Beim Gericht ging die folgende Klage ein:
ZitatAlles anzeigen
In Sachen
Merkin Danforth Muffley -Kläger ñ
Gegen
President of the United States of Astor -Beklagter ñ
Wird hiermit Klage erhoben und beantragt festzustellen:
1. Dass die Ernennung von Mr Andrew Madison zum Secretary of Homeland Security rechtswidrig war, und
2. Dass die Schaffung des Department of Homeland Security eines zustimmenden Beschlusses beider Kammern des Kongresses, hilfsweise des Repräsentantenhauses, bedarf.
Begründung:
Gemäß Art IV s 1 subsection 5 Const bedarf die Einrichtung neuer ƒmter und Behörden durch den Präsidenten der Zustimmung des Kongresses. Das Department of Homeland Security, das mit Mr Andrew Madison besetzt wurde, bestand bislang nicht, es fällt daher als Bundesbehörde unter diese Vorschrift. Eine Zustimmung des Kongresses erfolgte jedoch nicht. Damit fehlt der Schaffung des Ministeriums und folglich auch der Ernennung von Mr Madison die rechtliche Grundlage.
Zwar wurde Mr Madison vom Präsidenten zum Secretary of Homeland Security nominiert und vom Senat bestätigt. Darin kann jedoch keine Zustimmung zur Schaffung der Behörde gesehen werden; die dem Senat zur Abstimmung vorgelegte Frage lautet anders, sie war nämlich nicht auf die Schaffung der Behörde bezogen. In der Zustimmung zur Besetzung einer Behörde kann nicht konkludent zugleich die Zustimmung zur Schaffung der Behörde selbst gesehen werden, da die Frage anders formuliert war und ein stimmberechtigter Senator bei Bewusstsein der Zustimmungsbedürftigkeit der Schaffung der Behörde möglicherweise anders entschieden hätte als in einer Situation, in der er glaubte, dass die Behörde wirksam errichtet wurde und nun zur Vermeidung einer unerwünschten Vakanz besetzt werden müsse.
Sollte das Gericht dieser Argumentation nicht folgen, so ist jedenfalls mangels Zustimmung des Repräsentantenhauses die Schaffung des Department nicht wirksam erfolgt.
Die Klage wurde dem Beklagten zugestellt. Er erhält Möglichkeit zur Erwiederung der Klage auf dem Schriftwege binnen 72 Stunden. Danach wird über die Annahme des Hauptsacheverfahrens zur Entscheidung entschieden.