Verfassung des Free State of Freeland

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  • The Free State of Freeland
    The President of the Peoples Council



    Honorable Members of the Peoples Council!


    Honorable Members of the Peoples Council!


    nachfolgender Gesetzesentwurf steht zur Abstimmung:


    01/01/2013 - Constitution of the Free State of Freeland




    Bitte stimmen Sie mit Yes (Oui), No (Non) oder Abstention.


    Die Abstimmung dauert bis Dienstag, den 12.01.2013, 22:45Uhr oder so lange, bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.
    Gemäß Artikel 25 der geltenden Verfassung, bedarf es für eine Änderung der - und ich gehe davon aus, auch für die Inkraftsetzung einer neuen - Verfassung der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Volksrat.





    Constitution of the Free State of Freeland



    Preamble


    Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Freeland,


    im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des Einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,


    im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,


    geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:



    Article I: Fundamentals


    Section 1 [The Free State]
    (1) Der Freistaat Freeland ist ein Bestandteil der Vereinigten Staaten von Astor und erkennt deren Verfassung sowie den Vorrang von Bundesgesetzen vor Staatsgesetzen an.
    (2) Die Staatshauptstadt des Freistaates Freeland ist die Stadt Amada.


    Section 2 [Citizenship]
    (1) Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß den Bundesgesetzen in Freeland hat.


    Section 3 [Basic Rights of the U.S.]
    (1) Die in Art. II, Sec. 1 bis 7 der U.S. Constitution bestimmten Menschen- und Bürgerrechte sind Bestandteil dieser Verfassung und der staatlichen Ordnung Freelands.


    Section 4 [Administrative Units]
    (1) Der Free State of Freeland gliedert sich in Verwaltungseinheiten, die Counties genannt werden. Die Einteilung dieser Counties soll durch ein Gesetz erfolgen.



    Article II: The Legislative branch


    Section 1 [The Assembly of the Free State of Freeland]
    (1) Die State Assembly ist die legislative Gewalt des Freistaates Freeland. Sie setzt sich aus allen Bürgern des Staates zusammen, welche die im Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen. Sie nehmen ihr Amt durch Ableistung des in dieser Verfassung bestimmten Eides im an und bleiben Mitglieder, solange sie Bürger dieses Staates sind und die durch das Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen.[/color]
    (2) Die State Assembly tagt ständig öffentlich in der Staatshauptstadt. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds kann die Aussprache oder Abstimmung über einen Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dem Antrag ist stattzugeben wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der abstimmenden Mitglieder dem Antrag zustimmt.


    Section 2 [Speaker of the State Assembly]
    (1) ) Die State Assembly gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus ihren Reihen einen Präsidenten, welcher als Speaker oft the Assembly of the Free State of Freeland bezeichnet werden soll..
    (2) Sollte das Amt des Präsidenten der State Assembly vakant sein, hat das dienstälteste verfügbare Mitglied der State Assembly die Sitzungsleitung bis zur Wahl eines neuen Präsidenten inne.


    Section 3 [Legislature]
    (1) Gesetzesvorlagen werden aus der State Assembly in diese eingebracht.
    (2) Die State Assembly beschließt Gesetze mit der Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen, sofern diese Verfassung nichts anderes bestimmt.
    (3) Von der Assembly beschlossene Gesetze sind vom Gouverneur auszufertigen und zu verkünden. Sie treten mit ihrer Verkündung in Kraft, sofern ein Gesetz selbst keinen anderen Zeitpunkt bestimmt.
    (4) Wird der Gouverneur nicht binnen sieben Tagen nach dem Beschluss eines Gesetzes durch die State Assembly tätig, so gilt dieses als mit Ablauf des siebten Tages nach seinem Beschluss in Kraft getreten.
    (5) Lehnt der Gouverneur die Ausfertigung und Verkündung eines von der State Assembly beschlossenen Gesetzes ab, so kann die State Assembly das Veto des Gouverneurs in einer erneuten Abstimmung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen überstimmen.


    Article III: The Executive Branch


    Section 1 [The Governor]
    (1) Die exekutive Gewalt des Staates und der Regierung des Freistaates Freeland wird durch den obersten Exekutivbeamten ausgeübt, welcher als Governor of the Free State of Freeland tituliert wird.
    (2) Der Gouverneur ernennt die Staatsbeamten, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Der Governor kann jeden Amtsträger, welchen er ernennt, ebenfalls wieder aus dem Amt entlassen, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
    (3) Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Staates. Er ist der oberste Dienstherr der Staatspolizei und der weiteren Sicherheitskräfte des Staates.
    (4) Der Gouverneur überwacht und leitet die Verwaltung; er sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze. Er verordnet alle zur Ausführung der Gesetze und der Verwaltung und Regierung des Staates im Rahmen der Gesetze notwendigen Bestimmungen durch Executive Orders und übt in allen Bereichen, welche ausschließlich der Exekutive zugeteilt sind, die Rechtssetzung auf diesem Wege aus.
    (5) Der Gouverneur hat das Recht, jederzeit von jedem Staatsbeamten Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.
    (6) Der Gouverneur darf nicht gleichzeitig der Bundesregierung oder dem Bundeskongress angehören. Er bleibt als Bürger des Freistaates Freeland Mitglied der State Assembly, ist jedoch nicht abstimmungsberechtigt und kann nicht den Posten des Präsidenten der State Assembly bekleiden. Diese Beschränkungen entfallen, sofern er das einzige Mitglied der State Assembly is.


    Section 2 [Election of the Governor]
    (1) Der Gouverneur des Free State of Freeland in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Januar, Mai und September gewählt.
    (2) In einem ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigten konnte.
    (3) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so hat findet ein zweiter Wahlgang mit den stimmenstärksten Kandidaten statt.
    (4) Kann auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Mehrheit auf sich vereinigen findet eine Wahl des Gouverneurs durch die State Assembly gemäß der Bestimmungen aus Article III, Section III, Subsection VI statt.


    Section 3 [Succession to the Governorship]
    (1) Ist das Amt des Gouverneurs vakant, oder der amtierende Gouverneur an der Ausübung seines Amtes verhindert oder für mehr als 7 Tage unangekündigt abwesend, so übernimmt kommissarisch der Präsident der State Assembly die Amtsgeschäfte des Gouverneurs, bis ein neuer Gouverneur gewählt wurde oder der amtierende Gouverneur die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen kann.
    (2) Ist das Amt des Präsidenten der State Assembly vakant, so treten an seine Stelle die Mitglieder der State Assembly in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
    (3) Ist der Gouverneur während einer Exekutivperiode mehr als 21 Tage unangekündigt abwesend, so gilt er als des Amtes enthoben und das Amt des Gouverneurs fällt vakant.
    (4) Fällt das Amt des Gouverneurs während einer Exekutivperiode vakant, so oder geht aus einer ordentlichen Wahl kein Gewählter hervor, so wird binnen zwei Wochen in einer außerordentlichen Wahl durch die State Assembly ein Gouverneur gewählt, es sei denn, der Monat, in dem ordentliche Gouverneurswahlen durchgeführt werden sollen, ist bereits angebrochen.
    (5) Die Wahl beginnt frühestens fünf und spätestens zehn Tage nach der Erledigung des Amtes und dauert höchstens vier Tage.
    (6) Gewählt ist, wer bei der außerordentliche Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Gleichstand gibt die Stimme des Vorsitzenden der Staatsversammlung den Ausschlag.


    Section 4 [Impeachment]
    (1) Der Gouverneur Freelands kann vorzeitig aus seinem Amt entfernt werden.
    (2) Die Amtsenthebung muss von wenigstens einem Drittel der Mitglieder der State Assembly beantragt werden
    (3) Die Amtsenthebung bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der Mitglieder der State Assembly



    Article IV - The Senator


    Section 1 [Election by Federal Law]
    Der Senator des Free State of Freeland wird im März und im September nach den Bestimmungen des Bundesrechts gewählt.


    Section 2 [Vacancy]
    (1) Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes schlägt der Gouverneur dem Staatsparlament einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit vor.
    (2) Der Vorgeschlage bedarf zur Wahl die Mehrheit der abgegeben Stimmen.



    Article V: Juridiction / Jurisdiction


    Section 1 [Jurisdiction of the Federal Court System]
    (1) Die Gerichtsbarkeit des Freistaates Freeland wird durch die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten von Astor ausgeübt.
    (2) Die Zuweisung der einzelnen Rechtsstreitigkeiten an ein bestimmtes Bundesgericht richtet sich
    nach den Gerichtsverfassungsvorschriften des Bundes.



    Article VI: Final Provisions


    Section 1 [Oath of Office]
    (1) Alle gewählten Amtsträger und Staatsbeamten des Freistaates Freeland haben vor der versammelten State Assembly den folgenden Amtseid abzuleisten:
    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."
    (2) Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung bei der Eidesleistung ist zulässig.


    Section 2 [Constitutional Amendments]
    Diese Verfassung kann nur durch Zusätze, die mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegenen gültigen Stimmen der State Assembly beschlossen werden, ergänzt werden.


    Section 3 [Entry into Force]
    (1) Diese Verfassung tritt für den Freistaat Freeland in Kraft, sobald sie mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des bisherigen Peoples Council verabschiedet und vom Gouverneur unterzeichnet wurde.


    Section 4 [Transitional Provisions]
    (1) Der nach Article 13 der bisherigen Verfassung gewählte Goueverneur gilt als regulär gewählter Gouverneur nach Article 3, Section 2. und amtiert bis zu den nächsten Wahlen regulären Wahlen gemäß Article 3, Section 2, Subsection 1 oder bis seine Amtszeit gemäß anderer Bestimmungen dieser Verfassung endet.
    (2) Der bisherige Vorsitzende des Volksrates übernimmt die Leitung der konstituierenden Sitzung der State Assembly.



  • Ich stelle fest, dass zwei Stimmen abgegeben wurden.
    Davon entfielen zwei auf Yes/Oui, null auf no/non und null auf Abstention.
    Die Verfassung hat damit die notwendige Mehrheit erhalten und wurde angenommen.

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