• NEW ALCANTARA LAW ARCHIVE

    Code of Justice

    ENTRY INTO FORCE
    06 Oct 2008

    SIGNED INTO LAW BY
    Gov. Lance B. Jackson


    AMENDMENTS
    Chief Justice Instatement Act, 2018



    Code of Justice


    Chapter I – Fundamentals


    Section 1 – Area of Application and Short Title
    (a) Dieses Gesetz regelt die Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit im Free State of New Alcantara.
    (b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als „New Alcantara Code of Justice“, die offizielle Abkürzung lautet „NACJ“


    Article II – The Supreme Court of the Free State of New Alcantara


    Section 1: The Supreme Court
    (a) Der Supreme Court ist das oberste Gericht des Staates.
    (b) Der offizielle Name des Supreme Court lautet: „Supreme Court of the Free State of New Alcantara“, der amtliche Kurzname des Supreme Court lautet: “New Alcantara Supreme Court”.
    (c) Der Sitz des Supreme Court ist das New Alcantara State Court House in El Conjunto.
    (d) Sitzungen des Supreme Court können durch Beschluss des Gerichtes auch an anderen Orten abgehalten werden, wenn dies notwendig ist.


    Section 2: Chief Justice of New Alcantara
    (a) Der Supreme Court besteht aus dem obersten Richter.
    (b) Der oberste Richter trägt den Titel „Chief Justice of New Alcantara“.
    (c) Zum Obersten Richter (Chief Justice of New Alcantara) kann berufen werden, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt, seit mindestens einem Monat seinen Hauptwohnsitz in New Alcantara unterhält, nicht wegen einer kriminellen Handlung rechtskräftig verurteilt wurde und kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder der Exekutive eines Staates ausübt. Während der Amtszeit hat eine etwaige Parteimitgliedschaft zu ruhen. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit durch den Gouverneur unter Anhörung und Zustimmung mit einer Zweidrittelmehrheit durch die Legislature. Anschließend wird er formell vom Gouverneur ernannt, worauf der Oberste Richter den verfassungsmäßigen Amtseid abzuleisten hat. Eine Amtsenthebung ist durch eine Zweidrittelmehrheit durch die Legislature zulässig.


    Article III – Competences of the Supreme Court


    Section 1: Competences of the Supreme Court
    (a) Der Supreme Cort entscheidet in sämtlichen Angelegenheiten der staatlichen Gerichtsbarkeit endgültig und bindend.
    (b) Er entscheidet ungeachtet der nachfolgenden Sections über sämtliche Angelegenheiten, welche ihm durch Gesetz zugewiesen sind.
    (c) Er entscheidet nicht in Fragen, welche durch Gesetz der Bundesgerichtsbarkeit zugeordnet ist.


    Section 2: Competences in Constutional Affairs
    (a) Der Supreme Court ist für sämtliche Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit des Free State of New Alcantara zuständig.
    (b) Insbesondere entscheidet der Supreme Court über Verfahren, betreffend
    1. die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung,
    2. die Verletzung von verfassungsmäßig garantierten Grundrechten durch die staatliche Gewalt,
    3. die Auslegung der Verfassung und der Gesetze,
    4. die Kompetenzverteilung zwischen den obersten Staatsorganen oder mit eigenen Rechten ausgestatteten Teilen von obersten Staatsorganen,
    5. die Gültigkeit von Wahlen zu Staatsämtern
    (c) Unberührt bleiben die Angelegenheiten der Bundesverfassung.


    Section 3: Competences in Civil Affairs
    (a) Der Supreme Court ist für sämtliche Angelegenheiten des Zivilrechts im Staatsgebiet zuständig.
    (b) Der Supreme Court kann auch in Angelegenheiten des Zivilrechts angerufen werden, welche nicht im Staatsgebiet liegen, jedoch einen Bezug zum Staat New Alcantara aufweist.
    (c) Verfahren in der Zuständigkeit des Supreme Court liegen insbesondere vor:
    1. wenn der Beklagte, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, seinen Wohnsitz im Staatsgebiet hat, oder, sofern es sich um eine juristische Person handelt, in New Alcantara gegründet wurde;
    2. wenn der Kläger, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, seinen Wohnsitz im Staatsgebiet hat, oder, sofern es sich um eine juristische Person handelt, in New Alcantara gegründet wurde oder hier den Sitz hat, jedoch nur, sofern der Kläger sich bei seiner Klage auf spezielle und anwendbare Normen des Staatsrechts beruft;
    3. wenn der Gegenstand des Verfahrens nach spezifischem Recht des Staates New Alcantara zu beurteilen ist;
    4. wenn als zuständige Gerichtsbarkeit die Gerichtsbarkeit von New Alcantara festgelegt ist;
    5. wenn die Klage beim Supreme Court erhoben wurde und der Beklagte vor der Eröffnung des Verfahrens nicht widerspricht;
    6. wenn eine zwingende Rechtsnorm die Zuständigkeit des Supreme Court festlegt;
    (d) Der Supreme Court entscheidet in sämtlichen zivilrechtlichen Verfahren nach dem Recht des Staates New Alcantara und der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass durch Gesetz etwas anderes vorgeschrieben ist.
    (d) Über das Vorliegen einer zivilrechtlichen Angelegenheit nach den Subsections (a) und (b) der vorliegenden Section befindet der Supreme Court durch Beschluss, sofern keine eindeutige Vorschrift die Zuständigkeit festlegt. Der Beschluss ist unanfechtbar.


    Section 4: Competences in administrative Affairs
    (a) Der Supreme Court ist zuständig für sämtliche Streitigkeiten nicht-verfassungsrechtlicher Art, an welchen eine Staatsbehörde als Hoheitsträger beteiligt ist. Er ist zudem zuständig für alle Verwaltungsangelegenheiten, welche ihm übertragen worden sind.
    (b) Insbesondere zuständig ist er in Verfahren, betreffend
    1. die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes oder einer staatlichen Maßnahme;
    2. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes oder zur Vornahme einer staatlichen Maßnahme;
    3. die Vereinbarkeit einer Executive Order oder eines anderen untergesetzlichen Rechtsaktes mit höherrangigem Recht;
    (c) Bei seinen Entscheidungen wahrt und berücksichtigte der Supreme Court die Entscheidungsfreiheit der Staatsbehörden im Rahmen ihrer Handlungsbefugnis.


    Section 5: Competences in Criminal Affairs
    (a) Dem Supreme Court kommt in strafrechtlichen Angelegenheiten keine Zuständigkeit zu.
    (b) Verfahren in strafrechtlichen Angelegenheiten hat der Supreme Court durch Beschluss an die zuständigen Bundesgerichte zu überweisen.


    Article IV – Forms of Proceedings


    Section 1: Forms of Proceedings
    (a) Bei einem Prozess erhebt ein Kläger aufgrund einer Rechtsvorschrift gegen einen Klagegegner zur Erlangung einer abschließenden und bindenden Entscheidung Klage.
    (b) Bei einem Anordnungsverfahren wird von einem Antragsteller ein Ersuchen auf Erlass eine vorübergehend oder dauerhaft bindenden gerichtlichen Anordnung vorgebracht.
    (c) Bei einem beratenden Verfahren wird von einem Antragsteller ein Ersuchen auf Erstellung eines Gutachtens über eine Rechtsfrage gestellt.


    Section 2: Litigation
    (a) Prozesse werden durch die Erhebung der Klage mittels Einrichtung einer Klageschrift gegen den Klagegegner beim Supreme Court erhoben.
    (b) Der Supreme Court erlässt seine abschließende Entscheidung entweder durch entscheidendes Urteil oder durch verwerfenden Beschluss.
    (c) Entscheidungen während des Verfahrens werden durch Beschluss erlassen.


    Section 3: Writs
    (a) Auf Antrag kann der Supreme Court Anordnungen erlassen.
    (b) Eine Anordnung richtet sich immer an ein Organ des Staates oder einen Träger der Staatsgewalt zur bindenden vorübergehenden oder dauerhaften Regelung eines Sachverhaltes.
    (c) Dem betroffenen Staatsorgan sowie anderen betroffenen Dritten ist vor Erlass der Anordnung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die vorherige Möglichkeit zur Stellungnahme entfällt, wenn die Eilbedürftigkeit der Entscheidung dies gebietet, sie ist in diesem Falle nachzuholen.


    Section 4: Opinions
    (a) Der Supreme Court kann auf Antrag Rechtsgutachten zu einer Frage des Rechtes des Staates New Alcantara erstellen.
    (b) Das Erstellen eines Rechtsgutachten bindet den Supreme Court in seiner Entscheidung in einer Rechtssache, zu welcher bereits ein Rechtsgutachten vorliegt oder ein solches eine Rolle spielt, nicht.
    (c) Rechtsgutachten des Supreme Court können nur erstellt werden, wo ein Spezialgesetz diese Möglichkeit ausdrücklich eröffnet. Die Einholung eines Rechtsgutachtens soll vorrangig Organen des Staates offen stehen. Für andere Personen oder Körperschaften soll die Einholung von Rechtsgutachten, wenn überhaupt, nur bei vorliegen eines besonderen Bedürfnisses, welcher durch das Gericht festzustellen und anzuerkennen ist, ermöglicht werden.


    Article V: Rules of Procedure


    Section 1: Rules of Procedure
    (a) Die Regelungen
    1. zum Ablauf von Verfahren vor dem Supreme Court,
    2. zur Zulässigkeit von Klagen, Beschwerden und Anträgen
    3. zur Befugnis zum Einbringen einer Klage, einer Beschwerde oder eines Antrages
    4. über die Art, in welche Entscheidungen gefällt werden,
    5. und in sämtlichen Angelegenheiten, welche das Verfahren betreffen
    kann der Supreme Court im Rahmen der gesetzlichen Regelung in Form von „Rules of Procedure“ erlassen.
    (b) Bestehen keine Rules of Precedure, so hat der Supreme Court über die Zulässigkeit einer konkreten Klageart und, bei Unzulässigkeit, zugleich über die zulässige Klageart, vor der Erhebung einer Klage Auskunft zu erteilen.


    Section 2: General Rules of Procedure
    (a) Grundlegende Vorschriften für das Verfahren sind:
    1. Ein Verfahren beginnt stets durch Klage des Klägers oder Antrag des Antragstellers zu beginnen. Dem Klage- oder Antragsgegner ist die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    2. Das Gericht hat danach im Vorverfahren über die Zulässigkeit zu entscheiden.
    3. Nach der Entscheidung über Zulässigkeit erfolgt die Entscheidung zur Sache im Hauptsacheverfahren. Das Hauptsacheverfahren erfolgt im Regelfalle in mündlicher Verhandlung vor dem Gericht. Es kann ein Beweisverfahren durchgeführt werden. Das Hauptsacheverfahren wird durch die Plädoyers abgeschlossen.
    4. Das Gericht beendet das Verfahren durch Entscheidung über den Verfahrensgegenstand, wobei es an die Anträge der Parteien nicht gebunden ist. Es hat dabei sämtliche dabei aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend und abschließend zu behandeln.
    (b) Von den vorstehenden Bestimmungen kann in Fällen, wo es für die Rechtspflege unumgänglich oder nicht geboten ist, abgewichen werden. Insbesondere gilt dies für Eilverfahren und Verfahren, in welchen ein verkürztes schriftliches Verfahren ausreichend ist.
    (c) Die Vorschriften dieser und der nachfolgenden Sections entfalten keine Wirksamkeit in Angelegenheiten, in welchen es um die Erstellung eines Gutachtens nach Art. IV, Sec. 1 Subsec (c), Sec. 4 dieses Gesetzes geht.


    Section 2: Opening
    (a) Ein Verfahren wird im Regelfalle durch einen Antrag bei Gericht eröffnet, welcher den Namen des Antragstellers, den Namen des Antragsgegners und das Antragsziel bezeichnen muss.
    (b) Der Eröffnungsantrag hat sämtliche für die Entscheidung notwendigen Begründungen zu umfassen.
    (c) Der Eröffnungsantrag ist durch das Gericht dem Antragsgegner zur Kenntnis zu bringen, welchem im Regelfalle die Gelegenheit zu geben ist, zum Antrag Stellung zu nehmen.
    (d) Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet anschließend das Gericht per Beschluss. Der Beschluss ist unanfechtbar.


    Section 3: Evidence
    (a) Tatsachenbehauptungen, welche nicht eindeutig erwiesen sind, bedürfen des Beweises.
    (b) Eine Beweiserhebung wird durch Beschluss des Gerichtes angeordnet. Beweisanträge können die beteiligten Parteien stellen. Zulässige Beweismittel sind insbesondere Urkunden, Zeugen, technische Aufzeichnungen, der Augenschein, Gutachter und Sachverständige sowie deren Berichte.
    (c) In Zivilverfahren wird über Angelegenheiten, welche durch beide Parteien zugestanden wird, kein Beweisverfahren durchgeführt.
    (d) In Verwaltungsverfahren entscheidet das Gericht durch Beschluss über die Durchführung eines Beweisverfahrens in Angelegenheiten, welche durch beide Parteien zugestanden wurden.
    (e) In Verfahren der Verfassungsgerichtsbarkeit entscheidet ausschließlich das Gericht über die Erhebung von Beweisen. Beweise können in diesem Falle durch die Parteien bei Gericht angeregt werden. Das Gericht ist an eine solche Anregung nicht gebunden.
    (f) Das Gericht kann von der Beweiserhebung absehen.


    Section 4: Pleadings
    (a) Jedes Verfahren endet mit den Plädoyers der Parteien, in welchen diese abschließend ihre Ansicht des Verfahrens vortragen und die Schlussanträge zum Urteil stellen.
    (b) Es plädiert zuerst der Kläger, anschließend der Klagegegner.


    Section 5: Judgement
    (a) Das Verfahren endet durch die Schlussentscheidung des Gerichtes.
    (b) Die Schlussentscheidung ergeht in Form des Urteils, des Beschlusses oder des Antrages.
    (c) Die Schlussentscheidung ist zu begründen und öffentlich bekannt zu machen. Sie erlangt unmittelbar Rechtswirkung und ist unanfechtbar.
    (d) Bei Urteilen, welche die Wirksamkeit oder Nichtigkeit eines offiziellen Rechtsaktes feststellen, hat die Entscheidung Gesetzeswirkung und ist wie ein Gesetz amtliche bekannt zu machen. Die Begründung der Entscheidung nur bekannt zu machen, wenn dies im Urteil angeordnet wird.


    Section 6: Presidency
    (a) Der Vorsitzende Richter leitet das Verfahren. Er trifft sämtliche notwendigen Entscheidungen, welche nicht durch Beschluss getroffen werden, legt das Vorgehen im Verfahren fest, führt durch die Verhandlung und sorgt für einen zügigen und geordneten Ablauf des Verfahrens.


    Section 7: Writs
    (a) Angelegenheiten während des Verfahrens werden, sofern sie eines formellen Beschlusses bedürfen, vom Gericht durch Beschluss entschieden.
    (b) Beschlüsse sind im Verfahren durch sofortige Beschwerde, in welcher der Beschwerdeführer seine Einwände vorzubringen hat, anfechtbar, es sei denn, dass die Unanfechtbarkeit durch Gesetz festgeschrieben ist.
    (c) Eine sofortige Beschwerde führt zur nochmaligen Überprüfung des Beschlusses durch das Gericht.


    Section 8: Contempt of Court
    (a) Personen, welche vor Gericht durch ihr Verhalten die Würde des Gerichtes beschädigen, welche die Anweisungen des Gerichtes im Verfahren missachten, das Verfahren verzögern oder stören oder sich unziemlich verhalten, können vom Gericht mit einer Strafe wegen Missachtung des Gerichtes belegt werden.
    (b) Das Gericht kann eine Person, welche sich nach Subsec. (a) missachtend verhält, zur Ordnung rufen und ermahnen.
    (c) Zeigt der Ordnungsruf oder die Ermahnung keine Wirkung oder ist das Verhalten von so schwerwiegendem Ausmaß, dass eine Strafe geboten erscheint, kann das Gericht eine formelle Strafe wegen Missachtung des Gerichtes verhängen.
    (d) Die Strafe wegen Missachtung des Gerichtes kann auf Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bis zu 30 Tagen lauten. Bei Anwälten kann sie außerdem, bei Ordnungshaft in jedem Falle, die zeitweilige Suspendierung oder dauerhafte Aberkennung der Zulassung vor den staatlichen Gerichten sowie weitere standesrechtliche Maßnahmen umfassen.
    (e) Missachtungen des Gerichtes, welche außerhalb des Gerichtssaales erfolgen, sind als Straftaten durch die Staatsanwaltschaft zur Anklage zu bringen und unterliegen nicht dieser Section.


    Article VI: Final Provisions


    Section 1 – Final Provisions
    (a) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.

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