H.R. 2014-119 First Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act Amendment

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 526 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Daryll K. Sanderson.



  • Honorable Members of Congress!


    Der Congressman from New Alcantara, Mr. David Clark, hat den angehängten Entwurf eingebracht.
    Der Antragsteller hat das erste Wort.


    Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



    Daryll K. Sanderson
    Vice-President of Congress



    First Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act Amendment


    Section 1
    Es wird eine Section 3a in den Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act eingefügt, lautend wie folgt:



    Section 3a – Enforcement of states laws by federal authorithies
    (1) Zur Verfolgung von Verstößen der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Staatsgesetze können sich die Bundesstaaten im Wege der Organleihe der Bundesgerichte und Bundesbehörden bedienen, die zuständig wären, wenn das Gesetz Bundesgesetz wäre. Die Organe werden dann als Organe des Bundesstaates tätig, der auch zum Ersatz jedweder Kosten und zur Übernahme aller erwachsenen Verpflichtungen verpflichtet ist.
    (2) Der Staatsgesetzgebung entzogen ist dabei die Gerichtsverfassung, die sich nach Bundesrecht bestimmt. Gegenüber Strafverfolgungsbehörden, die im Sinne dieser Subsection tätig werden, können die Staaten die Rechte ausüben, die in einem Bundesverfahren dem Attorney General zukommen würde.
    (3) Jedes Bundesgericht und jede einer beauftragten Bundesbehörde vorgesetzte Dienststelle kann generell, auf ein bestimmtes Gesetz oder einen Sachverhalt bezogen die Anwendung der Subsection 1 ausschließen, wenn diese sachlich oder personell undurchführbar ist oder gegen die Gesetze oder Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt. Das weitere Verfahren im Sinne dieser Section kann durch Exekutiverlass geregelt werden.


    Section 2
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Mr Speaker,
    nachdem die Staaten ein Recht zur Strafrechtssetzung und -verfolgung erhalten haben, ist dieser Entwurf in meinen Augen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung. Sie ermöglicht den Bundesbehörden und -gerichten auf rechtlich eindeutiger Basis, als Organe des jeweiligen Bundesstaates dessen Strafrecht umzusetzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung, damit eine rechtliche Grauzone aufgelöst wird, wo es besonders kritisch ist: Im Strafrecht.

  • Mr. President,


    löst dieser Gesetzesvorschlag wirklich ein Problem oder schafft er nicht viel mehr ganz neue Probleme? Ausweislich der Protokolle der Aussprache über den Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act ist dieses Gesetz bisher rein ausgestalterisch gedacht.


    Die Bundesstaaten sollen selbst Diskussionen über Todesstrafe und Abtreibung, bedingte Strafnachsehung usw. führen können um ihre politische Landschaft zu beleben und die Ausgestaltung ihrer gesellschaftlichen und rechtlichen Kultur zu vertiefen. Die Ergebnisse gelten dann rein ausgestalterisch für die virtuelle Bevölkerung. Für tatsächlich simulierte Straftaten, die eines tatsächlich simulierten Prozesses und einer tatsächlich simulierten Bestrafung bedürfen gilt aber das Strafrecht des Bundes und sind die Behörden und Gerichte des Bundes zuständig.


    Mit diesem Gesetzesvorschlag werden die Strafgesetzbücher der Bundesstaaten aber für innerhalb der Simulation tatsächlich anwendbar erklärt und Regelungen für ihre Anwendung getroffen. Ist das wirklich sinnvoll?


    Ich bin ehrlich gesagt nicht überzeugt ...

  • Mr Speaker,
    die Realität hat gezeigt, dass die Staaten dieses Gesetz in vielen Teilen aber tatsächlich nutzen möchten - dem sollten wir uns nicht in den Weg stellen, denn auch das ist eine Bereicherung.
    Man könnte die Frage auch umdrehen und sich fragen, warum Gesetze, die grundsätzlich anwendbar sind, nicht auch angewendet werden sollten.

  • Mr. President,


    ich denke, wir alle erinnern uns noch an die heitere Diskussion zum Thema: Gilt das gesetzliche Rauchverbot in der Öffentlichkeit in Astoria State im Smalltalk?


    Und das geht noch besser: Ein Bürger von Assentia und ein Bürger von Astoria verabreden in Freeland, dass sie in Laurentiana eine Schusswaffe stehlen und damit in New Alcantara einen Bürger von Serena umbringen. Genau so machen sie das dann auch. Wer ist nach dem Strafgesetzbuch welches Bundesstaates zu bestrafen?


    Wir sollten uns die Dinge nicht komplizierter machen als sie es sein müssen. Ich befürworte ausgestalterische Strafgesetzbücher und auch Gerichtsysteme der Bundesstaaten, tatsächlich simulierte Straftaten sollten aber Bundessache sein.

  • Mr Speaker,
    das sehe ich anders. Für bundesstaatenübergreifende Taten kann man sicher auf Bundesrecht zurückgreifen, in anderen Bereichen ist das Staatsrecht durchaus anwendbar.

  • Mr. President,


    was genau versteht der Congressman aus Bay Lake unter "bundesstaatenübergreifenden Taten?" Ich würde wenn schon dann dringend empfehlen, das ebenfalls klar durch Bundesgesetz zu regeln, um späterem Kompetenzgerangel zwischen mehreren sich für zuständig haltenden Bundesstaaten zu verhindern.

  • Mr Speaker,
    ich verweise auf den First Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act, um die Frage der ehrenwerten Senatorin für Serena zu beantworten. Dort heißt es: " Die Ermächtigung nach SSec. 1 [...] erstreckt sich nicht auf Taten, die: von Bürgern der Vereinigten Staaten im Ausland, oder über die Grenzen zweier oder mehr Staaten hinweg [...] geplant, vorbereitet, versucht oder begangen werden."
    Zusammen mit dem Recht der Bundesanwaltschaft, jederzeit ein Verfahren an sich zu ziehen, dürfte diese Bestimmung ausreichen, um alle Zweifelsfälle zu lösen.

  • Mr. President,


    es ist ja nun bekannt, dass die Bürger der Vereinigten Staaten sehr mobil und reisefreudig sind. Während die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten - was ausgestalterisch ja auch gerade deren Sinn und Zweck ist - sich mitunter ganz erheblich unterscheiden können.


    Das kann aber ganz schnell zum tatsächlichen Problem werden: Wer weiß, vielleicht wird in Assentia demnächst schlechtes Benehmen unter Strafe gestellt? Bei einer Stippvisite dort vergisst ein Bürger eines der anderen fünf Staaten, "Guten Tag" zu sagen und wird prompt wegen "Herabwürdigung" verhaftet.


    Das Beispiel mag humorvoll sein, das Problem aber ist denke ich ein nachvollziehbar Ernstes: Die mitunter erheblich speziellen Gesetze wie vieler Bundesstaaten muss ein Bürger der Vereinigten Staaten kennen, wenn er während eines realen Tages möglicherweise mehrere verschiedene Bundesstaaten bereist?


    Versteht man die Srafgesetzbücher der Bundesstaaten rein ausgestalterisch, wie sie ursprünglich gedacht sind, ist das kein Problem. Will man sie nun aber real anwenden, dann schon.

  • Mr Speaker,
    auch Gesetze, die rein ausgestalterisch sind, werden *auf die virtuelle Bevölkerung* angewendet.
    Wenn wir die Inkonsistenz des Rechts zwischen den Staaten generell als Problem sehen, dann müssen wir den Föderalismus abschaffen, wenigstens aber den Empowerment Act. Ich sehe kein Problem darin, dass sich das Recht eines Bundesstaates unterscheidet, die Verfassung gewährt den Bürgern einen ausreichenden Schutz vor Willkür und insbesondere - um auf das Beispiel einzugehen - der Meinungsfreiheit.

  • Mr. President,


    drehen wir die Sache doch einmal um: Nicht was spricht dagegen, sondern was spricht konkret dafür, die nach dem bisherigen Willen des Gesetzgebers rein augestalterischen Strafgesetzbücher der Bundesstaaten für real anwendbar zu erklären? Welchen Mehrwert - außer das alles komplizierter wird - bringt das?

  • Mr Speaker,
    zum Beispiel eine bessere, realistischere Ausgestaltung, die Möglichkeit, Verstöße gegen z.B. Staatssteuer- oder Rauchverbotsgesetze vor Gericht zu bringen oder einen Anreiz für die Bundesstaaten zu schaffen, von den ihnen übertragenen Rechten Gebrauch zu machen. Unübersichtlicher wird da durch nichts, denn grundsätzlich lässt sich ja sagen, dass sofern nicht das FBI übernimmt, für Taten auf dem Gebiet *(im Forum)* eines Bundesstaates das lokale Recht gilt.
    Für die Problembereiche kann ganz einfach Abhilfe geschaffen werden, in dem man die Klarstellung anwendet, die der Empowerment Act für Bundesbesitz vorsieht.

  • Mr. President,


    hält der Congressman aus Bay Lake es wirklich für den Sinn - oder jedenfalls eine sinnvolle Nutzung - des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act wenn demnächst vielleicht ein tage- oder wochenlanger tatsächlicher Strafprozess gegen z. B. Gouverneur Laval von Freeland simuliert wird, weil dieser nach dem Besuch einer Veranstaltung im "falschen" Bundesstaat schreibt:

      "Handlung: Stopft sich seine Pfeife und zündet sie an?"

    Ich sehe nicht, inwiefern so was die Ausgestaltung verbessert und realistischer macht oder den Bundesstaaten einen Anreiz schafft, ihnen übertragene Kompetenzen zu nützen.


    Im Zweifel führt so was nur zu endlosen Streitereien, wann und wo eine Handlung eigentlich stattgefunden haben soll und verdirbt damit allen die Lust, überhaupt noch außerhalb ihrer Heimatstaaten irgendwo öffentlich in ERscheinung zu treten.

  • Mr Speaker,
    ob Differenzen im Recht der verschiedenen Bundesstaaten Sinn machen, ist die eine Frage - die sollte uns aber hier nicht beschäftigen, denn das ist eine Konsequenz des Föderalismus, der hier nicht zur Debatte steht. Wenn wir kein unterschiedliches Strafrecht wollen, sollten wir den Empowerment Act abschaffen.
    Hier geht es darum, ob Bundesgerichte auch Gesetze der Staaten anwenden können sollten - und da sage ich: Ja, sollten sie.
    Warum:
    1. Ein Gesetz macht keinen Sinn, wenn es - obwohl es anwendbar ist und eine *reale* Relevanz *für die Simulation* hat, nicht durchgesetzt werden kann.
    2. Die Staaten könnten eigene Gerichte einrichten, um ihr Recht durchzusetzen, wir vereinfachen das nur.
    Die Auswirkungen von Gesetzen, die das Handeln aller Bürger beeinflusst *also auch der simulierten IDs* sollten auch Ernst genommen werden.

  • Mr. President,


    ich denke zwar nach wie vor, dass es eine sinnvolle Aufgabenteilung ist: real in der Simulation angewendetes Strafrecht -> Bund, rein ausgestalterisches Strafrecht -> Bundesstaaten. Weil ich von allem anderen nur unnötige Komplikationen und Streitereien erwarte. Aber meinetwegen versuchen wir es einmal so wie vom Congressman aus Bay Lake vorgeschlagen. Rückgängig machen können wir es immer noch, wenn passiert was ich befürchte. Und wenn es wider erwarten doch funktionieren sollte, soll es mir als prinzipieller Föderalistin auch nur recht sein.

  • Mr Speaker,
    ich bin der festen Überzeugung, dass es funktionieren wird, zumal es ja eine "Notbremse", die Subsection 3, gibt und danke der ehrenwerten Senatorin für Ihre Unterstützung.



  • Honorable Members of Congress!


    Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden in Kürze eingeleitet.



    Daryll K. Sanderson
    Vice-President of Congress

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

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