S. 2010-023 12th Citizenship Act Amendment Bill
- Charlotte McGarry
- Geschlossen
- Erledigt
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Madam President,
der vorliegende Entwurf zur Änderung des Citizenship Act soll eine Reihe von Mängeln in der geltenden Rechtslage beseitigen.
Zuvörderst verschwindet Gott aus dem Flaggengelöbnis. Die Verfassung ist völlig unzweideutig, wenn sie in Article II, Section 5, bestimmt, dass die Etablierung einer Staatsreligion unterbleiben soll. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis kann die Vereinigten Staaten somit niemals als "eine Nation unter Gott" bezeichnen. Daran ändert auch die Eröffnung der Möglichkeit, das Gelöbnis ohne die Erwähnung Gottes zu leisten, nichts. Erstens wird hier ein verfassungswidriges Regel-Ausnahmeverhältnis und somit eine Wertung etabliert: es darf nicht die Regel sein, die Vereinigten Staaten als "eine Nation unter Gott" zu bezeichnen zu haben, von der nur aus Gewissensgründen abgewichen werden darf. Und zweitens sind die Vereinigten Staaten als Staatenbund, mithin als juristische Person, religiös völlig neutral, sie können weder an Gott glauben oder nicht glauben, noch in irgend einem Verhältnis zu diesem stehen. Der einzelne Bürger mag die Vereinigten Staaten als von Gott gesegnet oder verflucht ansehen, aber das ist eben seine persönliche Meinung. Von offizieller Seite können die Vereinigten Staaten in keinerlei Verhältnis zu Gott stehen, weil sie schon überhaupt nicht beurteilen können, ob es ihn gibt und wie er beschaffen ist. Sie können sich somit in einer amtlichen Gelöbnisformel nicht als "eine Nation unter Gott" bezeichnen.
Entsprechend entfällt diese Formulierung aus dem Flaggengelöbnis völlig. Statt dessen wird klar geregelt, dass es jedermann freisteht, seinem Gelöbnis eine individuelle religiöse Bekräftigung beizugeben - sei es durch einen verbalen Zusatz, oder durch die Verwendung eines Gegenstandes von für ihn kultischer Bedeutung während der Leistung des Gelöbnisses. Klar geregelt wird auch, dass eine verbale religiöse Beteuerung nur ein Zusatz zur amtlichen Gelöbnisformal sein kann - zunächst ist diese in der fixierten Form zu sprechen, ist das erfolgt, kann ihr jeder noch an religiöser Bekräftigung anfügen, was ihm beliebt. Aber eben anfügen, nicht einschieben oder umformulieren. Die Gelöbnisformel ist für alle die gleiche.
Diese lautet wörtlich auch nicht mehr auf die "Flagge der Vereinigten Staaten", sondern auf "meine Flagge", die Flagge des Sprechers des Gelöbnisses. Denn unsere Flagge ist nicht das Symbol der Bundesregierung, des Kongresses oder irgend einer Staatsideologie oder eines völkischen Kollektivs. Sie ist das Symbol der naturgebenen Rechte und Freiheiten jedes einzelnen Bürgers. Die Flagge gehört nicht den Vereinigten Staaten, sie gehört den Bürgern der Vereinigten Staaten - jedem einzelnen von ihnen. Es ist seine Flagge, die seine Rechte und Freiheiten symbolisiert, zu denen er sich bekennt.
Was er aber auch nicht muss, wenn er es nicht kann oder will. Bestimmte religiöse Gruppierungen, wie einzelne Strömungen der Mennoniten oder die Zeugen Jehovas, lehnen bekanntlich (?) jede über den Gehorsam gegenüber den Gesetzen, was die Steuerzahlung einschließt, hinausgehende Interaktion mit dem Staat ab. Sie legen entsprechend auch keine Gelöbnisse auf ihn und/oder seine Symbole ab. Und niemand hat das Recht, sie dazu zu zwingen. Oder irgend jemanden sonst, der dem Staat weltanschaulich ablehnend gegenübersteht.
Der Staat kann und darf von seinen Bürgern nicht mehr fordern, als dass diese sich schlicht an die Gesetz halten. Solange sie das tun, kann ihnen niemand verbieten, den Staat und/oder seine Gesetze abzulehnen und ihm und seinen Symbolen auch keinerlei Treue geloben zu wollen. Denn ihre Rechte und Freiheiten wohnen ihnen von Natur aus inne, sie erwerben sie nicht dadurch, dass sie sich an einem Patriotismus als Staatskult beteiligen. Wer verspricht, die Regeln der Rechtsgemeinschaft einzuhalten, der hat auch Anspruch darauf, in diese aufgenommen zu werden. Auch wenn er sie ablehnt und ändern oder abschaffen will - so lange er sich dabei an die geltenden Regeln hält, bis er sie regelkonfrom geändert hat, kann er das tun.
Für all diese Gruppen von Einwanderern ist das neugeschaffene, das Flaggengelöbnis in ihren Fällen ersetzende Versprechen zur Beachtung der Gesetze gedacht. Der Staat kann von niemandem, der sich an seine Gesetze zu halten bereit ist, verlangen, als Aufnahmekriterium noch irgendwelche emotionalen Treueschwüre abzulegen, die er aus religiösen Gründen nicht leisten kann oder aus politischen Gründen nicht leisten will.
Noch zu den Formalia: da die Bestimmungen der bisherigen Section 2, § 4, neugefasst in § 2 übernommen werden, wird der alte § 5 zu § 4 und § 6 zu § 5, während ein § 6 entfällt. Die entsprechenden Bestimmungen bleiben jedoch im Wortlaut erhalten.
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Honorable Members of Congress,
ich lehne den Entwurf ab. Die Vereinigten Staaten sind eine Nation auf der Basis christlicher Werte. Wer in dieses Land einwandert, hat diese Grundlage zu akzeptieren; wer das nicht will oder kann, hat mannigfaltige Möglichkeiten in anderen Teilen der Erde. Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt.
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Madam Speaker,
woraus leiten Sie die sog. "christlichen Werte" als Basis ab, wenn in der Verfassung (Article II, Section 5) geschrieben steht:
Die Ausübung der Religion und die Art, in der wir sie praktizieren, können nur durch Überzeugung bestimmt sein und nicht durch Zwang oder Gewalt. Daher sind alle Menschen in gleicher Weise zur freien Religionsausübung berechtigt, entsprechend der Stimme ihres Gewissens. Infolgedessen soll die Etablierung einer Staatsreligion unterbleiben.
Die Vereinigten Staaten sind auf keinerlei Religion oder Ideologie gegründet, sondern allein auf die natürliche Freiheit und Gleichheit aller Menschen. Deren Schutz durch unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat "verdient" sich niemand durch das Anerkenntnis einer vermeintlichen religiösen Grundlage dieser Prinzipien, sie wohnen eben jedem Menschen von Natur aus inne. Kriterium für die Frage des Einlasses in unsere Gesellschaft kann nur die Bereitschaft sein, sich den hier geltenden Regeln zu unterwerfen, bis man sie ggf. regelkonfrom abgeschafft oder verändert hat.
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Honorable Members of Congress,
die astorische Geschichte erspart mir und Ihnen ausnahmsweise, das bereits Gesagte erneut zu sagen. Die Argumente der Befürworter treffen bei mir auf Zustimmung. Niemand wird gezwungen, schon gar nicht gewaltsam, sich von Staats wegen zu einem Gott zu bekennen, noch wird eine Staatsreligion eingeführt.
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Madam President,
es wird dennoch ein Zusammenhang hergestellt, wo es keinen gibt und keinen geben kann: nämlich zwischen den Vereinigten Staaten und einer spirituellen Wesenheit namens "Gott".
Es ist völlig wurst, welche religiösen Überzeugungen die ersten Siedler auf dem Gebiet der heutigen Vereinigten Staaten, die Autoren unserer Verfassung oder Carsten Schmidts Hund hatte - die Vereinigten Staaten sind kein irgendwie christlicher, sondern ein durch und durch säkulärer Staat. Sie können keine "Nation unter Gott" sein, da sie gar kein Verhältnis zu Gott haben können. Einzelne Menschen können das, indem sie an ihn glauben oder nicht. Aber die Vereinigten Staaten können als säkulärer Staatenbund nicht einmal zu dieser Frage Stellung nehmen. Sie haben sich überhaupt nicht für Gott zu interessieren. Das ist die persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Bürgers. Nicht des Staates.
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Madam President
Ich kann keine negativen Folgen des religiösen Eides ausmachen, im Gegenteil boomt die Immigration in die Vereinigten Staaten. Wozu also diese Änderung?
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Madam President,
Ich erlaube mir an dieser Stelle, den Verfassungstext einmal durchzugehen und dabei zwischen den Gegegebenheiten und dem Text hin- und herzugehen. (;))
Art. II Sec. 5
Die Ausübung der Religion und die Art, in der wir sie praktizieren, können nur durch Überzeugung bestimmt sein und nicht durch Zwang oder Gewalt. Daher sind alle Menschen in gleicher Weise zur freien Religionsausübung berechtigt, entsprechend der Stimme ihres Gewissens. Infolgedessen soll die Etablierung einer Staatsreligion unterbleiben.Da steht eigentlich nur, dass niemand zu einer religiösen Handlung gezwungen werden darf, die er nicht machen will. Es wird also der Nicht- oder Andersgläubige geschützt, eine bestimmte religiöse Handlung auszuüben.
Im zweiten Satz wird der Schutz umgekehrt: Dieser Satz schützt die Gläubigen aller Art davor, dass sie an religiösen Handlungen gehindert werden.Der dritte Satz schließlich besagt nur, dass es keine Staatsreligion geben soll. Und exakt bei diesem Punkt sollte man die tatsächlichen Gegebenheiten nicht außer Acht lassen.
Eine Staatsreligion besagt nur, dass das Staatsoberhaupt der Staatsreligion angehören muss, damit der höchste weltiche Würdenträger im Land auch unter dem Schutz der Religion steht. Dazu gibt es genügend Ausführungen.Außerdem bedürfte eine Staatsreligion einer Konfession, d.h. auch eine Entscheidung zwischen katholisch oder protestantisch oder orthodox, um einmal in EINER Religion zu bleiben.
Das ist der einzige Grund: Die Christen konnten sich nicht auf protestantisch oder katholisch einigen. Von allen anderen Religionen brauchen wir gar nicht erst anfangen, denn sie kamen für eine Staatsreligion überhaupt nicht in Betracht.Fakt ist: Niemand zwingt einen Einwanderer, einen gottesbezogenen Eid zu leisten, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Jeder, der ihn nicht leisten will, muss ihn auch nicht leisten, sondern kann den anderen nehmen.Des Weiteren ist die Erlangung der Staatsbürgerschaft keine religiöse Handlung, sondern eine zutiefst staatliche, sodass sie auch nicht dem Schutzbereich des Art. II Sec. 5 unterfällt. Die gesetzliche Erlaubnis zur alternativen religiösen Beteuerung ist damit nicht erforderlich und aus dem Gesetz zu streichen.
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Madam President,
kurz und knapp : Ein solcher Entwurf wird nicht meine Zustimmung erhalten. Ein an sich einfaches Gesetz muss in meinen Augen nicht komplizierter gemacht werden, derzeit läuft es eigentlich bis auf die Intoleranz mancher Bürger sehr gut mit dem Citizenship Act, Änderungsbedarf, noch dazu in dieser art, sehe ich nicht.
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Madame President,
ich werde diesem Gesetz nicht zustimmen.
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Madam President,
folgte man der Argumentation des Senators von Hybertina, könnte man Menschen auch per Gesetz zur Teilnahme an z. B. Gottesdiensten verpflichten, indem man diese einfach als "staatliche Veranstaltungen" deklarierte und erklärte, dort würde ja nur z. B. das von einer Mehrheit so gesehene geistige Fundament der Vereinigten Staaten gefeiert, niemand müsse deswegen gleich an Gott glauben. Das habe doch gar nichts mit Religion zu tun.
Liest man Article II, Section 5, der Verfassung hingegen richtig, erkennt man ihn als "Mauer zwischen Staat und Religion": keine von beiden Seiten hat irgendwas mit der anderen zu schaffen. Gott existiert für die Vereinigten Staaten als juristische Person betrachtet deshalb nicht, weil er in ihrem Wahrnehmungshorizont gar nicht existieren kann - Menschen können an Gott glauben, aber nicht Staaten. Staaten können sich in keiner Form auf Gott als philosphisches Prinzip oder gar auf eine bestimmte Religion oder bestimmte Formen des Gottglaubens berufen, da sie gar kein Verhältnis zu Gott in irgend einer Form oder Gestalt haben können. Nur einzelne Menschen können das. Die Vereinigten Staaten können sich nicht als "eine Nation unter Gott" ansehen oder bezeichnen, da sie das gar nicht beurteilen können.
Den Begriff einer "Staatsreligion" verkennt der Senator von Hybertina ferner gründlich. Diese bedeutet mitnichten nur, dass das Staatsoberhaupt einer bestimmten Religion oder Konfession anzugehören hätte. Er bedeutet zunächst einmal, dass ein Staat als juristische Person sich mit einer Religion identifiziert und diese als "seine" Religion betrachtet. Das geschieht vorliegend bereits dadurch, dass der Staat eine Gelöbnisformel vorgibt, die die Vereinigten Staaten als "eine Nation unter Gott" bezeichnet - hier wird mindestens der Monotheismus propagiert, was bereits eine wenn auch eingeschränkte Form von Staatsreligion ist. Der Staat behauptet, es gäbe genau einen Gott und er hätte irgend eine besondere Beziehung zu diesem. Das ist klar verfassungswidrig.
Und zum Einwand des Senators von Astoria State: der Entwurf wirkt deshalb "bürokratisch", weil er einige formale Änderungen am bestehenden Gesetz erfordert. Seine Regelungen sind aber ganz und gar unbürokratisch: es gibt ein neues Geläbnis für Staatsbürgerschaftanwärter, nur eben ohne Gott. Wer sein Gelöbnis religiös bekräftigen möchte, kann das tun. Wer das Gelöbnis nicht ablegen möchte, kann eben nur die Beachtung von Verfassung und Gesetzen versprechen. Das ist auch schon alles.
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Madam President,
es ist unbestritten, dass alles, wozu man gesetzlich verpflichtet ist, ein Zwang ist, den es nach jedoch zu rechtfertigen gilt.
Die verpflichtende Teilnahme bzw. die Verpflichtung zur zeitlichen Anwesenheit in einer Kirche, während dessen ein Gottesdienst läuft, ist ein Zwang, der Verfassungsregeln nicht zu decken ist.Es geht doch gar nicht darum, den Glauben vorzuschreiben, Glaube ist etwas, was meiner Meinung nach niemand erkennen kann, wenn dieser nicht nach außen verbal oder konkludent kommuniziert wird, wobei es auch hier zu Missverständnissen kommen kann: Das "alte Mütterchen", welches seit jeher bei der Landarbeit ein Kopftuch trägt, der muskulöse Mittzwanziger, der ein goldenes Kreuz um den Hals hängt, der jedoch meist alles andere als sich christlich verhält etc.
Lassen wir doch einfach die vielgenannte "Kirche im Dorf" oder auch die Moschee, die Synagoge, den Tempel etc. pp.
erhalten wir das Selbstverständnis des Staates dahingehend, dass auch nichtchristliche Religionsangehörige die gleichen Freiheits-, Zugangs- und Abwehrrechte haben, wie erklärte oder vermutete Christen,
ohne dabei jedoch zu verneinen, dass unsere Nation auf christlichen Werten ruht (die die Religionsfreiheit überhaupt erst ermöglichen),
und auch ohne die Religionsfreiheit dahingehend zu pervertieren, dass alle Religionen gleichberechtigt nebeneinander bestehen würden,
was sie nämlich einfach nicht tun ... es gibt weit über 2000 Religionen und Konfessionen auf dieser Welt ... und da zählt der Atheismus noch nichtmal mit rein. -
Madam President,
ich bestreite - wohlbemerkt als praktizierende Christin! - dass die Vereinigten Staaten auf "christlichen Werten" ruhen und dass diese Religionsfreiheit erst möglich machten!
Die Werte, auf denen unsere Nation beruht, sind die Freiheit und Rechte des Einzelnen, die Demokratie und die Gewaltenteilung. Gegen so ziemliches alles davon haben verschiedene christliche Glaubensgemeinschaften in der Vergangenheit erbitterten Widerstand geleistet und tun das vereinzelt bis heute noch. Die Vereinigten Staaten beruhen auf humanistischen, nicht irgendwie religiösen Überzeugungen. Und zu diesen gehört: religiöse Überzeugungen sind für den einzelnen Menschen da, der Staat hingegen ist für alle da und behandelt alle gleich, ohne Ansehen ihrer religiösen Ansichten. Man ist kein "besserer" oder "richtigerer" Bürger, wenn man dem christlichen Glauben anhängt oder die Werte und Prinzipien des Staates aus dem Christentum ableitet.
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Honorable Members of Congress,
die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten enthält einen ausdrücklichen Gottesbezug, der aus Sicht unserer Vorfahren die Gründung dieser Nation erst möglich machte und elementarer Teil der Begründung für diese ist. Wie man von dieser Grundlage ausgehend zu dem Schluss gelangen kann, unsere Nation ruhte nicht auf christlichen Werten, setzt einen mir nicht nachvollziehbaren Gedankengang voraus. Ich bin jedoch sicher, dass die Mehrheit meiner Wähler diesen ebenso wenig teilt wie ich.
Diese Initiative ist nicht im Interesse New Alcantaras.
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Madam President,
die Verfassung besagt: die Etablierung einer Staatsreligion soll unterbleiben.
Das bedeutet, wie bereits dargelegt, nicht nur, dass der Präsident sich nicht zu einer bestimmten Religion oder Konfession bekennen muss.
Es verbietet den Vereinigten Staaten als Ganzem, sich als Staat mit irgendwelchen religiösen Organisationen, Lehren oder Ansichten irgendwie zu identifizieren. Und sei es nur ganz allgemein der Monotheismus, indem von irgend einem, aber eben einen definitiven, Gott die Rede ist, unter dem die Vereinigten Staaten als Religion existieren.
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Senator Fox,
Ihrem Gedankengang folgend, darf der Staat durch seine Vertreter aber auch überhaupt keine Eide abnehmen und keine erhöhten Strafen bei Eidbruch verhängen, auch nicht bei Gericht.
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Madam President,
wenn der Senator von Hybertina Eide für religiöse Handlungen hält, ist er schon wieder auf dem Holzweg. Jedenfalls, wenn er diese irgendwie im Kontext seiner Theorie einer impliziten christlichen Staatsreligion sieht. Was das Christentum von Eiden hält, kann er bei Mt 5,33 ff. nachlesen.
Eide sind in der Praxis heuzutage rein weltliche Bekräftigungen einer persönlichen Aussage. Zu erkennen daran, dass mancher es aus religiösen Gründen ablehnt, einen Eid zu leisten, aber niemand aus religiösen Gründen auf einem Eid besteht.
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