Josh LeCoeur vs. Abzianidze, Lieutenant Governor of Laurentiana
- Josh LeCoeur
- Geschlossen
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Ich melde mich als Vertreterin des Klägers anwesend.
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Ladies and Gentlemen,
willkommen zur ersten Anhörung, um die Formalitäten und die Zuständigkeit, zu klären.Was hat die Gegenseite zum Antrag zu sagen?
Ich setze eine Frist von 24 Stunden - aufgerundet bis Freitag, den 21.02.2014, 21:00 Uhr.
Der Beklagte wird vom Gericht unverzüglich über diese Anhörung unterrichtet.
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Zur Kenntnis genommen.
Ms. Baker, wenn ich bitten dürfte. -
Your honor,
ich melde mich wie angezeigt für den Beklagten anwesend.
Der Kläger begehrt hier zweierlei:
1. Die Feststellung, dass die Maßnahme des Lieutenant Governor als Präsident des General Court, ihn wegen Verstoßes gegen das Verbot der Störung der Geschäftstätigkeit öffentlich zu verwarnen, nichtig ist sowie
2. die Zusprechung von Schadensersatz für genau diese Maßnahme des Lieutenant Governor.Beim Begehr zu 1. handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit auf Grund der Billigkeit, da der Kläger die Aufhebung einer Maßnahme fordert; Art. III Sec. 3 SSec. 2 FJA. Beim Begehr zu 2. handelt sich wiederum um eine zivilrechtliche Streitigkeit auf Grund des Rechts, da der Kläger wegen einer Handlung eine Entschädigung in Geld fordert; Art. III Sec. 3 SSec. 1 FJA.
Zivilrechtliche Streitigkeiten auf Grund der Billigkeit sind nur zulässig, wenn der Anspruch der klagenden Partei durch eine von der beklagten Partei zu erbringenden Leistung in Geld nicht angemessen befriedigt werden kann; Art. III Sec. 3 SSec. 3 FJA. Der Kläger beantragt vorliegend sowohl eine zivilrechtliche Streitigkeit auf Grund der Billigkeit als auch des Rechts, fechtet also zum einen eine Maßnahme an, fordert ergänzend dazu aber auch Schadensersatz. Das Gesetz lässt beides gleichzeitig jedoch nicht zu.
Ich beantrage daher, den Antrag des Klägers auf Schadenersatz von 250 A$ für den erlittenen Schaden am öffentlichen Ansehen als Parlamentarier abzuweisen.
Begründung: Der Kläger kann keinen Anspruch auf Ersatz eines Schadens geltend machen, da mein Mandant für Äußerungen im General Court - ebenso wie der Kläger - nur dort zur Rechenschaft gezogen werden kann, und dort auch nur wegen ehrverletzender, herabwürdigender oder unangemessener Aussagen; Art. III Sec. 7 LA Const.
Die Klage kann lediglich insoweit zulässig sein, als dass der Kläger die Maßnahme des Lieutenant Governor anfechtet.
Im weiteren Verfahren werde ich dem hohen Gericht darlegen, warum die Klage insoweit zwar zulässig, aber nicht begründet ist.
SimOff
Hinweis: Es handelt sich hier um eine Mrs. Baker.
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