Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 541 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Zornek.

  • Zitat

    The Atlantic
    What most people outside Wisconsin don't know is that our governor [Scott Walker] wields a veto power on appropriations bills so strong as to be frankly comic. It's not just a line-item veto; Walker has the power to veto individual phrases and words (PDF) -- like "not" -- from sentences. If the state Senate returns to session and passes a bill with time limits on Walker's favored provisions, he can strip out the new language and sign his own decompromised version into law. If that sounds crazy, keep in mind that until 2008 governors of Wisconsin could -- and did! -- veto multi-page sections of bills, leaving in place only eight or nine words spelling out a law the governor wanted to enact. And that, in turn, was a much-narrowed version of the so-called "Vanna White veto" power enjoyed by Wisconsin governors prior to 1990, when they could veto individual letters out of words and individual digits out of numbers.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass das mit der US Bundesverfassung vereinbar ist. :kritischguck


    Warum sollte es nicht vereinbar sein? Die Bundesverfassung macht keine Vorgaben zu den Gesetzgebungsprozessen in den Staaten (wohl aber zu jenem des Bundes, weswegen das sogenannte Line-item veto, das der Präsident 1996 vom Kongress bekam, vom Supreme Court für verfassungswidrig erklärt wurde).


    Das ist eine innerstaatliche Angelegenheit, die in Wisconsins Verfassungstradition seit 1930 verankert ist. Ich bezweifle, dass der Supreme Court den Fall überhaupt zur Verhandlung annehmen würde. Willkommen im amerikanischen Föderalismus.


    Edit: Ich habe es mal nachgeschaut. Zwar wurde nicht der aktuelle Text, in dem die Prozedur schon beschnitten wurde, gewertet. Aber auf ein Urteil des Wisconsin Supreme Court, der die Praxis grundsätzlich für staatsverfassungsgerecht erklärte, zog der Kläger vor ein Bundesappellationsgericht. Dieses bestätigte das Ursprungsurteil (Fred A. Risser and David M. Travis v. Tommy G. Thompson, 930 F.2d 549 (7th Cir. 1991) [Thompson war Wisconsins Gouverneur zu jener Zeit]); der U.S. Supreme Court lehnte eine erneute Berufung tatsächlich ab (Risser v. Thompson, 502 U.S. 860 (1991)).

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    Einmal editiert, zuletzt von Charlotte McGarry ()

  • Ich dachte nur, weil die Bundesverfassung den Staaten ja nun doch -- die Details kenne ich zugegebenermaßen nicht -- eine republikanische Verfassung und Gewaltenteilung garantiert, und diese Vetobefugnisse der Gewaltenteilung ja sehr gründlich zuwider laufen.

  • Ich würde es eher als anderes Verständnis von Gewaltentrennung bezeichnen, in der nicht nur die Legislative die Exekutive kontrolliert, sondern auch umgekehrt Befugnisse existieren. Die höchste demokratische Legitimation, die des Wählers, hat die entsprechende Regelung ohnehin - in Wisconsin werden Verfassungsänderungen per Volksabstimmung ratifiziert.

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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Naja, prinzipiell habe ich nichts gegen Vetobefugnisse der Exekutive gegenüber der Legislative einzuwenden. Nur dass sich so ein Veto meines Erachtens auf Gesamthandlungen der Legislative richten sollte und nicht nur auf der Exekutive unangenehme Aspekte. Sprich: Wenn der Gouverneur ein Veto ausspricht, dann gegen den gesamten Act, nicht bloß gegen einzelne Worte, Zeilen oder Ziffern.

  • Warum? Der Gouverneur ist schließlich demokratisch legitimierter als die Legislative. Ich halte es aus praktischer Sicht für überaus kontraproduktiv, aber theoretisch lässt sich das meines Erachtens ganz gut rechtfertigen.

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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Wenn es praktisch kontraproduktiv ist, dann indiziert das auch, dass es theoretisch faul ist. Ich glaube nicht an den Satz "In der Theorie ist es gut, aber in der Praxis funktioniert es nicht."


    Es ist nicht die Aufgabe des Gouverneurs Gesetze zu machen, aber genau das tut er, wenn er eine Vetomacht hat, die es ihm effektiv erlaubt, Beschlüsse des Parlamants so umzuschreiben, wie es ihm passt und sie inhaltlich sogar umzukehren. Meines Erachtens hebelt das die Gewaltenteilung in der Praxis wie in der Theorie aus, indem es dem Gouverneur quasi-legislative Kompetenzen gibt.

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