Citizenship Application Mandatory Information Amendment Bill
Section 1: Amending Art. II Sec. 5 of the Citizenship Act
(1) SSec. 2 wird folgender Punkt hinzugefügt:
8. Einem tabellarischen Lebenslauf, der zumindest Angaben zu Familienverhältnis, Ausbildung und Berufstätigkeit enthält.
(2) Es wird folgende SSec. 3 angefügt:
Handelt es sich bei dem Antrag um eine Neueinbürgerung und nicht nur um die Ummeldung der [definition=11]Federal-ID[/definition] bei bereits bestehender Staatsbürgerschaft, so können die Angaben nach SSec. 2 No. 8 innerhalb eines Monats nach Erteilung der Staatsbürgerschaft nachgereicht werden. Das Bundesregisteramt hat den Neubürger spätestens sieben Tag vor Ablauf der Frist noch einmal schriftlich an das Nachreichen seines Lebenslaufes zu erinnern. Die Einbürgerung ist zu widerrufen, wenn die Frist trotz Erinnerung durch das Bundesregisteramt versäumt wird.
Section 2: Amending Art. IV Sec. 5 SSec. 2 of the Citizenship Act
Dem Halbsatz "Nr. 1 bis 5" wird der Zusatz "sowie 8" hinzugefügt.