Honorable Commoners,
Governor Wells hat folgenden Entwurf eingebracht.
Das erste Wort gebührt dem Antragsteller.
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Honorable Commoners,
Governor Wells hat folgenden Entwurf eingebracht.
Das erste Wort gebührt dem Antragsteller.
Mr. Speaker,
der vorliegende Entwurf resultierte aus einer Open Discussion und wurde von mir nochmals leicht überarbeitet. Konkret nimmt er dem Gouverneur im Regelfall das Stimmrecht, ermöglicht aber im Falle des Wegfalls der Assembly als legislatives Organ weiterhin ein Funktionieren des Staates. Ich hoffe, Sie alle kommen mit mir darin überein dass das Vetorecht bereits eine ausreichende Möglichkeit für den Gouverneur darstellt, seine Zustimmung und Ablehnung zu einem Entwurf auszudrücken.
Mr. Speaker,
da der vorliegende Gesetzentwurf ja mit auf eine von mir geäußerte Idee zurückgeht, und diese sinnvoll umsetzt, werde ich ihm selbstverständlich zustimmen.
Mr. Speaker,
ich stimme diesem Gesetzesentwurf zu. Es scheint mir recht und billig, die Gewaltenteilung in unserem Heimatstaat zu stärken, ohne dass wir hiermit die Funktionalität unseres Staates zerstören. Der hier gemachte Vorschlag erscheint mir als ein Kompromiss, der weiterhin eine effektive Gesetzgebung auch bei personeller Unterbesetzung ermöglicht. Gleichzeitig will ich aber hervorheben, dass, sollte die Assembly ausschließlich aus dem Gouverneur und einem weiteren Mitglied bestehen, letzteres das einzige ist, welches im vollen Umfang seiner Stimmrechte ist. Daraus resultiert, dass im Falle des Vetos des Gouverneurs dieses nicht mehr überstimmt werden kann.
Mr. Speaker,
auch ich stimme diesem Gesetz materiell zu, möchte jedoch eine Formulierung für Art. III Sec. 4 Ssec. 4 empfehlen:
"Der Gouverneur soll nur das Rede- und Antragsrecht, nicht jedoch das Stimmrecht innehaben."
Honorable Commoners,
will der Antragssteller den vorgebrachten Änderungsvorschlag des Commoners Marani übernehmen?
Mr. Speaker!
Irgendwie erinnert mich das an ein Ermächtigungsgesetzt - fühle mich da nicht so wohl dabei.
Ansonsten kann ich dem Antrag zustimmen, soweit die kleine Anregung von Commonor Marani übernommen wird.
Mr. Speaker,
theoretisch muss man Bedenken gegen die Ukaskratie des Gouverneurs haben. Doch aus rein praktischer Sicht eben nicht:
Der Gouverneur hat nur dann die Möglichkeit zur Dekretherrschaft, wenn sonst niemand da ist.
Wozu sollte der Gouverneur, wenn er allein im Staate ist, ein Gesetz debattieren, von dem er selbst überzeugt ist, da er es selbst ja einbringen würde?
Solange die Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird - was auch von der Bundesebene garantiert wird -
kann ein späteres größeres Staatsparlament alte Gesetze und damit auch die Dekrete des Gouverneurs aufheben bzw. ändern.
Mr. Speaker,
den Vorschlag von Commoner Marani bin ich gerne bereit zu übernehmen. Und auch ansonsten kann ich Commoner Marani nur zustimmen. Es soll ja kein Regelfall werden und sobald das Staatsparlament wieder funktioniert hat dieses die Macht jede Verordnung aufzuheben. Es geht ja wirklich um einen Akutfall, der so hoffentlich nie eintreten wird und wenn er es tut den Staat an sich lähmt.
Honorable Commoners,
ich wäre dem Gouverneur dankbar, wenn er einen entsprechenden letzten Entwurf vorlegen könnte. Dieser wird dann umgehend zur Abstimmung gestellt.
Mr. Speaker,
Hier der finale Entwurf:
sorry, bin mit nem tablet drin, falls was mit der Formatierung nicht klappt
Honorable Commoners,
die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.
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