Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 4.926 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ronald D. Crane.

  • Damit ihr es auch wisst. ;) Ich blogge seit gestern unter zweiundvierzig.martinluckert.net. Bin zu einem Linkaustausch aufgeschlossen. :)


    Und jetzt wüsste ich gern, wer von euch bloggt, bloggen will, nicht bloggen will und selbstverständlich, was ihr von meinem Blog haltet. ;)

    Prof. Dr. Pandora Friedmann

    Rector of Volkby School of Politics

    Mayor of Winchester, Roldem

    former Ratelonian Union Chancellor

    former Gran Novarran Imperial Commissioner of Commerce

    former Deputy Secretary-General of the Council of Nations


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  • Zitat

    Original von Merkin D. Muffley


    Na, bei dem Beitrag war aber echt mal ein Enthusiast am Werk ;)


    Naja, ist noch ein wenig zu überarbeiten... ;)


    Zitat

    Original von Merkin D. Muffley


    DAS nenne ich mal kommunalpolitische Koalitionen, wie man sie sich anderswo nicht vorstellen könnte :D


    Diktatur der Vereine... ;)

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  • Also die Seite ist hübsch gemacht. Noch ein bisschen zu wenig Inhalt. Aber das kommt mit der Zeit, denke ich. ;) Warum hast Du denn Deinen Namen noch hinter die Zweiundvierzig gemacht? Gab es zewiundvierzig.net nicht mehr? Wäre einfacher zu merken gewesen ;)


    Meine Seite lautet http://primatblog.de/
    Habe eh zu wenig Besucher um damit aufsehen zu erregen. Also kann ich die Seite auch hier nennen. ;)

    --------------------------------------
    Best regards
    Dwain Anderson

  • Zitat

    Original von Dwain Anderson
    Also die Seite ist hübsch gemacht. Noch ein bisschen zu wenig Inhalt. Aber das kommt mit der Zeit, denke ich. ;) Warum hast Du denn Deinen Namen noch hinter die Zweiundvierzig gemacht? Gab es zewiundvierzig.net nicht mehr? Wäre einfacher zu merken gewesen ;)


    Die Domain martinluckert.net habe ich schon länger, dass ich den Blog "zweiundvierzig" nenne, weiß ich erst seit dem vergangenen Wochenende. ;)


    Zitat

    Original von Dwain Anderson
    Meine Seite lautet http://primatblog.de/
    Habe eh zu wenig Besucher um damit aufsehen zu erregen. Also kann ich die Seite auch hier nennen. ;)


    Ich habe dich mal verlinkt.

    Prof. Dr. Pandora Friedmann

    Rector of Volkby School of Politics

    Mayor of Winchester, Roldem

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  • Zitat

    Original von Pandora Sheridan
    Die Domain martinluckert.net habe ich schon länger, dass ich den Blog "zweiundvierzig" nenne, weiß ich erst seit dem vergangenen Wochenende. ;)


    Zu viel "Per Anhalter durch die Galaxis" gelesen, was? ;)


    Zitat

    Ich habe dich mal verlinkt.


    Ich Dich auch.

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    Best regards
    Dwain Anderson

  • Zitat

    Original von Dwain Anderson


    Zu viel "Per Anhalter durch die Galaxis" gelesen, was? ;)


    Ich bin gerade dabei und hatte die Stelle mit der Antwort gelesen. :D


    Zitat

    Original von Dwain Anderson


    Ich Dich auch.


    Super. :)

    Prof. Dr. Pandora Friedmann

    Rector of Volkby School of Politics

    Mayor of Winchester, Roldem

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    former Gran Novarran Imperial Commissioner of Commerce

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  • Zitat

    Original von Dwain Anderson
    Meine Seite lautet http://primatblog.de/


    Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber dass 159 mal 8 nicht 1512 ergeben kann, kriegt man auch bei einer kurzen überschlagsmäßigen Rechnung im Kopf hin. 159 mal 10 ist ja schon 1590, und da die Differenz zwischen 1590 und 1512 deutlich kleiner ist als 159, kann 1512 nichtmal 159 mal 9 sein.


    (Diese Darstellung klingt geschrieben etwas umständlich, aber wenn man's mal kurz durchrechnet, wird klar, was ich meine.)


    Bei solchen Verhandlungen mit Unternehmen empfiehlt es sich, einen Bekannten, der sich mit Jura ein bisschen auskennt, zuzuziehen. Oft behaupten die in ihren Schreiben auf Grund irgendwelcher schwachsinniger Argumentationen, im Recht zu sein, obwohl sie wissen, dass sie es nicht sind - und oft genug kommen sie damit durch. Wenn in einem Brief ein paar Paragraphen zitiert werden, die relevant sein könnten, merken sie, dass sie es mit jemandem zu tun haben, der merkt, wann die Argumentation juristisch gesehen Käse ist. Oft lenkt das Unternehmen dann ein.
    (Wer in eurem Fall jetzt tatsächlich im Recht war, kann man so genau nicht sagen - hängt davon ab, was der Typ im Reisebüro genau behauptet und erklärt hat. Aber an eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung könnte man zumindest denken.)


    Trotzdem hoffe ich, ihr hattet einen schönen Ausflug!

  • Zitat

    Original von Merkin D. Muffley
    Rechthaberisches Geschwafel


    Scherz ;)


    Ja Du hast Recht. Im Normalfall kann man so eine Überschlagsrechnung anstellen. Aber in dem Fall macht man es nicht, wenn einem gesagt wird was der Einzelpreis ist. Dumm, aber so war es eben.


    Wenn Du mir ein paar Paragraphen nennen könntest? Der Brief ist nämlich noch nicht raus. Etwas spät wäre es nun, das gebe ich zu, aber ich musste mich ja eben erst noch mit Dir kurzschließen. ;)


    Der Fall ist wirklich so, wie geschrieben. Die 30 Euro wurden nicht erwähnt. Allerdings denke ich nicht, daß wir eine Chance hätten, denn unterschrieben ist unterschrieben und nicht verwandte Zeugen gibt es auch nicht.


    Aber der Ausflug nach Berlin war klasse! :)

    --------------------------------------
    Best regards
    Dwain Anderson

  • Zitat

    Original von Dwain Anderson
    unterschrieben ist unterschrieben


    Zunächst mal wäre es hilfreich auszuloten, was genau Ihr unterschrieben habt. Selbst dann kann man noch auf arglistige Täuschung klagen, aber wenn Ihr alles so unterschrieben habt wie die meinen ist das zuviel Aufwand für 30 Euro.

  • Klar, auf sowas spekulieren die - entweder, der Kunde merkt nicht, dass er eigentlich im Recht ist, oder er merkt's, es ist ihm aber zuviel Arbeit für den Betrag, um den es geht. In beiden Fällen kommt man gut durch, obwohl man im Unrecht ist, und die vielen Fälle, in denen man durchkommt, wiegen die paar, in denen man scheitert, locker auf.


    Jetzt, wo die Reise schon vorbei ist, macht eine Anfechtung natürlich nur begrenzt Sinn - wenn sie durchginge, wäre nämlich der Vertrag nichtig, und dann würde das bedeuten, dass ihr ohne Vertrag in Berlin wart, mit der Folge, dass ihr den objektiven Wert der Reise herausgeben müsstet...das würde alles sehr kompliziert in der Abwicklung und würde im Ergebnis an der Summe, die euch der Ausflug gekostet hat, nicht viel ändern.


    Jedenfalls: Wenn der Typ im Reisebüro euch erzählt hat, es würde euch im konkreten Fall 159 die Nase kosten, und euch dann einen Vertrag mit 189 pro Kopf unterschreiben lässt, in der Hoffnung, dass ihr das nicht merkt, dann müsste man eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schon durchbekommen (ß 123 Abs. 1 BGB, falls ihr was zitieren wollt). Setzt aber Arglist (sprich: Kenntnis des Verkäufers davon, dass er euch täuscht, und Vorsatz, euch durch diese Täuschung zu einem Vertragsschluss, den ihr ansonsten nicht vornehmen würdet) voraus, und Beweislast läge auch bei euch. Aber in einem bösen Brief hinterher kann man durchaus mal schreiben, dass man der Auffassung ist, dass die Lage an sich so gewesen ist.


    Für die Juristen hier: Kalkulationsirrtum könnte man noch als Anfechtungsgrund heranziehen, wird aber vom BGH nicht mehr anerkannt ;-)


    Irgendwelche sonstigen Anspruchsgrundlagen, die man als Jurastudent in einer Klausur bei sowas an sich noch ansprechen würde (etwa ß 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit ß 263 StGB, dem Betrug, oder auch ß 826 BGB), liegen wohl an sich vor, aber sich mit sowas auf den Aufwand und das Risiko eines Prozesses einzulassen, ist es wirklich nicht wert. Aber auch das kann man in einem bösen Brief durchaus mal als möglich erwähnen (nicht allzu bestimmt darauf festlegen, dass es tatsächlich so ist!).


    Und nochwas für die Jurastudenten: Reisevertragsrecht, ßß 651a ff. BGB, ist wohl nicht anwendbar, da weder Schlechtleistung noch Nichtleistung vorliegen, sondern der Fehler allein beim Vertragsschluss selber liegt.

  • Zitat

    Original von Merkin D. Muffley
    ...


    Demnächst weiß ich, wo ich zuerst nachfrage ;)


    Ich werde noch einen Brief mit 8 Unterschriften (also die der Reisenden) abschicken. Werde ihn etwas anders schreiben als bisher, mit Bezug auf die von Dir genannten Paragraphen.


    Ich möchte das ganze nicht mehr anfechten, sondern lediglich dem Chef des Reisebüros eins reinwürgen und das geht, wenn überhaupt, nur über seinen Vorgesetzten und das ist Karstadt selber.


    Vielen Dank aber noch mal.


    Und die von Dir erwähnten 30 Euro, Lance, müsste man schon mal 8 nehmen. Und das ist dann schon eine nennenswerte Summe, denke ich.

    --------------------------------------
    Best regards
    Dwain Anderson

  • Zitat

    Original von Dwain Anderson
    Und die von Dir erwähnten 30 Euro, Lance, müsste man schon mal 8 nehmen. Und das ist dann schon eine nennenswerte Summe, denke ich.


    Das kommt darauf an. Wenn es einen Rechtsstreit gibt, ist noch nichtmal sicher, dass am Ende alle Eure daraus entstandenen Kosten gedeckt werden, und selbst wenn das so sein sollte, müsste Ihr für eine möglicherweise recht lange Zeit einen größeren Geldbetrag auslegen. Dazu kommt die viele Zeit, die Euch dafür draufgeht, und die verlorene Lebensqualität durch so einen stressigen Streit. Mir persönlich wäre es keine 30 Euro wert, in diesem Fall mehr zu tun als einen bösen Brief zu schreiben. Allerdings sollte es Euch in Zukunft ein bisschen mehr wert sein, nochmal die Zahlen zu überprüfen bevor Ihr unterschreibt ;)

  • Für die, die es bisher weder aus der DU, noch von sonstwem erfahren haben: ich blogge jetzt auch ;)


    http://anderer-ansicht.blogspot.com/


    Wer Links mit seinem Blog oder Homepage austauschen möchte möge sich melden, bei weltanschaulicher Kompatibilität biete ich die Verlinkung unter meinen Seitenempfehlungen an, für alle anderen richte ich bei Beadrf noch die Rubrik "Gegenlinks" oder "Linkaustausch" ein :)

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