Honorable Commoners,
der Gouverneur von Astoria Statem Quinn Michael Wells, hat folgenden Entwurf eingebracht.
Das erste Wort gebührt dem Antragsteller.
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Honorable Commoners,
der Gouverneur von Astoria Statem Quinn Michael Wells, hat folgenden Entwurf eingebracht.
Das erste Wort gebührt dem Antragsteller.
Mr. Speaker,
dieses Gesetz regelt den Besitz und die Verwendung von Waffen in Astoria State. Es wird die Möglichkeit geschaffen, eine Ausnahmeregelung für den Besitz der reglementierten Waffen zu erhalten, auch werden bestimmte Stellen von den Regelungen ausgenommen. Es ist der Staatsregierung zuletzt zu Ohren gekommen, dass es in Astor unter Anderem gewaltbereite Organisationen gibt, bei denen ein hinreichender Verdacht auf den Besitz von Waffen besteht. Auch hat zuletzt ein schwerer tätlicher Angriff seitens einer Sekte gegen einen Journalisten und eine Gruppe von Demonstranten gezeigt, dass alles in den falschen Händen zur Waffe werden kann - sogar zu einer tödlichen Gefahr. Ich werbe daher dafür, den Waffenbesitz in Astoria State gemäß diesen Richtlinien zu reglementieren. Gleichzeitig möchte ich noch um eine Ergänzung in Article III bitten, die Anfügung eines neunten Punktes:
(9) Von diesen Regelungen ausgenommen und weiterhin genehmigungsfrei zu erhalten und zu führen sind jene Schusswaffen, welche bei Verwendung ein Gas ausstoßen welches geeignet ist einen Angriff abzuwenden ohne bleibende oder lebensgefährliche Beeinträchtigungen hervorzurufen.
Somit steht es weiterhin jedem frei, eine Waffe rein zur Selbstverteidigung zu besitzen und zu führen.
Mr. Speaker,
Ich kann der Argumentation des ehrenwerten Gouverneurs rein gar nichts abgewinnen. Die von Ihm vorgeschlagene Bill stellt alle Bürger unter Generalverdacht und schädigt somit in eklatanterweise das in unserer Kultur tiefverwurzelte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat. Es kann doch nicht allen ernstes sein, dass unbescholtene Bürger willkürlichen Polizeikontrollen in ihren eigenen vier Wänden ausgesetzt werden! Auch untergräbt dieses Gesetz das Prinzip dass der Besitz von Waffen grundsätzlich legal ist, auch dies ein in unserer Tradition tief verankertes Gut.
Zudem befürchte ich dass wir bei Annahme dieses Gesetzes wohl sämtliche Feuerwehrschläuche werden abmontieren müssen. Daher ein klares Nein! Einzig über ein Verbot von Kriegswaffen liesse sich nachdenken, alles andere geht klar zu weit.
Mr. Speaker,
ich möchte Commoner Varga darum bitten, den Entwurf noch einmal zu lesen. Es geht hier keineswegs um eine Generalverdächtigung. Wer eine der reglementierten Waffen benötigt, wird die Genehmigung auch erhalten. Waffen, die von diesem Gesetz nicht erfasst sind - etwa Abwehrsprays, Kubotans und ähnliche Gegenstände - sind auch weiterhin frei erhältlich. Es werden hier lediglich Waffen reglementiert, deren einziger Anwendungszweck das Töten ist.
Wie er darauf kommt, Feuerwehrschläuche wären irgendwo montiert und müssten abmontiert werden nach Annahme eines Gesetzes, welches Waffenbesitz reglementiert, ist auch völlig unverständlich. Man sollte von einem Abgeordneten wohl erwarten, dass er sich erstmal mit der diskutierten Vorlage vertraut macht.
Mr. Speaker,
Entgegen dem Vorwurf von Governor Wells habe ich den Entwurf sehr wohl gelesen.
Article III Sec 8 sagt:
Dieser Satz erlaubt Behörden unbegründete Kontrollen und macht damit jeden unbescholtenen Bürger zum Verdächtigen. Das ganze Gesetz als solches widerspricht der tief verankerten Vertrauensbeziehung zwischen Bürger und Staat. Weshalb soll der Waffenbesitz generell verboten werden? Warum spricht man nicht nur gegen potenziell Gefährliche, bzw. Vorbestrafte ein Verbot aus?
Diese Bill ist reine Willkür! Warum maximal 200 Schuss Munition? Warum nicht 500? Oder nur 100? Was machen den Schützen? Dürfen die nur noch geschätzte zwei mal ihrem Hobby nachgehen? Warum maximal drei Schusswaffen?
Darf ich also kein Käse- und kein Taschenmesser mehr mit auf die Wanderung nehmen?
Welche konkreten Voraussetzungen sieht der Antragssteller denn vor, um eine Bewilligung zum Tragen einer Waffe zu erhalten? Warum will er mit der Begrenzung auf 200 Schuss ein Training welches zur sicheren Handhabung beiträgt de facto verunmöglichen?
Hält der Antragssteller einen Kubotan ernsthaft für ein geeignetes Verteidigungsmittel? Wohlgemerkt für jemanden der keine Kampfsportausbildung hat. Was denkt der Antragssteller schrecht einen potenziellen Gewalttäter mehr ab: Ein Pfefferspray oder eine Schrotflinte?
Da wären wir dann beim Feuerwehrschlauch, oder auch bei der Taschenlampe, der Handtasche dem Regenschirm und so weiter. Körperverletzung soll bestraft werden, aber jemanden wegen des verbotenen Tragens einer Taschenlampe anzeigen? Also bitte!
Über ein Verbot von Kriegswaffen, wobei die Definition des Antragsstellers nicht zufriedenstellend ist, können wir reden. Alles andere erhält ein klares Nein!
Mr. Speaker,
die Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen kann selbstredend auch laut diesem Gesetz nur dann stattfinden, wenn jemand überhaupt Waffen besitzt. Ansonsten erübrigt sich das. Also: Erst lesen, dann verstehen, DANN diskutieren.
Was die Messer angeht: Auch unter einer Klingenlänge von 12 Centimetern sind Käsemesser erhältlich.
Über eine Spezial-Klausel für Vereine von Sportschützen ließe sich übrigens unter Umständen sprechen, hier geht es konkret um den Besitz im Privathaushalt. Jede Limitierung ist natürlich immer irgendwo Willkür: Wieso gibt es etwa ein Mindestalter für die Heirat, wieso eines für das Wählen?
Wie Sie aus dem WOrtlaut des Gesetzes dazu kommen, es betreffe alle Feuerwehrschläuche, ist sehr schleierhaft. Ein Feuerwehrschlauch wird im Sinne dieses Gesetzes dann zur Waffe, wenn er verwendet wird einen Menschen zu verletzen.
Was den Kubotan und die Kampfsportausbildung angeht: Eine Schusswaffe ist auch nur dann ein geeignetes Werkzeug, wenn man weiß mit ihr umzugehen. Also gilt: Wer sich verteidigen will, muss eben lernen wie das richtig geht. Dann aber geht das auch gut ohne tödliche Gewalt. Der SChutz menschlichen Lebens sollte essentielles Ziel der Politik sein.
Mr. Speaker,
Diese Bill ist eine generell Abkehrung vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen Bürger und Staat, in dem jeder Waffenbesitzer als potenzielle Gefahrenquelle erachtet wird.
Immerhin hat der Antragssteller selbst eingestanden, dass der Vorstoss willkürlich ist und dementsprechend keine Begründung für die Limitierung der Anzahl Waffen und Munition geliefert.
Was das Trainging angeht haben Sie recht, genau darum ist die Beschränkung auf 200 Schuss stumpfsinnig. Zu beachten ist hier auch dass nicht jede und jeder körperlich in der Lage ist einen Kampfsport zu erlernen.
Noch mal zu den Feuerwehrschläuchen: Es ist unbestritten dass Gewaltdelikte bestraft werden müssen, aber dann noch illegalen Waffenbesitz drauflegen finde ich absurd. Eine Waffe ist eine Vorrichtung deren primärer Zweck das Verletzen und/ oder Töten ist, nichts anderes.
Mr. Speaker,
da nur für Schusswaffen eine Genehmigungspflicht vorliegt, ist der einzige Effekt daraus, Dinge die als Waffe verwendet werden auch so zu titulieren dass dann aus einem einfachen Angriff ein bewaffneter Angriff wird. Von einem illegalen Waffenbesitz kann hier also keine Rede sein. Nochmals: Lesen Sie das Gesetz, verstehen Sie es, dann diskutieren Sie es. Oder lassen Sie sich von einem Ihrer Berater helfen, wie Sie möchten, aber werfen Sie nicht irgendwelche Behauptungen in den Raum, den das Gesetz SO gar nicht vorsieht.
Sollte sich herausstellen, dass 200 Kugeln nicht ausreichen, bestünde beispielsweise die Möglichkeit, staatliche Schulen für den Umgang mit Schusswaffen einzurichten, welche so viel Munition besitzen dürften wie benötigt wird. Es gibt übrigens ganz kampfsportfrei verwendbare Waffen, die eben nicht die enorme Gefährdung darstellen wie die hier unter Auflagen zu stellenden: Pfefferspray, Tränengas, Schrillalarme, sogenannte "Kubotane" - um nur einige zu nennen.
Im Übrigen können Sie jetzt hier weiter versuchen, einen Weg für Anarchie zu ebnen, indem Sie jedes Gesetz, welches Begrenzungen beinhaltet, anfechten - oder lernen dass der Staat auch eine Schutzfunktion hat. Wenn Sie Gesetze generell für sinnlos erachten, sind Sie hier vielleicht falsch.
Mr. Speaker,
Der Antragssteller scheint offenbar gar nicht ernsthaft darin interessiert seine Bill zu verteidigen, zumindest würde dies erklären weshalb er statt konkret auf meine Bedenken einzugehen mir in polemischer Art und Weise unterstellt die Bill nicht zu verstehen.
Ich bleibe daher bei meinem Nein zu dieser Bill. Desweiteren weise ich den Antragssteller darauf hin dass ein Kubotan alles andere als eine für den Normalbürger geeignete Verteidigungswaffe ist, da er nur auf kürzeste Distanz angewandt werden kann. CS-Gas ist in der Wirkung sehr beschränkt, speziell gegen Personen unter Drogeneinfluss, und gegen angreifende Hunde gar völlig wirkungslos. Auch Pfefferspray hat kaum abschreckende Wirkung. Schrillalarme per se sind nutzlos, sie bauen einzig darauf dass Leute herbei eilen oder der Täter erschrickt. Ersteres ist in der heutigen Gesellschaft leider alles andere als selbstverstänlich, zweiteres bei einem entschlossenen Täter erst recht unwahrscheinlich.
Allen diesen Less Lethal Weapons ist gemein dass sie über kein nennenswertes Abschreckungspotenzial verfügen, was die Sicherheit der Bürger mindert. Statt rechtschaffene Bürger zu gängeln, sollte man bei Straftätern ansetzen und ihnen den Zugang zu Waffen verwehren. Solches findet in dieser Bill aber keinerlei Berücksichtigung.
Mr. Speaker,
ich begrüße und unterstütze die Intention des Entwurfs, muss aber dennoch zugeben, dass ich mit seiner konkreten Ausgestaltung nicht unbedingt glücklich bin.
Es gibt legitime Zwecke, zu denen eine Privatperson Schusswaffen benötigt, als da wären: die Jagd, der Schießsport, der Unterhalt einer Waffensammlung, oder die wissenschaftlich-technische Untersuchung von Waffen.
Dabei lässt sich klar festlegen, welche und wie viele Waffen eine Privatperson zu dem entsprechenden Zweck benötigt - ein Jäger etwa braucht vor allem Langwaffen, sowie eine Kurzwaffe für den evtl. notwendigen Fangschuss, ein Sportschütze braucht die in seiner Disziplin geschossene Waffe, ein Sammler Waffen des von ihm gesammelten Gebiets usw. - und wie viel Munition sie braucht - ein Sportschütze z. B. wohl eine recht große Zahl, ein Sammler hingegen gar keine.
Schusswaffen zum Zwecke der Selbstverteidigung sind so eine Sache. Besitzt ein Normalbürger wirklich die notwendige Erfahrung und psychische Belastbarkeit, in einer potenziellen Gefahrensituation sowohl diese, als auch den im Rahmen des Notwehrrechts zulässigen Rahmen des Schusswaffengebrauchs korrekt einzuschätzen, und seine Waffe entsprechend zu gebrauchen? Ich wäre mir da alles andere als sicher.
Es spricht sicherlich nichts dagegen, wenn professionelle Personenschützer eine Erlaubnis zum Tragen von Schusswaffen erhalten können, aber einfach jede unter Normalbedingungen als zuverlässig geprüfte Person?
Ich bin wirklich nicht überzeugt von dieser Herangehensweise an die Frage, wer wozu eine Schusswaffe sollte besitzen können ...
Mr. Speaker,
da Commoner Varga keine Kritik äußert, die sich auf den Inhalt der Bill stützt, ist es schwer, die Kritik mit Verweis auf den Inhalt der Bill zu entkräften.
Was Commoner Cassady angeht:
Wie gesagt sehe ich eine Möglichkeit, für Schützenvereine eine Ausnahmeregelung bezüglich der Munition zu schaffen. Auch Waffensammlungen könnte man dadurch erleichtern, einen Passus aufzunehmen nach dem eben Sammler eine höhere Anzahl an Schusswaffen besitzen dürfen, allerdings keine Munition für diese. Ein Sammler dürfte kein gesteigertes Interesse an der Schussbereitschaft seiner Waffen haben.
Für Jäger könnte ich mir ebenfalls eine Konkretisierung beziehungsweise einen speziellen Passus vorstellen. Was die Selbstverteidigung angeht, so könnte man zu dem schriftlichen und mündlichen Test eine praktische Prüfung hinzufügen. Zudem muss laut der Bill ja ein stichhaltiger Grund vorliegen - wobei das selbstverständlich Auslegungssache der zuständigen Stellen ist. Ich würde beispielsweise eine konkrete Bedrohung - etwa in Form von Drohschreiben - oder auch ein gefährliches Berufsbild - etwa das einer Sicherheitskraft - als guten Grund ansehen, nicht aber "Lust auf eine Schusswaffe". Für den "alltäglichen" Selbstverteidigungsfall gibt es durchaus nicht tödliche, aber geeignete Waffen für die Selbstverteidigung, wie bereits aufgeführt. Nur weil Commoner Varga gerne die Bürger unter Generalverdacht der Unfähigkeit respektive der reinen Mordlust stellt, muss man sich dem ja nicht anschließen.
Mr. Speaker,
Wo genau liegt denn das Verständnisproblem des Antragsstellers? Ich empfehle ihm sich meine Wortmeldungen, notfalls unter Beizug einer weiteren Person, noch einmal zu Gemüte zu führen.
Als Kurzzusammenfassung für den ehrenwerten Commoner Wells:
1. Die Bill setzt völlig falsch an. Jeder Bürger wird unter Generalverdacht gestellt in dem der Waffenbesitz verboten wird, es sei den man besitzt eine Ausnahmebewilligung welche mehr oder minder willkürlich durch die Behörden ausgestellt wird, statt den Waffenbesitz nur potenziell gefährlichen Personen zu verbieten.
2. Die Anzahl an Munition und Waffen ist reine Willkür und entbehrt jeglicher Logik.
3. Article II, Sec 5 ist ebenso unsinnig. Es gilt den Täter für die Tat zu verurteilen und nichts anderes, denn sonst kommt jemand der einem anderen den Kiefer mit der blossen Faust bricht besser davon als jemand der Bspw. einen Barhocker nimmt. Wo soll denn hier der Sinn liegen?
Eigentlich ist so ziemlich alles an dieser Bill ablehnungswürdig.
Mr. Speaker,
1. Nein, den Generalverdacht stellen höchstens Sie. Jeder, der ein berechtigtes Interesse am Führen einer Schusswaffe hat, erhält auch nach Inkrafttreten der Bill eine Genehmigung für eine Schusswaffe. Bei allen anderen ist der Sinn des Waffenbesitzes höchst fragwürdig, effektiv wird es also besonders bei potenziell gefährlichen Personen zur Nichtausstellung einer Genehmigung kommen.
2 Jede - JEDE - Begrenzung in einem Gesetz ist demnach "Willkür". Dann bewegen wir uns in eine Anarchie. Am Besten also: Nichts regeln. Auge um Auge, Zahn um Zahn.
3. Häh? Lesen Sie ein anderes Gesetz als ich?
Honorable Commoners,
die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.
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