2015/02/04 - Marijuana and Tobacco Bill

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 1.611 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Quinn Michael Wells.

  • Honorable Commoners,


    für zunächst 96 Stunden steht der folgende Entwurf von Gouverneur Wells zur Aussprache:


    Marijuana and Tobacco Bill


    Article IV, Sec. 1 des Intoxicants Acts wird wie folgt neu gefasst:

    (1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, konsumiert werden. Das Innenministerium, bei Vakanz im Amt des Innenministers das Justizministerium, darf per Verordnung den Konsum an näher bestimmten Orten untersagen, sofern an diesen Orten eine Fremdgefährdung durch den Konsum erreicht wird und die Verordnung kein faktisches Verbot des Konsums zur Folge hat.
    (2) Der Konsum in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Fahrzeug ist stets erlaubt, solange kein Dritter geschädigt wird.
    (3) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte an Orten konsumiert, an denen der Konsum per Verordnung untersagt ist,und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder Geldstrafe bestraft. In besonders schwerem Fall der ersten Alternative ist auf Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten zu entscheiden.
    (4) Wer einen anderen durch den Konsum von Tabak- oder Cannabisprodukten vorsätzlich oder grob fahrlässig in seiner Gesundheit schädigt, obwohl der Konsum ihm prinzipiell erlaubt war, ist mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat zu bestrafen.
    (5) Der Zutritt zu Betrieben des Gaststättengewerbes, in denen der Konsum von Tabak- und/oder Cannabisprodukten durch Verbrennung gestattet ist, ist nur für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu gestatten.
    (6) Ist das Rauchen nur in einem baulich begrenzten Bereich gestattet, so ist der Zutritt nur zu diesem Bereich erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet.
    (7) Der Verkauf von Tabak- und Marihuanaprodukten erfolgt nur durch staatlich zertifizierte Händler, die an einem zweitägigen Seminar des Innenministeriums teilgenommen haben. In Verkaufsstellen muss ausreichend Informationsmaterial ausliegen. Das Informationsmaterial muss Informationen zu den körperlichen und psychischen Folgen des Konsums beinhalten und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Es muss immer auch ein Ersatzstoff zur Entwöhnung angeboten werden, dessen Preis mindestens 10% günstiger sein muss als der des günstigsten vergleichbaren Tabak- oder Cannabisprodukts.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commoners,


    der vorliegende Entwurf soll den Konsum von Tabak- und Marihuanaprodukten deutlich erleichtern. Der Hintergrund ist vielfältig: Zum Einen sind beide Produkte tief in unserer Kultur verwurzelt, ihr Konsum war über Jahre ungeregelt jedem möglich. Das wurde durch das sehr strenge Drogengesetz von Astoria State bekanntlich geändert. Aber: Das Gesetz geht in meinen Augen zu weit. Es kann nicht Sache des Staates sein, Menschen zu verbieten, was keinem anderen schadet. Die Altersgrenzen sollen angeglichen werden: Es gibt aus wissenschaftlicher Sicht keinen Grund, Marihuana anders zu behandeln als Tabak. Genau genommen könnte man Marihuana sogar als ungefährlicheres Mittel bezeichnen. Auch deshalb sollen Marihuana-Produkte nicht mehr zwingend teurer sein als Tabakprodukte.
    Zu guter letzt wird der Konsum örtlich freigegeben: Nur noch an einzelnen Orten soll es verboten sein, solche Produkte zu konsumieren.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commoners,
    es gibt Stimmen aus der Medizin, die Cannabis erst ab 21 überhaupt für einigermaßen gesundheitsverträglich halten. Wie steht die Administration dazu?
    Warum wird das Verordnungsrecht übrigens an ein einzelnes Ministerium übertragen und nicht an die Administration als ganzes?


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Commoner Lugo,


    amüsant, ich hatte 17 - 19 Jahre im Kopf, Sie 21 Jahre, andere halten Altersgrenzen generell für zu willkürlich, weil jeder Mensch sich unterschiedlich entwickelt. Mit 21 Jahren kann ich an sich gut leben - dann aber eben für Cannabis- und für Tabakprodukte, eine Ungleichbehandlung dieser Stoffe ist in meinen Augen einfach nicht haltbar.
    Die Zuweisung an ein Ministerium hat den einfachen Grund, dass dieses Ministerium sich dann gezielt fachliche Kompetenz holen kann. Hier könnte ich mir aber vorstellen, es der Administration insgesamt zu erlauben, solche Verordnungen zu erlassen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commomners,
    meine persönliche Meinung hatte ich bewusst außen vor gelassen - mir ging es hier um den medizinischen Standpunkt den zu beurteilen ich mich nicht in der Lage sehe, sondern von dem ich nur gehört habe. Gegen eine generelle Anhebung der Altersgrenze habe ich absolut nichts einzuwenden.
    Im Bezug auf die Verordnungsermächtigung stellt die Aufteilung der Zuständigkeiten für mich eher eine Aufgabe der Exekutive dar, ich sehe da keine besonderen öffentlichen Interessen, womit eine Festlegung nicht erforderlich scheint.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Commoner Lugo,


    ich persönlich bin der Ansicht, überhaupt niemand sollte Cannabis-Produkte konsumieren. Aber ich finde es schön, dass wir hier jenseits von persönlichen Ansichten diskutieren können. Wie gesagt: Es gibt in der Medizin hierzu unterschiedliche Ansichten, meinetwegen heben wir aber bei Tabak UND Cannabis die Grenze auf 21 Jahre an.
    Auch ihren anderen Punkt bin ich gerne anzunehmen bereit.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commoners,


    ich mag mich täuschen, aber meines Wissens erreicht man in Astoria State die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres? Darf ab diesem Alter also selbst über sein Geld bestimmen, heiraten, seine Kinder erziehen wenn man welche hat usw. Es erscheint mir wenig sinnvoll, einzelne Entscheidungsbefugnisse - hier über die eigene Gesundheit - davon auszunehmen und an ein höheres Lebensalter zu knüpfen.


    Sollte ich mich jedoch irren und die Volljährigkeit in Astoria State mit Vollendung des 21. Lebensjahres erreicht werden, spricht in meinen Augen auch nichts gegen diese Altersgrenze.

  • Honorable Commoners,


    ein Konstrukt wie das der Volljährigkeit wäre mir weder für Astoria State noch für den Bund aktuell bekannt, aus medizinischer Sicht gibt es tatsächlich einige Studien, die nahelegen, dass der Konsum von Marihuana vor dem 21. Geburtstag das Hirn schädigen könnte, es gibt aber auch Studien, die anderes zu zeigen meinen. Insofern ist das hier eine Abwägungssache, ich würde diese wichtige Änderung aber eben ungern an der Altersgrenze scheitern sehen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
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  • Honorable Commoners,


    in Folge der hier geführten Debatte möchte ich folgenden geänderten Entwurf zur Diskussion stellen.


    Marijuana and Tobacco Bill


    Article IV, Sec. 1 des Intoxicants Acts wird wie folgt neu gefasst:

    (1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen von Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, konsumiert werden. Die Staatsregierung, darf per Verordnung den Konsum an näher bestimmten Orten untersagen, sofern an diesen Orten eine Fremdgefährdung durch den Konsum erreicht wird und die Verordnung kein faktisches Verbot des Konsums zur Folge hat.
    (2) Der Konsum in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Fahrzeug ist stets erlaubt, solange kein Dritter geschädigt wird.
    (3) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte an Orten konsumiert, an denen der Konsum per Verordnung untersagt ist,und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder Geldstrafe bestraft. In besonders schwerem Fall der ersten Alternative ist auf Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten zu entscheiden.
    (4) Wer einen anderen durch den Konsum von Tabak- oder Cannabisprodukten vorsätzlich oder grob fahrlässig in seiner Gesundheit schädigt, obwohl der Konsum ihm prinzipiell erlaubt war, ist mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat zu bestrafen.
    (5) Der Zutritt zu Betrieben des Gaststättengewerbes, in denen der Konsum von Tabak- und/oder Cannabisprodukten durch Verbrennung gestattet ist, ist nur für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu gestatten.
    (6) Ist das Rauchen nur in einem baulich begrenzten Bereich gestattet, so ist der Zutritt nur zu diesem Bereich erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet.
    (7) Der Verkauf von Tabak- und Marihuanaprodukten erfolgt nur durch staatlich zertifizierte Händler, die an einem zweitägigen Seminar des Innenministeriums teilgenommen haben. In Verkaufsstellen muss ausreichend Informationsmaterial ausliegen. Das Informationsmaterial muss Informationen zu den körperlichen und psychischen Folgen des Konsums beinhalten und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Es muss immer auch ein Ersatzstoff zur Entwöhnung angeboten werden, dessen Preis mindestens 10% günstiger sein muss als der des günstigsten vergleichbaren Tabak- oder Cannabisprodukts.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
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  • Honorable Commoners,


    ich kann der Richtung der Bill folgen und werde ihr meine Zustimmung geben.


    Allerdings würde ich lieber die Originalfassung bestätigen, 21 halte ich für eine willkürliche Einschränkung. Ich glaube, wenn wir jemandem zutrauen an Präsidentschaftswahlen teilzunehmen, können wir ihm auch gestatten, Cannabis zu rauchen.


    Wo ich eine Verschärfung der Lage begrüßen würde wären die SSec. 5 und 6. Hier sollte der Schutz Minderjähriger sich in Zugangsverbote für Menschen unter 18 Jahren niederschlagen.

  • Commoner Bishop,


    die 21 Jahre lassen sich mit einzelnen medizinischen Studien begründen, so dass sie nicht völlig willkürlich sind. Ich denke, wir könnten hier aber zunächst eine Einschränkung auf 21 Jahre beschließen, um dann später gesondert über ein Amendment abzustimmen, das das Alter reduzieren würde?
    Was den Zugang unter 18jähriger angeht, so habe ich bewusst den Zugang an sich auch für Minderjährige freigegeben: So sollen sie zum Einen langsam an einen verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln herangeführt werden, andererseits kann es ja durchaus sein, dass der Konsum zwar generell erlaubt ist, aber gerade niemand konsumiert. Dann kann man den Zutritt zu Bars durchaus auch für Minderjährige erlauben.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


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  • Mr. Governor,


    wenn die Bill die Assembly mit der Altersgrenze 18 ablehnen würde, dann wäre ich mit dem Vorgehen einverstanden. Ich möchte meine Zweifel nur kurz ausführen: Jeder Mensch soll durch die Gesetze die gleichen Rechte erfahren. Wir maßen uns als Gesellschaft an, Menschen von geringem Alter einen großen Teil dieser Rechte abzuerkennen - mit Verweis auf das geringe Wissen und die darauf folgende schwache Meinungsbildung und Beeinflussbarkeit. Es ist unabdingbar, dass wir als Gesetzgeber sehr bedächtig mit dieser Einschränkung auf Grund des Alters umgehen. Mir scheint der Konsens zu sein, dass man ab dem 18 Lebensjahr nicht mehr auf Grund seines Alters diskriminiert werden soll - wer an den grundlegenden Entscheidungen innerhalb unserer politischen Gesellschaft (aktives & passives Wahlrecht) teilnehmen kann und damit über die Schicksale anderer Menschen mitentscheidet, dem sollten wir die Fähigkeit zusprechen, auch über sein eigenes Schicksal zu bestimmen.


    Die niedrige Grenze beim "passiven Konsum" halte ich für eine Verwässerung des Jugendschutzes. In der Realität wird das dazu führen, dass man selbst im öffentlichen Raum nicht unterbinden kann, dass Minderjährige in direkten Kontakt kommen mit Tabak & Cannabis. Hier bin ich für die gleiche Altersgrenze, die wir beim Konsum festlegen.

  • Commoner Bishop,


    Ich fände es ja am angenehmsten, wenn wir quasi zweistufig abstimmen könnten in so einem Fall. Mit einer Stimme dem Entwurf an sich zustimmen oder ihn ablehnen, mit der anderen Stimme für eine der Altersgrenzen abstimmen. Das wäre hier sehr hilfreich.
    Was den "passiven Konsum" - beziehungsweise konkret den Zugang zu Gaststätten, die Rauchen, das Kauen von Tabak oder das Verspeisen von Marihuana-Keksen erlauben - angeht, so denke ich, dass der Besuch solcher Orte oft auch einen großen sozialen Aspekt darstellt. Und man sollte Jugendliche hier nicht unnötig von Altersgenossen abgrenzen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
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  • Mr. Governor,


    wenn die Geschäftsordnung ein solches Vorgehen ermöglicht, dann fände ich es ebenfalls wünschenswert wenn wir eine zweistufige Abstimmung hinkriegen.


    Ihnen muss dann aber klar sein, dass die höhere Altersgrenze massiv ausgehöhlt wird - und am Ende wohl vorallem auf dem Papier exsistieren wird. Es wird innerhalb von Gaststätten oder Cafés, in denen der Konsum erlaubt ist, wenig Möglichkeiten geben zu kontrollieren, wer konsumiert.

  • Commoner Bishop,


    leider erlaubt die Geschäftsordnung das derzeit nicht, und ich tue mir schwer, eine entsprechende Formulierung für eine Änderung der Geschäftsordnung zu finden.


    Was das Mindestalter in Cafés und Kneipen angeht, so kann da natürlich der Konsum durch Minderjährige so wenig verhindert werden wie zu Hause, in der Schule, auf dem Spielplatz oder sonst wo. Uns allen muss bewusst sein: Wer an Rauschmittel kommen will, der schafft das auch. Definitiv.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


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  • Mr. Governor,


    dann verstehe ich nicht, warum wir ein hohes Alter wie 21 an den regulären Verkauf binden. Wenn wir davon ausgehen, dass jüngere Menschen ohnehin leicht an die Drogen kommen, sollten wir keine künstlich erhöhten Altersgrenzen wählen. Das schafft wieder einen Schwarzmarkt zwischen diesen Altersgruppen, mit all seinen Nachteilen, die wir durch die geregelte Legalisierung abschaffen wollen.


    Dann biete ich mal meine Zusammenarbeit an und wir versuchen gemeinsam einen Änderungsantrag zu erarbeiten, welchen wir auf der nächsten Zusammenkunft dieses Hauses diskutieren können.

  • Commoner Bishop,


    dieser Logik folgend müssten wir auf Altersgrenzen insgesamt verzichten. Die Tatsache, dass Gesetze gebrochen werden, begründet aber in meinen Augen nicht, dass sie gar nicht erst erlassen werden. Die Altersgrenze von 21 Jahren ist ja nun nicht künstlich erhöht, sondern basiert, wie schon erwähnt, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, zu denen es zwar durchaus auch Gegenstudien gibt, die aber eben dennoch momentan durchaus weitgehend anerkannt sind.


    Madam Speaker,


    ich beantrage, die Aussprache zu verlängern.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
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  • Honorable Commoners,


    die Aussprache wird auf Antrag der gemäß Standing Orders erforderlichen Anzahl von Mitgliedern der Assembly um zunächst 72 Stunden ab jetzt verlängert.

  • Honorable Commoners,


    Ich begrüße das Gesetz und die damit einhergehende Entkriminalisierung von Cannabis. In einem anderen Punkt ist das Gesetz allerdings "durch" die Hintertür mehr als harsch. Jemandem Passivrauch auszusetzen mag nicht freundlich und auch gesundheitsschädlich sein. Dies fällt aber m.E. In den Bereich der Ordnungswidrigkeiten und sollte keinesfalls als ein Vergehen eingeordnet werden, dass möglicherweise mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird, insbesondere, da der Paragraph sehr weit und ungenau definiert ist.

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