Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen

  • Standing Orders of the Council of Mandarin Chan Sen


    Section I - Fundamentals
    (1) Der Council of Mandarin tagt öffentlich im Parlamentsbezirk von Hong Nam.
    (2) Mitglieder des Council of Mandarin sind die abstimmungsberechtigten Mandarin (Senior Mandarin) und Mandarin die nicht abstimmungsberechtigt sind (Junior Mandarin) welche die Verwaltungseinheiten vertreten.
    (3) Geschäftsfähig wird ein Mandarin erst mit dem Ablegen des Eides nach dem „Pledge Act“.
    (4) Die Vertreter der Verwaltungseinheiten werden in ihrer Gesamtheit folgend Mandarin oder Mitglieder des Council of Mandarin genannt.


    Section II - Chairmanship
    (1) Die Senior Mandarin wählen einen Mandarin mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum Vorsitzenden (Chairman of the Council of Mandarin).
    (2) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Council of Mandarin verantwortlich, ihm steht das Hausrecht zu.
    (3) Die Amtszeit endet durch Wegzug aus Chan Sen, Rücktritt, Tod oder spätestens jedoch nach sechs Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
    (4) Eine konstruktive Neuwahl ist mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Senior Mandarin möglich.
    (5) Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist derjenige Mandarin, der am längsten Mitglied des Council of Mandarin ist (Chairman by senority). Er übernimmt die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit des Vorsitzenden und der Vakanz des Amtes.
    (6) Die Amtsgeschäfte des Vorsitzenden bzw. des Chairman by senority kann für eine bestimmte Dauer auf ein Mitglied des Council of Mandarin übertragen werden.


    Section III - Rightes and Duties
    (1) In allen Diskussionen und Aussprachen im Council of Mandarin genießen allein seine Mitglieder Rederecht.
    (2) In Abstimmungen sind Diskussionen unzulässig.
    (3) Der Vorsitzende kann Gästen das Rederecht auf Antrag eines der Mandarin verleihen.
    (4) Wer ohne Rederecht im Council of Mandarin trotz Verwarnung des Vorsitzenden wiederholt redet oder beleidigend wird, wird mit einem Bußgeld über 100 Astordollar bestraft.


    Section IV - Motions
    (1) Anträge können nur von den Mitgliedern des Council of Mandarin eingereicht werden.
    (2) Anträge sind an einem vom Vorsitzenden bestimmten Ort innerhalb des Council of Mandarin einzubringen.
    (3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde.


    Section V - Discussions
    (1) Der Vorsitzende eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt er dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
    (2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 168 Stunden nach ihrer Eröffnung.
    (3) Auf Antrag von ein Drittel der Senior Mandarin kann der Vorsitzende die Aussprache beenden oder um weiter 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
    (4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Vorsitzende zeitnah die Abstimmung ein.


    Section VI - Votes
    (1) Die Senior Mandarin entscheiden durch die Mehrheit der auf Ja und Nein lautenden Stimmen.
    (2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, dass sie eindeutig mit Aye, Nay oder Abstention beantwortet werden kann.
    (3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und beendet und dauern mindestens 96 Stunden und maximal 168 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Senior Mandarin abgestimmt haben.
    (4) Wird eine bereits abgegebene Stimme verändert, so ist sie ungültig.
    (5) Eine Abstimmung erhält nur dann Gültigkeit wenn mindestens zwei Senior Mandarin daran teilgenommen haben.


    Section VII - Validity
    (1) Diese Standing Orders treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen von den abstimmungsberechtigten Mitgliedern des Council of Mandarin Chan Sen angenommen wurde.
    (2) Sie bleibt gültig, bis der Council of Mandarin neue Standing Orders beschließt.
    (3) Eine Änderung der Standing Orders erfordert die einfache Mehrheit der Stimmen der Senior Mandarin.

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