[sim]Erklärt dem Präsidenten dass S.Sch.A für Soedinjonnie Schtati Astorki steht und eigentlich das selbe wie U.S.A bedeutet
Schreiben aus Andro
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Ist froh Ismail Hamzatow eingestellt zu haben.
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Der Präsident nimmt dass ihm weitergeleitete Schreiben zur Kenntnis und ordnet an den Minister Resident aus Andro abzuziehen. Desweiteren wird das zwischenstaatliche Exekutivabkommen zeitnah aufgelöst werden.
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*): auch gerne sofort.
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Da der Senat noch nicht mit den Hearings der potentiellen Regierungsmitglieder begonnen hat, und somit kein Secretary of State im Amt ist, wird das Schreiben ans Weiße Haus weitergeleitet.
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Da das Schreiben inzwischen beantwortet wurde, legt man es zu den Akten.
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Das Schreiben wird der Präsidentin weitergeleitet.
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Scheinbar braucht die Diplomatenpost nach Astor länger als nach Albernia.
KOSKOW, den 11. August 12025
An
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor
Betreff: Gemeinsame Klärung von Auslegungsfragen zu Artikel 6 und Protokollnotiz des „Treaty Establishing a Nordanic Defence Community“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung der Sowjetföderation Andro hat den „Treaty Establishing a Nordanic Defence Community“ umfassend geprüft. In unserer Verantwortung für Frieden, Stabilität und völkerrechtlich fundierte Zusammenarbeit sehen wir es als geboten, offene Auslegungsfragen zu erörtern, bevor diese im Ernstfall zu Missverständnissen oder unbeabsichtigten Eskalationen führen könnten.
Unsere Staaten teilen das Ziel, in gegenseitigem Respekt und auf Grundlage des internationalen Rechts zur Sicherheit unserer Völker und zur Stabilität der internationalen Ordnung beizutragen. Daher schlagen wir vor, im Rahmen bilateraler und ggf. multilateraler Gespräche gemeinsam Klarheit zu schaffen.
1. Hintergrund
Wir sehen bei Artikel 6 und der zugehörigen Protokollnotiz Klärungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Anwendung gegenüber Nichtvertragsstaaten. Aus unserer Sicht sind folgende Punkte von zentraler Bedeutung:
a) die weite Auslegung des Begriffs „Gefährdung des Friedens und der Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft“;
b) die Möglichkeit, Maßnahmen ohne ausdrückliche Bitte oder Zustimmung des betroffenen Staates zu ergreifen, wenn dieser als „gehindert“ angesehen wird;
c) das Fehlen verbindlicher, unabhängiger Überprüfungsmechanismen vor, während und nach Maßnahmen;
d) die unklare Bandbreite der zulässigen „militärischen und sonstigen Mittel“.2. Vorschlag für das weitere Vorgehen
Um gemeinsam zu belastbaren, transparenten und für alle Vertragsstaaten tragfähigen Interpretationen zu gelangen, regen wir an:
- Binnen 14 Tagen: Austausch schriftlicher Darstellungen der beabsichtigten Auslegung von Artikel 6 und der Protokollnotiz, einschließlich Definition des Begriffs „Gehindertsein“ und Mindestbeweisanforderungen.
- Binnen 30 Tagen: Gegenseitige Vorlage interner Regelungen und Verfahren, die die Entscheidungs-, Prüf- und Autorisierungsprozesse betreffen.
- Fortlaufend: Gemeinsame Erarbeitung von Verfahren, die eine unabhängige Prüfung und klare Verantwortlichkeitsregelungen gewährleisten.
3. Gemeinsame Sicherungsmechanismen
Als gemeinsame Arbeitsbasis schlagen wir vor, vor der Anwendung der Beistandsbestimmungen gegen Nichtvertragsstaaten verbindlich festzulegen:
- multilaterale Vorprüfung durch ein neutrales Gremium;
- transparente Offenlegung der Fakten- und Beweisgrundlage;
- ausdrückliche Begrenzung der zulässigen Mittel auf völkerrechtskonforme Maßnahmen;
- öffentliche Mitteilung vor Beginn von Operationen;
- unabhängige Untersuchung nach Abschluss, mit öffentlicher Ergebnisdarlegung.
4. Vertrauensbildende Maßnahmen
Bis zur endgültigen Klärung schlagen wir vor: gegenseitige Vorabinformation größerer Manöver (mind. 7 Tage vorher), Einrichtung einer ständigen diplomatisch-militärischen Hotline, sowie transparenter Austausch zu materieller Unterstützung von Drittstaaten.
5. Konsultationen
Wir schlagen vor, innerhalb von 17 Tagen nach Eingang Ihrer ersten schriftlichen Stellungnahme ein erstes bilaterales Treffen auf Ministerebene oder mit entsprechend ermächtigten Vertretern anzusetzen.
6. Schlussbemerkung
Unsere Absicht ist es, proaktiv und im Geiste von Partnerschaft und Gleichberechtigung zu handeln. Klare, gemeinsam erarbeitete Verfahren stärken nicht nur unsere bilateralen Beziehungen, sondern auch die Handlungsfähigkeit der gesamten Nordanic Defence Community.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Im Namen des Außenministeriums der Sowjetföderation Andro
Dimitri Walerjewitsch Petrakow
Minister für äußere Angelegenheiten
Koskow
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