Dear Gentleman and Ladies,
am heutigen Abend möchte ich Ihnen die Gründung der National Association for the Advancement of Colored People mitteilen.
Diese Foundation wurde von mir gegründet und setzt sich mit den Problemen, die unsere Schwarzen Mitbürger haben, auseinander.
Denn es kann nicht sein das wir in der heutigen Zeit noch immer darüber diskutieren ob Schwarze Bürger genauso viel Wert sind wie unsere Weissen Bürger. Diese Foundation wird sich für die Rechte der Schwarzen einsetzen.
Da diese Foundation noch neu ist und bisher nur wenige Mitglieder verzeichnet, werde ich selber den Vorsitz bis zur ersten Wahl kommisarisch führen. Mein Stellvertreter wird Mr. Gabrowski sein.
Die Foundation gibt sich zur Gründung auch vorerst folgende Satzung.
ZitatAlles anzeigenSatzung
I. Abschnitt - Allgemeines
ß1 Der offizielle Name der Foundation lautet "National Association for the Advancement of Colored People".
ß2 Das offizielle Kürzel ist "NAACP"
ß3 Der Hauptgeschäftsitz der Foundation befindet sich in New Alcantara
II. Abschnitt - Mitgliedschaft
ß4 Bedingungen für eine Mitgliedschaft
In die Foundation kann eintreten,
a) wer sich für die Rechte der Schwarzen einsetzt,
b) nicht Mitglied einer gegenteiligen Foundation ist,
c) die Gesetze von USA achtet,
d) und die diese Satzung anerkennt.
ß5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, Austritt oder Tot.
ß6 Ablehnung des Aufnahmeantrags
Ein Aufnahmeantrag kann, bei begründeten und nachvollziehbaren Bedenken des Vorstands mit einer einfachen Mehrheit im Vorstand abgelehnt werden.
ß7 Ausschluss aus der Foundation
Ein Mitglied kann durch den Vorstand mit einer Zweidrittel-Mehrheit ausgeschlossen werden.
III. Abschnitt - Foundation - Organe
ß8 Vorstand
(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär und dem Geschäftsführer.
(2) Der Vorstand lenkt die Foundation und hat immer in ihrem Sinne zu handeln.
(3) Das Amt des Vorsitzenden ist nicht mit dem Amt des Generalsekretärs vereinbar.
ß9 Vorsitzender
(1) Der Vorsitzende vertritt die Foundation nach außen und gibt ihr den Leitkurs vor.
(2) Er wird alle drei Monate von allen Mitgliedern gewählt.
(3) Der Vorsitzende kann von der Mitgliedervollversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit abgesetzt werden.
(4) Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
ß10 Generalsekretär
(1) Der Generalsekretär kümmert sich um die innere Struktur der Foundation und verwaltet sie.
(2) Er wird alle drei Monate von allen Mitgliedern gewählt.
(3) Der Generalsekretär kann von der Vollversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit abgesetzt werden.
(4) Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
ß11 Geschäftsführer
(1) Der Geschäftsführer verwaltet das Konto der Foundation und erstellt alle vier Wochen Rechenschaftsberichte über die Finanzen .
(2) Ist in der USA keine einheitliche WiSim eingeführt, so bleibt dieser Posten unbesetzt. Sollte auf Grund zu weniger Mitglieder oder Desinteresse der Posten unbesetzt bleiben, so übernimmt der Vorsitzende die Aufgaben des Geschäftsführers.
(3) Er wird alle drei Monate von allen Mitgliedern gewählt.
(4) Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
ß12 Mitgliedervollversammlung
(1) Die Mitgliedervollversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Foundation zusammen und findet im Forum statt.
(2) Die Mitgliedervollversammlung der Foundation ist das oberste Organ und tagt mind. alle 3 Monate.
(3) Die Mitgliedervollversammlung wird vom Vorstand geleitet.
(4) Die Mitgliedervollversammlung trifft wichtige Entscheidungen in einfacher direkter und geheimer Wahl beziehungsweise Abstimmung.
(5) Die müssen in der Regel mindestens 48 Stunden dauern. Selbiges gilt für Wahlen.
(6) Abstimmungen und Wahlen werden vom Vorstand geleitet bzw. vom Übergangsvorsitzendem.
IV. Abschnitt weitere Bestimmungen
ß 13 Schlussbestimmungen
1. ƒnderungen an der Satzung sind nur mit zwei Dritteln Mehrheit der Mitgliedervollversammlung möglich. Dies gilt auch für die Verabschiedung einer neuen Satzung.
2. Die Mitgliedervollversammlung kann mit zwei Dritteln Mehrheit den Eintritt in oder die Verschmelzung mit einer anderen Foundation beschließen.
3. Die Satzung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.