Honorable Members of the General Court,
ich, David Anderson, habe folgenden Gesetzentwurf eingebracht, eröffne die Aussprache und lege die Dauer vorerst auf 72 Stunden fest.
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Honorable Members of the General Court,
ich, David Anderson, habe folgenden Gesetzentwurf eingebracht, eröffne die Aussprache und lege die Dauer vorerst auf 72 Stunden fest.
Honorable Members,
wie in der Morning Business Debate erwähnt, gehe ich die ehemaligen Gesetzte von Hybertina und Savannah durch und passe sie an unsere aktuelle Situation und unseren Staat an.
Für den Gesetzesantrag bezüglich des Handels, des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen und Munition erbitte ich Ihre Zustimmung. Dieser Antrag gilt nicht für die Polizei und sonstigen Sicherheitsorgane des State of Laurentiana.
Honorable Members,
ich lehne Einschränkungen des in Art. I Sec. 14 der Verfassung garantierten rechts auf freien Waffenbesitz ein. Ich stimmte dem ehrenwerten Lieutenant-Governor bei seiner Bill nur darin zu, dass wir Mörder und - in gewissem Maße - auch Kinder von Schusswaffen fern halten sollten. Ich lehne allerdings bereits bei Kindern das Mindestalter von 18 Jahren ab, auch bin ich mir nicht sicher, inwieweit eine Einschränkung des Besitzes hier verfassungsrechtlich zulässig ist.
Jedenfalls: Bereits ab 16 Jahren kann man in Astor seinen Führerschein machen, und gerade in den dünn besiedelten Gegenden unseres Staates sind Jugendliche oftmals über längere Zeit alleine im Auto unterwegs, ohne dass im Notfalle schnell Hilfe kommen könnte. Ich bin deswegen der Meinung, dass auch solche Jugendliche bereits das Recht haben müssen, sich im Ernstfalle selbst verteidigen zu können - ich plädiere daher für eine Absenkung des Mindestalters auf 14, mindestens jedoch auf 16 Jahre. Was den Besitz angeht, so möchte ich im übrigen noch die Frage nach Sportschießen und Jagt, auch bei Jugendlichen vorkommenden Freizeitbeschäftigungen.
Ich lehne des weiteren jede Form von Lizensierungen für Händler ab, allenfalls eine Mitteilungspflicht sehe ich hier als akzeptabel an. Eine Registrierung des Waffenkaufes sehe ich zwar kritisch, könnte aber mit einer solchen Regelung leben, sofern die Einschränkung gemacht wird, dass der Händler die Daten der Käufer nur mit Zustimmung des Käufers oder auf gerichtliche Anordnung bei dringendem Verdachte auf eine mit der Waffe begangene Straftaten an andere Personen und die Behörden weiter geben darf. Niemand darf sich für die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechtes beim Staat registrieren müssen.
Honorable Members,
ich schließe mich meiner Vorrednerin an.
Honorable Members,
die Einwände seitens der ehrenwerten Senatorin Mrs. Roberts bezüglich des Mindestalters halte ich für gerechtfertigt und habe entsprechende Änderungen in meinem Antrag vorgenommen.
Die Lizenzierung habe ich zusätzlich auf den gewerbliche Handel beschränkt.
Bei der Registrierung einer gekauften Waffe muss ich leider der Senatorin widersprechen, da ich keinen Konflikt zwischen der Registrierung und der Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe sehe. Immerhin registrieren wir uns ja auch um unser verfassungsmäßiges Recht zum Wählen ausüben zu können.
Die Registrierung einer Waffe soll nicht einer Überwachung der Bürger Laurentianas dienen, sondern dem schnelleren Aufklären von Straftaten.
Die Bedenken von Senatorin Roberts nehme ich ernst, finde aber, dass der Datenschutz durch Article IV des Antrags gewahrt bleibt.
Honorable Members,
unabhängig der eingangs falsch angelegten Frist von 72 Stunden, wurden seit 48 Stunden keine Beiträge mehr zur Sache geäußert. Ich leite nun die Abstimmung ein.
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