßig Informationen über Drogentransporte nicht nur, aber besonders auch aus Stralien. Den Staaten wäre geholfen, wenn die U.S. Customs and Border Protection Agents bei ihren regelmäßigen Kontrollen auch ein Augenmerk auf Rauschmittel legen würden - und genau das möchte ich Ihnen mit dieser Bill vorschlagen.


    Die Administration und auch ich glauben, dass die kontroverse Frage nach der Erlaubnis oder dem Verbot bestimmter Substanzen auf Ebene der Staaten zuständigkeitsgemäß und am besten geregelt ist. Dem Bund aber obliegt es, die Grenzen zu sichern, Zölle zu erheben sowie den Handel zwischen den Bundesstaaten zu regulieren und von dieser Zuständigkeit möchte ich vorschlagen, Gebrauch zu machen, um den Staaten das Leben einfacher zu machen. Zugleich soll mit einem moderaten Zollsatz auch der übermäßige Transport von Rauschmitteln ein wenig seine Attraktivität verlieren, dementsprechend ein etwas höhere Hemmschwelle angesetzt und dem Jugendschutz ein Dienst erwiesen werden.


    Ich bitte um die Unterstützung der ehrenwerten Kollegen.

  • Mr. President,


    ich unterstütze diesen Gesetzesentwurf. Wie bereits durch den Speaker angesprochen können die U.S. Customs and Border Protection Agents bei ihren Kontrollen auch ein Augenmerk auf Rauschmittel legen - und so die einzelnen Bundesstaaten entlasten. Im selben Atemzug bleibt jedoch die Kompetenz einzelne Substanzen zu erlauben oder zu verbieten weiterhin bei den Bundesstaaten.

    Daniel N. Smith (D-AS)


    Former Governor of Astoria State

    Former Senator of Astoria State

  • Mr. Speaker pro tempore,


    ich halte die Intention des Antrags für richtig und wichtig. Dennoch finde ich die Forderung von Senator Baumgartner, den ausländischen Inport entweder zu untersagen interessant. Für meinen Teil wäre zumindest die Auferlegung hoher Auflagen, z.B. Herstellernachweis, Qualitätsnachweis, etc. auch sinnvoll.
    Auch sollte man sich überlegen, ob man die Zoll-Abgabe von hier vorgeschlagenen 5% nicht weiter erhöht, somit könnte man die Herstellung in den Bundesstaaten die dies erlauben stärken, anstatt das irgendwelche billigen Drogen aus dem Ausland herangekarrt werden.


    Desweiteren schlage ich eine generelle Pflicht vor, dass die hier genannten Substanzen am Zoll vom Reisenden angemeldet werden muss. Findet dies nicht statt und er wird kontrolliert (auch wenn alles andere nach diesem Gesetz konform ist), ist das ein Verstoß und sollte dementsprechend geahndet werden.

  • Mr President, ich bin gerne bereit, diese Vorschläge in die Überlegung einzubeziehen, sehe aber ein generelles Verbot des Imports kritisch: Damit stärken wir die Illegalität. Wenn wir Legalität unter Auflagen schaffen, wird uns die Kontrolle einfacher fallen.

  • Mr President, statt über eine Verlängerung würde ich zwar lieber über die Inhalte reden, um das zu ermöglichen, halte ich aber wiederum eine Verlängerung für sinnvoll.



    THE OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS

    Honorable Members of Congress!


    An additional amount of 48 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.



    (Clark)
    Speaker pro tempore of the House of Representatives

  • Mr. Speaker,


    Auch ich würde ein generelles Einfuhrverbot, ebenso wie ein allgemeines Exportverbot begrüssen. Als Ausnahme könnte ich mir hier einzig dringende medizinische Gründe vorstellen.


    Was den vorgeschlagenen Zoll angeht, den ich nebenbei bemerkt moralisch zumindest für grenzwärtig erachte, wüsste ich gerne vom Antragssteller auf welchen Warenwert Bezug genommen wird? Reden wir vom Einkaufspreis? Schwierig, da es in diesem Millieu selten Quittungen gibt. Oder vom sogenannten Strassenpreis?


    Zitat

    Desweiteren schlage ich eine generelle Pflicht vor, dass die hier genannten Substanzen am Zoll vom Reisenden angemeldet werden muss. Findet dies nicht statt und er wird kontrolliert (auch wenn alles andere nach diesem Gesetz konform ist), ist das ein Verstoß und sollte dementsprechend geahndet werden.


    Diese Forderung des höchstehrenwerten ehemaligen Senators für Serena kann ich so nur unterstützen.


    Ganz allgemein halte ich die Definition der von diesem Gesetz tangierten Substanzen für zu schwammig. Stattdessen schlage ich eine Formulierung in dieser Art vor:


    Section 2 - Definitions
    (1) Rauschgifte im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, sowie abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
    (2) Alkohol und Nikotin fallen nicht unter die in Sec. 1, Ssec. 1 genannten Substanzen und werden daher von diesem Gesetz nicht tangiert.

  • Mr President,
    ein generelles Aus- und Einfuhrverbot wäre in meinen Augen eine Vorschrift, die es den Staaten deutlich erschwert, legale Drogen zu definieren. Maßgeblich für die Bezollung bei der Einfuhr kann rein logisch betrachtet nur der Einkaufswert der Ware sein, denn der Verkaufspreis muss zu diesem Zeitpunkt ja längst noch nicht feststehen.
    Wer keine Quittung hat, muss - und das möchte ich hier gerne zur Disposition stellen - entweder mit einer Schätzung der CBP oder mit einer Beschlagnahme, sprich allgemein einem Einfuhrverbot rechnen, denn "das Milieu" sollten wir nicht unterstützen.
    Mit der Anmeldepflicht gehe ich gerne konform, die Befürchtung der schwammigen Definition teile ich nicht, wäre aber dennoch bereit, die Definition des ehrenwerten Senators übernehmen.

  • Mr President,
    ich erlaube mir, dem vorzugreifen und folgende Überarbeitung vorzulegen:




    Trade Regulations of Drugs Bill
    An Act to support the States in the regulation of drugs and to provide for tariffs thereon.


    Section 1 - Definitions
    (1) Rauschgifte im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, sowie abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
    (2) Alkohol und Nikotin sind für die Zwecke dieses Gesetzes nicht Wirkstoffe im Sinne der Ssc. 1.


    Section 2 - Trade Restrictions
    (1) Betäubungsmittel dürfen nur dann über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat verbracht, ins Ausland ausgeführt, oder aus dem Ausland eingeführt werden, wenn der Besitz und der Handel mit der jeweiligen Substanz im Ausfuhrland oder -bundesstaat, sowie im Einfuhrland oder -bundesstaat nicht unter Strafe steht, oder anderweitige Auflagen bezüglich der Substanz verletzt würden.
    (2) Die Vornahme einer in Ssc. 1 genannten Handlung
    a) muss den zuständigen Behörden des Bundes angezeigt werden, wenn sie nicht zuvor für den Einzelfall genehmigt wurden und kann aus zu benennenden Gründen untersagt werden,
    b) ist nur zulässig, wenn der Händler einen Nachweis über die Herkunft und einen Nachweis über die chemische Reinheit erbringt. Als Nachweis soll dabei in der Regel genügen, dass das Betäubungsmittel durch einen in einem Bundesstaat zugelassenen und überwachten Händler verkauft worden ist.
    (3) Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften dieser Section ist der Handel ungesetzlich. Nicht ungesetzlich handeln und ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Bedienstete des Bundes oder der Staaten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben.
    (4) Eine Bestimmung dieses Gesetzes soll nicht so angewendet oder ausgelegt werden, dass eine ärztlich angeordnete Anwendung geeigneter Medikamente im Rahmen einer medizinischen Indikation dadurch untersagt ist.


    Section 3 - Tariffs
    (1) Betäubungsmittel, die nach Astor eingeführt werden unterliegen einer Abgabe von 5% des Warenwertes beim Einkauf, sofern nicht zwischen den Vereinigten Staaten und dem Ausfuhrland vertragliche Ausnahmeregelungen vereinbart sind.
    (2) Der Händler hat den Warenwert über einen geeigneten Beleg nachzuweisen, ansonsten ist der Handel ungesetzlich.


    Section 4 - Controls
    (1) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes anlassbezogen oder im Rahmen einer koordinierten Maßnahme, insbesondere im Rahmen von Kontrollen an den Außengrenzen der Vereinigten Staaten zu überprüfen.
    (2) Soweit ein Anlass dazu besteht, können Stoffe einer Überprüfung der chemischen Reinheit oder der Herkunft durch geeignete Verfahren unterworfen werden. Wird das Einverständnis dazu verweigert, kann diese aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses dennoch durchgeführt oder die Einfuhr untersagt werden.


    Section 5 - Penal Provisions
    Der ungesetzliche Handel im Sinne dieses Gesetzes ist ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Codes.


    Section 6 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.

  • Mr. Speaker,


    ... nun denn, ich erachte den Entwurf in seiner Gesamtheit für gelungen, auch wenn ich die Erhebung eines Zolles nicht uneingeschränkt befürworten kann. Es kann aber als Instrument der Prävention dienen. Ich werde dem Entwurf daher gerne zustimmen und danke dem ehrenwerten Congressman Clark und unserer ehrenwerten Präsidentin dafür dass sie sich dieser Thematik angenommen haben.


    Desweiteren möchte ich alle Mitglieder des Kongresses dazu aufrufen diesem guten Entwurf ihre Stimme zu geben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!