Steadfast Desk – Signature of the President

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  • Astoria City | September 8th, 2013



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Line of Succession Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 31.08.2013


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Arjun Narayan
    Acting President of the United States


    Line of Succession Amendment


    Sec. 1 Amendment to the Presidential Succession Act
    Sec. 2 des Presidential Succession Act wird wie folgt neu gefasst:

      Sec. 2 Extended Succession List
      (1) Wenn alle Personen, welche nach der Bundesverfassung berufen sind, die Geschäfte des Präsidenten zu führen, für diese Aufgabe nicht zur Verfügung stehen, so soll derjenige Amtsträger dazu berufen sein, welcher in der folgenden Liste jeweils zuvorderst genannt ist und zur Verfügung steht:
      1. das jeweils dienstälteste Mitglied des Kabinetts,
      2. das jeweils dienstälteste Mitglied des Kongresses,
      3. der jeweils dienstälteste Gouverneur der Bundesstaaten.
      (2) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist ermächtigt, für den Rest der Amtszeit, für die er gewählt wurde, durch Exekutiverlass abweichend von Ssec. 1 Amtsträger des Bundes oder der Exekutive der Staaten zur Übernahme der Amtsgeschäfte in einer anderen Reihenfolge zu berufen.
      (3) Eine Person steht nicht zur Verfügung, wenn sie im Falle der Berufung die Übernahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten ausdrücklich ablehnt, wenn sie abwesend gemeldet ist oder sich seit mindestens sieben Tagen nicht mehr am öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten beteiligt hat.
      (4) Außerdem steht eine Person nicht zur Verfügung, wenn sie nach der Verfassung für das Amt des Präsidenten nicht wählbar oder zum Zeitpunkt, zu dem die Rechte und Pflichten des Amtes des Präsidenten auf sie übergehen würden, vom Kongress nach dem Amtsenthebungsverfahren angeklagt ist.


    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.


  • Astoria City | September 8th, 2013



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Federal Disaster Relief Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 11.09.2013


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Arjun Narayan
    Acting President of the United States


    Federal Disaster Relief Bill


    Article I - Definitions
    (1) Als Katastrophe gilt jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt.
    (2) Als Katastrophe nationalen Ausmaßes gilt jedes Ereignis, das Absatz 1 erfüllt, dessen Wirkungsbereich aber über die Grenzen eines Bundesstaates hinausgeht.
    (3) Ehrenamtliche Arbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Tätigkeit, die ohne Gegenleistung erbracht wird.


    Article II - Declaration of a disaster
    (1) Eine Katastrophe in einem Bundesstaat, durch die ein Einsatz des bundesweiten Katastrophenschutzes nötig wird, ist durch den Gouverneur auszurufen.
    (2) Eine Katastrophe nationalen Ausmaßes darf der Präsident, in dessen Abwesenheit der Vzepräsident oder der Director des Office of Homeland Security ausrufen.
    (3) Der Katastrophenzustand ist durch die ausrufende Person auch zu beenden.


    Article III - The Federal Disaster Relief Team
    (1) Der Bund richtet eine Einsatzeinheit für den Katastrophenschutz ein.
    (2) Die Aufgaben dieser Einsatzeinheit erstrecken sich auf die folgenden Bereiche:

      (a) Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Infrastruktur
      (b) Versorgung von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen
      (c) Psychosoziale Unterstützung
      (d) Evakuierungs- und Suchmaßnahmen
      (e) Verpflegung und Betreuung Betroffener


    (3) Für jede der Aufgaben aus Absatz 2 ist in jedem Bundesstaat jeweils eine Facheinheit zu schaffen.
    (4) Der Bund rüstet die Facheinheiten mit dem für ihre Aufgaben nötigen Material aus und führt die Ausbildung des Einsatzpersonals durch.
    (5) Der Dienst im Katastrophenschutz ist in der Regel ehrenamtlich. Maximal 10 % der im Katastrophenschutz Aktiven dürfen hauptamtliches Personal sein.
    (6) Das Office of Homeland Security bestimmt für jeden Bundesstaat einen Coordinator of the Disaster Relief Team. Dieser hat im Einsatzfall die Leitung über die Einheit.
    (7) Mindestens einmal im Jahr überprüft das Office of Homeland Security den Ausrüstungsstand der Facheinheiten und führt gegebenenfalls Anpassungen am Bedarfsplan durch.


    Article IV - Work of the Disaster Relief Team
    (1) Der Katastrophenschutz wird nur auf Anforderung durch andere Einheiten der Katastrophenvorsorge sowie der Notfallrettung, der Feuerwehr oder der örtlichen Polizei tätig.
    (2) Parallel zum Ausrufen des Katastrophenzustandes werden alle Angehörigen des Katastrophenschutzes alarmiert und haben sich zur Unterkunft ihrer Fachabteilung zu begeben. Hierfür sind sie von sonstigen Aufgaben freizustellen, der Bund ersetzt Arbeitgebern den dadurch entstehenden Schaden. Die Entschädigung wird auf Grundlage eines Tagessatzes des regulären Monatslohnes des betroffenen Mitarbeiters zuzüglich 25% berechnet. Bei selbstständig Tätigen wird analog dazu der Verdienstausfall berechnet, ein durch den Dienst bedingter Produktionsausfall wird durch Bundesmittel kompensiert. Arbeitnehmern darf aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit kein Nachteil in ihrem Beschäftigungsverhältnis entstehen.
    (3) Werden Einheiten des bundesweiten Katastrophenschutzes angefordert, so übernimmt der Coordinator of the Disaster Relief Team die Einsatzleitung, bei einer Katastrophe nationalen Ausmaßes der Director des Office of Homeland Security.
    (4) Bestehen innerhalb des Bundesstaates anderslautende Regelungen zur Einsatzleitung, fügt sich der Coordinator of the Disaster Relief Team in den Führungsstab des bundesstaatlichen Katastrophenschutzes ein.
    (5) Die Einheiten des bundesweiten Katastrophenschutzes arbeiten mit den örtlichen Einsatzeinheiten zusammen und unterstehen im Einsatzabschnitt den jeweiligen Abschnittsleitern der örtlichen Einsatzorganisationen.


    Article V - Private Organizations
    (1) Der Bund kann zeitlich begrenzt einzelne Aufgaben des bundesweiten Katastrophenschutzes an private Hilfsorganisationen vergeben.
    (2) Diese Hilfsorganisationen werden über Bundesmittel für ihre dadurch entstehenden Aufgaben ausgerüstet, übernehmen Ausbildung ihrer Kräfte sowie Unterhalt der Unterkunft weiterhin selbst.


    Article VI - Further Provisions
    (1) Fachabteilungen können mehr als einmal pro Bundesstaat bestehen.
    (2) Bei Bedarf können weitere Facheinheiten eingerichtet werden, hierfür bedarf es einer Verordnung des Office of Homeland Security.
    (3) Einsatzmittel des Katastrophenschutzes können im Ausnahmefall auch zur Spitzenabdeckung im regionalen Bevölkerungsschutz eingesetzt werden, wenn keine Katastrophe vorliegt. Hierfür bedarf es einer Anfrage des Gouverneurs.
    (4) Bundesstaatliche Katastrophenschutzgesetze bleiben vollumfänglich bestehen, die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Arbeit im Katastrophenfall greifen erst bei Anforderung der Katastrophenschutzeinheiten des Bundes.


  • Astoria City | October 3rd, 2013



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Das Absence Annulment Amendment


    gebilligt durch den Congress of the United States am 03.10.2013


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Sookie Stackhouse
    President of the United States

    Absence Annulment Amendment


    Sec. 1 Annulment in the Citizenship Act
    Art. III Sec. 5 Ssec. 2 des Citizenship Act wird ersatzlos gestrichen.


    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.


  • Astoria City | November 16th, 2013



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Das Federal Election Act Amendment


    gebilligt durch den Congress of the United States am 16.11.2013


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Sookie Stackhouse
    President of the United States

    Federal Election Act Amendment


    Sec. 1 Amending Art. I Sec. 6 Ssec. 2 Federal Election Act
    Art. I Sec. 6 Ssec. 2 des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

      "Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt."


    Sec. 2 Amending Art. III Sec. 5 Federal Election Act
    Art. III Sec. 5 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      Sec. 5. Inauguration.
      (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch Leistung des in Art. VII Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an der dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
      (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen fünf Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. V dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, den vorgesehenen Eid zu leisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
      (3) Für Nachrücker gelten die Bestimmungen der Ssec. 1 und 2 entsprechend, an die Stelle einer fünftägigen Frist ab Beginn der Legislaturperiode tritt eine fünftägige Frist ab Benennung als Nachrücker.


    Sec. 3 Annulment of Art. III Sec. 6 Federal Election Act
    Art. III Sec. 6 des Federal Election Act wird ersatzlos gestrichen.


    Sec. 4 Entry into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.


  • Astoria City | November 25th, 2013



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Free State of Fuchsia Basic Treaty Ratification Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 24.11.2013


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Sookie Stackhouse
    President of the United States

    Free State of Fuchsia Basic Treaty Ratification Bill


    Section 1 - Ratification of the Basic Treaty between the United States of Astor and the Free State of Fuchsia
    Der am 14.11.2013 geschlossenen Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Freistaat Fuchsen wird hiermit ratifiziert.


    Section 2 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Vorschriften in Kraft.

    Basic Treaty between the Free State of Fuchsia and the United States of Astor


    Preamble


    In dem Wunsch, eine friedliche, freundliche und gleichberechtigte Beziehung zwischen ihren Staaten zu etablieren, die als Grundstein für den Aufbau einer dauerhaften Freundschaft und Zusammenarbeit dienen soll, schließen der Freistaat Fuchsen und die Vereinigten Staaten den nachstehenden Grundlagenvertrag.


    Article 1 - Mutual Recognition
    (1) Die vertragschließenden Parteien erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an.
    (2) Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als mindestens "freundlich" oder sinnverwandt ein.


    Article 2 - Non-aggression Principle
    (1) Die vertragschließenden Parteien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen und Hoheitsgewässer zu.
    (2) Sie verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.


    Article 3 - Diplomatic Missions
    (1) Die vertragschließenden Parteien vereinbaren, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, Botschafter als ständige Vertreter ihrer Regierungen am Sitz der jeweils anderen Regierung auszutauschen, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
    (2) Sie verpflichten sich, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.


    Article 4 - Coming-into-force and Term
    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
    (2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.


  • Astoria City | December 1st, 2013



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Das Right to Vote Amendment


    gebilligt durch den Congress of the United States am 24.11.2013


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Sookie Stackhouse
    President of the United States

    Right to Vote Amendment


    Sec. 1 Amending Art. I Sec. 4 Ssec. 1 Federal Election Act
    Art. I Sec. 4 Ssec. 1 des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

      "Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zu Beginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, sich in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (aktives Wahlrecht)."


    Sec. 2 Amending Art. I Sec. 4 Ssec. 5 Federal Election Act

    Art. I Sec. 4 Ssec. 5 des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:

      "Jeder Wahlberechtigte wählt in dem Bundesstaat, in dem er zu Beginn des Monats der Wahl seinen Hauptwohnsitz hat."

    Sec. 3 Entry into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten, nicht jedoch vor dem 1. Dezember 2013.


  • Astoria City | January 9th, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Federal Income Tax Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 07.01.2014


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Marc Peterson Xanathos
    Acting President of the United States


    Federal Income Tax Bill


    Article 1 – Competence and Definition
    (1) Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Commerce.
    (2) Eine Steuer ist eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, welche durch das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden kann.


    Article 2 – Income Tax
    (1) Steuerschuldner nach diesem Gesetz ist jeder Einwohner der Vereinigten Staaten der von innerhalb oder ausserhalb der Vereinigten Staaten ein Einkommen erhält. Davon ausgenommen sind Bezüge aus staatlichen Sozialversicherungen.
    (2) Die Steuer beträgt für jeden Steuerpflichtigen neun Prozent des Bruttoeinkommens.
    (3)Die Steuer ist monatlich zur Zahlung fällig.


    Article 3 – Final Provisions
    (1) Ausschliesslich die Bundesregierung hat das Recht eine bundesweite Einkommenssteuer zu erheben.
    (2) Die Höhe des Steuersatzes kann auf Beschluss des Repräsentantenhauses innerhalb der Legislaturperiode des selbigen einmal angepasst werden.
    (3) Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.


  • Astoria City | January 9th, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Flag Desecration Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 07.01.2014


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Marc Peterson Xanathos
    Acting President of the United States


    Flag Desecration Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz fügt dem Federal Penal Code eine weitere Regelung an.


    Section 2 - Amendment
    In Chapter 2, Art. VII wird eine neue Section 3 eingefügt:

      Section 3 - Flag Desecration
      (1) Flaggenschändung ist die physische Vernichtung oder Beschädigung der Flagge der Vereinigten Staaten mit dem Willen eine Bundesbehörde der Vereinigten Staaten, einen Amtsträger der Vereinigten Staaten oder die Vereinigten Staaten als Ganzes herabzuwürdigen.
      (2) Flaggenschändung ist ein Vergehen der Klasse D.


  • Astoria City | January 16th, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Office of Labor Statistics Act Reform Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 16.01.2014


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Marc Peterson Xanathos
    Acting President of the United States


    Office of Labor Statistics Act Reform Bill


    Section 1: Amendmends
    Der Office of Labor Statistics Act wird durch folgendes ersetzt:


      Office of Labor Statistics Act


      Section 1: Organisation
      (1) Das Office of Labor Statistics (OLS) ist eine dem Department of Commerce untergeordnete Behörde.
      (2) Dem Secretary of Commerce steht es frei einen Director zu ernennen, der die Geschäfte der Behörde leitet. Er kann diesen nach Wunsch entlassen.


      Section 2: Mission
      (1) Das OLS ist verantwortlich für die fortlaufende statistische Messung wirtschaftlicher Merkmale nach eigenem Ermessen.
      (2) Zusätzlich ist das OLS verpflichtet bestimmte Merkmale, nach den diesem Gesetz beigefügten Anhängen, zu ermitteln.
      (3) Das OLS veröffentlicht aktuellen Werte zumindest in den ersten 7 Tagen eines Monats für den vorhergehenden Monat.


      Appendix 1: Population & Population Growth
      (1) X entspricht der Bevölkerungszahl zur Erhebung des Vormonats.
      (2) A entspricht der Anzahl der Federal-IDs addiert mit der Anzahl der State-IDs die im Vormonat erhoben wurde.
      (3) B entspricht der Anzahl der Federal-IDs addiert mit der Anzahl der State-IDs am Tag der Erhebung im aktuellen Monat.
      (4) Ist B größer A entspricht das Bevölkerungswachstum (B - A) multipliziert mit 0.05%.
      (5) Ist A größer oder gleich B entspricht das Bevölkerungswachstum (B - A + 1) multipliziert mit 0.01%.
      (6) DIe Bevölkerungszahl entspricht (1 + Bevölkerungswachstum) multipliziert mit X (auf ganze Zahlen aufgerundet).


      Appendix 2: Labor Force Participation Rate
      (1) A entspricht der Anzahl an Beiträgen im Forum zur Erhebung im Vormonat.
      (2) B entspricht der Anzahl an Beiträgen im Forum am Tag der aktuellen Erhebung.
      (3) C entspricht der Anzahl an Tagen die zwischen der Erhebung des Vormonats und der aktuellen Erhebung vergangen sind.
      (4) D entspricht der durchschnittlichen Anzahl von Beiträgen im Forum pro Tag zwischen A und B und entspricht daher (B - A) geteilt durch C (kaufmännisch gerundet).
      (5) Die Erwerbsquote ändert sich um (D - 85) multipliziert mit 0.02%.


      Appendix 3: Average Wage (Yearly)
      (1) A entspricht der Anzahl der Federal-IDs die im Vormonat erhoben wurde.
      (2) B entspricht der Anzahl der Federal-IDs am Tag der Erhebung im aktuellen Monat.
      (3) Der jährliche Brutto-Durchschnittslohn ändert sich laut (B - A) multipliziert mit 0.1% (kaufmännisch gerundet).



    Section 2: Inventory Taking
    Für den Monat Januar 2014 sollen folgende Werte für die Berechnungen des Office of Labor Statistics herangezogen werden:

      - Anzahl der Federal-IDs: 21
      - Anzahl der State-IDs: 25
      - Einwohnerzahl: 209,551,500
      - Erwerbsquote: 63.5%
      - Jährlicher Brutto-Durchschnittslohn: 45,790$
      - Gesamtzahl der Beiträge im Forum: 282,000


  • Astoria City | January 22nd, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Neighborhood Treaty with the Irkanian Union Ratification Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 22.01.2014


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Marc Peterson Xanathos
    Acting President of the United States


    Neighborhood Treaty with the Irkanian Union Ratification Bill


    Sec. 1 - Purpose
    (1) Durch dieses Gesetz wird der Neighborhood Treaty between the United States of Astor and the Irkanian Union ratifiziert.


    Sec. 2 - Final Provision
    (1) Der Imperial Federation Sanctions Act wird ausser Kraft gesetzt.
    (2) Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsrechtlichen Grundlagen in Kraft.


    Neighborhood Treaty between the United States of Astor and the Irkanian Union


    Preamble


    In der Absicht, unbeschadet aller zwischen ihnen bestehenden, und für die absehbare Zukunft nicht aufzulösen politischen Differenzen, eine Form der die Interessen beider Seiten wahrenden friedlichen Koexistenz in geographischer Nachbarschaft zu schaffen, schließen die Vereinigten Staaten von Astor und die Irkanische Union den nachstehenden Nachbarschaftsvertrag.


    Article 1 - Neighborly Relations
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor (nachfolgend: Vereinigte Staaten) und die Irkanische Union (nachfolgend: Irkanien) erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an, und erklären ihren Wunsch, als Nachbarn friedlich nebeneinander zu leben. Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als "neutral" oder sinnverwandt ein.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander zu erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen in ihrer jeweiligen Gestalt vom [Datum der Annahme des Reservierungsantrages Irkaniens bei der CartA] und ihrer Hoheitsgewässer zu.
    (3) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.


    Article 2 - Maritime Border
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren den Verlauf der gemeinsamen Grenze ihrer Hoheitsgewässer wie auf der Karte im Anhang zu diesem Vertrag dargestellt.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien bekräftigen ihre Absicht, ihre aneinander angrenzenden Hoheitsgewässer grundsätzlich für die friedliche Handelsschifffahrt aller Nationen offen zu halten, und sichern einander zugleich zu, in ihren jeweiligen Hoheitsgewässern keinerlei die territoriale Unversehrtheit oder sonstige Sicherheit des anderen beeinträchtigende Aktivitäten dritter Parteien zu dulden.


    Article 3 - Guarantee of the United States's Security and Neutrality
    (1) Irkanien erkennt an, dass jedwede Präsenz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, ihre Bewegungen und Aktivitäten entlang der gemeinsamen Seegrenze, auf dem südwestlichen Festland der Vereinigten Staaten, sowie auf der und um die Insel St. Vincent, ausschließlich der Sicherung der Neutralität und territorialen Unversehrtheit der Vereinigten Staaten zu Lande, zur See und zur Luft in bewaffneten Konflikten in dieser Region dienen, und keinen feindseligen Akt gegen Irkanien bedeuten.
    (2) Irkanien erkennt ferner an, dass jedwede den Gepflogenheiten des Krieges entsprechende Reaktion auf Verletzungen ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer oder ihres Luftraumes, durch Parteien eines Konfliktes in den, auf den oder um die Inseln und Gewässer südlich der Vereinigten Staaten, ausschließlich der Sicherung der Neutralität der Vereinigten Staaten und dem Schutz ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer und ihres Luftraumes in diesem Konflikt dienen, und keinerlei Eingreifen in diesen Konflikt auf Seiten irgendeiner Partei bedeuten.


    Article 4 - Diplomatic Missions
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren, miteinander Botschafter als ständige Vertreter ihrer Regierungen auszutauschen, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich wechselseitig, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.
    (2) Irkanien akzeptiert, dass es den Vereinigten Staaten nicht möglich ist, einen Botschafter an den Sitz der irkanischen Regierung zu entsenden, solange und soweit dort Einflussmöglichkeiten der Vereinigten Republik Aurora bestehen. Es erklärt sich darum damit einverstanden, dass der Botschafter der Vereinigten Staaten bei der irkanischen Regierung in den Vereinigten Staaten residiert, und jedweder diplomatische Kontakt dort durch die Übermittlung von Nachrichten an den irkanischen Botschafter in den Vereinigten Staaten, oder - sofern kein solcher entsandt ist - durch öffentlichen Aushang im Außenministerium der Vereinigten Staaten erfolgt, und erklärt, dass es in jedem Fall auf die Einrede verzichtet, auf den vorgenannten Wegen nachweislich übermittelte diplomatische Nachrichten nicht erhalten zu haben.


    Article 5 - Abrogation of older and redundant Treaties
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien stimmen darin überein, dass mit Inkrafttreten dieses Vertrages:

      - der Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und dem Irkanischen Reich;
      - das Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Stralien;
      - der Vertrag über die Gründung der Society of the Astorian and Stralian Peoples

    endgültig gegenstandslos werden und - soweit noch nicht geschehen - als im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst gelten sollen.


    Article 6 - Coming-into-force and Term
    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
    (2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.


    Appendix - Map of the Maritime Border between the United States of Astor and the Irkanian Union



  • Astoria City | January 30th, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION


    Die Diplomatic Contracts and Agreements Spring Cleaning Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 27.01.2014


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    ______________________________
    Marc Peterson Xanathos
    Acting President of the United States


    Diplomatic Contracts and Agreements Spring Cleaning Bill


    Section 1: Abolition of Out-Dated Agreements
    Die Ratifizierungsgesetze der folgenden Vertragwerke werden aufgelöst:

      - Basic Treaty between the United States of Astor and the Commonwealth of Melanesi
      - Basic Treaty between the United States of Astor and the Tolanican Republic
      - Treaty of Cooperation between the United States and the Reino de Meltanía
      - Treaty of Recognition between the United States of Astor and the Kingdom of Gran Novara
      - Vertrag über die Gründung der Terreanischen Allianz


    Section 2: Final Provisions
    Die Regierung wird beauftragt, gültige Kündungsbestimmungen der aufgelösten Verträge nach Möglichkeit einzuhalten und dem Kongress über den Verlauf in Kenntnis zu setzen.


  • The White House | March 29, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Federal Budget Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 27. März 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    Federal Budget Bill


    Section 1 - Duration & Limits
    (1) Das Repräsentantenhaus soll einmal pro Legislaturperiode ein Bundesbudgetgesetz beschließen, welches für die nachfolgende Legislaturperiode Gültigkeit hat.
    (2) Der Bundesregierung ist es verboten, Ausgaben zu tätigen, die nicht durch ein Budget legitimiert sind.
    (3) Die Bundesregierung soll alle konkret anfallenden Kosten aus Gesetzen und Verträgen des Bundes stets begleichen. Hierfür können in eigenem Ermessen notwendige Kredit aufgenommen werden. Über die Aufnahme solcher Kredite ist der Kongress umgehend zu informieren.


    Section 2 - Scope
    (1) Das Budget soll
    a) alle Einkünfte des Bundes - aufgeschlüsselt nach Quellen - sowie
    b) alle Ausgaben des Bundes - aufgeschlüsselt nach Zweck -
    für die nachfolgende Legislaturperiode des Repräsentantenhauses beinhalten.
    (2) Die Ausgaben sollen zudem getrennt nach "Mandatory Spending" (Ausgaben auf Grund von Gesetzes und Verträgen des Bundes) und "Discretionary Spending" (Ausgaben des Bundes auf Basis des jeweiligen Budgets) aufgelistet werden.
    (3) Die Einkünfte sollen durch das Department of Commerce auf Millionen gerundet geschätzt werden.
    (4) Berät das Repräsentantenhaus nach Sec. 3 SSec. 2 ohne Zutun des Präsidenten ein Budget, so sollen die Werte nach SSec. 3 auf Antrag des Kongresspräsidiums vom Department of Commerce bereitgestellt werden.


    Section 3 - Right of Petition
    (1) In der ersten Hälfte der Legislaturperiode, soll ein Budgetentwurf nur debattiert werden, wenn dieser im Namen des Präsident eingebracht wurde.
    (2) Wurde bis zum ersten Tag der zweiten Hälfte der Legislaturperiode kein Budgetentwurf eingebracht, steht es jedem Repräsentanten frei, dies zu tun.


    Section 4 - Special Budget
    (1) Das Repräsentantenhaus kann auf Antrag des Präsidenten oder in Eigenregie ein Special Budget beschließen.
    (2) Ein Special Budget kann für einen bestimmten Anwendungsfall, zusätzlich zum aktuell gültigen Budget, Ausgaben bereitstellen.
    (3) Ein Special Budget kann durch den Präsidenten abgelehnt werden, falls für die Ausgaben nicht ausreichend monetäre Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall muss das Repräsentantenhaus umgehend informiert werden.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Das Department of Commerce soll innerhalb der ersten vierzehn Tage jeder Legislaturperiode eine Aufstellung der getätigten Ein- und Ausgaben des Bundes während der letzten Legislaturperiode veröffentlichen.
    (2) Dieses Gesetz soll mit Antritt des nächsten Repräsentantenhauses in Kraft treten, Sec. 5 SSec. 1 abweichend davon mit Antritt des übernächsten Repräsentantenhauses.
    (3) Nach diesem Gesetz in Kraft getretene Bundesbudgetgesetze können nur durch die in Sec. 4 vorgesehene Weise geändert werden.


  • The White House | April 09, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Federal Salaries Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 08. April 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    Federal Salaries Bill


    Article 1 - Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz setzt den Lohn für gewählte Volksvertreter, Beamte und Soldaten des Bundes fest.
    (2) Für die Durchführung dieses Gesetzes ist das Department of Commerce zuständig.


    Article 2 - Salary
    (1) Die Bezahlung ist in verschiedene Lohnkategorien unterteilt. Die Kategorien können Anhang 1 entnommen werden.
    (2) Alle aufgeführten Löhne stellen den Monatsverdienst dar.
    (3) Fällt eine Person in mehere Lohnkategorien, so erhält diese Person nur den jeweils höchsten Lohn.
    (4) Wird eine Lohnkategorie durch den Rang beeinflusst, erhält diejenige Person 1% extra auf das Monatsgehalt für jeden Rang über dem Eintrittsrang.


    Article 3 - Day of Payment
    (1) Sämtliche Bezüge sind bis zum 7. Tag eines Monats für den vergangenen Monat zu bezahlten.
    (2) Das Department of Commerce soll eine Gehaltsliste veröffentlichen, aufgeschlüsselt nach Anzahl an Besoldungen in den verschiedenen Lohnkategorien.


    Article - Final Provisions
    (1) Die Auszahlung der Löhne beginnt mit dem ersten Monat nach dem in Kraft treten dieses Gesetzes.
    (2) Änderungen an diesem Gesetz oder seinen Anhängen treten erst mit dem Zusammentreten eines neuen Repräsentantenhauses in Kraft.


    Appendix 1


    Federal Government
    A1: President of the United States: 20,000 $
    A2: Vice President of the United States: 15,000 $
    A3: Secretary: 15,000 $
    A4: Deputy Secretary: 8,000 $


    United States Congress
    B1: President and Vice President of Congress: 16,500 $
    B2: Representatives and Senators: 10,000 $
    B3: Chairman of a Congressional Committee: 14,000 $


    Federal Authorities
    C1: Director of a Federal Authority (see Appendix 2): 8,000 $
    C2: Deputy Director, Leading Official (see Appendix 3): 7,000 $
    C3: Supervisory Special Agent or commissioned Officer of the Armed Forces (amended by rank): 6,000 $
    C4: Special Agent, Soldier or noncommissioned Officer of the Armed Forces (amended by rank): 5,000 $
    C5: Official, Staffer (amended by rank): 4,500 $


    Jurisdiction
    D1: Chief Justice of the Supreme Court: 16,500 $
    D2: Associate Justice of the Supreme Court: 15,000 $
    D3: Federal Judge: 14,000 $


    Appendix 2
    Chairman of the Joint Chiefs of Staff
    Chief of the Capitol Police
    Chief of the Federal Reserve Bank Police
    Chief of the Military Police
    Chief of Naval Operations
    Chief of the Supreme Court of the United States Police
    Chief of Staff of the Army
    Chief of Staff of the Air Force
    Chief of Staff of the White House
    Commandant of the Marine Corps
    Commissioner of the Federal Maritime Commission
    Commissioner of the United States Customs and Border Protection
    Director of the Astorian Space Exploration Association
    Director of the Banking Supervisory Authority?
    Director of the Central Intelligence Service
    Director of the Electoral Office
    Director of the Federal Aviation Administration
    Director of the Federal Bureau of Investigations
    Director of the Federal Highway Administration
    Director of the Federal Railroad Administration
    Director of the Federal Reserve Bank
    Director of the Office of Homeland Security
    Director of the Office of Labor Statistics
    Director of the Registration Office
    Director of the United States Marshals Service
    Director of the United States Secret Service
    General Commander of the Military Intelligence Service
    Solicitor General
    United States Ambassador


    Appendix 3
    Assistent Director of the United States Secret Service
    Associate Director of the Central Intelligence Service
    Deputy Director of the United States Secret Service
    Deputy Director of the Federal Bureau of Investigations
    Deputy Director of the Office of Homeland Security
    General Officers of the Armed Forces
    Privacy Protection Commissioner
    Press Secretary of the White House
    United States Attorney
    United States Marshal
    United States Minister Resident


  • The White House | May 02, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Armed Forces of the United States Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 08. April 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    Armed Forces of the United States Bill


    Art. I - General Provisions


    Sec. 1 Purpose and Citation
    (1) Durch dieses Gesetz stellt der Kongress Streitkräfte der Vereinigten Staaten (United States Armed Forces) auf, und ermächtigt den Präsidenten, deren Aufbau und Operationsweise im Rahmen dieses Gesetzes zu regeln und zu bestimmen.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als “Armed Forces of the United States Act”.


    Sec. 2 Remit of the Armed Forces
    (1) Die durch dieses Gesetz aufgestellten Streitkräfte sollen der Wahrung der nationalen Sicherheit und globalen Handlungsfähigkeit der Vereinigten Staaten mit militärischen Mitteln, in großen regionalen Konflikten und kleinen Kriegen ebenso wie durch Stabilitäts- und Unterstützungsoperationen (Stability and Support Operations), die friedenserhaltende und friedenserzwingende Maßnahmen erfordern, dienen.
    (2) Die durch dieses Gesetz aufgestellten Streitkräfte sollen nicht dem Einsatz im Inland während Friedenszeiten dienen, es sei denn, es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der nationalen Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes (Aufgaben im Bereich Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen, Katastrophenschutz und -bekämpfung sowie technische Hilfeleistung) auf Ersuchen der betroffenen Staaten.


    Sec. 3 Reserved Competences of Congress concerning the Implementation of Conscription
    (1) Dieses Gesetz soll den Präsidenten nicht ermächtigen, zur Deckung des von ihm angestrebten Personalbedarf der Streitkräfte der Vereinigten Staaten durch Organisationsverfügung eine Wehrpflicht einzuführen.
    (2) Die Einführung einer Wehrpflicht sowie die Regelung ihrer Durchführung sollen eines besonderen Bundesgesetzes bedürfen.


    Art. II - Military Branches and Command Authority


    Sec. 1 Military Branches of the Armed Forces
    Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten sollen aus vier Teilstreitkräften bestehen, und zwar
    a. als Bodenstreitkraft die United States Army, abgekürzt “USA“,
    b. als Seestreitkraft die United States Navy, abgekürzt “USN",
    c. als Luftstreitmacht die United States Air Force, abgekürzt “USAF“ und
    d. als Krisenreaktionsstreitmacht das United States Marine Corps, abgekürzt “USMC“.


    Sec. 2 Duties of the Military Branches
    (1) Die United States Army soll
    a. im engen Zusammenwirken mit der United States Air Force gegnerische Bodenstreitkräfte vernichten, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in das Territorium der Vereinigten Staaten eingedrungen sind;
    b. sich bereithalten, Raumsicherungsoperationen in der Größenordnung von einem regionalen Grosseinsatz in Übersee durchzuführen.
    (2) Die United States Navy soll
    a. im engen Zusammenwirken mit der United States Air Force gegnerische Boden-, See- und Luftstreitkräfte bereits in der Annäherung an das Territorium der Vereinigten Staaten vernichten;
    b. das United States Marine Corps bei Einsätzen in Übersee bei der Erringung der absoluten Luftüberlegenheit im Operationsgebiet und mit schwerem Präzisionsfeuer unterstützen;
    c. bei Einsätzen des United States Marine Corps in Übersee dessen Nachschublinien sichern und eine Einwirkung von gegnerischen Seestreitkräften gegen das United States Marine Corps verhindern;
    d. sich bereithalten, jederzeit und überall auf der Welt mit der nötigen Präzision zu intervenieren.
    (3) Die United States Air Force sollen
    a. die absolute Luftüberlegenheit auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten sicherstellen;
    b. im engen Zusammenwirken mit der United States Navy gegnerische Boden-, See- und Luftstreitkräfte bereits in der Annäherung an das Territorium der Vereinigten Staaten vernichten;
    c. im engen Zusammenwirken mit der United States Army gegnerische Bodenstreitkräfte vernichten, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in das Territorium der Vereinigten Staaten eingedrungen sind;
    d. sich bereithalten, jeden Punkt der Welt aus der Luft oder aus dem All aufklären zu können;
    e. sich bereithalten, jederzeit und überall auf der Welt mit der nötigen Präzision mittels Luftschlägen zu intervenieren.
    (4) Das United States Marine Corps soll sich bereit halten, jederzeit und überall auf der Welt zugunsten der Interessen der Vereinigten Staaten lokal mittels konventioneller Kriegsführung zu intervenieren.


    Sec. 3 National Command Authority
    (1) Die höchste militärische Befehlsgewalt soll beim Präsidenten der Vereinigten Staaten als Oberbefehlshaber (Commander in Chief, abgekürzt “CIC“) liegen.
    (2) Der Präsident soll als Oberbefehlshaber vom Vizepräsidenten (Vice President), dieser vom Verteidigungsminister (Secretary of Defense) und jener wiederum vom höchstrangigen lebenden und amtstauglichen Nachfolger gemäß dem Presidential Succession Act vertreten werden.


    Sec. 4 Joint Chiefs of Staff
    (1) Der Oberbefehlshaber wird militärisch durch den Vereinigten Generalstab (Joint Chiefs of Staff, abgekürzt “JCS“) beraten. Daneben soll der Vereinigte Generalstab die ständige Bereitschaft jedes Teilbereiches der Streitkräfte sicherstellen.
    (2) Der Vereinigte Generalstab soll sich aus einem Vorsitzenden (Chairman of the Joint Chiefs of Staff, abgekürzt “CJCS“) sowie den Befehlshabern der Teilstreitkräfte zusammensetzen.
    (3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind
    a. der “Chief of Staff of the Army“, abgekürzt “CSA“, für die United States Army,
    b. der “Chief of Naval Operations“, abgekürzt “CNO“, für die United States Navy,
    c. der “Chief of Staff of the Air Force“, abgekürzt “CSAF“, für die United States Air Force und
    d. der “Commandant of the Marine Corps“, abgekürzt “CMC“, für das United States Marine Corps.
    (4) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sollen vom Oberbefehlshaber nach vorheriger Zustimmung durch den Senat ernannt und vereidigt werden. Den Chairman ernennt und vereidigt der Oberbefehlshaber nach eigenem Ermessen. Beabsichtigt der Oberbefehlshaber, einen Offizier zum Chairman zu ernennen, der nicht Befehlshaber einer Teilstreitkraft ist, so bedarf seine Ernennung der vorherigen Zustimmung durch den Senat.
    (5) Der Chairman ist der ranghöchste Offizier der Streitkräfte, die Befehlshaber der Teilstreitkräfte die ranghöchsten Offiziere ihrer Teilstreitkraft.
    (6) Ist das Amt des Befehlshabers einer Teilstreitkraft nicht besetzt oder der Inhaber zur Amtsausübung nicht in der Lage, so soll er vom nächstranghöchsten lebenden und amtstauglichen Offizier seiner Teilstreitkraft vertreten werden.


    Art. III - Military Doctrine


    Sec. 1 Demands concerning military Strategy and Operation
    (1) Militärische Konflikte sollen schnell, präzise und verlustarm geführt werden.
    (2) Ziel einer militärischen Operation soll nicht eine feindliche Nation oder Bevölkerung sein. Der Einsatz soll sich auf die ausschließliche Beseitigung eines feindlichen Regimes, seines Führungszirkels und seiner Streitkräfte konzentrieren.
    (3) Die Vermeidung ziviler Opfer und infrastruktureller Schäden beim Gegner soll im Zentrum der militärischen Planung stehen, um den nach einem Regimewechsel erforderlichen Wiederaufbau des betroffenen Landes nicht zu erschweren.
    (4) Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Angriffe mit nuklearen Waffen gemäß dem Nuclear Strike Act.


    Sec. 2 Network Centric Warfare as the Armed Forces' decisive Principal of Operation
    (1) Network Centric Warfare soll das bestimmende Operationsprinzip der Streitkräfte bezüglich der militärischen Planung, streitkräftegemeinsamer Einsatzkonzepte sowie der Rüstungsplanung und Rüstungsbeschaffung sein.
    (2) Die drei Teilkompenenten von Network Centric Warfare sollen ein Sensornetzwerk, ein Führungs- und Informationsnetzwerk und ein Waffennetzwerk auf dem Gefechtsfeld (Wirkungsnetzwerk) sein.
    (3) Das Sensornetzwerk soll zur Gewinnung von Informationen durch weltraum-, luft-, boden- und seegestützte Systeme dienen. Durch Übermittlung der Aufklärungsdaten an das Führungs- und Informationsnetzwerk soll ein gemeinsames Lagebild entstehen.
    (4) Das Informations- und Führungsnetzwerk soll die Daten aufbereiten und sie an das Wirkungsnetzwerk übermitteln.
    (5) Das Wirkungsnetzwerk soll die gelieferten Informationen durch geeignete Waffensysteme in eine gewünschte Wirkung umsetzen.
    (6) Die Fähigkeit zu Network Centric Warfare soll von den Streitkräften dauernd zu verbessern sein.


    Art. IV - Alert States


    Sec. 1 Alert Conditions
    (1) Die Streitkräfte sollen über sieben Alarmstufen verfügen. Davon sollen zwei Emercency Conditions (EMERGCON) und fünf Defense Conditions (DEFCON) sein.
    (2) Die DEFCON-Stufen sollen den Alarmzustand der Streitkräfte bezeichen. Es sollen die folgenden Stufen bestehen:
    a. DEFCON 5 – Friedenszeit;
    b. DEFCON 4 - Friedenszeit, erhöhte Aufklärung und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen;
    c. DEFCON 3 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Standard-Funkrufzeichen der Streitkräfte werden durch geheime Rufzeichen ersetzt;
    d. DEFCON 2 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Mobilisierung der Reserve;
    e. DEFCON 1 - Maximale Einsatzbereitschaft. Alle verfügbaren Truppen werden eingesetzt.
    (3) Die EMERGCON-Stufen sollen einen notfallartigen Alarmzustand als Reaktion auf einen Angriff auf die Streitkräfte oder das Territorium der Vereinigten Staaten bezeichnen. Es sollen die folgenden Stufen bestehen:
    a. DEFENSE EMERGENCY – Eine Notfallstufe, die signalisiert, dass ein großangelegter Angriff auf Truppen der Vereinigten Staaten in Übersee oder auf Truppen von verbündeten Streitkräften oder ein offenkundiger Angriff jeglicher Art direkt auf die Vereinigten Staaten wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist.
    b. AIR DEFENSE EMERGENCY - Eine Notfallstufe, die signalisiert, dass ein direkter Angriff von feindlichen Flugzeugen oder Raketen auf die Vereinigten Staaten wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist.


    Sec. 2 Proclamation of Alert Conditions
    (1) Alarmstufen sollen vom Oberbefehlshaber ausgerufen werden.
    (2) Der Präsident soll durch eine Durchführungsverordnung festlegen, unter welchen Bedingungen andere Stellen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten ebenfalls Alarmstufen ausrufen können.


    Sec. 3 Notification of Congress
    Von der Ausrufung der Alarmstufen DEFCON 1 oder DEFCON 2 sowie einer EMERGCON-Stufe soll die für diese Entscheidung zuständige Stelle den Kongress unverzüglich unterrichten.


    Art. V - Involvement of Congress


    Sec. 1 Purchase of Heavy Equipment
    (1) Anzahl und Typ von zu beschaffendem Großgerät der Streitkräfte wie beispielsweise Großkampfschiffe, dem Kampf dienende Luftfahrzeuge, Panzer und dergleichen sollen in jedem konkreten Einzelfall durch beide Kammern des Kongresses mit einfacher Mehrheit genehmigt werden müssen.
    (2) Diese Bestimmung soll auch gelten für den Ersatz von Großgerät, das während eines Einsatzes verlorengegangen ist.


    Sec. 2 Allocation of Military Facilities
    (1) Die Verteilung der Standorte von Einrichtungen der Streitkräfte wie beispielsweise Marinestützpunkte, Militärflugplätze, Truppenstandorte usw. auf die verschiedenen Bundesstaaten sollen durch beide Kammern des Kongresses in einfacher Mehrheit genehmigt werden.
    (2) Bei der Verteilung dieser Standorte auf die verschiedenen Bundesstaaten sollen die Bedürfnisse der nationalen Sicherheit und die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bundesstaaten angemessen berücksichtigt werden.


    Sec. 3 Deployment of Units
    (1) Die Aufstellung von Verbänden der Streitkräfte in der militärischen Ordnung hinunter bis zu einer Stärke von jeweils einschließlich
    a. 3.000 Mann bei den Landstreitkräften einschließlich der Marineinfanterie,
    b. 340 fliegenden Einheiten der Luftstreitkräfte und
    c. 12 schwimmenden Einheiten der Seestreitkräfte
    soll in jedem konkreten Einzelfall durch beide Kammern des Kongresses in einfacher Mehrheit genehmigt werden müssen.
    (2) Aufzustellende Verbände sollen im Einklang mit der Militärdoktrin und den Grundaufträgen der Teilstreitkräfte gemäß diesem Gesetz stehen.


    Sec. 4 Summarized Approvements
    Der Kongress soll anstelle von einzelnen Objekten gemäß den Sec. 1 bis 3 auch summarisch Listen von Großgerät, Stationierungsstandorten oder Verbänden genehmigen können.


    Sec. 5 Information on Military Operations
    (1) Der Oberbefehlshaber soll den Kongress der Vereinigten Staaten über den Einsatz der Streikräfte informieren, wenn es sich
    a. um Kampfeinsätze jeglicher Art,
    b. um Einsätze zur militärischen, bewaffneten Aufklärung,
    c. um Einsätze zur militärischen Machtdemonstration oder
    d. um Einsätze im Inland handelt, die unter Art. I Sec. 2 SSec. 2 fallen.
    (2) Von der Informationspflicht nach SSec. 1 sind Maßnahmen ausgenommen
    a. die der Ausbildung des militärischen Personals dienen, insbesondere Manöver zu Lande und zu Wasser sowie Ausbildungsfahrten der United States Navy in internationalen Gewässern,
    b. zur dauerhaften Sicherung der militärischen Stützpunkte und Basen der Armed Forces und der Verbündeten der Vereinigten Staaten,
    c. zur Sicherung der Handelswege der Vereinigten Staaten, insbesondere vor Piraterie, sowie
    d. zur unbewaffneten Aufklärung internationaler Gewässer.
    (4) Sind Informationen über Einsätze nach SSec. 1 gemäß Art. I Sec. 2 des Classified Information Act als geheim eingestuft oder wären sie bei rechtzeitiger Einstufung als geheim eingestuft worden, erfolgt die Information an den Kongress nichtöffentlich. Art. III Sec. 1 SSec. 5 des Classified Information Act ist anzuwenden.


    Art. VI - Responsibilities of the Civil Level of Command


    Sec. 1 Preparation of Synopses
    (1) Das Department of Defense soll Listen aufstellen und aktuell halten, aus welchen die Verbände, das verwendete Großgerät mit Anzahl und Typ sowie die Stationierungsstandorte der Streitkräfte als Ganzem sowie ihrer Teilstreitkräfte ersichtlich sind.
    (2) Das Department of Defense soll eine Liste mit den Inhabern der Spitzenpositionen der United States Armed Forces aufstellen und diese aktuell halten.
    (3) Informationen, die einer Geheimhaltungsstufe nach dem Classified Information Act unterliegen, oder solche, die bei Bekanntwerden den Streitkräften einen militärischen Nachteil bereiten könnten, sollen in den öffentlichen Listen unkenntlich gemacht werden. Eine entsprechende Bemerkung soll eingefügt werden.


    Sec. 2. Monitoring of Manpower
    (1) Das Department of Defense soll für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten zur Besetzung der mit Billigung des Kongresses aufgestellten Einheiten Sorge tragen und die notwendigen Eignungskriterien für die Einstellung definieren.
    (2) Die Personalstärken der nach diesem Gesetz mit Zustimmung des Kongresses geschaffenen Verbände sollen Sollbestandeszahlen, beinhaltend eine gewisse Toleranz, sein. Die Effektivbestände sollen für jede vom Kongress gebilligte Personalstärkenangabe nicht höher oder geringer als zwei Prozent der Sollbestandeszahl sein.


    Sec. 3 Ranks
    Der Präsident soll durch eine Durchführungsverordnung die Dienstgrade in den einzelnen Teilstreitkräften, die Voraussetzungen und Bedingungen für ihren Erwerb und die Zuständigkeit für ihre Verleihung festlegen.


    Art. VII - Final Provisions


    Sec. 1 Executive Orders
    Der Präsident soll den Aufbau und die Struktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Organisationserlassen regeln, die der besonderen Billigung des Kongresses nur bedürfen sollen, soweit dieses Gesetz es ausdrücklich bestimmt.


    Sec. 2 Coming into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.


    Sec. 3 Abrogation and Approvement of Law
    (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sollen der United States Armed Forces Act vom 20.09.2008, der Organisationserlass betreffend der Führungsstäbe und Verbände der Teilstreitkräfte, deren Standorte und deren Personal- und Materialbestände sowie
    betreffend der Grundgliederung der Unified Combatant Commands vom 14.06.2011 und der Operations of the Astorian Armed Forces Act vom 18.04.2007 außer Kraft treten.
    (2) Die Anlagen (Appendixes) A bis M zum vorgenannten Organisationserlass 14.06.2011 sollen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne von Art. V, Sec. 4 als vom Kongress genehmigt gelten.


  • The White House | May 13, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Office of Labor Statistics Act Population Growth Correction Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 13. Mai 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    Office of Labor Statistics Act Population Growth Correction Bill


    Only Section
    Appendix 1 (5) des Office of Labor Statistics Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Ist A größer oder gleich B entspricht das Bevölkerungswachstum (A - B + 1) multipliziert mit 0.01%."


  • The White House | May 13, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Electoral Office Software Allocation Treaty Ratification Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 13. Mai 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    Electoral Office Software Allocation Treaty Ratification Bill


    Only Section
    (1) Der Kongress ratifiziert den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Firma Strawberry Inc. in angehangener Fassung und billigt ihn.
    (2) Der C-Net Treaty Ratification Act wird aufgehoben. Die Regierung wird beauftragt, den zugrundeliegenden Vertrag nach den vereinbarten Richtlinien zu kündigen.



    Electoral Office Software Allocation Treaty


    Article 1 - Fundamentals
    (1) Auftraggeber ist die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Auftragnehmer ist die Firma Strawberry Inc.
    (3) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software zur Durchführung von Wahlen zur Verfügung und stellt deren durchgehende Erreichbarkeit
    für alle Bürger der Vereinigten Staaten sicher und leistet technischen Support.


    Article 2 - Payment
    (1) Der Auftraggeber bezahlt halbjährlich 0.5 (einen halben) Cent pro Bürger der Vereinigten Staaten (kaufmännisch gerundet auf Zehntelmillionen) an den Auftragnehmer.
    (2) Dies erfolgt jeweils am 1. Juni und am 1. Dezember. Gültig ist die im Vormonat erhobene Einwohnerzahl.


    Article 3 - Annulment
    (1) Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet.
    (2) Der Vertrag kann von beiden Parteien zum dritten Kalendertag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Das Entgelt gemäß Article 2 muss anteilig ausgezahlt werden.
    (3) Wechselt der Auftragnehmer die zur Verfügung stehende Software, muss dies dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt ein sieben Tage andauerndes Sonderkündigungsrecht. Das Entgelt gemäß Article 2 muss anteilig ausgezahlt werden.
    (4) Updates der Software sind von (3) ausgenommen.


    Article 4 - Final Provisions
    (1) Der Vertrag tritt durch Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
    (2) Die erste Vergütung nach Article 2 erfolgt anteilsmäßig.


  • The White House | May 18, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die C-Net Abolishment Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 18. Mai 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States



    C-Net Abolishment Bill

    Section 1 - Purpose and citation
    (1) Dieses Gesetz dient der Abschaffung des C-Nets und der dazu erforderlichen Anpassung des US Citizenship Acts.
    (2) Es soll zitiert werden als „United States Citizenship Act Amendment and C-Net abolishment Act”

    Section 2 – Abolishment of the C-Net

    (1) Der C-Net Treaty Ratification Act wird hiermit außer Kraft gesetzt. Die Administration wird beauftragt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
    (2) Die Administration wird beauftragt, die zur entsprechenden Neuordnung des Einbürgerungsverfahrens erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.


    Section 3 - United States Citizenship Act Amendment
    (1) Article II, Section 15, Subsection 1, Number 1 des United States Citizenship Act wird gestrichen.
    (2) Article II, Section 17, Subsection 1 des United States Citizenship Act wird ersetzt mit: “Hat der Antragsteller nach Aufforderung fristgemäß das Flaggengelöbnis abgelegt, so ist er durch das Bundesregisteramt mit Wirkung zum Tag der Antragstellung in den Vereinigten Staaten einzubürgern.”
    (3) Article III, Section 4, Subsection 1, Number 3 des United States Citizenship Act entfällt.
    (4) Article IV, Section 3, Subsection 4 wird gestrichen.
    (5) Article IV, Section 5, Subsection 3 wird gestrichen.

    Section 4 – Entry into force

    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House | May 25, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Eligibility of the Vice President Reform Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 18. Mai 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    Eligibility of the Vice President Reform Bill


    Section 1. Eligibility of the Vice President.
    Art. I Sec. 4 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:


      (4) Bei einer Wahl auf Bundesebene sind Staats- und Neben-IDs wählbar, sie haben ihren Status vor Antritt des gewonnenen Amtes oder Mandates auf den einer [definition=11]Federal-ID[/definition] zu ändern. Niemand darf sich in einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben. Ausgenommen von dieser Bestimmung bleibt das Amt des Vizepräsidenten, das auch durch eine [definition=12]State-ID[/definition] ausgeübt werden kann. Die zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] ist in einem solchen Fall nicht an der Kandidatur oder Ausübung weiterer Ämter, mit Ausnahme des Amtes des Präsidenten der Vereinigten Staaten, gehindert. Rückt der Vizepräsident in das Amt des Präsidenten auf, so soll, für den Fall, dass die Vizepräsidentschaft durch eine [definition=12]State-ID[/definition] ausgeübt wird, dieser so lange an der Amtsführung verhindert sein, bis die [definition=12]State-ID[/definition] in eine [definition=11]Federal-ID[/definition] umgewandelt wurde.


    Section 2. Entry into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit der darauffolgenden Wahl zum Präsidenten sowie Vizepräsidengten nach Unterzeichnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.


  • The White House | June 2, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Das 2nd Electoral Sleaze Resolving Amendment,


    gebilligt durch den United States Congress am 27. Mai 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    2nd Electoral Sleaze Resolving Amendment


    Section 1 - Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
    Art. I Sec. 5 Ssec. 5 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "Finden Nachwahlen für den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis."

    Section 2 - Amendment to Art. IV Sec. 2 Federal Election Act
    Art. IV Sec. 2 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "(1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Wahlstimmen auf sich vereinigen konnten.
      (2) Geht auch aus der Stichwahl kein Gewählter hervor, so entscheidet das Los.
      (3) Geht aus einer Wahl mit nur einem Kandidaten kein Gewählter hervor, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche neu ausgeschrieben."

    Section 3 - Amendment to Art. I Sec. 4 of the Federal Election Act
    Art. I Sec. 4 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "Bei einer Wahl auf Bundesebene sind Staats- und Neben-IDs wählbar, sie haben ihren Status vor Antritt des gewonnenen Amtes oder Mandates auf den einer [definition=11]Federal-ID[/definition] zu ändern. Mit der Kandidatur einer State- oder Neben-ID ist die zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] ausdrücklich anzugeben. Niemand darf sich in einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben."


  • The White House | June 2, 2014



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die June & July 2014 Federal Budget Bill,


    gebilligt durch den United States Congress am 31. Mai 2014,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    Márkusz Varga
    President of the United States


    June & July 2014 Federal Budget Bill


    Section 1: Fundamentials
    (1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate Juni und Juli 2014.
    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
    (3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
    (4) Eine Gesamtaufstellung der Ein- und Ausgaben ist Anhang 1 zu entnehmen.


    Section 2: Obligatory Information
    (1) Die vorraussichtlichen Einnahmen des Bundes in dieser Haushaltsperiode sind in Anhang 2 aufgeführt.
    (2) Die gesetzlich bzw. vertraglich festgelegten Ausgaben (Mandatory Spending) sind in Anhang 3 aufgeführt.
    (3) Geschätzte Angabe sind auf Millionen gerundet.


    Section 3: Discretionary Spending
    (1) Alle durch dieses Budget speziell genehmigten Ausgaben sind in Anhang 4 aufgelistet.
    (2) Die Ausgaben sind nach folgendem Muster gelistet:

      - Der Name des Budgetpunktes
      - Eine Auflistung der zugehörigen bzw. auszuführenden Behörden oder Institutionen
      - Folgende Angaben:
      1. Laufende Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Einrichtung und der Erfüllung ihrer Aufgaben.
      2. Einmalige Ausgaben für bestimmte Projekte
      3. Zu vergebende Fördermittel
      4. Sonstige Ausgaben
      - Gesamtausgaben


    Anhang 1: Gesamtaufstellung

    Code
    ================================================================================
    Einnahmen:                                                                69,500
    --------------------------------------------------------------------------------
    Mandatory Spending:                                                       10,017
    Discretionary Spending:                                                   59,465
    ________________________________________________________________________________
    Gesamtausgaben:                                                           69,482
    --------------------------------------------------------------------------------
    Verbleibende Mittel:                                                          18
    ================================================================================


    Anhang 2: Einnahmen

    Code
    ================================================================================
    Federal Income Tax:                                                       69,500
    --------------------------------------------------------------------------------
    Gesamt:                                                                   69,500
    ================================================================================


    Anhang 3: Mandatory Spending

    Code
    ================================================================================
    Federal Salaries Act:                                                      9,915
    Promotion of Alternative Drives Act:                                         200
    Electoral Office Software Allocation Treaty:                                   2
    --------------------------------------------------------------------------------
    Gesamt:                                                                   10,117
    ================================================================================


    Anhang 4: Discretionary Spending

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