Steadfast Desk – Signature of the President

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  • Astoria City | May 24th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Code of Criminal Procedure Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 23.05.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Warren Byrd)
    President of the United States


    Code of Criminal Procedure Amendment Bill


    Sec. 1 Purpose and Title of this Act.
    (1) Dieses Gesetz ergänzt lückenhafte Regelungen innerhalb des Code of Criminial Procedure Act.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Code of Criminal Procedure Amendment Act.


    Sec. 2 Change of Art. IV
    Article IV wird wie folgt neu gefasst:

      Article IV – Criminal Procedure


      Section 1 Investigation
      Die gesetzlichen Strafverfolgungsbehörden führen das Ermittlungsverfahren gegen Personen, die unter dem Verdacht stehen, eine gemäß USPC mit Strafe bedrohte Tat begangen zu haben.


      Section 2 Indictment
      (1) Liegen nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach deren Einschätzung genügend Beweise vor, die die Schuld des Verdächtigen belegen, so soll der United States Solicitor General beim Criminal Court die Anklage einreichen.
      (2) Die Anklageschrift muss folgende Angaben enthalten:
      a) Namen und Anschrift des Angeschuldigten;
      b) Umschreibung des Sachverhalts, durch den der Angeschuldigte sich strafbar gemacht hat;
      c) die verletzte Vorschrift des USPC im Wortlaut;
      d) Liste aller Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufzurufen gedenkt;
      e) Beschreibung der Beweise, die der Staatsanwaltschaft vorliegen.
      (3) Mit der Einreichung der Anklage wird die Verjährungsfrist für die Tat unterbrochen. Sie bleibt bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen.


      Section 3 Plea of guilty
      (1) Wurde ordnungsgemäß Anklage gemäß Section 2 erhoben, so soll der Angeklagte dem für das Verfahren gemäß den Gesetzen zuständigen Richter vorgeführt werden.
      (2) Dem Angeklagten wird die Anklageschrift durch das Gericht verlesen.
      (3) Der Angeklagte hat sich anschließend an die Anklageverlesung für Guilty oder Not Guilty zu bekennen. Dies erfolgt durch die Verteidigung.
      (4) Bekennt sich der Angeklagte für Not Guilty, soll das Gericht einen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung festsetzen und die Sitzung vertagen. Die Hauptverhandlung muss binnen einer Frist von sieben Tagen beginnen, es sei denn, dass der Auswahlprozess der Geschworenen diese Frist nicht einhalten lässt. In diesem Falle hat das Gericht eine Terminverschiebung um maximal weitere fünf Tage zu veranlassen.
      (5) Bekennt sich der Angeklagte für Guilty, soll das Gericht einen Termin für die Bekanntgabe des Strafmaßes festsetzen und die Sitzung vertagen. Die Bekanntgabe muss binnen einer Frist von sieben Tagen erfolgen.


      Section 4 Jury
      (1) Findet eine Hauptverhandlung statt, sollen nach alter Sitte freie und unparteiische Geschworene aus der Mitte des Volkes an der Urteilsfindung beteiligt sein.
      (2) Als Geschworener kann jeder wahlberechtigte Bürger der Vereinigten Staaten von Astor herangezogen werden. Eine Berufung zum Geschworenen kann nur aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden. Diese Gründe sind fachärztlich über ein Attest zu bezeugen.
      (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten, sein Vizepräsident, sowie die Leiter der Obersten Bundesbehörden, die Richter des Obersten Bundesgerichts, sowie die Richter des Criminal Court und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.


      Section 5 Selection of the Jury
      (1) An einem Strafprozess sollen stets fünf Geschworene beteiligt sein.
      (2) Zur Ermittlung der Geschworenen, sollen die wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten alphabetisch sortiert werden. Jedem Bürger wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Ziffer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Die Nummerierung soll fortlaufend erfolgen. Verliert jemand, der nach Satz 2 eine Ordnungszahl erhalten hat, das aktive Wahlrecht, beispielsweise durch Urteil oder Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft, so entfällt auch seine Ordnungszahl, bis er die Wahlberechtigung wieder erhalten hat. Die Ordnungszahl wird nicht an einen anderen Bürger vergeben. Ändert ein Bürger gemäß Sec. 3, SSec. 2 des Citizenship Act seine Hauptidentität oder meldet er nach dem Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft eine neue Hauptidentität an, so erhält diese Hauptidentität seine bisherige Ordnungsnummer. Jeder Bürger, der nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die aktive Wahlberechtigung erhält, ist mit der nächsten Ordnungsnummer in die Liste einzutragen.
      (3) Vor einem Prozess werden die fünf Geschworenen durch das zuständige Gericht ermittelt. Dazu werden in der Liste, beginnend beim Angeklagten, der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt. Sollte einer der so ausgewählten Geschwornen zu der Gruppe der Freigestellten zählen oder sollte eine der Auswahlen auf den Angeklagten fallen oder sollte eine der Auswahlen auf einen Zeugen fallen oder sollten sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben, ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
      (4) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
      (5) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Strafprozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Strafprozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
      (6) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl der Anklagevertretung, als der Verteidigung binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
      (7) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
      (8 ) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.


      Section 6 Principles, Chairman and Oath of the Jury
      (1) Geschworene dürfen für die Dauer des Prozesses nicht mit Außenstehenden über die Verhandlung sprechen. Es ist ihnen nicht gestattet sich außerhalb des Gerichtssaals ohne Zustimmung des Gerichts mit anderen Prozessbeteiligten zu unterhalten.
      (2) Vor Prozessbeginn bestimmt das Gericht einen Obmann der Geschworenen. Dieser ist der Sprecher der Geschworenen und verkündet am Ende des Prozesses das Urteil. Die Berufung ist ihm schriftlich mitzuteilen. Sie ist mündlich im Gerichtssaal zu Beginn des Prozesses zu wiederholen.
      (3) Zudem sind die Geschworenen durch das Gericht vor Verlesung der Anklage im Verhandlungssaal über ihre Pflichten aufzuklären. Die Geschworenen sollen danach alle einzeln den folgenden Eid leisten: „Ich, [Name], als Mitglied dieser Jury schwöre, dass ich die mir in diesem Prozess dargelegten Fakten objektiv und neutral bewerten und mein Urteil nach diesen Gesichtspunkten fällen werde.“
      (4) Zum Austausch und zur Urteilsfindung ist den Geschworenen ein separater Raum innerhalb des Gerichtsgebäudes bereit zu stellen. Dieser soll der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht werden.
      (5) Die Geschworenen sollen nach den Schlussplädoyers in ihrem internen Raum zusammenkommen und über die Schuldigkeit des Angeklagten entscheiden. Hierbei haben sie alle relevanten Fakten, die sie ihm Prozess erfahren haben, zu berücksichtigen. Die Geschworenen sollen mit der Mehrheit ihrer Stimmen entscheiden, ob der Angeklagte „Guilty“ oder „Not guilty“ ist. Haben sich die Geschworenen geeinigt, teilen Sie dies dem Richter mit. Dieser hat den Obmann der Geschworenen daraufhin zu befragen, ob die Geschworenen zu einem Ergebnis gekommen sind. Das Ergebnis hat der Obmann dem Gericht im Verhandlungssaal mitzuteilen. Dazu hat er eine der folgenden Formeln zu verwenden:
      a) „Wir, die Geschworenen, befinden den Angeklagten des Vergehens gemäß USPC, Article X, Section X, Subsection X, Title X für schuldig.“
      b) „Wir, die Geschworenen, befinden den Angeklagten des Vergehens gemäß USPC, Article X, Section X, Subsection X, Title X für nicht schuldig.“


      Section 7 Penalty
      (1) Bürger, die ihren Dienst als Geschworene verweigern oder nicht antreten, können gemäß dem USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
      (2) Bürger, die ihren Dienst als Geschworene antreten, die Verhandlung aber durch unsachgemäßes Verhalten stören oder sich während des Prozesses nicht an ihre Pflichten halten, können ebenso gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.


      Section 8 The involved and attestors
      (1) Das Gericht hat sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch den Angeklagten und seinen Rechtsbeistand, sowie alle zu vernehmenden Zeugen und die ausgewählten Geschworenen zur Hauptverhandlung unter Angabe des Termins zu laden.
      (2) Das Gericht soll nur solche Zeugen laden, die auf schriftlichen Antrag durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung als Zeugen benannt wurden. Die Benennung hat spätestens bis Prozessbeginn zu erfolgen. Sollte im Laufe der Verhandlung die Notwendigkeit für die Befragung weiterer Zeugen auftreten, so lädt das Gericht diese nach Absatz 1 dieser Sektion, jedoch nur, sofern die Notwendigkeit nicht bereits zu Prozessbeginn offenkundig war.


      Section 9 Trial
      Die Hauptverhandlung findet nach den folgenden Maßgaben statt:
      a) Das Gericht klärt die Geschworenen über ihre Pflichten auf, vereidigt sie und wiederholt mündlich den Namen des berufenen Obmanns.
      b) Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage.
      c) Im Anschluss beginnt die Staatsanwaltschaft dem Gericht alle Beweise vorzulegen und alle ihre Zeugen zu verhören. Diese Zeugen waren gemäß Sec. 8 vor der Verhandlung zu benennen.
      d) Der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand haben das Recht, alle Zeugen nach mündlichem Antrag ins Kreuzverhör zu nehmen. Im Anschluss haben der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand das Recht, die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweislast zu beantragen.
      e) Fällt die Entscheidung des Gerichtes über die Einstellung negativ aus oder nimmt der Angeklagte dieses Recht nicht wahr, so haben er bzw. sein Rechtsbeistand die eigene Sicht der Dinge vorzulegen. Dabei hat die Verteidigung das Recht Entlastungszeugen aufzurufen. Diese sind gemäß Sec. 8 vor der Verhandlung zu benennen.
      f) Alle Zeugen können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie sich selbst oder ihre Angehörigen durch eine Aussage belasten würden.
      g) Im Anschluss an die Zeugenvernehmungen sind die Schlussplädoyers zu halten. Dabei beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Die Verteidigung folgt danach. Grundsätzlich hat der Angeklagte das letzte Wort in einer Verhandlung abzugeben. Von diesem Recht kann durch den Angeklagten Abstand genommen werden.


      Section 10 Consultation
      (1) Nach den Plädoyers haben sich die Geschwornen zur Beratung zurückzuziehen und festzustellen, ob die Straftat ausreichend belegt ist. Hierbei gilt, dass der Angeklagte solange unschuldig ist, bis seine Schuld eindeutig bewiesen wurde. Erst wenn sich eine Mehrheit der Stimmen der Geschworenen für ein Urteil entschieden hat, ist dieses dem Gericht gemäß Sec. 6, Ssec. 5 mitzuteilen. Die Geschworenen sollen ihr Urteil spätestens 7 Tage nach den Schlussplädoyers mitteilen.
      (2) Stellen die Geschworenen die Unschuld des Angeklagten fest, so ist das Verfahren beendet. Der Angeklagte ist frei zu sprechen und darf nicht erneut wegen derselben Angelegenheit vor Gericht gestellt werden.
      (3) Stellen die Geschworenen die Schuld des Angeklagten fest, so haben die Staatsanwaltschaft und im Anschluss der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand Anträge für das Strafmaß zu stellen und diese zu begründen.
      (4) Nach den Strafmaßanträgen bestimmt das Gericht über das Strafmaß.


      Section 11 Principles of Criminal Procedure
      (1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem. Stellt sich dem Angeklagten kein Anwalt zur Verfügung, so kann das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
      (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
      (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.


      Section 12 Private Prosecution
      (1) Private Klage durch den in einem Strafverfahren Geschädigten ist erst zulässig, wenn das Office of the Solicitor General einen Antrag des Geschädigten auf ein Verfahren abgelehnt hat.
      (2) Private Klagen sind nicht zulässig, so lange ein Klageerzwingungsverfahren anhängig ist.
      (3) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.


      Section 13 Execution
      (1) Die Vollstreckung des Urteils erfolgt auf Anordnung des Gerichtes durch die zuständigen Behörden.
      (2) Die Vollstreckung darf höchstens einundzwanzig Tage nach der Verkündung des endgültigen Urteils erfolgen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.


    Sec. 3 Further amendments
    Art. VIII des Supreme Court Act wird gestrichen.


    Sec. 4 Final provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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  • Astoria City | July 18th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 2nd State of the Union Report Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.07.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States


    2nd State of the Union Report Amendment Bill


    Sec. 1 - Amendment Clause
    Die Änderungen dieses Gesetzes beziehen sich auf den State of the Union Report Act.


    Sec. 2 - Amendments
    (1)
    Sec. 2 (2) wird wie folgt neu gefasst: "Hat der Präsident dem Kongress
    nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt seiner Amtszeit seinen Bericht
    zur Lage der Nation erstattet, soll dies spätestens in den Monaten
    April, August und Dezember geschehen."
    (2) Sec. 2 (3) wird gestrichen; die nachfolgenden Absätze werden in ihrer Nummerierung entsprechend angepasst.
    (3)
    Sec. 5 wird wie folgt neu gefasst: "Lässt der Präsident die in Sec. 2
    (2) genannten Monate verstreichen, ohne zuvor einen Bericht zur Lage der
    Nation erstattet zu haben, unterbricht der Kongress alle Anhörungen,
    Aussprachen und Abstimmungen zum Haushalt der Vereinigten Staaten und
    der Bestätigung von Bundesbeamten und Richtern, bis die Berichtspflicht
    erfüllt ist." Der Rest der Section entfällt.


    Sec. 3 - Abolishment
    Sec. 3 und 4 werden gestrichen; die nachfolgenden Sections werden in ihrer Nummerierung entsprechend angepasst.


    Sec. 4 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • Astoria City | August 1st, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    das Jury Box Amendmentl


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.07.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States


    Jury Box Amendment


    Section 1
    Article IV Sec. 5 des Code of Criminal Procedure Act wird wie folgt geändert:

      "(1) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Ziffer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich.
      (2) Vor einem Prozess werden fünf Geschworenen durch das zuständige Gericht ermittelt. Dazu werden in der Liste, beginnend beim Angeklagten, der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
      (3) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
      1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
      2. eine der Auswahlen auf den Angeklagten fällt,
      3. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
      4. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
      5. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
      (4) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
      (5) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Strafprozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Strafprozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
      (6) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl der Anklagevertretung, als der Verteidigung binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
      (7) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
      (8) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden."

    Section 2
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.


  • Astoria City | October 3rd, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    das Adjusting the Supreme Court regulations to the new judicial system Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 30.09.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States




    Adjusting the Supreme Court regulations to the new judicial system Act


    Sec. 1 Amendments to Supreme Court of the United States Act
    (1) Art. I Sec. 3 wird wie folgt neugefasst:

      Section 3: Competences
      (1) In originärer Zuständigkeit entscheidet der Supreme Court in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Verfassung zugewiesen sind.
      (2) In allen sonstigen gerichtlichen Streitigkeiten entscheidet der Supreme Court als letztinstanzliches Appellationsgericht.

    (2) Art. I Sec. 5 wird wie folgt neugefasst:

      Section 5: Lower Courts
      (1) Über Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt der Supreme Court als letztinstanzlich Appellationsgericht nur nach Zulassung des Verfahrens.
      (2) Der Supreme Court entscheidet selbstständig, welche Verfahren er zur Entscheidung annimmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
      (3) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz.

    (3) Art. II Sec. 2 SSec. 1 wird wie folgt um einen weiteren Satz ergänzt:

      Das Amt des Chief Justice of the United States und des Associate Justice of the United States Supreme Court können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.


    (4) Art. II Sec. 2 SSec. 3 wird wie folgt um zwei weitere Sätze ergänzt:

      Die Amtszeit endet außerdem an dem Tag, an dem einem Richter die Staatsbürgerschaft entzogen wird oder, sofern er eine Neben-ID ist, an dem Tag, an dem der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID.


    (5) Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:

      (2) Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus der Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihr kann jeder Richter, der dem Urteil nicht zugestimmt hat, eine das Urteil ablehnende Meinung (Dissenting Opinion) sowie jeder Richter, der dem Urteil zugestimmt hat, eine das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Concurring Opinion) beifügen.

    (6) Art. IV wird wie folgt neugefasst:

      Article IV: Original Jurisdiction


      Section 1: Initiation
      (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig.
      (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus muss beinhalten:
      1. den Namen des Antragstellers
      2. eine Bezeichnung des Antragsgegners
      3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens
      4. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
      5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere der Umstände und Gründe, aus denen sich die originäre Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sowie
      6. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den der Antrag gestützt wird.
      (3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus ab.


      Section 2: Granting the Writ of Mandamus
      (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Mandamus eröffnet werden.
      (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus von Amts wegen.
      (3) Vor Erteilung des Writ of Mandamus ist der Antrag zudem dem Antragsgegner zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Antragserwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
      (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 2 dieses Artikels ablehnen wird.
      (5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Mandamus.
      (6) Der Writ of Mandamus soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in im Antrag vorgebrachten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge jedoch nicht möglich ist.
      (7) Die Erteilung des Writ of Mandamus ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.


      Section 3: The Trial
      (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Mandamus festgelegt werden.
      (2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
      (3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
      (4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund des Antrags und der Antragserwiederung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Antragstellers in seiner Antragsschrift und der Zustimmung des Antragsgegners in seiner Erwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.


      Section 4: Trial by Special Master
      (1) In einem Verfahren, welches nicht ausschließlich über Rechtsfragen geführt wird, kann der Supreme Court die Führung des Verfahrens einem Special Master übertragen werden.
      (2) Der Special Master führt ein Tatsachenverfahren durch, insbesondere erhebt er die für die Entscheidungen notwendigen Beweise und trifft die notwendigen Tatsachenfeststellungen. Dieses Verfahren ist wie ein reguläres Gerichtsverfahren durchzuführen, dem Special Master kommen alle einem Richter zukommenden Befugnisse zu.
      (3) Anstelle des Urteils über das Verfahren verfasst der Special Master zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens einen Bericht für den Supreme Court (Report of the Special Master), welcher als Empfehlung eines Urteil zu verfassen ist. Dieser wird den Parteien bekannt gegeben und dem Supreme Court vorgelegt.
      (4) Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Berichtes kann jede Partei Einwände gegen den Bericht (Exceptions to the report) vor dem Supreme Court geltend machen. Der Supreme Court entscheidet über diese Einwände wie in einem Rechtsmittelverfahren.
      (5) Werden innerhalb der Wochenfrist keine Einwände geltend gemacht, so wird der Bericht durch Beschluss des Supreme Court als Urteil im Verfahren verfügt.


      Section 5: Contempt of Court
      (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
      (2) Als Ordnungsmaßnahmen kommt Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
      (3) Ordnungshaft ist unverzüglich anzutreten, ihre Vollstreckung ist bei beteiligten bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufgeschoben werden. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.


      Section 6: Right to be heard
      (1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
      (2) Dem Antragsteller gebührt stets das erste und dem Antragsgegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.


      Section 7: Evidence
      (1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
      (2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
      (3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
      (4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
      (5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
      (6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.


      Section 8: Judgement
      (1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
      (2) Die Möglichkeit zur Entscheidung durch Beschluss bleibt unberührt.

    (7) Art. V wird wie folgt neugefasst:

      Article V: Appellate Procedure


      Section 1: Initialization of the Trial
      (1) Ein Appellationsverfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari für das Urteil eines untergeordneten Gerichtes rechtshängig.
      (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
      1. den Namen des Antragstellers,
      2. eine Bezeichnung des Antragsgegners,
      3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens,
      4. einen ausformulierten Antrag über die Abänderung des Urteils, die vom Supreme Court im Hauptverfahren begehrt wird,
      5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung des untergeordneten Gerichts und des angegriffenen Urteils sowie
      6. eine Darlegung der rechtlichen Fehler, auf dem das angegriffene Urteil basiert.
      (3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.


      Section 2: Petitions for Writ of Certiorari
      (1) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari soll innerhalb einer Woche nach Erlass des angegriffenen Urteils gestellt werden. Wird er in dieser Zeit gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils bis zur Ablehnung der Erteilung des Writs oder der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
      (2) Wird ein Antrag nach der Frist gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht. Der Supreme Court kann die Rechtskraft auf Antrag des Antragstellers jedoch aussetzen, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorgebracht werden.


      Section 3: Granting the Writ of Certiorari
      (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
      (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amts wegen und entscheidet in eigenem Ermessen über die Erteilung.
      (3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
      (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari auch ohne Anhörung des Antragsgegners ablehnen wird.
      (5) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
      (6) Die Erteilung des Writ of Certiorari soll, ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht begründet werden. Sie ist nicht anfechtbar.


      Section 4: Review of the case
      (1) Der Supreme Court überprüft im Hauptsacheverfahren die angegriffene Entscheidung sowie alle Entscheidungen, auf die hin die angegriffene Entscheidung ergangen ist.
      (2) Der Supreme Court überprüft lediglich die Rechtsanwendung. Tatsachenfeststellungen werden nicht überprüft.


      Section 5: Decision
      (1) In seiner Entscheidung bestätigt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung, wenn sie rechtlich richtig ist. Er hebt die Entscheidung auf, wenn sie rechtsfehlerhaft ist und der Rechtsfehler für das Urteil von Bedeutung ist.
      (2) Hebt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung auf, so trifft er eine eigene Entscheidung, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist. Bedarf sie weiteren Erörterungen oder Verhandlungen, so verweist der Supreme Court das Verfahren an das Ausgangsgericht zurück.

    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt zeitgleich mit dem Constitution of Courts Act gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • Astoria City | October 9th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    der Death Penalty Confirmation Repeal Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 09.10.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States



    Death Penalty Confirmation Repeal Bill


    Section 1 - Repeal of the Death Penalty Confirmation Clause
    Chapter I Article II Sec. 3 Ssec. 2 des United States Penalty Code wird ersatzlos gestrichen.


    Section 2 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach Abschluss des verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens in Kraft.


  • Astoria City | October 11th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    der Serena Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.10.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States


    Serena Act


    Sec. 1: Creation of a New State
    Es wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein neuer Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor geschaffen, welcher den Namen "Serena" trägt.


    Sec. 2: Dissolution of States
    (1) Die Bundesstaaten "Peninsula" und "Chan Sen" sind im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze aufgelöst.
    (2) Rechte und Pflichten dieser Staaten im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze übernimmt der Staat Serena.
    (3) Die Senatoren beider Bundesstaaten verlieren ihre Ämter, mit Ausnahme des Senators, der gemäß Sec. 7 dieses Gesetzes als Senator für den Staat Serena bis zum Abschluss der Senatorenwahl gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, den Staat Serena im Senat vertritt.


    Sec. 3: Citizenship
    Im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze werden die staatsbürgerlichen Rechte der Bürger der Staaten Chan Sen und Peninsula als Bürger von Serena nahtlos fortgeführt.


    Sec. 4: State Territorry
    Das Gebiet des Staates Serena besteht aus den ehemaligen Gebieten der Staaten Chan Sen und Peninsula.


    Sec. 5: Providing for a Provisional State Government
    (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Bürger Serenas aufgerufen, eine Constitutional Convention zu bilden, deren Aufgabe die Erarbeitung und Verabschiedung einer Staatsverfassung ist. Die Constitutional Convention beschließt die Verfassung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
    (2) Die Constitutional Convention soll weitere Beschlüsse für den Staat nur fällen, wenn diese unaufschiebbar sind. Sie legt zu Beginn fest, wie sie andere Entscheidungen trifft und welche Bedingungen sie dafür vorsieht; die entsprechende Entscheidung fällt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
    (3) Der Constitutional Convention gehören alle Bürger Serenas an. Die Convention kann auf eigenen Beschluss hin von dieser Regel abweichen und anderes vereinbaren.
    (4) Die Delegierten der Constitutional Convention bestimmen aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter, der zugleich Acting Governor von Serena ist. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet ein Los, das vom Delegierten gezogen wird, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen.
    (5) Ist der Acting Governor verhindert, mehr als sieben Tage abwesend, verliert das Leben oder die astorische Staatsbürgerschaft, tritt zurück oder verzieht in einen anderen Bundesstaat, übernimmt der Delegierte der Constitutional Convention, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat, die Sitzungsleitung bis zur Bestimmung eines neuen Acting Governor. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen. Die Constitutional Convention kann hiervon abweichende Regelungen beschließen.
    (6) Die Verfassung von Serena enthält Übergangsbestimmungen für die Amtszeit des Acting Governor.


    Sec. 6: Providing for a Senatorial Special Election
    (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes schreibt das Bundeswahlamt Wahlen für das Amt des Senators von Serena aus. Dabei hat es folgende Fristen einzuhalten:
    a) Ausschreibung der Wahl, Beginn der Kandidaturenfrist und Auslegung des Wählerverzeichnisses sollen am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes erfolgen.
    b) Die Kandidaturenfrist und die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sollen zweiundsiebzig Stunden nach Ausschreibung der Wahl enden.
    c) Die Wahl soll nach dem Ende der Kandidaturenfrist unverzüglich beginnen und sechsundneunzig Stunden dauern.
    (2) Der so gewählte Senator amtiert für die verbleibende Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl für das Amt des Senators von Serena.
    (3) Die nächste reguläre Wahl für das Amt des Senators von Serena richtet sich nach Art. I Sec. 6 SSec. 3 des Federal Election Act.


    Sec. 7: Acting Senator
    (1) Bis zur Wahl des Senatoren von Serena, gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, soll der Staat Serena durch einen Senator vertreten werden, der durch das Los bestimmt wird, welches unter den beiden Senatoren der ehemaligen Staaten Chan Sen und Peninsula gezogen wird.
    (2) Um zu bestimmen, welcher Senator den Staat Serena in der Übergangszeit vertritt, sollen beide Senatoren öffentlich vor der Constitutional Convention eine Zahl zwischen 1 und 9 festlegen. Wer mit seiner Zahl der Superzahl der nächsten Lottoziehung am nächsten kommt, auf den soll das Los fallen. Legt einer der beiden Senatoren seine Zahl bis zur nächsten Ziehung nicht fest, so wird automatisch der andere zum Übergangssenator bestimmt, so er selbst vorher eine Zahl festgelegt hat.
    (3) Das Verfahren gemäß Sec. 7 soll obsolet sein und nicht durchgeführt werden, wenn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, einer der beiden Senatoren öffentlich seinen Verzicht auf das Amt erklärt oder er das Amt unter anderen Umständen abtritt oder verliert.


    Sec. 8: Amending the Federal Election Act
    (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird in Art. I Sec. 6 SSec. 3a des Federal Election Act das Wort "Chan Sen" ersatzlos gestrichen. In Art.I Sec. 6 SSec. 3c des Federal Election Act wird das Wort "Peninsula" durch das Wort "Serena" ersetzt.


    Sec. 9: Plebiscite about the fusion
    (1) Mit dem verfassungsmäßigen Inkrafttreten dieses Gesetzes, soll das Bundeswahlamt unverzüglich in den Staaten Chan Sen und Peninsula eine Volksabstimmung über die Zustimmung zum Zusammenschluss der beiden Bundesstaaten zum Staat Serena einleiten.
    (2) Die Volksabstimmungen werden nach den Grundsätzen einer allgemeinen und geheimen Abstimmung durchgeführt.
    (3) Sie beginnen am Tage des Inkrafttreten dieses Gesetzes und dauern zweiundsiebzig Stunden.
    (4) Stimmberechtigt ist, wer im jeweiligen Bundesstaat seinen Wohnsitz hat und die astorische Staatsbürgerschaft gemäß dem Citizenship Act inne hat.


    Sec. 10: Entry into force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Die Bestimmungen der Sections 1 bis 8 werden erst wirksam, wenn durch die Bürger der Staaten Chan Sen und Peninsula die Zustimmung zur Fusion jeweils durch eine gemäß Section 9 durchzuführende Volksabstimmungen erteilt wurde.


  • Astoria City | October 11th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    das 12th Citizenship Act Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.10.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States


    12th Citizenship Act Amendment Bill


    Article 1 - Modifications in Section 2 Citizenship Act


    (1) Sec. 2 Ssec. 2 des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:
    Die Staatsbürgerschaft wird 168 Stunden nach der Anmeldung rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung erteilt, sofern der Antragssteller innerhalb von 96 Stunden nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt: "Ich gelobe Treue zur Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle".


    (2) Sec. 2 Ssec. 3 Satz 2 des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Ich gelobe Treue zur Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."


    Article 2 - Modifications in Section 3 Citizenship Act


    (1) In Sec. 3 des Citizenship Act werden Ssec. 4 und Ssec. 5 ersatzlos gestrichen.


    Article 3 - Entry into Force


    Dieses Gesetz tritt nach Abschluss des verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens in Kraft.


  • Astoria City | October 12th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    der Federal Administration Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.10.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States


    Federal Administration Act


    Section 1 - Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz definiert die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Bundes.
    (2) Es soll unter der Bezeichnung "Federal Administration Act" bekannt sein.


    Section 2 - The Federal Departments
    (1) Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:
    a) das Department of Defense (Verteidigungsministerium)
    b) das Department of Justice (Justizministerium)
    c) das Department of Commerce (Handelsministerium)
    d) das Department of State (Außenministerium)
    (2) Weitere Departments bestehen nicht.
    (3) Zur Unterstützung des Präsidenten der Vereinigten Staaten bei der Koordination des Wirkens der Obersten Bundesbehörden besteht das Präsidialamt der Vereinigten Staaten (Executive Office of the President of the United States). Es ist keine Oberste Bundesbehörde, sein Leiter kann vom Präsidenten ohne Mitwirkung des Senats berufen werden.


    Section 3 - Appointments, Dismisals and Hierarchy
    (1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Billigung des Senats berufen und von ihm entlassen. Sie stehen im Rang eines Ministers und haben Zugang zu den Kabinettssitzungen.
    (2) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, die Leitung mehrerer Oberster Bundesbehörden in der Hand einer Person zu vereinigen. Oberste Bundesbehörden ohne Leiter unterstehen direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, er zeichnet für ihr Wirken verantwortlich.
    (3) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
    (4) Die nach der Bundesverfassung erforderliche Zustimmung des Senats zur Ernennung einer Person zum Leiter einer Bundesbehörde soll bis zur seiner Entlassung, dem Ende seiner Amtszeit, soweit eine solche vorgesehen ist, oder der Auflösung der ihm unterstellten Behörde gelten. Sofern es sich um den Leiter einer obersten Bundesbehörde handelt, soll die Ernennung spätestens mit dem Ablauf des letzten Tag des Monats, in dem die nächste Präsidentschaftswahl erfolgt ist, enden. Sie wird durch einen Wechsel im Amt des Präsidenten zu einem anderen Zeitpunkt nicht unterbrochen.
    (5) Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise. Dies gilt nicht für nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden, wenn kein Leiter der betroffenen Obersten Bundesbehörde im Amt ist. In diesem Fall ist vor der Ernennung eines nachgeordneten Amtsträgers in einer Obersten Bundesbehörde die Billigung des Senats einzuholen; eine solche ohne Billigung des Senats erfolgte Ernennung ist nichtig.
    (6) Nachgeordnete Amtsträger einer Obersten Bundesbehörde und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden sind dem Leiter der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
    (7) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, durch verbindliche Anweisungen an nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und an Leiter und nachgeordnete Amtsträger in nachgeordneten Ämtern und Behörden direkten Einfluss auf das Wirken aller Ebenen des administrativen Apparats zu nehmen.


    Section 4 - The Department of Defense (DoD)
    (1) Das Department of Defense ist zuständig für
    - die Verwaltung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu Lande, zu Wasser und in der Luft;
    - die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten;
    - die Planung und Durchführung militärischer Kooperation mit den Streitkräften alliierter Staaten;
    - die Oberaufsicht über die militärischen Geheimdienste und die Militärpolizei;
    - die Koordination militärischer Forschung, die Rüstungsplanung sowie den Waffen- und Waffentechnologiehandel;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Secretary of Defense.


    Section 5 - The Department of Justice (DoJ)
    (1) Das Department of Justice ist zuständig für
    - die Gewährleistung der Effizienz der Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten, insbesondere durch Oberaufsicht über den Solicitor General und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes;
    - die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind, sofern diese Aufgabe nicht einer anderen Behörde zukommt;
    - die Sicherstellung einer angemessenen Rechtsberatung für den Präsidenten, die anderen obersten Bundesbehörden und weiteren Behörden der Exekutive;
    - die Oberaufsicht über die Polizeibehörden des Bundes;
    - die Oberaufsicht über den United States Secret Service;
    - das Immigrationswesen, insbesondere die ordnungsgemäße Abwicklung des Einbürgerungsverfahrens;
    - das Volkszählungswesen und die Administration, Pflege und Verwaltung des Bundeseinwohnerverzeichnisses;
    - die Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Attorney General.


    Section 6 -The Department of Commerce (DoC)
    (1) Das Department of Commerce ist zuständig für
    - das Bank- und Kartellwesen;
    - die Wirtschaftspolitik;
    - die Aufstellung des Bundeshaushaltes;
    - die Auszahlungen von Besoldungen des Öffentlichen Dienstes gemäß den Gesetzen;
    - die Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung, insbesondere die Aufsicht und die Erweiterung von Bundesstraßen, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und den Schiffsverkehr;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Secretary of Commerce.


    Section 7 - The Department of State (DoS)
    (1) Das Department of State ist zuständig für
    - die Pflege der auswärtigen Beziehungen der Vereinigten Staaten;
    - die Wahrnehmung der Interessen der Vereinigten Staaten im Rahmen von Bündnissen oder multilateralen Organisationen, denen die Vereinigten Staaten angehören;
    - die Oberaufsicht über das und die Leitung des Diplomatische Corps;
    - alle sonstigen ihm durch Verfassungsordnung oder Gesetze zugewiesenen Aufgaben.
    (2) Behördenleiter ist der Secretary of State.


    Section 8 - Final Provisions
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Der "Federal Administration and Authority Act" tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Wirkung.
    (3) Nach den Bestimmungen des "Federal Administration and Authority Act" bestehende Writs of Organisations gelten als dieses Gesetz konkretisierende Executive Orders des Präsidenten fort, sofern sie mit diesem Gesetz nicht in Konflikt stehen.
    (4) In allen Gesetzen ist die Bezeichnung "Department of Trade and Treasury" durch "Department of Commerce" und "Secretary of Trade and Treasury" durch "Secretary of Commerce" zu ersetzen.


  • Astoria City | October 16th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    der Laurentiana Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 13.10.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States


    Laurentiana Act


    Sec. 1: Creation of a New State
    Es wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein neuer Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor geschaffen, welcher den Namen "Laurentiana" trägt.


    Sec. 2: Dissolution of States
    (1) Die Bundesstaaten "Hybertina" und "Savanna" sind im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze aufgelöst.
    (2) Rechte und Pflichten dieser Staaten im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze übernimmt der Staat Laurentiana.
    (3) Die Senatoren beider Bundesstaaten verlieren ihre Ämter, mit Ausnahme des Senators, der gemäß Sec. 7 dieses Gesetzes als Senator für den Staat Laurentiana bis zum Abschluss der Senatorenwahl gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, den Staat Laurentiana im Senat vertritt.


    Sec. 3: Citizenship
    Im Rahmen der Bundesverfassung und der Bundesgesetze werden die staatsbürgerlichen Rechte der Bürger der Staaten Hybertina und Savannah als Bürger von Laurentiana nahtlos fortgeführt.


    Sec. 4: State Territorry
    Das Gebiet des Staates Laurentiana besteht aus den Gebieten der ehemaligen Staaten Hybertina und Savannah.


    Sec. 5: Providing for a Provisional State Government
    (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Bürger Laurentianas aufgerufen, eine Constitutional Convention zu bilden, deren Aufgabe die Erarbeitung und Verabschiedung einer Staatsverfassung ist. Die Constitutional Convention beschließt die Verfassung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
    (2) Die Constitutional Convention soll weitere Beschlüsse für den Staat nur fällen, wenn diese unaufschiebbar sind. Sie legt zu Beginn fest, wie sie andere Entscheidungen trifft und welche Bedingungen sie dafür vorsieht; die entsprechende Entscheidung fällt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ohne dass Enthaltungen gezählt werden.
    (3) Der Constitutional Convention gehören alle Bürger Laurentianas an. Die Convention kann auf eigenen Beschluss hin von dieser Regel abweichen und anderes vereinbaren.
    (4) Die Delegierten der Constitutional Convention bestimmen aus ihrer Mitte einen Sitzungsleiter, der zugleich Acting Governor von Laurentiana ist. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet ein Los, das vom Delegierten gezogen wird, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen.
    (5) Ist der Acting Governor verhindert, mehr als sieben Tage abwesend, verliert das Leben oder die astorische Staatsbürgerschaft, tritt zurück oder verzieht in einen anderen Bundesstaat, übernimmt der Delegierte der Constitutional Convention, der am längsten ununterbrochen die astorische Staatsbürgerschaft innehat, die Sitzungsleitung bis zur Bestimmung eines neuen Acting Governor. Ist dieser nicht verfügbar, so soll der Bürger, dessen erster Buchstabe des Nachnamens am weisten vorne im Alphabet steht diese Aufgabe übernehmen. Die Constitutional Convention kann hiervon abweichende Regelungen beschließen.
    (6) Die Verfassung von Laurentiana enthält Übergangsbestimmungen für die Amtszeit des Acting Governor.


    Sec. 6: Providing for a Senatorial Special Election
    (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes schreibt das Bundeswahlamt Wahlen für das Amt des Senators von LAurentiana aus. Dabei hat es folgende Fristen einzuhalten:
    a) Ausschreibung der Wahl, Beginn der Kandidaturenfrist und Auslegung des Wählerverzeichnisses sollen am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes erfolgen.
    b) Die Kandidaturenfrist und die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sollen zweiundsiebzig Stunden nach Ausschreibung der Wahl enden.
    c) Die Wahl soll nach dem Ende der Kandidaturenfrist unverzüglich beginnen und sechsundneunzig Stunden dauern.
    (2) Der so gewählte Senator amtiert für die verbleibende Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl für das Amt des Senators von Laurentiana.
    (3) Die nächste reguläre Wahl für das Amt des Senators von Laurentiana richtet sich nach Art. I Sec. 6 SSec. 3 des Federal Election Act.


    Sec. 7: Acting Senator
    (1) Bis zur Wahl des Senatoren für Laurentiana, gemäß Sec. 6 dieses Gesetzes, soll der Staat Laurentiana durch einen Senator vertreten werden, der durch das Los bestimmt wird, welches unter den beiden Senatoren der ehemaligen Staaten Hybertina und Savannah gezogen wird.
    (2) Um zu bestimmen, welcher Senator den Staat Laurentiana in der Übergangszeit vertritt, sollen beide Senatoren öffentlich vor der Constitutional Convention eine Zahl zwischen 1 und 9 festlegen. Wer mit seiner Zahl der Superzahl der nächsten Lottoziehung am nächsten kommt, auf den soll das Los fallen. Legt einer der beiden Senatoren seine Zahl bis zur nächsten Ziehung nicht fest, so wird automatisch der andere zum Übergangssenator bestimmt, so er selbst vorher eine Zahl festgelegt hat.
    (3) Das Verfahren gemäß Sec. 7 soll obsolet sein und nicht durchgeführt werden, wenn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, einer der beiden Senatoren öffentlich seinen Verzicht auf das Amt erklärt oder er das Amt unter anderen Umständen abtritt oder verliert.

    Sec. 8: Amending the Federal Election Act

    In Art.I, Sec. 6, SSec. 3 Nr. c) des Federal Election Act das Wort "Savannah" ersatzlos gestrichen. In Art.I, Sec. 6, SSec. 3 Nr. b) des Federal Election Act wird das Wort "Hybertina" durch das Wort "Laurentiana" ersetzt.


    Sec. 9: Plebiscite about the fusion
    (1) Mit dem verfassungsmäßigen Inkrafttreten dieses Gesetzes, soll das Bundeswahlamt unverzüglich in den Staaten Hybertina und Savannah eine Volksabstimmung über die Zustimmung zum Zusammenschluss der beiden Bundesstaaten zum Staat Laurentiana einleiten.
    (2) Die Volksabstimmungen werden nach den Grundsätzen einer allgemeinen und geheimen Abstimmung durchgeführt.
    (3) Sie beginnen am Tage des Inkrafttreten dieses Gesetzes und dauern zweiundsiebzig Stunden.
    (4) Stimmberechtigt ist, wer im jeweiligen Bundesstaat seinen Wohnsitz hat und die astorische Staatsbürgerschaft gemäß dem Citizenship Act inne hat.


    Sec. 10: Entry into force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Die Bestimmungen der Sections 1 bis 8 werden erst wirksam, wenn durch die Bürger der Staaten Hybertina und Savannah die Zustimmung zur Fusion jeweils durch eine gemäß Section 9 durchzuführende Volksabstimmungen erteilt wurde.


  • Astoria City | November 29th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    der EcoSim Suspension Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 28.11.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Georges Laval)
    President of the United States


    EcoSim Suspension Act


    Section 1. Backup
    (1) Das Department of Commerce sichert für alle Teilnehmer des Wirtschaftssystems den Kontostand und die Betriebe.
    (2) Sofern das Department die Möglichkeit hat, vergebene Kredite zu sichern, nimmt es diese Daten ebenfalls auf. Die primäre Verantwortung zur Sicherung vergebener Kredite liegt bei den Gläubigern.
    (3) Das Federal Archive sichert die entsprechenden Daten gemäß Sec. 2 Ssec. 3 dieses Gesetzes.


    Section 2. Suspension
    (1) Der Astorian Companies and Accounts Act, der Customs Duty Act, der Economic Support Loan Act und der Federal Budget Act werden ausgesetzt, sodass ihre Bestimmungen nicht greifen.
    (2) Art. 2 des Start of the bsEcoSim Account System Act wird ausgesetzt.
    (3) Das Federal Archiv sichert diese Gesetze in einem separaten, öffentlich zugänglichen Unterforum.


    Section 3. Fulfillment of Legal Obligations
    Das Repräsentantenhaus ermächtigt den Präsidenten, die Nutzgebühr aus dem Bürgernetz- und Kontensystemvertrag zu entrichten. Der Senat begrüßt diese Entscheidung hiermit.


  • Astoria City | March 28th, 2012



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Das Single House Candidature Amendment


    gebilligt durch den Congress of the United States am 28.03.2012


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sig.



    (Douglas Hayward)
    President of the United States


    Single House Candidature Amendment


    Section 1 Amendment to Art. III Sec. 3 Ssec. 4 Federal Election Act
    Art. III Sec. 3 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "In das Repräsentantenhaus ziehen die auf den Wahlvorschlägen gelisteten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nummerierung ein, bis alle auf einen Wahlvorschlag entfallenen Sitze besetzt sind. Wahlvorschläge bleiben bei der weiteren Mandatszuteilung unberücksichtigt, sobald alle ihre Kandidaten bereits ein Mandat zugeteilt bekommen haben. Haben mehrere Wahlvorschläge das gleiche Anrecht auf ein Mandat, so entscheidet das Los."


    Section 2 Amendment to Art. III Sec. 4 Federal Election Act
    Art. III Sec. 4 Ssec. 3 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "Stehen keine Nachrücker zur Verfügung, so fällt das betreffende Mandat vakant."


    Section 3 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat


  • Astoria City | May 17th, 2012



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Das Iustitia Perpetua Amendment


    gebilligt durch den Congress of the United States am 14.05.2012


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sig.

    (Arjun Narayan)
    President of the United States


    Iustitia Perpetua Amendment


    Section 1 Amendment to the Federal Election Act
    Art. II Sec. 2 Ssec. 3 S. 2 des Supreme Court of the United States Act wird ersatzlos gestrichen.


    Section 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • THE ACTING PRESIDENT of the UNITED STATES
    June 20th, 2012



    CERTIFICATE of PROMULGATION


    Die Open Astor - Citizenship Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 14.06.2012


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sig.

    (Edward Biden)
    Acting President of the United States



    Open Astor - Citizenship Amendment Bill


    Sec 1 - Fundamentals


    (1) Dieses Gesetz ändert den Citizenship Act mit dem Ziel, den Zugang zur Staatsbürgerschaft und zum Wahlrecht zu erleichtern ohne dabei die Initgrität der astorischen Gesellschaft und die Stabilität des politischen Systems zu gefährden.


    Sec 2 - Amendment of the Citizenship Act


    (1) Sec 2 des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:



    Section 2 - The Citizenship
    (1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der für Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftswesens zuständigen Behörde (nachfolgend kurz "zuständige Behörde") nötig, diese erfolgt durch die Stellung eines formlosen Antrages im Forum.
    (2) Die Staatsbürgerschaft wird schnellstmöglich erteilt, sobald und sofern die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft erfüllt sind.
    (3) Voraussetzung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist:
    1. Die Ableistung folgenden Eides: "Ich gelobe Treue zur Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle".
    2. Die Anmeldung im Citizens Net (C-Net)
    3. Die öffentliche Erkläung, in welchem Bundesstaat sich der Neubürger niederlässt.
    4. Keine Mehrfachanmeldung gemäß Sec 6 SSec 3 innerhalb der letzten drei Monate
    5. Keine wiederholte Mehrfachanmeldung gemäß Sec 6 SSec 3 innerhalb der letzten zwei Jahre
    (4) Wer aus Gründen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses gehindert ist, eine religiöse Eidesformel zu benutzen, leistet den in Ssec. 3 vorgesehenen Eid mit folgendem Wortlaut: "Ich gelobe Treue zur Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
    (5) Alternative religiöse Beteuerungen wie das symbolische Halten einer religiösen Schrift sind zulässig.
    (6) Die Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung erteilt.
    (7) Abweichend von SSec 6 wird die Staatsbürgerschaft rückwirkend zu dem Zeitpunkt erteilt, zu dem der selben Hauptidentität eine vorherige Staatsbürgerschaft erteilt wurde, wenn diese mindestens zwei Monate bestand und seit nicht mehr als zwei Monaten nicht mehr besteht und der Antragsteller dies mit seinem Antrag auf Erhalt der Staatsbürgerschaft formlos beantragt und belegt.
    (8) Sollte die Staatsbürgerschaft trotz fehlender, durch dieses Gesetz geforderter, Informationen oder Anmeldedaten verliehen werden, so kann dies binnen 72 Stunden durch die zuständige Behörde rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das Anmeldeprozedere von Neuem begonnen werden.




    (2) Sec 4 des Citizenship Act wird gestrichen.


    Sec 3 - Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • THE ACTING PRESIDENT of the UNITED STATES
    June 20th, 2012



    CERTIFICATE of PROMULGATION


    Das Absenteeism in Senatorial Hearings Amendment


    gebilligt durch den Congress of the United States am 20.06.2012


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sig.

    (Edward Biden)
    Acting President of the United States


    Absenteeism in Senatorial Hearings Amendment


    Sec. 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändern den Senate Hearings Procedure Act.


    Sec. 2 - Amendment
    (1) In Art. III, Sec. 2 wird eine neue Ssec 3 eingefügt:

      (3) Leistet ein Kandidat seinen Eid innerhalb von 96 Stunden nicht, ist das Hearing ohne folgende Abstimmung zu beenden, sofern der Kandidat nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.


    Sec. 3 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • THE ACTING PRESIDENT of the UNITED STATES
    June 24th, 2012



    CERTIFICATE of PROMULGATION


    Das Electoral Roll Amendment


    gebilligt durch den Congress of the United States am 24.06.2012


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sig.

    (Edward Biden)
    Acting President of the United States




    Electoral Roll Amendment


    Section 1 Amendment to Art. I Sec. 4 Federal Election Act
    Art. I Sec. 4 des Federal Election Act wird um folgende Subsection 5 ergänzt:

      "Die zuständige Behörde überprüft jede Kandidatur auf ihre Wählbarkeit und streicht Kandidaturen, die nicht die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung soll öffentlich und mit Begründung bekannt gegeben werden."


    Section 2 Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
    Art. I Sec. 5 des Federal Election Act wird unter gleichem Titel wie folgt neugefasst:

      "(1) Vor einer Wahl zum Präsidenten und zum Repräsentantenhaus ist durch die zuständige Behörde ein Wählerverzeichnis anzulegen.
      (2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
      (3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und Heimatstaates vorzunehmen.
      (4) Wer sich in das Wählerverzeichnis einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat zeitgleich stattfindenden Senatorenwahl.
      (5) Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis."


    Section 3 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • Astoria City | July 31st, 2012



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Der Instruments of Foreign Relations Amendment Act,


    gebilligt durch den Congress of the United States am 30.07.2012,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ____________________
    Luciano Marani, President of the United States


    Instruments of Foreign Relations Amendment Act


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert den United States Diplomacy Act.


    Section 2 - Amendment
    Art. III Sec. 1 wird wie folgt neugefasst:

      Sec. 1 - Recognition of Foreign States
      (1) Die ausdrückliche oder implizite Anerkennung ausländischer Staaten ist Angelegenheit der Regierung der Vereinigten Staaten und bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung des Kongresses.
      (2) Zum Zweck der gegenseitigen Anerkennung und zur Vereinbarung eines Botschafteraustauschs, jedoch nicht zur Begründung weitergehender Rechte und Pflichten, kann die Regierung der Vereinigten Staaten Exekutivabkommen mit ausländischen Regierungen schließen, die nicht der Zustimmung des Kongresses bedürfen.
      (3) Die Anerkennung eines ausländischen Staates, durch dessen Anerkennung sich das Hoheitsgebiet eines anderen von den Vereinigten Staaten anerkannten Staates ändert, bedarf eines völkerrechtlichen Vertrages.

    Section 3 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Regelungen in Kraft.


  • Astoria City | August 7th, 2012



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Executive Aggreements mit der Republik Bergen,


    erlangen am heutigen Tage Gültigkeit.




    ____________________
    Luciano Marani, President of the United States


    Agreement on Recognition
    between the governments of the Republic of Bergen and the United States of Astor



    Preamble
    Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signatarstaaten bringen beide Nationen den Willen zum Ausdruck, eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.


    Section 1 Recognition
    Die Republik Bergen und die Vereinigten Staaten von Astor erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.


    Section 2 Relations
    Beide Signatarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.


    Section 3 Final Provisions
    Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signatarmacht das Abkommen für beendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.


  • Astoria City | August 7th, 2012



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Executive Aggreements mit der Republic of Eldeyja


    erlangen am heutigen Tage Gültigkeit.




    ____________________
    Luciano Marani, President of the United States


    Agreement on Recognition
    between the governments of the Republic of Eldeyja and the United States of Astor



    Preamble
    Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signatarstaaten bringen beide Nationen den Willen zum Ausdruck, eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.


    Section 1 Recognition
    The Republic of Eldeyja/Lýðveldið Eldeyja und The United States of Astor/Bandaríkin Astórs erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.


    Section 2 Relations
    Beide Signatarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.


    Section 3 Final Provisions
    Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signatarmacht das Abkommen für beendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.


  • Astoria City | August 14th, 2012



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Der Territorial Waters Treaty Ratification Act,


    gebilligt durch den Congress of the United States am 14.08.2012,


    erlangen am heutigen Tage Gültigkeit.




    ____________________
    Luciano Marani, President of the United States


    Territorial Waters Treaty Ratification Act


    Sec. 1 - Purpose
    Durch dieses Gesetz wird der Vertrag über die Hoheitsgewässer ratifiziert.


    Sec. 2 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundlagen in Kraft.


    Territorial Waters Treaty


    Article 1. Grundlagen
    (1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
    (2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.


    Article 2. Definitionen
    (1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
    (2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.


    Article 3. Hoheitsgewässer
    (1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
    (2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
    (3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.


    Article 4. Ausschließliche Wirtschaftszone
    (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
    (2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
    (3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.


    Article 5. Überschneidung von Ansprüchen
    (1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
    (2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.


    Article 6. Ansprüche von Drittstaaten
    Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.


    Article 7. Beitritt und Austritt
    (1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
    (2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
    (3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
    (4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.


    Article 8. Änderung
    Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.


    Reservation to Art. 2
    Die Vereinigten Staaten von Astor erklären als einschränkenden Vorbehalt zu Art. 2 Abs. 1 des Vertrages, unter "militärischer Schifffahrt" nur die Gesamtzahl aller Wasserfahrzeuge zu verstehen, welche
    1. unter der Flagge oder dem Hoheitszeichen einer Nation fahren und unter dem Kommando eines Offiziers im Dienste dieser Nation stehen oder
    2. selbst oder deren Besatzungen mit Maschinenwaffen oder Waffen mit einem Kaliber von mehr als 20mm oder Sprengmitteln ausgerüstet sind.


  • The White House
    November 8th, 2012




    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der No Eternal Naturalization Applications Bill,


    gebilligt durch den Congress of the United States am 05.11.2012,


    erlangen am heutigen Tage Gültigkeit.




    Adam Zuckerberg, Acting President of the United States


    No Eternal Naturalization Applications Bill


    Sec. 1 [Purpose]
    Dieses Gesetz ändert den Citizenship Act.


    Sec. 2 [Amendments]
    (1) Sec. 2, SSec. 6 erhält den folgenden Wortlaut:

      "Die
      Staatsbürgerschaft wird rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung
      erteilt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Voraussetzungen nach Ssec. 3 nicht
      innerhalb von 120 Stunden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegen
      haben; in diesem Fall wird die Erteilung der Staatsbürgerschaft
      versagt."

    (2) In Sec. 2, SSec. 7 werden nach den Worten "Ssec. 6" die Worte "Satz 1" eingefügt.


    Sec. 3 [Final Provisions]
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2)
    Für Verfahren auf Erteilung der Staatsbürgerschaft, die vor
    Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen worden sind, gilt als Zeitpunkt
    der Antragstellung im Sinne von Sec. 2, SSec. 6 Satz 2 des Citizenship
    Act der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.

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