Handlung
Der First Legislature läutet die Glocke einmal um die Aussprache zu eröffnen.
Honorable Legislators!
Der folgende Antrag von Legislator Miller steht zur Aussprache.
Die Aussprache endet in 96 Stunden.
Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 398 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Chris Miller.
Der First Legislature läutet die Glocke einmal um die Aussprache zu eröffnen.
Honorable Legislators!
Der folgende Antrag von Legislator Miller steht zur Aussprache.
Die Aussprache endet in 96 Stunden.
First Legislator,
generell stimme ich diesem Vorschlag zu, allerdings sollte man den Frist Legislator meiner Meinung auch so nennen und zwar durchgängig.
Legislators,
ich finde diesen Vorschlag gut, jedoch sollte man eventuell noch einen Passus einführen, wen man anspricht. Den First/Second Legislator oder die Anwesenden Legislators an sich?
Honorable Legislators!
Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, ist der Vorschlag eine kleine Abwandlung der derzeit noch gültigen Standing Orders.
<<Section I - Chairmanship>> ist der einzige Passus der angepasst wurde.
Gerne übernehme ich Vorschläge und Ideen - also nur her damit
@McQueen:
Die Mitglieder sollten ihre Rede ganz unkompliziert mit <<Honorable Legislators!>> beginnen.
Die Anrede eines Mitglieds könnte z.B. <<Legislator Xxxx>> lauten, ohne Mister oder Madam - selbes für First / Second Legislator.
Werde dazu noch einen Artikel einfügen
Honorable Legislators,
ich möchte anregen, Sec. IV, lit. e), der Vorlage wie folgt zu ergänzen:
"Der Antrag ist angenommen wenn er die Mehrheit der abgegebenen, auf Aye oder Nay lautenden Stimmen auf sich vereint, sofern die Verfassung oder der Antrag selbst nicht etwas anderes bestimmen."
Das erspart uns ins Zukunft sicherlich einige Diskussionen darüber, wie Enthaltungen bei der Wertung des Abstimmungsergebnisses zu behandeln sind.
Legislator Forsythe,
gerne werde ich Ihren Vorschlag in den Antrag einarbeiten.
Dies und die Änderung von Legislator McQueen werde ich zeitnah umsetzen
Honorable Legislators,
hier die eingearbeiteten Änderungen. Ich bin weiterhin für Vorschläge und neue Ideen offen
Standing Orders of the Legislature of the Free State of New Alcantara
Article I - Generals
Section I - Chairmanship
(a) Die Mitglieder der Legislatur wählen für die Dauer von vier Monate den Vorsitzenden (First Legislator) mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(b) Ist kein Vorsitzender im Amt oder Vorsitzende ist mehr als sieben Tage abwesend, so soll dasjenige Mitglied der Legislatur das dieser am Längsten angehört und ausdrücklich dazu bereit ist, die Sitzung leiten und das Hausrecht ausüben (Second Legislator by senority).
Article II - Course of Business
Section I – Motions
(a) Anträge an die Legislatur können von jedem Mitglied der Legislatur eingebracht werden.
(b) Sie werden dazu dem Vorsitzenden überreicht.
(c) Gesetzesinitiativen sollen der in Appendix I dargelegten Form entsprechen.
(d)
[1] Gesetzesinitiativen, die nicht der Form gemäß Appendix I entsprechen, werden vom Vorsitzenden in die entsprechende Form gebracht, bevor er die Aussprache einleitet.
[2] Gesetzesinitiativen, die verabschiedet wurden, obwohl sie nicht der Form gemäß Appendix I entsprechen, behalten ihre Gültigkeit und werden vom Gouverneur den Formvorschriften gemäß angepasst.
(e) Solange die Abstimmung über einen Antrag noch nicht eröffnet ist kann der Antragsteller diesen jederzeit verändern und zurückziehen, indem er dies dem Vorsitzenden mitteilt.
Section II - Discussion
(a) Ist dem Vorsitzenden ein Antrag zur Kenntnis gebracht worden, so läutet er die Glocke der Legislatur einmal. Daraufhin finden sich alle Mitglieder der Legislatur im Saal der Legislatur ein.
(b) Der Antragssteller soll sodann zunächst die Möglichkeit haben, seinen Antrag zu erklären.
(c) Anschließend sollen sich alle Mitglieder der Legislatur, die dies wünschen, zum Antrage äußern. Sie sollen dabei die Redeform wahren und die guten Sitten achten.
(d) Wenn ein Mitglied der Legislatur dies wünscht so kann der Vorsitzende einem Gast das Rederecht erteilen.
(e) Ein Antrag soll mindestens vier, ohne Vorliegen besonderer Gründe jedoch nicht länger als 14 Tage diskutiert werden.
(f) Auf Antrages eines Mitglieds der Legislatur oder wenn er weiteren Diskussionsbedarf sieht und ihm nicht ein Drittel der Mitglieder der Legislatur widerspricht kann der Vorsitzende die Diskussion beliebig oft jeweils um fünf Tage verlängern.
(g) Ist eine Aussprache geschlossen, so läutet der Vorsitzende die Glocke der Legislatur zweimal. Jede weitere Diskussion zum Antrag soll im Saal der Legislatur dann unterbleiben.
Section III - Words spoken in Debate
Ein Mitglied der Legislatur soll für Äußerungen, die er in der Legislatur tut, nicht außerhalb der Legislatur verantwortlich sein.
Section IV - Vote
(a) Wenn eine Abstimmung zu einem Antrag beginnt, so soll der Vorsitzende die Glocke der Legislatur dreimal läuten.
(b) Die Mitglieder entscheiden sich für Ja (Aye), Nein (Nay) oder Enthaltung (Abstention) oder bleiben der Abstimmung fern.
(c) Die Abstimmung soll nicht weniger als drei und nicht mehr als fünf Tage dauern. Der Vorsitzende kann sie vorzeitig beenden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Mitglieder der Legislatur abgestimmt haben.
(d) Wird eine bereits abgegebene Stimme verändert, so ist sie ungültig.
(e) Der Antrag ist angenommen wenn er die Mehrheit der abgegebenen, auf Aye oder Nay lautenden Stimmen auf sich vereint, sofern die Verfassung oder der Antrag selbst nicht etwas anderes bestimmen.
(f) Wird eine Abstimmung beendet, so soll der Vorsitzende die Glocke der Legislatur viermal läuten und das Ergebnis unverzüglich bekannt geben. Er soll dann unverzüglich den Gouverneur vom Ausgang der Abstimmung in Kenntnis setzen.
Article III - Code of Behavior
Section I – Forms of Address
(a) Der Vorsitzende wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Legislators" an die Mitglieder der Legislatur in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Legislator" an einzelne Mitglieder.
(b) Mitgleider der Legislatur richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Honorable Legislators" an die Mitglieder der Legislatur in ihrer Gesamtheit.
(c) Mitglieder der Legislatur, dies schließt den Vorsitzenden mit ein, sprechen sich untereinander mit "Legislator" an. Die Anrede kann um den Namen des Angesprochenen ergänzt werden. Anstelle des Titels kann eine respektvolle und angemessene freundschaftliche oder kollegiale Anrede verwendet werden.
(d) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Vorsitzenden sanktioniert werden.
Article IV - Final provisions
Section I - Validity
(a) Dieses Dokument erlangt Gültigkeit an dem Tage, an dem es die Legislatur mit der Mehrheit ihrer Mitglieder angenommen hat.
(b) Es kann auf dem Gesetzeswege verändert werden.
Appendix I – On the Formal Requirements of Legislative Initiatives
Gesetze des Free States of New Alcantara werden nach folgendem Format erstellt:
"New Alcantara [Gesetztitel (ohne Abkürzung)]
Article [Entsprechend der Nummerierung - römisch] - [Bezeichnung des Articles] (nur falls Umfang des Gesetzes eine Unterteilung notwendig macht)
Section [Entsprechend der Nummerierung - arabisch] - [Bezeichnung der Section]
(a) [...]
(b) [...]
(1) [...]
(2) [...]
(3) [...]
(c) [...]
[...]".
[/quote]
Honorable Legislators,
ich habe Section I (b), welche die Vertretung des Vorsitzenden betrifft an die Regelung zur Vertretung des Gouverneurs angepasst. Nur wenn das dienstälteste Mitglied ausdrücklich dazu bereit ist, übernimmt es die komm. Sitzungsleitung, ansonsten geht die Funktion an das zweitälteste Mitglied, etc. So verhältet es sich auch bei Abwesenheit des Gouverneurs.
Der First Legislature läutet die Glocke zweimal um die Aussprache zu schließen.
Honorable Legislators!
Die Aussprache ist beendet.
Die letzte Version des Antrags wird zur Abstimmung gestellt.
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