Morning Business Debate

Es gibt 1.145 Antworten in diesem Thema, welches 65.361 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Serena Hobbs.

  • Um noch einmal auf die Fragwe der aktuellen Mitgliedschaften in der Assembly zurückzukommen, stelle ich vorläufig fest, dass die folgenden Personen Mitglied der Assembly sind:


    Adam Byron
    Arthur Biggins
    Benjamin Kingston
    Bryan Corey Knight
    Kathleen Johnson
    Monty Bracewell


    Ich bitte um Wortmeldung, sollte diese Feststellung fehlerhaft sein und danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Mitarbeit.

  • Honorable Commoners,


    Ich bin als Bürger von Astoria ebenfalls Mitglied der Assembly.

    John Deville
    Commoner of the Assembly of Astoria
    Member of the Social Conservative Union

  • Mr. Speaker,


    die Fetstsellung von Mr. Deville ist nicht korrekt. Aber wen wundert es, dass er es bei seiner seltenden Anwesenheit unterlässt, unsere geltenden Gesetze zu lesen. :rolleyes


    Des Weiteren Mr. Speaker, sind nach meiner Kenntnis (derart ermittelt, wie von Commoner Johnson zutreffend erläutert) die folgenden Personen momentan Mitglied der Assemlby:


    Arthur Biggins
    Ben Kingston
    Kathleen Johnson
    Monty Bracewell


  • Vielen Dank, Commoner Bracewell.
    Nachdem sich Frau Samantha Cunningham via PN bei mir akkreditiert hat, stelle ich fest, dass die folgenden Personen Mitglied dieser Assembly sind:


    Arthur Biggins
    Ben Kingston
    Kathleen Johnson
    Monty Bracewell
    Samantha Cunningham

  • Mr. Speaker,


    auf Ihren Salmon hinsichtlich der Auslegung der Bundesverfassung gehe ich nicht weiter ein, da er durch meinen vorherigen Wortbeitrag vollständig widerlegt worden ist. Ich habe auch kein Verständnis für Ihren dortigen Wortschwall, der jeden davon abschrecken muss, Ihnen zuzuhören oder die Protokolle nachzulesen. Allerdings:


    Um hier an dieser Stelle jedoch die Kandidatensuche abzuschließen, schlage ich vor, dass wir diese Debatte in der Morning Business Debate weiterführen, sofern weiterer Diskussionsbedarf besteht.


    Die Ankündigung, weiter debattieren zu wollen, ist sehr löblich. Dann sollten Sie, Mr. Speaker, aber ganz sicher nicht - und wir haben den Begriff dazu bereits gehört: par ordere du mufti - ** Abstimmungen eröffnen, die das falsche Debattenergebnis aufgreifen und eine verfassungswidrige Zweidrittelmehrheit ankündigen.


    Wie dem auch sei, für mich ist die Sache klar: Ergibt sich eine Mehrheit für einen oder beide Verfassungszusätze, werde ich den Kongress entsprechend persönlich davon in Kenntnis setzen. Dann ermuntere ich Sie auch, den Rechtsweg zu bestreiten, Mr. Speaker, weil man das ja offensichtlich so macht. :)

  • Mr Speaker,
    ich bin schlicht und einfach sprachlos, welche abwegigen juristischen Theorien hier verfolgt zu werden scheinen. Die Bundesverfassung schreibt für die Ratifizierung von Amendments durch die Staaten gerade keine Mehrheit vor, sondern nur die "Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften". Beschlüsse fasst die gesetzgebende Körperschaft Assembly nach Art. III Sec. 1 Ssc. 2 ASConst. "soweit nicht anders vorgesehen, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.".


    An welcher Stelle durch welchen Rechtsatz etwas anderes vorgesehen sein soll, hat der Speaker in seiner ausführlichen Darlegung nicht erwähnt, stattdessen von einer Regelungslücke gesprochen. Diese Regelungslücke ist schlicht nicht existent: Die Zuständigkeit für das Verfahren wird durch die Bundesverfassung bestimmt, sie liegt bei der Assembly als gesetzgebender Körperschaft ohne Mitwirkung des Governors. Die Regeln zur Durchführung des Verfahrens sind in unserer Verfassung und den Standing Rules hinreichend bestimmt - Aussprache und Abstimmung, Beschlussfassung mit der einfachen Mehrheit der angegebenen Stimmen, wie jede andere Vorlage an die Assembly auch zu behandeln ist, für die nicht die Verfassung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmen.
    Ich protestiere gegen Ihre selbstherrliche und unbelehrbare Entscheidung! Meine Stimmabgabe erfolgt daher einzig und allein aus der Notwendigkeit der Sicherung meiner Rechte als Commoner, nicht in Anerkennung der von Ihnen zusätzlich zum Aufruf getroffenen Feststellungen.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria


  • Commoner Bracewell,
    ich kann sehr gut verstehen, dass Sie ungehalten sind. Anderen zuzuhören und auf seine Argumente einzugehen, kann in der Tat, äußert lästig sein. Besonders dann, wenn der andere die eigene Meinung nicht teilt. In diesem Fall versucht man den Andersdenkenden zu desavouieren, indem man dessen Beitrag als "Wortschwall" verunglimpft, "der jeden davon abschrecken muss, Ihnen zuzuhören oder die Protokolle nachzulesen".


    Zu Ihrer letzten Bemerkung, Coroner Bracewell: die Zeiten, als Meinungsunterschiede zwischen den Kontrahenten regulär mit dem Revolver oder den Fäusten ausgetragen wurden, sind zum Glück vorbei. Statt dessen gibt es in der Tat den Rechtsweg. Es ist erfreulich zu hören, dass wir offensichtlich wenigstens in diesem Punkt übereinstimmen. :)

  • Mr Speaker,
    ich bin schlicht und einfach sprachlos, welche abwegigen juristischen Theorien hier verfolgt zu werden scheinen. Die Bundesverfassung schreibt für die Ratifizierung von Amendments durch die Staaten gerade keine Mehrheit vor, sondern nur die "Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften". Beschlüsse fasst die gesetzgebende Körperschaft Assembly nach Art. III Sec. 1 Ssc. 2 ASConst. "soweit nicht anders vorgesehen, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.".


    An welcher Stelle durch welchen Rechtsatz etwas anderes vorgesehen sein soll, hat der Speaker in seiner ausführlichen Darlegung nicht erwähnt, stattdessen von einer Regelungslücke gesprochen. Diese Regelungslücke ist schlicht nicht existent: Die Zuständigkeit für das Verfahren wird durch die Bundesverfassung bestimmt, sie liegt bei der Assembly als gesetzgebender Körperschaft ohne Mitwirkung des Governors. Die Regeln zur Durchführung des Verfahrens sind in unserer Verfassung und den Standing Rules hinreichend bestimmt - Aussprache und Abstimmung, Beschlussfassung mit der einfachen Mehrheit der angegebenen Stimmen, wie jede andere Vorlage an die Assembly auch zu behandeln ist, für die nicht die Verfassung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmen.
    Ich protestiere gegen Ihre selbstherrliche und unbelehrbare Entscheidung! Meine Stimmabgabe erfolgt daher einzig und allein aus der Notwendigkeit der Sicherung meiner Rechte als Commoner, nicht in Anerkennung der von Ihnen zusätzlich zum Aufruf getroffenen Feststellungen.


    Coroner Johnson,
    ich versichere Ihnen, dass Sie nicht sprachlos sein müssen - und wie ich höre sind Sie es ja auch nicht - , denn es ist in einem demokratischen und pluralen Rechtsstaat durchaus üblich, dass es zu einer Rechtsfrage mehrere Ansichten gibt. Sie sind ganz offensichtlich mit der Mehrheit in der Assembly der Überzeugung, dass es besagte Regelungslücke nicht gibt, ich bin der Überzeugung, dass es sie gibt.
    Sie sagen es: die Regeln zur Durchführung des Verfahrens sind in unserer Verfassung und den Standing Rules hinreichend bestimmt. Und unsere Verfassung schreibt für Amendments zur Verfassung eine Zwei-Drittel-Mehrheit vor. Sollten die Standing Rules etwas anderes bestimmen, so sind diese nicht anzuwenden, da in der Normenhierarchie die Verfassung über den Standing Rules steht. Genauso wie das Bundesrecht in der Normenhierarchie über dem Staatenrecht steht.

  • Mr Speaker,


    unsere Verfassung sieht für Ihre eigene Ergänzung in Art. VI Sec. 1 Ssc. 1 ASConst eine solche Mehrheit vor. "Diese Verfassung" kann schon dem Wortlaut nach nicht die Bundesverfassung sein. An einer Sondervorschrift für Amendments zur U.S. Constitution fehlt es, womit die Grundsatzregelung greift, also die einfache Mehrheit. Wenn Ihnen diese Mehrheit nicht genügt, schlagen Sie eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und nehmen Sie nicht unter Missbrauch Ihres Amtes und entgegen jeder Logik Auslegungen vor, die in keiner Form mit juristischer Methodik zu rechtfertigen sind.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Commoner Speaker,
    Sie mögen mit meinen Schlussfolgerungen nicht übereinstimmen. Eines können Sie mir jedoch nicht vorwerfen, nämlich erstens Amtsmissbrauch und zweitens, ich hätte gegen jede Logik juristische Auslegungen vorgenommen.
    Die vergleichende Auslegung ist eine der juristische anerkannten juristischen Auslegungsmethoden, ob es Ihnen passt oder nicht. Und sowohl die US-Verfassung als auch die jede einzelne Verfassung eines jeden Bundesstaates schreibt vor, dass das jeweilige Parlament auf Bundes- oder Bundesstaatenebene ein Amendment mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen soll. Das ist eine Tatsache, die Sie nicht einfach ignorieren können.
    Generell regelt die Bundesebene in einem Bundesgesetz, unter welchen Bedingungen die Bundes-Verfassung geändert oder ergänzt werden kann. Regelungen auf der Ebene der Bundesstaaten sind in der Regel ohne Belang. Von Belang können diese jedoch dann werden, wenn auf der Ebene des Bundesstaates nicht geregelt ist, mit welcher Mehrheit in den einzelnen Bundesstaaten die Verfassung angenommen werden muss.
    Hier kann - muss aber nicht - die vergleichende Auslegung einen Hinweis geben. Und der entscheidende Hinweis ist die Zwei-Drittel-Mehrheit-Erforderlichkeit, die alle Verfassungen vorschreiben. Es sagt uns, dass der Verfassungsgesetzgeber auf Bundes- und Bundesstaatenebene eine Zwei-Drittel-Mehrheit haben wollte.
    Angesichts der zur Debatte stehenden Regelungslücke ist dies ein starker Hinweis darauf, dass, wenn der Verfassungsgesetzgeber auf Bundesebene diese Lücke geschlossen hättee, er für das Verabschieden eines Amendments zur US-Verfassung auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit in den einzelnen Bundesstaaten vorgesehen hätte.
    Diesen Erwägungen bin ich gefolgt, als ich festgestellt habe, dass für die Annahme der vorliegenden Amendments zur US-Verfassung, in dieser Assembly eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist.

  • Mr. Speaker,
    bitte teilen Sie uns mit, ob Sie gedenken das Amt des Speakers dieser Assembly zugunsten des Amts des Senators aufzugeben oder zugunsten des Amts des Speakers dieser Assembly auf das Amt des Senators verzichten werden.

  • Mr. Biggins,
    selbstverständlich kann Mr. Bracewell beide Ämter gleichermaßen ausüben — ich selbst habe es über ein Jahr so gehandhabt.


    Commoner Kingston,


    Da sind Sie eindeutig auf dem Holzweg. Die Standing Rules untersagen dies.

    John Deville
    Commoner of the Assembly of Astoria
    Member of the Social Conservative Union

  • Mr. Biggins,
    selbstverständlich kann Mr. Bracewell beide Ämter gleichermaßen ausüben — ich selbst habe es über ein Jahr so gehandhabt.


    Commoner Kingston,
    auch wenn Sie sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben, dürfte Ihnen es Ihnen als aufmerksamen Beobachter des Zeitgeschehens und als Experte für Geschäftsordnungsfragen nicht entgangen sein, dass wir seit Kurzem neue Standing Rules haben, deren Lektüre ich Ihnen nur wärmsten empfehlen kann. Dort heißt es in Article 1 Section 1 Subsection 1 Sentence 2: "Der Speaker soll nicht zur selben Zeit ... einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören."
    Was zu beachten ich Ihnen zudem an Herz legen möchte, Commoner Kingston, ist die vorgeschriebene Anrede, die in den neuen Standing Rules in Article 2 Section 1 Subsection 3 niedergelegt sind. Dort heißt es: "Ansprachen des Speakers in dieser Funktion sind mit "Mister / Madam Speaker" zu beginnen, Ansprachen der Commoner mit "Honorable Commoners" oder "Commoner [Name]"." Die Anrede "Mister" mag zwar im normalen Alltag üblich sein, die Geschäftsordnung lässt sie jedoch für Debatten innerhalb der Assembly nicht zu.

  • Commoner Biggins,


    es ist erfreulich zu sehen, wie sehr Sie sich weiterhin bemühen, anderen die Gesetze zu erklären. Sie werden den Geschäftsgang im Repräsentantenhaus sicherlich sehr beleben.

  • Ach wissen Sie, Mr. Speaker, man tut, was man kann, wie mir mein Großvater immer zu sagen pflegte.
    Aber ich kann Sie beruhigen: auch ich weiß nicht alles. Erst neulich hat mich Commoner Kingston auf seine unnachahmliche freundliche Art und Weise darauf aufmerksam gemacht, dass meine Eidesleistung als gewähltes Mitglied des US-Repräsentantenhauses erst am 1. August stattfinden wird.
    Sehen Sie, ich bin nur ein kleiner Gemischtwarenhändler aus Redford. Da muss ich mich mächtig ins Zeug legen, um mit den ganzen Polit- und Rechtsprofis Schritt halten zu können.

  • Mr Speaker,


    ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass sich Commoner Biggins für "einen kleinen Gemischtwarenhändler" während seiner Amtszeit schon ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat. Wir sollten hier keinen Opfermythos im Raum stehen lassen.

    Handlung

    hält sie mit einem augenzwinkernden Grinsen entgegen.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

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