[Gareth] Congress-Center -- Freeland Constitutional Convent, January/February 2016

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 10.951 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Adam Denton.

  • Mr Morris hat in einem Themenstrang einmal eine Übersicht veröffentlich. Wenn ich diese wiederfinden sollte, würde ich Sie ins Wiki übernehmen.

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    Governor of the Commonwealth of Freeland

    XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)


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  • Nun wenn die allgemeine Stimmung ist, nur das Notwendigste zu ändern, dann würde ich darum bitten, dass Governor Cambrel seine Änderungsvorschläge zu einem Komplettentwurf zusammenstellt, über den wir abstimmen können.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Ich werde mich daran machen.


    SimOff

    Könnte etwas dauern. ;)

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Was ist denn eigentlich mit Abschnitt Section 5 - Local Authonomy?

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    Governor of the Commonwealth of Freeland

    XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)


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  • Da hatte ich eigentlich gehofft eine Diskussion führen zu können, wie stark wir die lokale Autonomie in Freeland ausprägen möchten.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Ich habe den Entwurf einmal ergänzt:





    The CONSTITUTION of the FREE STATE of FREELAND



    We, the people of the Free State of Freeland, under the constitution and laws of the United States of Astor,
    in order to secure the benefits of self-government and to provide for an honest and accountable government
    do hereby adopt this constitution and confer upon the state the following powers, subject to the following restrictions,
    and prescribed by the following procedures and governmental structure.


    BY THIS ACTION, WE AFFIRM THE VALUES OF REPRESENTATIVE DEMOCRACY, PROFESSIONAL MANAGEMENT,
    STRONG POLITICAL LEADERSHIP, CITIZEN PARTICIPATION AND COOPERATION
    :




    ARTICLE I: FUNDAMENTIALS


    Section 1 - The Free State of Freeland
    Der Freistaat Freeland ist ein freier, unabhängiger Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2 - Human and Civil Rights
    Der Freistaat Freeland bekennt sich zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor und garantiert die darin verbrieften Menschen- und Bürgerrechte unwiderruflich.


    Section 3 - State Citizenship
    Bürger von Freeland soll sein, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor inne und seinen Wohnsitz in Freeland genommen hat.


    Section 4 - Separation of Powers
    Die Regierung soll dreigeteilt sein in die Gewalten der Exekutive, Legislative und Judikative. Keine Person soll ein Amt oder Mandat in mehr als einer dieser drei Gewalten im Bund oder einem der Staaten zeitgleich halten oder deren Befugnisse zur gleichen Zeit ausüben, sofern nicht ausdrücklich durch diese Verfassung vorgesehen.


    Section 5 - Local Authonomy
    Die Lokale und Regionale Selbstverwaltung wird unter Berücksichtigung der kulturellen Gegebenheiten allgemein oder einzelfallspezifisch durch Gesetz bestimmt.


    Section 6 - State Capital
    Die Hauptstadt des Freistaates soll Amada sein. Der Gouverneur, die Generalversammlung und gegebenenfalls die Gerichte des Freistaates sollen dort ihren Sitz haben.


    Section 7 - Official Languages
    Die offiziellen Amtssprachen des Freistaates sollen Albernisch und Barnstorvisch sein. Offizielle Dokumente sind auf Anforderung in beiden Sprachen bereit zu stellen.


    Section 8 - The Great Seal of the Free State of Freeland
    Das Siegel Freelands zeigt links einen Bauern mit Harke in seiner rechten Hand, rechts einen Soldaten mit Gewehr in seiner linken Hand. Zwischen ihnen ein Schild, darauf zu sehen die Sonne die hinter einem Berg aufgeht, im Vordergrund zwei Boote auf einem Fluss. Über dem Schild ist ein allsehendes Auge vor dem Hintergrund einer aufgehenden Sonne zu sehen, darüber eine Friedenstaube. Unter dem Schild ein Spruchband mit dem lateinischen Motto: "Fortes, Fortuna, Adiuvat", darunter drei Sterne, ein blauer, ein goldener und ein weißer.


    Section 9 - The Offical Flag of the Free State of Freeland
    Die Flagge Freelands zeigt auf blauem Tuch ein Siegel, darauf zu sehen die Sonne die hinter einem Berg aufgeht, im Vordergrund zwei Boote auf einem Fluss. Hinter dem Siegel kreuzen sich zwei goldene Lanzen, beide tragen die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor. Über dem Siegel drei Sterne, ein blauer, ein goldener und ein weißer. Im Vordergrund ein Spruchband mit der Aufschrift: "Fortes Fortuna Freeland Adiuvat 1799".




    ARTICLE II: THE EXECUTIVE


    Section 1 - The Governor of the Free State of Freeland
    (1) Die Exekutive Gewalt des Freistaates wird durch den Gouverneur ausgeübt.
    (2) Der Gouverneur ist oberster Dienstherr der Staatspolizei und Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Freistaates.
    (3) Der Gouverneur bestimmt frei über die Organisation und den Aufbau der Ämter und Behörden der Verwaltung des Freistaates im Rahmen der Gesetze.
    (4) Der Gouverneur überwacht und leitet die Verwaltung des Freistaates und sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze.
    (5) Der Gouverneur kann alle für die Ausführung der Gesetze und der Verwaltung des Freistaates notwendigen Bestimmungen durch Erlass verordnen.
    (6) Der Gouverneur ernennt und entlässt alle Staatsbediensteten der Verwaltung des Freistaates, sofern durch Gesetz keine Ausnahmen oder Einschränkungen bestimmt sind.
    (7) Der Gouverneur hat das Recht, jederzeit von jedem Staatsbeamten der Verwaltung Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.


    Section 2 - Election of the Governor
    (1) Der Gouverneur des Freistaates soll für vier Monate amtieren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (2) Der Gouverneur soll dazu in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden.
    (3) Zum Gouverneur ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereint.
    (4) Aktiv und passiv wahlberechtigt ist jeder Bürger des Freistaates, sofern durch Gesetz keine weiteren Beschränkungen vorgesehen sind.
    (5) Näheres über das Wahlverfahren soll durch Gesetz bestimmt werden.


    Section 3 - The Lieutenant Governor, Succession and Substitution of the Governor
    (1) Der Gouverneur soll der Generalversammlung einen Vizegouverneur vorschlagen und nach erfolgter Zustimmung ernennen. Er soll den Gouverneur bei Abwesenheit vertreten.
    (2) Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, soll der Vizegouverneur für den Rest der Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden.
    (3) Sind die Ämter des Gouverneurs und des Vizegouverneurs zeitgleich vakant, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung die Amtspflichten des Gouverneurs vertretungsweise ausführen.
    (4) Tritt der Fall nach Subsection 3 ein und beträgt die Dauer der restlichen Amtszeit zumindest einen Monat, so soll ein neuer Gouverneur gewählt werden, als stünden reguläre Wahlen an.




    ARTICLE III: THE LEGISLATURE


    Section 1 - The General Assembly of the Free State of Freeland
    (1) Die Generalversammlung ist die gesetzgebende Gewalt des Freistaates.
    (2) Die Generalversammlung soll die Arbeit der Exekutive überwachen und über die Mittel des Staatshaushaltes bestimmen.
    (3) Die Generalversammlung steht allen Bürgern des Freistaates zur Mitarbeit offen, sofern durch Gesetz keine weiteren Mitgliedschaftsbeschränkungen vorgesehen sind.
    (4) Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, sofern durch Gesetz keine strengeren Regelungen vorgesehen sind.
    (5) Die Generalversammlung tagt ständig und öffentlich, sofern durch Gesetz für Sonderfällen nichts anderes vorgesehen ist.
    (6) Die Generalversammlung soll sich durch Gesetz eine Geschäftsordnung geben, um die Vorgänge und Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu spezifizieren.
    (7) Die Generalversammlung soll Regelungen über die Sitzungleitung treffen. Der Sitzungsleiter soll die Geschäfte der Generalversammlung führt und diese nach außen vertritt.
    (8) Ist kein Sitzungsleiter im Amt oder dieser verhindert, soll das dienstälteste, verfügbare Mitglied der Generalversammlung vertretungsweise die Leitung übernehmen.


    Section 2 - The Process of Legislation
    (1) Gesetzesvorlagen sollen nur von Mitgliedern der Generalversammlung vorgeschlagen werden.
    (2) Verabschiedet die Generalversammlung eine Gesetzesvorlage, so soll diese durch den Sitzungsleiter an den Gouverneur übermittelt werden.
    (3) Der Gouverneur kann gegen eine übermittelte Gesetzesvorlage begründetes Veto einlegen und den Entwurf an die Generalversammlung zurück senden.
    (4) Legt der Gouverneur kein Veto ein, soll er die Vorlage unterzeichnen und verkünden.
    (5) Legt der Gouverneur Veto ein, soll die Generalversammlung erneut über die Vorlage beraten und kann das Veto mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen.
    (6) Wird ein Veto überstimmt oder bleibt der Gouverneur nach Übermittlung einer beschlossenen Vorlage sieben Tage lang untätig, soll der Sitzungsleiter der Generalversammlung den Antrag unterzeichnen und verkünden.
    (7) Eine Gesetzesvorlage tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, sofern sie selbst kein späteres Inkrafttreten vorsieht.




    ARTICLE IV: THE JUDICIARY


    Only Section - Delegation of the Judiciary
    (1) Staatsgerichtshöfe des Freistaates können durch Gesetz geschaffen werden.
    (2) Wurden keine Staatsgerichtshöfe geschaffen oder ist kein Richter im Amt soll die Gerichtsbarkeit durch das jeweils zuständige Bundesgericht ausgeübt werden.
    (3) Richter des Freistaates sollen während ihrer Amtzeit kein anderes Amt oder Mandat im Bund oder einem der Staaten führen oder dessen Befugnisse wahrnehmen. Ausgenommen davon sind weitere Richterposten.




    ARTICLE V: PUBLIC OFFICERS


    Section 1 - Locality of Public Service
    Ausschließlich Personen die Staatsbürger des Freistaates sind, sollen die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.


    Section 2 - Integrity of Public Service
    Keine Person die wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, soll die Möglichkeit haben ein öffentliches Amt oder Mandat innerhalb des Freistaates zu bekleiden oder dessen Befugnisse auszuüben.


    Section 3 - Oath to the Constitution
    Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne den nachfolgenden Eid auf die Verfassung abgelegt zu haben:
    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Freistaates Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."


    Section 4 - Impeachment of Public Officers
    Jeder Amtsträger des Freistaates kann seines Amtes enthoben werden, sollte er zwei Wochen lang seine Amtspflichten grob vernachlässigen.


    Section 5 - Continuity of Impeachment
    Keine Person soll ein Amt oder Mandat im Freistaat führen oder dessen Befugnisse ausüben dürfen, sollte er dessen zuvor rechtmäßig enthoben worden sein.


    Section 6 - Routinely Loss of Office
    Jeder Amtsträger des Freistaates soll sein Amt oder Mandat verlieren, wenn er die Bedingungen zu dessen Erlangung nicht mehr erfüllt oder der Tod des Amtsträgers offiziell festgestellt wird. Der Rücktritt von einem Amt oder Mandat im Freistaat ist endgültig und unwiderruflich.


    Section 7 - Declaration of Loss
    Die Feststellung über eine grobe Vernachlässigung der Amtspflichten, Nichterfüllung der Bedingungen zur Amtsführung oder Tod eines Amtsträgers und des damit einhergehenden Amtsverlustes soll das zuständige Gericht auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung treffen.




    ARTICLE VI: THE CONSTITUTION


    Section 1 - Coming into Force
    Diese Verfassung tritt in Kraft, sobald ihr von drei Vierteln der Bürger des Freistaates auf dem Verfassungskonvent die Zustimmung ereilt wurde und daraufhin durch den Gouverneur oder bei dessen siebentägiger Untätigkeit durch den Präsidenten der Staatsversammlung verkündet wurde.


    Section 2 - Amending the Constitution
    Diese Verfassung soll nur durch Zusätze erweitert oder verändert werden, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Generalversammlung bedürfen.


    Section 3 - Revision the Constitution
    (1) Sollte es je notwendig werden, diese Verfassung als Gesamtwerk zu erneuern, so soll dies nur durch ein Verfassungskonvent möglich sein, dass sich aus allen Staatsbürgern des Freistaates zusammensetzt und vom Gouverneur geleitet wird.
    (2) Um ein Verfassungskonvent einzuberufen muss einem entsprechenden Antrag von zwei Dritteln der Generalversammlung stattgegeben werden.
    (3) Die Mitglieder des Verfassungskonvents sollen gemeinsam einen Entwurf für eine neue Verfassung erarbeiten und über Vorschläge beraten.
    (4) Eine Komplettrevision der Verfassung ist schlussendlich nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder der Generalversammlung möglich. Die Abstimmung darüber findet öffentlich auf dem Verfassungskonvent statt.
    (5) Die Revision tritt auf dem üblichen durch diese Verfassung vorgesehen Weg der Gesetzgebung in Kraft. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen.
    (6) Ein Verfassungskonvent kann sich, auf Antrag eines Mitglieds der Generalversammlung, mit einfacher Mehrheit dieser, ohne Ergebnis auflösen.


    Section 4 - Temporary Provisions
    Tritt diese Verfassung in Kraft, sollen die Mitglieder der Staatsversammlung zu Mitgliedern der Generalversammlung werden. Der Gouverneur und die übrigen Staatsbediensteten bleiben im Amt.


    Section 5 - Substitution of the United States Senator of Freeland
    Fällt das Amt des Senators vakant, so soll seine Nachfolge auf Basis der Bundesbestimmungen geregelt werden.


    † 12/08/2017


    former
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    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Da hatte ich eigentlich gehofft eine Diskussion führen zu können, wie stark wir die lokale Autonomie in Freeland ausprägen möchten.


    Würde es, um es ein für alle mal zu zementieren, nicht Sinn machen, wenn wir die lokale Autonomie weitgehend innerhalb der Verfassung regeln statt via Gesetze?

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    XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)


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  • Ich bin verwirrt. Ich dachte der allgemeine Tenor war "wir wollen keine neue Verfassung"?


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • War er das? Ich meine lediglich Former Govenor Morris sprach sich dagegen aus.

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  • Die Mehrheit der State Assembly wollte eine neue Verfassung.


    Bezüglich der lokalen Autonomie war mir leider keine gescheitere Formulierung eingefallen. Wir können gerne in der Verfassung einzelne Bereich nennen, die der lokalen Autonomie unterstehen.
    Was käme denn da wohl in Frage? :kritischguck

    † 12/08/2017


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    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

  • Handlung

    Ist als Gast anwesend und wirbt als Mitbegründer der City Management Association of Astor für eine möglichst große Authonomie der Gemeinden auch in Freeland.

  • Die Mehrheit der State Assembly wollte eine neue Verfassung.


    Bezüglich der lokalen Autonomie war mir leider keine gescheitere Formulierung eingefallen. Wir können gerne in der Verfassung einzelne Bereich nennen, die der lokalen Autonomie unterstehen.
    Was käme denn da wohl in Frage? :kritischguck


    Wer würde diese lokale Autonomie denn ausüben? Die Countys?

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    Governor of the Commonwealth of Freeland

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  • Ich denke das könnte man staffeln. Wir müssen auf jeden Fall darauf achten gleichzeitig Selbstverwaltung zu ermöglichen und diese unter engen Bedingungen und strikter Kontrolle zu halten - nicht dass wir ein zweites Astoria City wie unter Dietz bekommen.

    † 12/08/2017


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  • Insofern, dass ein County diverse Rechte beantragen kann?

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  • Mit der Staffelung meinte ich vielmehr eine Zuweisung von Vorrechten dem Staat, den Countys und den Gemeinden.

    † 12/08/2017


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  • Ich schlage außerdem folgende, alternative Version für Section 3 - Oath to the Constitution vor:


    (1) Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne die nachfolgenden Eide auf die Verfassung abgelegt zu haben:
    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Freistaates Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."
    "I swear that I will dedicate my efforts and my will to the welfare of the people of the Free State of Freeland, to protect them from harm, to promote and to protect their welfare and to fulfill my duties conscientiously with justice to all and that I will always act within the law."
    "Je jure que je vais consacrer mes efforts et ma volonté au bien-être du peuple de l'Etat Freeland gratuit, les protéger, promouvoir leur bien-être et de protéger mes devoirs remplissent consciencieusement la justice à tous et toujours agir dans le cadre de la volonté de la loi."
    (2) Der Eid ist auf imperianisch und zusätzlich entweder auf albernisch oder barnstorvisch zu leisten.


    SimOff

    Besonders beim französischen Eid garantiere ich keineswegs für Richtigkeit, da ich mich hier komplett auf den Googel-Übersetzer verlassen musste... :D

    † 12/08/2017


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  • Meine Herren,


    bei der albernischen Variante stelle ich mir die Frage, ob "to protect them" ( 3. Person Plural) nicht eher "to protect it" heißen muss, da es sich ja um das Volk Freelands (Singular) handelt.


    Die barnstorvische Google-Variante ist etwas holprig: "Ich schwöre, dass ich....sie beschützen, ihr Wohlbefinden fördern und meine Pflichten beschützen werde erfüllen gewissenhaft die Gerechtigkeit..."


    Folgendes dürfte zumindest richtiger sein: "Je jure que je vais consacrer mes efforts et ma volonté au bien-être du peuple de l'Etat libre de Freeland, que je vais écarter tout dégât, accroître et protéger son devoir/ses avantages, que je vais faire face à mes obligations, faire preuve de justice à chacun/tout le monde et que je vais toujours agir dans le cadre de la loi."



    Abgesehen von Fragen der Übersetzung, verstehe ich nicht, wieso wir den Eid in Imperianisch leisten müssten. Das RL Pendant wird zwar für die Forenkommunikation genutzt wird, im Spiel von der Mehrheit der Bevölkerung Freelands nicht gesprochen wird, so dass ich dafür plädiere, dass ausschließlich die albernische oder barnstorvische Variante in der Praxis Anwendung finden sollten.

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  • Daraus resultierte dann folgender Entwurf:

    (1) Kein Amtsträger des Freistaates soll die Befugnisse seines Amts oder Mandates ausüben können, ohne den nachfolgenden Eid auf die Verfassung abgelegt zu haben:
    "I swear that I will dedicate my efforts and my will to the welfare of the people of the Free State of Freeland, to protect it from harm, to promote and to protect their welfare and to fulfill my duties conscientiously with justice to all and that I will always act within the law."
    "Je jure que je vais consacrer mes efforts et ma volonté au bien-être du peuple de l'Etat libre de Freeland, que je vais écarter tout dégât, accroître et protéger son devoir/ses avantages, que je vais faire face à mes obligations, faire preuve de justice à chacun/tout le monde et que je vais toujours agir dans le cadre de la loi."
    (2) Der Eid ist entweder in der albernischen oder der barnstorvischen Sprache zu leisten.

    † 12/08/2017


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  • Wenn man das wirklich machen möchte, dann fände sich sicherlich eine besser klingende albernische Variante. Diese direkte Übersetzung klingt irgendwie krumm :kritischguck


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

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