P. 2013-042: John Nathan Hope, from New Alcantara, to be U.S. Attorney General

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  • Honorable Senators:


    Die Präsidentin der Vereinigten Staaten hat durch Nachricht vom heutigen Tage


    Mr. John Nathan Hope, aus New Alcantara,


    als


    U.S. Attorney General


    nominiert.


    Die Nominierung bedarf der Zustimmung des Senates. Vor der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung wird eine Anhörung des Nominierten durch den Senat durchgeführt.



    Ich bitte den Nominierten, folgenden Eid zu leisten:
    "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Gottesbezug kann entfallen.


    Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet. Der Nominierte darf ein Eröffnungsstatement abgeben, um sich dem Senat vorzustellen und seine Ziele darzulegen.
    Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf oder auf Verlangen eines Mitglieds des Senates um mindestens 24 Stunden verlängert. Es erfolgt keine Verlängerung über eine Frist von 120 Stunden hinaus. Es endet in jedem Falle erst, wenn alle relevanten Fragen beantwortet wurden.




    President of the Senate

  • Madam President,


    ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde.


    Madam President,


    es ist mir eine Ehre vor den ehrenwerten Senatoren der United States of Astor sprechen zu dürfen. Unsere Präsidentin hat mich gefragt, ob ich mir vorstellen könne, für den Rest ihrer Amtszeit nicht nur das Amt des Attorney General zu übernehmen, sondern den Job auch zu machen.


    Ich habe keine Sekunde gezögert.


    Ich habe in Astor verschiedene Funktionen wahrgenommen - in der Wirtschaft und in der Politik als Entwickler, Unternehmer, Politiker. Ich war unter President Grey bereits Attorney General. Ich kann das. Und ich will das. Ich will mich gern wieder in den Dienst Astors stellen und unsere Präsidentin dabei unterstützen, dieses großartige Land zu führen und zu schützen.

  • Mr. Hope,


    gibt es spezielle Vorhaben, die Sie umzusetzen gedenken? Und werden Sie sich darum bemühen, dass dem Senat in Zukunft auch zustimmungswürdige Kandidaten für das Einbürgerungsamt und das Wahlamt vorgeschlagen werden?

  • Madam Preisdent,


    ich möchte die wenige verbleibende Zeit nach einem einfachen Grundsatz gestalten: Erst die Pflicht, dann die Kür. Es ist wichtig, dass dieses Land einen Attorney General hat der da ist, wenn er gebraucht wird. In den Bereich Pflicht fallen für mich die Arbeitsfähigkeit des Justizwesens, der Strafverfolgung, des Election Office und des Registration Office, aber auch die juristische Beratung unserer Präsidentin. In diesem SInne habe ich mich auch mit ihr abgestimmt.


    Über künftige Kandidaten für die Leitung nachgeordneter Behörden kann ich aktuell noch keine Aussagen treffen. Noch weniger kann ich über die Bewertung solcher Kandidaten durch den Senat Auskunft geben. Obwohl Ihre Frage natürlich berechtigt ist - sehen Sie es mir bitte nach - ich hatte bislang weder die Gelegenheit mir Wunschkandidaten zu überlegen, noch mit diesen zu sprechen. Aber ich werde tun, was in meiner Macht steht - so Sie der Präsidentin erlauben mir diese zu geben - dass der Laden läuft.

  • Mr. Hope,


    Ihre bereits von Ihnen angesprochene frühere Amtszeit als Attorney General verbindet man wohl vor allem mit der seinerzeit von Ihnen vertretenen Klage der Bundesregierung vor dem Obersten Gerichtshof gegen den Kongress betreffend die Organisation der Bundesverwaltung.


    Eine Klage, die teilweise Jahre nach dem Erlass der betreffenden Gesetze erhoben wurde, aber unmittelbar nachdem es Unstimmigkeiten zwischen der Regierung und dem Kongress über die Organisation der Bundesverwaltung gegeben hatte. Ohne dass die Bundesregierung zuvor auf ihre Bedenken gegen die bestehende Rechtslage hingewiesen und einen Kompromiss gesucht hatte, und angesichts der folgenden monatelangen Phase des Chaos und der Rechtsunsicherheit auch ohne, dass diese sich der Tragweite ihres Vorgehens anscheinend bewusst gewesen und auf die notwendigen Schritte im Falle eines Obsiegens vorbereitet gewesen war.


    Gelöst wurde das Problem schließlich im Wege einer Verfassungsergänzung, die den Status quo ante wiederhergestellt hat.


    Wie bewerten Sie rückblickend das damalige Vorgehen der Bundesregierung und Ihre Rolle dabei, insbesondere unter Berücksichtigung der schließlichen Lösung der Angelegenheit?


    Halten Sie die Motive und das Verhalten der damaligen Bundesregierung nach wie vor für opportun, wie gewichten Sie Nutzen und Schaden des Verfahrens für die Vereinigten Staaten, und welches Verfahren würden Sie heute in einer vergleichbaren Situation bevorzugen, welches wären Sie noch bereit mitzutragen?

  • Madam President,


    um meine erste Amtszeit als Attorney General und insb. um die damalige Klage des - übrigens demokratischen - US-President Grey vor dem Supreme Court gibt es eine gewisse Legendenbildung. Gerne gehe ich auf Fragen hierzu ein.


    Gegestand der Klage war ein Überschreiten der Kompetenzen durch die Legislative in den Bereich der Exekutive. In der Administration wurde damals die Klagemöglichkeit erörtert, ich habe die Chancen abgeschätzt und zur Klageeinreichung geraten. President Grey ist dieser Empfehlung gefolgt.


    Die Klage war - weitestegehend - erfolgreich. Der Supreme Court hat festgestellt, dass der Kongress in der Tat in verfassungswidriger Weise in den Kompetenzbereich der Administration eingreift. Es handelt sich also um einen Verfassungsbruch durch den Kongress, der vom Supreme Court höchstrichterlich festgestellt ist. Mir die Verantwortung für die Folgen eines Verfassungsbruchs durch den Kongress zuzusprechen, halte ich für nicht angemessen.


    Bezüglich der von der Senatorin für Laurentiana angesprochenen "monatelangen Phase des Chaos und der Rechtsunsicherheit" sei darauf verwiesen, dass die von mir ausgearbeitete Klage wie das darauf bezogene Urteil hier keineswegs eine solche Phase ausgelöst haben. Alle eingerichteten Behörden sollten laut Klage und laut Urteil eingerichtet bleiben. Gesetze, die nur nebenbei Aussagen über die Exekutive beinhalteten, aber diese nicht zum Hauptgegenstand hatten, sollten gemäß Klage und Urteil gültig bleiben. Nur solche Gesetze, deren primäres Ziel das als verfassungswidrig eingestufte Eingreifen in die Organisation der Exekutive war, wurden vollständig für nichtig erklärt.


    Insofern: Das Urteil selbst hatte keinen Einfluss auf die bestehende Bundesverwaltung und auf die der Budnesverwaltung zugewiesenen Aufgaben - sofern diese nicht ganz ausdrücklich der Verfassung widersprachen. Die außerordentlich detaillierte Klageschrift weist Gesetz für Gesetz aus, dass ich mir und dass die Administration sich sehrwohl vollständig im Klaren war, welche Implikationen das Urteil haben würde. Ich werde mich nicht dafür entschuldigen, als Attorney General die verfassungsmäßige Ordnung verteidigt zu haben.


    Die Unsicherheiten, die im Nachgang entstanden sind, basieren auf nicht oder nicht schnell genug gemachten Hausaufgaben bei den gesetzgebenden Körperschaften.


    Gefragt nach meiner Bewertung würde ich sagen: Es war richtig zu klagen, denn genau dafür ist der Supreme Court da. Über die Verfassungsmäßigkeit wird nicht am Pokertisch, sondern vor dem Supreme Court entschieden. Dass eine Verfassungsänderung später das Kräfteverhältnis neu regelt, war nicht von der Administration angestrebt, aber ist selbstverständlich das legitime Recht der astorischen Legislative.


    Das gesagt möchte ich nicht versäumen, prägnant auf die konkreten Fragen konkret zu antworten:


    Zitat

    Wie bewerten Sie rückblickend das damalige Vorgehen der Bundesregierung und Ihre Rolle dabei, insbesondere unter Berücksichtigung der schließlichen Lösung der Angelegenheit?


    Ich halte das Vorgehen der Regierung für richtig und bin der Überzeugung, dass die Vorbereitung ieser Klage durchaus als Ausweis meiner juristischen Fähigkeiten geeignet ist. Das Urteil des Supreme Court betrachte ich als "schließliche Lösung". Die spätere Verfassungsergänzung lehnte ich politisch ab, rechtlich ist sie in keinster Weise zu beanstanden.



    Zitat

    Halten Sie die Motive und das Verhalten der damaligen Bundesregierung nach wie vor für opportun


    ja.


    Zitat

    wie gewichten Sie Nutzen und Schaden des Verfahrens für die Vereinigten Staaten


    Ein Zustand des Verfassugnsbruchs kann nicht toleriert werden. Insofern überwiegt klar der Nutzen. Schaden ist nicht durch das Verfahren entstanden, sondern durch einen Verfassungsbruch des Kongresses und durch die zu langsame Behandlung des neuerlichen Gesetzgebungsbedarfs nach dem Urteil.


    Zitat

    und welches Verfahren würden Sie heute in einer vergleichbaren Situation bevorzugen, welches wären Sie noch bereit mitzutragen?


    Eine "vergleichbare" Situation kann ich mir nicht vorstellen. Bei gleicher Situation würde ioch gleiches empfehlen, ob die Präsidentin sich wie President Grey verhalten würde das steht mir nicht zu zu bewerten.


  • Honorable Senators:


    Die Anhörung ist hiermit beendet.
    Die Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten wird umgehend eingeleitet.




    President of the Senate

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