
Steadfast Desk – Signature of the President
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BY THE PRESIDENT OF THE UNITED STATES OF ASTOR
A PROCLAMATION.
WHEREAS the House of Representatives and the Senate of the United States in Congress assembled have, by virtue of the authority vested in them by the Constitution of the United States, authorized me by Joint Resolution dated on October 17, 2023, to issue a declaration that a state of war exists between the Democratic Union of Ratelon and the United States of Astor,
NOW THEREFORE, I, KENDRITH SUN, President of the United States of Astor, by virtue of the authority vested in me by the Constitution of the United States, herby proclaim as follows:
Im Namen der Vereinigten Staaten von Astor erkläre ich, dass zwischen ebendiesen und der Demokratischen Union Ratelon seit 17. Oktober 2023 und fortdauernd der Kriegszustand herrscht.
Ich rufe das gesamte Volk der Vereinigten Staaten auf, Widerstand zu leisten, wachsam zu bleiben und soweit es möglich ist den Kampf um die Freiheit Astors nach Kräften zu unterstützen.
IN WITNESS WHEREOF, I have hereunto set my hand this twenty-seventh day of October, in the year of our Lord Two thousand and twenty-two.
Kendrith Sun | The President of the United States
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Eighty-Six Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide legal recognition to the rank of General Steve McQueen.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „An Act for the relief of General Steve McQueen“ zitiert werden.
SECTION 2. ADJUSTMENT OF RANK OF GENERAL MCQUEEN.
(1) General Steve McQueen, USMC, soll mit Wirkung vom 27. Oktober 2023 den Rang eines General of the U.S. Armed Forces (5 Stars) innehaben und diesen auch nach seiner Versetzung in den Ruhestand am 20. Februar 2024, die als ehrenhaft einzustufen ist, nach den allgemeinen Vorschriften für Offiziere im Ruhestand fortzuführen berechtigt sein.
(2) Seine Verwendung soll als General of the U.S. Armed Forces und ohne Berücksichtigung seines Einsatzes als "Supreme Commander of the U.S. Armed Forces" auf Anordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten geführt werden.
(3) Vorschriften des Bundesrechts, nach denen der Rang eines Fünfsternegenerals nicht in Betracht kommt, sind unbeachtlich.
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften als One-Shot Act in Kraft.
Jacob A. Glenwood
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Arjun Narayan | Acting President of the United States
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Eighty-Seventh Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to amend the State of the Union Report Act to restore the constitutional rights and responsibilities of the U.S. Congress.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „State of the Union Legislative Obligations Termination Halting (SLOTH) Amendment Act“ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE STATE OF THE UNION REPORT ACT.
Section 3 des State of the Union Report Act erhält folgende neue Fassung:
Section 3: Sanctions
Lässt der Präsident die in Sec. 2 (2) genannten Monate verstreichen, geben der Sprecher des Repräsentantenhauses und der amtierende Senatspräsident im Namen ihrer Kammer öffentlich bekannt, dass der Präsident seine verfassungsrechtliche Berichtspflicht verletzt hat und dafür gerügt wird. Diese Rüge ist auch in die Protokolle der jeweiligen Kammer aufzunehmen und dem Präsidenten zu übermitteln.
SECTION 3. FINAL PROVISION.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Bisherige Sanktionen nach Section 3 des State of the Union Report Act in der Fassung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Montgomery Bracewell
President of the United States
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Eighty-eight Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to amend the Military Health Care Act in order to improve the services provided to members of the U.S. Armed Forces and veterans.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Military Healthcare Improvement Act“ zitiert werden.
SECTION 2. AMENDING THE MILITARY HEALTH CARE ACT.
(1) Section 2 des Military Health Care Act vom 12. Mai 2011 erhält folgende Fassung:
(1) Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Leistungserbringung wird durch eine oder mehrere eigenständige militärische Dienststellen oder zivile Bundesbehörden übernommen (U.S. Military Health Service).
(2) Die zuständige Bundesbehörde kann die Verwaltung und soll die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise an andere Stellen übertragen, die in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen verfahren. Die vollständige Übertragung ist ausgeschlossen.
(2) Section 3 Subsection 5 bis 8 sowie Section 4 des Gesetzes sind aufgehoben. Section 3 erhält die Überschrift "Eligibility for Medical Healthcare".
(3) An Section 3 werden eine Subsection 5 bis 7 angefügt:
(5) Hat die Erkrankung oder Verletzung eines Mitglieds oder ehemaligen Mitglieds der Streitkräfte keinen Bezug zu ihrem Dienst, kann die Gewährung von Leistungen in eingeschränktem Umfang erfolgen.
(6) Die Versorgung soll auch für Ehepartner, Kinder und unmittelbare Haushaltsangehörige eines Mitglieds der Streitkräfte gewährt werden, soweit diese aufgrund der dienstlichen Verwendung des Mitglieds der Streitkräfte auf einem militärischen Stützpunkt im Inland wohnen oder soweit ihre Erkrankung in Zusammenhang mit der dienstlichen Verwendung steht.
(7) Die Versorgung kann aufgrund besonderer Vereinbarungen oder Einzelfallentscheidungen im Rahmen bestehender Kapazitäten auch anderen Personen gewährt werden, die
1. einen Bezug zu den Streitkräften der Vereinigten Staaten, der Nationalgarde eines Bundesstaates, Einheiten befreundeter Staaten haben oder
2. im Dienst der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder eines befreundeten Staates stehen.
Die Beteiligung an der allgemeinen Versorgung im Rahmen von Katastrophenfällen oder besonderen Ereignissen kann nur erfolgen, wenn dadurch die Versorgung nach anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt wird.
(4) Es wird eine Section 4 in das Gesetz eingefügt:
Section 4 - Modalities of Medical Healthcare
(1) Die militärische Gesundheitsversorgung wird durch die unmittelbare Leistungserbringung, die Übernahme von Kosten oder die Erstattung von Kosten gewährt. Soweit nur die Erstattung von Kosten möglich ist, sollen Vorleistungspflichten durch geeignete Verfahren erleichtert werden.
(2) Im Rahmen der militärische Gesundheitsversorgung müssen alle Behandlungen und Hilfsmittel gewährt werden, die durch einen zugelassenen Arzt, Zahnarzt, Paramedic, medizinischen Pharmazeuten, Laboranten, Techniker oder eine vergleichbar qualifizierte Person für erforderlich oder nützlich befunden wurden.
(3) Außer bei dringlichen Maßnahmen kann der Betroffene darauf verwiesen werden, die Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen, soweit diese gewährt werden können. Es können allgemeine Grundsätze festgelegt werden, nach denen die Gewährung bestimmter Leistungsarten oder -formen ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, wenn dies medizinisch sinnvoll oder wirtschaftlich zwingend und für den Betroffenen nicht unzumutbar ist; insbesondere kann auch der im Regelfall gewährte Leistungsumfang für bestimmte Indikationen beschränkt werden.
(4) Regelmäßig nicht gewährt werden Maßnahmen
1. aus Anlass von Erkrankungen, deren Vorliegen bei Eintritt in den Militärdienst arglistig verschwiegen wurde und die Diensttauglichkeit begründet hätten,
2. aus Anlass von Erkrankungen, die der Betroffene absichtlich selbst herbeigeführt hat und deren Behandlung nicht im dringenden dienstlichen Interesse liegt.
Ausgeschlossen sind Maßnahmen, deren Nutzen wissenschaftlich widerlegt ist. Die weitere Gewährung kann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn sich der Betroffene ohne besonderen Grund weigert, Leistungen des U.S. Military Health Service in Anspruch zu nehmen oder sich zumutbaren Kontrolluntersuchungen zu unterziehen.
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die Vorschriften, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes neu gefasst wurden, sollen auch auf Fälle angewendet werden, die vor seinen Inkrafttreten eingetreten waren oder zu entscheiden sind.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | The President of the United States
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Eighty-eight Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide for a comprehensive federal regulatory framework for financial services, to modernize the Federal Reserve System and for related purposes.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Financial Industry Reform and Modernization (FIRM) with Regulations Act“ zitiert werden.
SECTION 2. INTRODUCTION OF FEDERAL LAW.
Das folgende Bundesgesetz tritt in Kraft:
Federal Reserve System Organization and Financial Services Regulation Act
An Act to provide for the organization of the Federal Reserve System and the regulatory framework for financial services.
Chapter I - Financial Sector Regulations
Section 1 - Covered Financial Institutions
(1) Die von diesem Gesetz erfassten Institutionen sind
1. Einrichtungen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen im Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbieten oder fremdes Vermögen in fremdem Namen verwalten (Banken und Kreditinstitute),
2. Einrichtungen, die gegen Entgelt für den Fall eines bestimmten Schadensereignisses einen Ausgleich leisten (Versicherungsgesellschaften),
3. Einrichtungen, die organisierte Märkte für Wertpapiere und vergleichbare Handelsgüter (Handelsbörsen) oder vergleichbare Geschäfte unterhalten
und nicht unmittelbar durch die Vereinigten Staaten unterhalten werden (Financial Institutions).
(2) Die Administration kann nach Anhörung des Federal Reserve Board eine durch die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten unterhaltene Institution von einzelnen oder allen Bestimmungen dieses Gesetzes sowie der zu seiner Durchführung erlassenen Regulations befreien.
(3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf ausländische Einrichtungen privaten Rechts, die im Inland Dienstleistungen nach Section 1 erbringen. Ausländische Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Administration zugelassen werden, wenn ihre Tätigkeit für die Interessen der Vereinigten Staaten nicht nachteilig ist.
(4) Die Regulierungen der Bundesstaaten, in denen eine Institution registriert ist oder tätig wird, wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt, soweit sie ihnen nicht widerspricht und der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr nicht beeinträchtigt wird. Die Administration kann durch Regulations das Verhältnis näher regeln.
Section 2 - Duties of covered Financial Institutions
(1) Die Financial Institutions sind zum sorgsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten Werten verpflichtet und haben die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. Sie haben über die für eine sichere und zuverlässige Durchführung ihrer Geschäfte erforderliche Ausstattung in personeller und sachlicher Hinsicht zu verfügen.
(2) Soweit die Financial Institutions nicht gesetzlich verpflichtet sind, die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen eingeholt haben oder dies zur Abwicklung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, dürfen sie die im Rahmen der Tätigkeit erhobenen oder erlangten persönliche Daten nicht an Dritte weitergeben oder in anderer Weise so verwerten, dass ein Rückbezug möglich wäre.
Section 3 - Licensing of covered Financial Institutions
(1) Der Betrieb einer Financial Institution bedarf der Zulassung. Die Zulassung kann nur erteilt werden, wenn dadurch eine Gefährdung des Finanzmarktes nicht zu befürchten ist und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist. Die Lizenz kann mit Auflagen erteilt oder nachträglich versehen werden.
(2) Ist die Zahlungsfähigkeit einer Financial Institution zweifelhaft, liegen schwerwiegende Verstöße gegen die Marktregeln vor oder ist dies aus anderen Gründen dringend erforderlich, kann eine Lizenz zeitweilig ausgesetzt werden. Liegen die Voraussetzungen der Erteilung nicht mehr vor, ist die Lizenz zu entziehen, soweit kurzfristige Abhilfe nicht möglich ist und daher eine Aussetzung nicht infrage kommt.
Section 4 - Federal Deposit Insurance
(1) Es besteht eine Einlagensicherung des Finanzsektors (Federal Deposit Insurance). Die Einlagensicherung sichert die Zahlungsunfähigkeit der lizenzierten Financial Institutions ab.
(2) Die Einlagensicherung soll über eine Umlage der Institutions finanziert werden. Der Beitrag jeder Institution hat Art und Umfang des auf sie entfallenden Risikos und ihre Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Genügen die Reserven der Einlagensicherung nicht, haften die Vereinigten Staaten für ihre Verluste.
(3) Für die Höhe der Absicherung kann eine Obergrenze bezogen auf jeden Kunden festgelegt werden, soweit die Stabilität des Finanzsektors dadurch nicht gefährdet wird. Ausgeschlossen sind Wertpapiere der Bank, Depotbestände und Schließfachinhalte sowie Haftungsansprüche aus Fehlbuchungen. Eine Haftung für aufgrund von Straftaten wird nicht begründet.
Section 5 - Supervision of Financial Institutions
(1) Die Geschäftstätigkeit der Financial Institutions unterliegt der Aufsicht der Vereinigten Staaten. Im Rahmen der Aufsicht können jederzeit Prüfungen der Financial Institutions durchgeführt und die Abgabe von Berichten und Erklärungen über die Angelegenheiten der Financial Institution verlangt werden.
(2) Es können Regeln für den Transfer von Werten zwischen den Financial Institutions erlassen, eine Höchstgrenze für dafür erhobene Gebühren festgesetzt und verpflichtende Mechanismen zur Durchführung solcher Transfers vorgeschrieben werden.
(3) Die Financial Institutions haben Reserven als Sicherheit bei der Zentralbank zu hinterlegen. Der Umfang dieser Reserven wird bestimmt nach einem Mindestsatz und Aufschlägen nach Art, Umfang und Risiko der Geschäfte sowie Marktrelevanz. Kurzfristige Unterschreitungen dieser Sicherheiten können genehmigt werden.
(4) Es können nützliche Vorschriften erlassen werden, um die Sicherheit des Finanzmarktes und seiner Teilnehmer zu gewährleisten.
(5) Die Aufsichtsbehörde hat das Recht, aus wichtigem Grund die Einstellung des Geschäftsbetrieb einer Financial Institution sowie im Falle von Zahlungsunfähigkeit deren geordnete Liquidation anzuordnen. Sie kann dabei die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Kunden die notwendigen Anordnungen treffen.
Chapter II - Federal Reserve System
Section 1 – Federal Reserve System
(1) Das Federal Reserve System ist eine unabhängige Behörde der Vereinigten Staaten mit Hauptsitz im District of the Capital.
(2) Leiter des Federal Reserve System ist der Chair of the Federal Reserve, der durch den Präsidenten mit Rat und Zustimmung des Senats für eine Amtszeit von 8 Monaten ernannt wird, wobei Wiederberufung zulässig ist und der Chair auch nach Ende seiner Amtszeit bis zur Berufung eines Nachfolgers im Amt bleibt. Der Chair unterliegt nur dem Verfahren des Impeachments, seine Amtszeit kann jedoch auch durch Ernennung eines Nachfolgers beendet werden, wenn der Chair nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
(3) Der Chair bestellt die weiteren leitenden Amtsträger des Federal Reserve System. Unter seinem Vorsitz bilden die Governors of the Federal Reserve das Federal Reserve Board.
(4) Das Federal Reserve Board ist für die Führung der Geschäfte des Federal Reserve System verantwortlich. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Governors entscheidet der Chair, der sich auch Angelegenheiten zur eigenen Entscheidung vorbehalten kann. Ist der Chair verhindert, wird er durch die Governors in der Reihenfolge ihrer Nennung in diesem Gesetz vertreten.
Section 2 – Central Bank
(1) Die Federal Reserve Bank als die Zentralbank der Vereinigten Staaten (Central Bank) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Treasurer of the United States.
(2) Die Zentralbank
a) führt die Herstellung von Münzen und Banknoten, deren Währung auf den US-Dollar lautet, selbst oder durch Lizenzvergabe durch und kann die Einziehung von Chargen mit gleichwertigem Austausch anordnen,
b) vergibt Kredite an Institute und bietet ihnen Anlagen an und bestimmt die Zinssätze für diese Geschäfte,
c) steuert die im Umlauf befindliche Geldmenge durch die Zuteilung von Geldmitteln gegen Sicherheiten und Zinsen von Banken entweder nach dem höchstgebotenen Zinssatz oder anteilsmäßig gegen einen festen Zinsatz nach dem angemeldeten Bedarf.
d) kann Einfluss auf die Wechselkurse durch Devisengeschäfte nehmen,
e) kann in Ausnahmefällen durch Geschäfte am Umlaufmarkt zur Stabilisierung des Marktes oder zur Begleitung der Wechselkurspolitik tätig werden.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die Zentralbank das Ziel einer stabilen und ausgeglichenen wirtschaftlichen Entwicklung. Eine solche Entwicklung soll insbesondere definiert sein als die Stabilität des Preisniveaus, eine langfristig stabile Zinsentwicklungen und eine positive Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten.
Section 3 - Financial Sector Oversight
(1) Die Financial Sector Regulation Authority (FSRA) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Comptroller of the Currency.
(2) Die FSRA nimmt die Aufgaben der Finanzmarktaufsicht wahr.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die FSRA neben der Stabilität des Finanzmarktes und der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs insbesondere auch folgende Ziele:
a) die Verhinderung und Verfolgung von betrügerischen und schädlichen Geschäftspraktiken,
b) den Schutz von Verbrauchern vor Täuschungen, Ausbeutung und Benachteiligung und vor kreditschädigendem Verhalten,
c) den Zugang der Allgemeinheit zu kostengünstigen grundlegenden Finanzdienstleistungen sicherzustellen,
d) die Förderung der finanzwirtschaftlichen Kenntnisse und verantwortlichen Verhaltensweisen.
(4) Die FSRA führt Register der von ihr überwachten Einrichtungen und veröffentlicht für die Allgemeinheit relevante Informationen.
Section 4 - Securities and Exchanges Oversight
(1) Die Securities and Exchanges Control Authority (SEC) ist Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Commissioner of Securities and Exchanges.
(2) Die SEC überwacht und reguliert den Handel mit Wertpapieren und die Handelsbörsen. Sie genehmigt die Regularien der öffentlichen Börsen auf Antrag der Betreiber.
(3) In der Ausführung ihrer Aufgaben verfolgt die SEC neben der Stabilität des Finanzmarktes und der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs insbesondere auch folgende Ziele:
a) die Verhinderung und Verfolgung von betrügerischen und schädlichen Geschäftspraktiken,
b) angesichts der besonderen Risiken für Anleger die weitergehende besondere Überwachung börsengehandelter Gesellschaften sicherzustellen,
c) die Interessen von Anlegern zu schützen, insbesondere, soweit es sich dabei um Klein- und Minderheitsaktionäre handelt,
d) Übernahmen und Beteiligungen zu verhindern, die wegen ihres Bezugs zum Ausland oder aus anderen Gründen den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen oder die nationale Sicherheit gefährden könnten,
e) die Förderung der finanzwirtschaftlichen Kenntnisse und verantwortlichen Verhaltensweisen.
(4) Die SEC führt Register der von ihr überwachten Einrichtungen sowie von börsengehandelten Gesellschaften und veröffentlicht für die Allgemeinheit relevante Informationen.
Section 5 - Public Interest Banking Association
(1) Die Public Interest Banking Association ist ein Teil des Federal Reserve System. Der für die Leitung der Geschäfte zuständige Governor ist der Chief Executive Officer of the PIBA.
(2) Teil der Association ist die Federal Loans Bank. Sie vergibt Kredite zu vergünstigten Konditionen, die einem öffentlichen Interesse entsprechen. Einem öffentlichen Interesse entsprechen insbesondere
a) die Abwicklung von Projekten, die mit öffentlichen Mitteln zum Zwecke der Förderung mitfinanziert werden,
b) die Förderung von Infrastruktur- und Entwicklungsprojekten im Ausland,
c) die Förderung des Wohnraumbaus und -erwerbs für Personen mit geringen und mittleren Einkommen sowie von Wiederaufbau und Entwicklung städtischer Siedlungsgebiete,
d) die Förderung von Small Businesses und der Landwirtschaft,
e) die Förderung der Ausbildung und des Studiums.
(3) Teil der Association ist die Public Services Bank, die Bankdienstleistungen mit ausschließlich für öffentliche Einrichtungen innerhalb der Vereinigten Staaten anbietet. Die Public Services Bank darf keine Kredite vergeben, jedoch die Überziehung des Guthabens jeweils bis zum Monatsende zinslos zulassen. Sie kann die Ausgabe öffentlicher Anleihen an andere Banken organisieren und vermitteln.
SECTION 3. FINAL PROVISIONS.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften als One Shot Act in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben
1. der Banking Act
2. der Federal Reserve Bank Act,
3. Sec. 4 sowie Sec. 3 Ssc. 5 und Sec. 9 (soweit sie sich auf die United States Development Bank bezieht) des United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Act.
(3) Es werden übergeleitet
1. die Banking Supervision Authority in die Financial Sector Supervision Authority,
2. die United States Development Bank in die Public Interest Banking Association.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide for the reorganization of the U.S. Department of Commerce and the Federal Transportation Commission, and for connected purposes.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als “Department of Commerce Reorganization Act“ zitiert werden.
Section 2 - HELP programs transferred, Sense of Congress
(1) Vorbehaltlich anderer Organisationsentscheidungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten geht die Verantwortung für die Verwaltung der Fördermittel und Programme in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarkt und Zivilgesellschaft vom Department of Commerce auf das Department of Health, Education, Labor and Civic Participation über.
(2) Es ist angesichts der Organisationsentscheidung der Präsidentin zur Schaffung des in Ssc. 1 genannten Departments die Intention des Kongresses, dass das Department of Commerce sich insbesondere mit Fragen des Handels zwischen den Bundesstaaten und mit dem Ausland sowie Fragen des Binnenmarktes befassen soll.
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Chp. I Sec. 3 Federal Transportation Act erhält folgende Fassung:
Section 3 - Federal Transportation Commission
(1) Die Leiter der für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden sollen kraft dieses Amtes zugleich Federal Transportation Commissioners sein, ihre Vertreter Assistant Commissioners; sie können diese Funktionen auf andere Bedienstete ihrer Behörde übertragen. Neben diesen Commissioners können weitere Special Commissioners mit eigenem Aufgabenbereich berufen werden, welche grundsätzlich die Stellung eines Commissioners haben.
(2) Die Federal Transportation Commissioners bilden gemeinsam die Federal Transportation Commission, die Mehrheit der Commissioner ein Quorum. Die Assistant Commissioners haben nur beratende Stimme, ausgenommen für die Dauer der Verhinderung des oder der Vakanz der Position des Commissioners, den sie vertreten.(3) Die Commission soll die Arbeit der beteiligten Bundesbehörden und ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen koordinieren. Sie soll ferner den Präsidenten und seine Beauftragten in der Verkehrspolitik beraten und solche Aufgaben wahrnehmen, die ihr ansonsten übertragen werden.
(4) Die für die Ausführung der nachfolgenden Chapter zuständigen Bundesbehörden werden der Commission als Dienststellen nachgeordnet.
(5) Die Commission hat nach Ermessen des Präsidenten entweder die Stellung einer unabhängigen oder einer nachgeordneten Bundesbehörde. Hat sie die Stellung einer unabhängigen Bundesbehörde, soll der Präsident einen Chairman berufen, der die Stellung eines weiteren Commissioners hat und ihr vorsitzt; der Chairman soll außerdem Kabinettsrang haben und ihm soll die Ernennung sowie die Aufsicht über die übrigen Commissioners übertragen werden. Hat sie die Stellung einer nachgeordneten Bundesbehörde, kann der Chairman auch vom Leiter der übergeordneten Bundesbehörde berufen werden.(2) Der Kongress bekräftigt, dass die Astorian Space Exploration Association eine der Federal Transportation Commission nachgeordnete Einrichtung ist.
Section 4 - Federal Statistics Reform
(1) Der Office of Labor Statistics Act vom 25. Februar 2013 ist aufgehoben.
(2) In Chapter III des Federal Administration Act wird eine Section 6 eingefügt:
Section 6 - Federal Statistical System
(1) Die Behörden und Einrichtungen der Vereinigten Staaten erheben die für ihren Aufgabenbereich erforderlichen statistischen Daten.(2) Soweit keine bundesgesetzliche Grundlage besteht, regeln sie Zweck, Art, Umfang und Verfahren der Erhebung durch eigene Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Erhebung wird eine möglichst geringe Belastung der Betroffenen sowie eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen, die statistische Daten benötigen, angestrebt.
(3) Vorbehaltlich einer anderslautenden Organisationsentscheidung des Präsidenten der Vereinigten Staaten
1. werden die Aufgaben der allgemeinen Bundesstatistik dem Geschäftsbereich des Department of Commerce zugewiesen,2. ist im Office of Administration Management des Executive Office of the President of the United States ein Chief Statistician of the United States als Koordinator der Bundesstatistik zu benennen.
Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide a legislative framework for reconstruction and peace after the 2023 War of Aggression against the United States.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Reconstruction, Emergency aid, and Care for Our Veterans and Everyone Affected by Ratelon's War of Aggression (RECOVER) and Demand Reparations Act“ zitiert werden.
SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.
(1) Der Kongress nimmt mit großem Bedauern die Schäden zur Kenntnis, die der am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten in den von den Angriffen der feindlichen Streitkräfte betroffenen Gebieten verursacht hat. Der Kongress drückt
1. allen Veteranen und Freiwilligen seine besondere Dankbarkeit,
2. allen Hinterbliebenen und betroffenen lokalen Gemeinschaften sein tiefes Bedauern und Mitgefühl
aus und erkennt die besondere Verantwortung der Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang an.
(2) Unabhängig davon
1. ob diese Schäden bereits aus privaten Mitteln, durch Kredite oder durch Mittel der Bundesstaaten
2. wann und in welchem Umfang Reparationszahlungen durch Ratelon geleistet werden
ist es die Intention des Kongresses, dass der Wiederaufbau und die Entschädigung von Kriegsfolgen im bisherigen Umfang und darüber hinaus aus Mitteln der Vereinigten Staaten gefördert wird.
SECTION 3. DOMESTIC PRESIDENTIAL ACTIONS.
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll
1. in allen beteiligten Bundesbehörden die Benennung von besonderen Beauftragten für den Wiederaufbau und die Entschädigung,
2. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstaaten und Untergliederungen in Fragen des Wiederaufbaus und der Entschädigung,
3. die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Wiederaufbaus und der Entschädigung bei der Gewährung von Bundeszuschüssen und der Durchführung von Bundesprogrammen (allerdings nicht zulasten anderer Ziele und Interessen der nicht unmittelbar betroffenen Bundesstaaten),
sicherstellen.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Bereitstellung von Bundesmitteln als Zuschüsse oder vergünstigte Kredite an Bundesstaaten, ihre Untergliederungen oder Dritte für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Die Kredite sollen auch
1. zur Wiederauffüllung der aus dem allgemeinen Bundeshaushalt entnommenen Mittel und Rücklagen genutzt werden, soweit die Entnahme,
2. zur wenigstens anteiligen Rückzahlung von Aufwendungen der betroffenen Bundesstaaten oder ihrer politischen Untergliederungen und Einrichtungen, welche
3. zur Ermöglichung der Tilgung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung von Aufwendungen, die ein Dritter im öffentlichen Interesse aufgewendet hat, soweit diese
vorrangig aus Anlass des Krieges oder für Zwecke des Wiederaufbaus und der Entschädigung erfolgten.
(3) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, durch die Aufnahme von Krediten für die Vereinigten Staaten die Erstattung von Aufwendungen im privaten Interesse zur Bewältigung oder Beseitigung von Kriegsfolgen im angemessenen Umfang zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programmes verzichten die Vereinigten Staaten gegenüber den in ihrem Gebiet wohnhaften Personen auf jede Form der Immunität wegen des Bestehens oder der Höhe der Entschädigungsansprüche, sobald eine Leistung gewährt oder nicht binnen angemessener Frist über die Gewährung entschieden wurde.
(4) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Kongress über die Umsetzung der in dieser Section vorgesehenen Maßnahmen in geeigneter Weise berichten.
SECTION 4. FOREIGN PRESIDENTIAL ACTIONS.
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll die Bemühungen zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Ratelon intensivieren und dem Kongress über deren Verlauf in geeigneter Weise berichten.
(2) Es ist die Intention des Kongresses, dass sämtliche in den Vereinigten Staaten entstandenen Schäden durch Leistungen oder werthaltige Verpflichtungen Ratelons abgegolten sowie eine angemessene Entschädigung für sonstige Kriegslasten innerhalb der Vereinigten Staaten erlangt wird; dies umfasst auch die Freistellung von Verbindlichkeiten, welche die Vereinigten Staaten .
(3) Der Präsident ist ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Forderungen der Vereinigten Staaten zu treffen. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere die Verhängung von Sanktionen wirtschaftlicher und politischer Art.
SECTION 5. FINAL PROVISION.
Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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Ninetieth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide for the modernization of the Homeland Security.
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als "National and Homeland Security Act Reform Act“ zitiert werden.
Section 2 - Revision of the National and Homeland Security Act
Der National and Homeland Security Act vom 06. April 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:
National and Homeland Security Act
An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.
Section 1 – Coordinating
(1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgremium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.
(2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Section 2 – National Intelligence and Intelligence Community
(1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community unter Aufsicht des zuständigen Departments.
(2) Innerhalb der Intelligence Community wird die Arbeit der beteiligten Behörden und ihre Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden koordiniert.
(3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.
Section 3 – Domestic Intelligence
(1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation wahrgenommen, die ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.
Section 4 – Foreign Intelligence
(1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) als Teil der Intelligence Community.
(2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.
(3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.
Section 5 – Military Intelligence
(1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Defense Intelligence Agency (DIA), die Teil der Streitkräfte, aber zugleich ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.
(3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.
Section 6 – Disaster Relief
(1) Das Office for Emergency Management and Response ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, die für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.
(2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.
(3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.
(4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.
Section 7 - Public Health Security
(1) Das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention ist eine nachgeordnete Bundesbehörde, welche die Prävention und Bewältigung von Gesundheitsnotlagen verantwortet und Forschungen in diesem Bereich fördert oder durchführt.
(2) Im Rahmen der Bewältigung von Katastrophenfällen im Bereich der Gesundheit arbeitet das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention mit dem Office for Emergency Management and Response zusammen oder nimmt dessen Befugnisse selbst wahr, soweit es sich um eine reine Gesundheitsnotlage handelt.
(3) Die Aufgaben des Center for Disease Control and Health Emergency Prevention werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, es können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.
Section 3 - Department of Homeland Security
(1) Dem Department of Homeland Security wird die Aufsicht über die Intelligence Community insoweit übertragen, als nicht das National Security Council und sein Stab im Auftrag des Präsidenten unmittelbar verantwortlich sind. Darüber hinaus überwacht das Department of Homeland Security die zentralen Aufgaben der Nachrichtendienste, insbesondere die Kommunikationsüberwachung und Befragung von Terrorverdächtigen.
(2) Dem Department of Homeland Security wird das Office for Emergency Management and Response unterstellt, wobei
1. das Center for Disease Control and Health Emergency Prevention eine selbstständige Einrichtung wird; soweit es bisher Aufgaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge übernommen hat, sollen diese stattdessen dem Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Departments zugewiesen werden,
2. das National Emergency Management Institute und das Office of Public Awareness and Civil Defense Training zu Einrichtungen des gesamten Departments werden sollen, deren Aufgabenbereich auf das gesamte Aufgabenfeld erweitert wird.
(3) Auf das Department of Homeland Security wird die Homeland Security Division des Department of Justice über.
(4) Keine Bestimmung dieses Gesetzes beschränkt
1. die Befugnis des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch Executive Order,
2. die Befugnisse der Behördenleitung oder einer übergeordneten Behörde nach dem Federal Administration Act und anderen Vorschriften, weitere oder andere Zuweisungen anzuordnen und organisatorische Festlegungen zu treffen.
Section 4 - Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community
(1) Es wird eine unabhängige Aufsichtskommission eingerichtet, das Independent Experts Panel for Civil Rights in the Intelligence Community. Das Gremium überwacht die Tätigkeiten des Department of Homeland Security und aller ihm untergeordneten Behörden, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, die Verhältnismäßigkeit der angewandten Maßnahmen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
(2) Das Gremium besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf eine Amtszeit von vier Jahren berufen werden. Zwei Mitglieder stammen aus der Judikative, zwei aus der Wissenschaft (mit Expertise in den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutz und Sicherheitspolitik) und zwei aus der Zivilgesellschaft. Höchstens 50% der Mitglieder dürfen einer politischen Partei angehören.
(3) Das Gremium hat das Recht, Einsicht in alle nicht-klassifizierten und, nach Zustimmung eines unabhängigen Richters, auch in klassifizierte Dokumente zu nehmen, Anhörungen durchzuführen und Empfehlungen zur Gesetzgebung oder zur Umsetzung bestehender Regelungen zu geben. Ihre Berichte sind regelmäßig dem Kongress und der Öffentlichkeit vorzulegen.
(4) Das Department of Homeland Security ist verpflichtet, mit dem Gremium zu kooperieren und ihr alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies mit den Anforderungen der nationalen Sicherheit vereinbar ist.
Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die im Zuge des Übergangs zu regelnden Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich des Personals und des Budgets vorzunehmen. Andere bundesrechtliche Vorschriften sollen als gegenstandslos angesehen werden, soweit sie dem mit diesem Gesetz verfolgten Zweck entgegenstehen.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
-
Ninetieth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to provide for the modernization of the Federal Courts of the United States and their procedures.
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate and of the United States of Astor in Congress assembled:
Section 1 - Short Title
Dieses Bundesgesetz soll als "Federal Judiciary Act Reform Act 2025" zitiert werden.
Section 2 - Revision of the Federal Judiciary Act
Der Federal Judiciary Act vom 02. Mai 2017 ist aufgehoben und wird durch das folgende Bundesgesetz ersetzt, das hiermit in Kraft tritt:
Federal Judiciary Act
An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - Principles of the Federal Judiciary
(1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.
(2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.
(3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.
Section 2 - Costs of Judicial Proceedings
(1) Jedes Gericht erhebt angemessene Gebühren für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes (Court Fees), soweit diese nicht für bestimmte Verfahren oder im Einzelfall unbillig wären. Die Federal Judicial Conference soll Richtlinien über die Höhe und ihre Erhebung festsetzen.
(2) Im Übrigen trägt jede Partei die Kosten der Rechtsverfolgung selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung gegen die andere Partei oder gegen Dritte ist jedoch nicht ausgeschlossen. In geeigneten Fällen kann das mit dem Verfahren befasste Gericht auf Antrag und nach Anhörung der anderen Partei selbst eine Erstattung von Kosten der Parteien anordnen.
Section 3 - Penal Provisions
(1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.
(2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.
(3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem sie
a) eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
b) durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
c) in einer anderen Art und Weis das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.
(4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Court Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehens der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.
Section 4 – Representation of the United States in Judicial Proceedings
(1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem United States Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.
(2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.
Section 5 - Sovereign Immunity of the United States and the States
(1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten beschränkt nicht die anerkannten Grundsätze der Immunität der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer fremden Nation und der jeweiligen Behörden und Amtsträger.
(2) Section 1 umfasst nicht
1. die bisher anerkannten oder durch Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten vorgesehenen Ausnahmen,
2. im Falle
a) von Bundesstaaten solche Fälle, in denen dieser Bundesstaat auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit allgemein oder im Einzelfall verzichtet hat,
b) von fremden Nationen solche Fälle, in denen die Vereinigten Staaten nicht nach den anerkannten Bestimmungen des Völkerrechts zur Achtung der Immunität verpflichtet sind und deren Achtung nicht im Interesse der Vereinigten Staaten ist,
3. Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ergeben,
4. die Fälle der Verletzung von sich aus dem Bundesrecht ergebenden Verpflichtungen der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates gegenüber Einzelnen (insbesondere den Bürgerrechten),
5. die Fälle, in denen der faktisch begünstigte Hoheitsträger nicht in Ausübung seiner Hoheitsgewalt agiert.
Chapter II - The Courts
Section 1 - Supreme Court of the United States
(1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat seinen Sitz im District of the Capital. Er besteht aus dem Obersten Bundesrichter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) und vier Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof (Associate Justice of the Supreme Court). Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.
(2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoßes gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.
(4) Nimmt der Supreme Court die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines
1. untergeordneten Bundesgerichts oder
2. des obersten Gerichts eines Bundesstaates wegen einer Fragestellung, die Bundesrecht berührt,
eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt. Ist eine Mittelinstanz vorgesehen, soll der Supreme Court den Writ of Certiorari nur ausnahmsweise erteilen.
(5) Der Supreme Court kann in einziger Instanz über Verfahren entscheiden, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen
a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,
b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,
c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,
aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betrifft.
(6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.
Section 2 - District Courts
(1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet, der in der Regel einen Bundesstaat oder ein Territorium der Vereinigten Staaten umfassen soll. Innerhalb des Bezirks können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen denselben Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen denselben Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.
(3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.
(4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst
a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,
b) in Zivilsachen alle Klagen aufgrund des Rechts sowie aufgrund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,
c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,
d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.
Section 3 - Federal Courts for Specialized Jurisdictions
Soweit durch Gesetz oder Beschluss der Federal Judicial Conference Bundesgerichte mit besonderer fachlicher Zuständigkeit vorgesehen werden, die nicht als Abteilung eines District Courts eingerichtet werden, stehen diese einem District Court gleich, sollen aber in der Regel mit bundesweitem Gerichtsbezirk errichtet werden.
Section 4 - Jury Proceeding in District Courts
(1) Nur bei1. Verfahren erster Instanz in Strafsachen kann auf Verlangen des Angeklagten,
2. Verfahren erster Instanz in Zivilsachen, wenn die Feststellung streitiger Tatsachen in erheblichem Umfang erforderlich ist, kann
a) auf Verlangen einer Partei,
b) wenn die andere Partei nicht widerspricht oder der zuständige Richter einen solchen Widerspruch für unbeachtlich erklärt und
c) wenn nach dem Ermessen des Richters Gründe der Rechtspflege der Beteiligung nicht entgegenstehen
eine Jury beteiligt werden.(2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn
a) über alle Fragen der Richter zu entscheiden hat;
b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt;
c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist;
d) der Bestellung von geeigneten Geschworenen im Ausnahmefall unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen; dies ist in der Regel nur anzunehmen, wenn die Auswahl von Geschworenen mehrfach erfolglos blieb.
(3) Die Geschworenen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenden Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit mittels Schuld- oder Freispruch zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten.
Section 5 - U.S. Court of Appeals
(1) Die Bezirke mehrerer U.S. District Courts werden in einem Gerichtskreis zusammengeschlossen, für die jeweils ein Bundesberufungsgericht (U.S. Court of Appeals) errichtet wird (Judicial Circuits). Jeder District Court muss einem Gerichtskreis zugehören; für Fachgerichte kann ein einzelner bundesweiter Gerichtskreis vorgesehen werden.Innerhalb des Gerichtskreises können mehrere Gerichtsorte bestimmt werden. Für jeden District Court ist ein Federal Judge oder Magistrate Judge durch die Federal Judicial Conference zum Vorsitzenden (Chief Judge) zu bestellen sowie durch diesen die Gerichtsverwaltung unter Leitung eines Gerichtsschreibers (Clerk of the Court) zu organisieren.
(2) Nimmt der zuständige Court of Appeals die fristgerecht gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Court of Appeals statt. Wird der Writ of Certiorari verweigert, kann gegen diesen Beschluss der Supreme Court angerufen werden.
(3) Der Court of Appeals kann alle Anordnungen im Rahmen des Verfahrens treffen, die für die Durchführung der Berufung nützlich sind.
Chapter III - The Judges of the United States
Section 1 - Appointment and Dismisal of U.S. Judges
(1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer
a) die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt,
b) nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde,
c) kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder eines Staates ausübt sowie
d) fachlich geeignet ist.
Die Ernennung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgt auf Lebenszeit, unter Rat und Zustimmung des Senats. Eine Amtsenthebung ist nur durch ein Impeachment-Verfahren zulässig.
(2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 10 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das 80. Lebensjahr vollendet wird; eine anschließendere oder spätere Wiederberufung in dieses Amt ist ausgeschlossen. Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) wird aus der Mitte der Associate Justices und durch diese bestimmt; kommt eine Bestimmung nicht zustande, soll das Amt unter den Associate Justices alle drei Monate nach ihrem Dienstalter rotieren.
(3) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(4) Ein Richter tritt in den Ruhestand
a) mit Ablauf seiner Amtszeit,
b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,
c) durch Versetzung in den Ruhestand wegen Amtsunfähigkeit
aa) eines Bundesrichters auf Antrag des Chief Judge mit Zustimmung der Federal Judicial Conference,
bb) des Chief Justice oder eines Associate Justices auf Antrag des Supreme Courts.
Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.
(5) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.
(6) Ein Hilfsrichter (U.S. Magistrate Judge) wird zur Unterstützung der Federal Judges bei der Führung von Verfahren vorübergehend oder für eine zeitlich begrenzte Amtszeit bestellt, wobei eine Wiederberufung zulässig ist. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können und wird auf die Verfassung sowie das richterliche Amt verpflichtet. Die Bestellung erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference festgesetzten Verfahren.
Section 2 - Federal Judicial Conference
(1) Die Justices des Supreme Courts und Federal Judges bilden gemeinsam die Federal Judicial Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen stellvertretenden Vorsitzenden (Deputy Chair of the Federal Judicial Conference), wann immer dieses Amt vakant ist oder ein Viertel der Federal Judge dies verlangt. Der Deputy Chair vertritt die Interessen der Federal Judges und der U.S. Magistrate Judges.
(2) Die Konferenz nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,
b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,
c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben,
d) die Bestimmung der Gerichtsbezirke und der Gerichtsorte.
(3) Bei der Federal Judicial Conference wird das Administrative Office of U.S. Courts als zentrale Verwaltungseinrichtung der Bundesgerichtsbarkeit eingerichtet. Es untersteht dem Deputy Chair, der einen Verwaltungschef (Director) ernennt.
Section 3 - Assignment of Judges
(1) An Verfahren des Supreme Courts sind der Chief Justice und alle Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen oder verhindert sind. Vorläufige Entscheidungen kann der Supreme Court auch einem einzelnen Richter überlassen.
(2) An Verfahren eines Court of Appeals sind regelmäßig mindestens drei Richter zu beteiligen; es kann auch eine andere ungerade Anzahl bestimmt werden. Magistrate Judges sollen nur ausnahmsweise beteiligt werden. Der Richter, dessen Entscheidung der Berufung zugrunde liegt, darf nicht beteiligt werden.
(3) An anderen Verfahren ist - vorbehaltlich anderer Bestimmungen im Ausnahmefall - nur ein einzelner Richter zu beteiligen. Die Zuweisung kann an Magistrate Judges oder Federal Judges erfolgen.
(4) Die Zuweisung der Richter erfolgt nach dem von der Federal Judicial Conference zu bestimmenden Verfahren. Im laufenden Verfahren kann wegen einer nicht nur kurzfristigen Verhinderung des Richters auf Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren eine neue Zuweisung erfolgen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen. Federal Judges sollen vorrangig bei den Courts of Appeals eingesetzt werden.
Section 4 – Hinderance of a Judge
(1) Einem Richter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn
a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann
b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährte Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,
3. er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,
4. gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.
(2) Ein Richter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.
Section 3 - Adjustment of Status of the Federal Rules of Procedure
(1) Der Federal Rules of Procedure Act vom 22. Juli 2015 wird als Bundesgesetz aufgehoben.
(2) Die nach Ssc. 1 aufgehobenen Vorschriften gelten ohne Unterbrechung als Judicial Regulation nach Chp. III Sec. 2 Ssc. 2 lit. c des Federal Judiciary Acts fort. Sie können jederzeit und vollumfänglich durch Beschluss der Federal Judicial Conference geändert oder ersetzt werden. Das Recht des zuständigen Gerichts, die Prozessführung zu leiten und im Einzelfall oder für bestimmte Fälle besondere Bestimmungen festzusetzen, ist dabei grundsätzlich zu gewährleisten.
(3) Änderungen der Federal Rules of Procedure, die durch ein Bundesgesetz vorgenommen werden, verändern nicht ihren Charakter nach Ssc. 2.
Section 4 - Amending the Panel of Public Defenders Act
(1) Der Panel of Public Defenders Act vom 03. März 2016 erhält den Titel “Federal Legal Aid Act”.
(2) Der Federal Legal Aid Act wird wie folgt neu gefasst:
Federal Legal Aid Act
An Act to ensure legal aid before Federal Courts for those in need.
Section 1 - Panel of Federal Public Defenders; Purpose and Mission
(1) Kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren vor einem Bundesgericht (sowie den damit zusammenhängenden Angelegenheiten)
a) sich keinen eigenen Anwalt leisten oder
b) glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet, der ihn vertritt,
so soll das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen, der die Vertretung des Beschuldigten übernimmt.
(2) Ein Public Defender kann nicht in einem Verfahren tätig werden, mit dem er bereits anderweitig befasst war. Ein Beschuldigter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch diesen nicht ausreichend vertreten fühlt; sieht das Gericht die Einwände als berechtigt an, so ist der Pflichtverteidiger zu ersetzen.
(3) Es wird ein Panel of Public Defenders eingerichtet. Das Panel of Federal Public Defenders untersteht der Federal Judicial Conference und wird aus dem Haushalt des Bundes finanziert.
(4) Für jedes Bundesgericht ist mindestens ein Federal Public Defender zu bestellen, dem weitere Anwälte zur Unterstützung beigegeben werden. Die Berufung erfolgt nach dem von der Federal Judges Conference vorgesehenen Verfahren; die fachliche und persönliche Eignung ist vorausgesetzt.
(5) Die Federal Judicial Conference ernennt einen Director of the Panel of Public Defenders der die Geschäfte des Panels organisatorisch leitet und dieses nach außen vertritt. Der Director soll die innere Organisation des Panels regeln und kann zu diesem Zweck Anwaltsgehilfen und weitere Beamte in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen, die für die Arbeitsfähigkeit der Behörde notwendig sind.
Section 2 - Contract Lawyers as Defense Counsel
(1) Das Panel of Federal Public Defenders kann zur Sicherstellung und Ergänzung seiner Kapazitäten Verträge mit geeigneten Anwälten oder Vereinigungen von Anwälten schließen, durch welche diese zur Erfüllung der Aufgaben eines Pflichtverteidigers vor einem Bundesgericht unter der Aufsicht des Federal Public Defenders verpflichtet werden.
(2) Wird ein Beschuldigter durch einen Anwalt vertreten, verliert jedoch im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit, sich diese Vertretung weiterhin zu leisten, kann das Gericht die Beiordnung dieses Verteidigers als Pflichtverteidiger anordnen und dafür angemessene Bedingungen festsetzen.
Section 3 - Legal Aid in Civil Matters
(1) Das Department of Justice hat durch geeignete Förderprogramme den Zugang zu anwaltlicher Beratung außerhalb des Strafrechts für Bedürftige sicherzustellen, insbesondere soweit bundesrechtliche Fragestellungen betroffen sind.
(2) Die Federal Judicial Conference soll durch geeignete Richtlinien die Beiordnung eines Anwalts in Zivilverfahren durch die Bundesgerichte in besonderen Fällen regeln sowie die Vermittlung von freiwilliger oder gemeinnütziger Rechtshilfe fördern. Derartige Maßnahmen gelten nicht als Verstoß gegen die prozessuale Gleichbehandlung der Parteien.
(3) Ist eine Partei besonders schützenswert, kann das Gericht ausnahmsweise auch dann einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Dafür kommen insbesondere Anwälte des Panel of Federal Public Defenders in Betracht.
Section 5 - Coming-into force
(1) Dieses Bundesgesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die durch dieses Bundesgesetz vorgenommenen Änderungen finden auch auf Verfahren Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten begonnen wurden. Das zuständige Gericht kann die notwendigen Anordnungen für eine geordnete Überleitung treffen und dabei auch die weitere Anwendung früheren Rechts vorsehen, soweit diese zwingend erforderlich ist.
(3) Die Amtszeit von Richtern am U.S. Supreme Court, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, gelten als für eine Amtszeit nach neuem Recht ernannt, die mit ihrem erstmaligen Amtsantritt für die bisherige Zugehörigkeit beginnt. Frühere Amtszeiten, die nicht gegenwärtig aufgrund von Wiederernennung fortdauern, bleiben außer Betracht.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
-
Eighty-Ninth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the House of Representatives and the Senate of the United States of Astor in Congress assembled:
An Act
to direct the President of the United States to separate Veteran's care from the U.S. Department of Defense.
SECTION 1. SHORT TITLE.
Dieses Bundesgesetz soll als „Fairness for Our Veterans Act“ zitiert werden.
SECTION 2. SENSE OF CONGRESS.
(1) Der Kongress stellt fest, dass im Rahmen des am 17. Oktober 2023 begonnene Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten ein weitgehendes Versagen der militärischen Führungsstrukturen zutage getreten ist, durch welches nicht nur die Kriegsschäden vergrößert worden sind, sondern auch die eingesetzten Soldaten bei ihrer heldenhaften Verteidigung der Vereinigten Staaten zusätzlichen und vermeidbaren Gefahren ausgesetzt waren, die zu Verwundungen und Todesfällen mitursächlich geworden seien können. Der Kongress stellt fest, dass dieser Umstand einer Aufarbeitung bedarf.
(2) Der Kongress stellt fest, dass es aufgrund der vorgenannten Umstände
1. für die Betroffenen unzumutbar ist, von einer Einrichtung im Verantwortungsbereich jener Behörde betreut zu werden, deren offensichtliches Versagen mitverantwortlich für ihre Lage ist,
2. naheliegt, dass sich das U.S. Department of Defense, die U.S. Armed Forces und ihre Dienststellen auf die Aufgaben der Verteidigung konzentrieren.
SECTION 3. REQUIREMENT TO REORGANIZE; SEPERATION OF DEFENSE AND VETERAN AFFAIRS WITHIN THE ADMINISTRATION.
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten und seine Beauftragten sollen unverzüglich sicherstellen, dass die Aufgaben der Fürsorge und Betreuung von Veteranen und ihrer Angehörigen sowie die Verwaltung der Militärfriedhöfe und militärischen Gedenkstätten der Vereinigten Staaten in einer Veterans Administration zusammengefasst werden. Diese Bestimmung steht nicht einer späteren Organisationsentscheidung innerhalb der Exekutive entgegen.
(2) Die Veterans Administration und ihr gesamter Geschäftsbereich (einschließlich aller ihrer nachgeordneten Einrichtungen und Behörden sowie eventueller Nachfolgeeinrichtungen) ist unverzüglich aus dem Geschäftsbereich des Department of Defense auszugliedern und darf nicht weiter unter der Leitung oder Aufsicht des für die Verteidigung zuständigen U.S. Secretarys oder eines ihm nachgeordneten Amtsträgers stehen. Angehörige der Streitkräfte dürfen dort nur eingesetzt werden, soweit die Unabhängigkeit des Geschäftsbereiches von den Streitkräften dadurch nicht beeinträchtigt wird.
SECTION 4. FINAL PROVISION.
Dieses Bundesgesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate
Tamara Arroyo | President of the United States
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