S. 2010-015 Elections of the House of Representatives Reform Bill

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 1.692 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Charlotte McGarry.

  • Mr. Speaker,


    der Vorschlag des ehrenwerten Representative Byrd, über eine Verkleinerung des Repräsentantenhauses erst nach der Entscheidung über Erhalt oder Änderung des gegenwärtigen Wahlverfahrens zu entscheiden, trifft selbstverständlich auf meine Zustimmung.


    Eine angenommene Verkleinerung des Repräsentantenhauses auf z. B 6 oder 5 Sitze hätte - bei Erhalt des aktuellen Wahlverfahrens - eine Anhebung der effektiven Sperrklausel auf hier 16,6 bzw. 20% zur Folge. Und würde es damit für kleinere Listen und unabhängige Kandidaten noch schwieriger machen, das von diesen kaum wirksam genutzte Quasi-Monopol der großen Parteien auf Sitze im Repräsentantenhaus zu brechen. Eine Verkleinerung empfände ich somit wenn, dann nur im Zusammengehen mit einer Reform des Wahlverfahrens für sinnvoll.


    Im Übrigen vermag ich die Besorgnisse des ehrenwerten Representatives gegen ein pluralistischer besetztes Repräsentantenhaus anhand der politischen Realität in den Vereinigten Staaten nicht nachzuvollziehen.


    Zum denke ich von der Verfassung gewollten unterschiedlichen Charakter der beiden Häuser des Kongresses habe ich mich ja bereits geäußert:

      Der Reiz des Repräsentantenhaus könnte darin liegen, dass es durch die gegenüber dem Senat kürzere Legislaturperiode und die bundesweite Wahl seiner Mitglieder auch Newcomern, Quereinsteigern und Außenseiten eine Chance gibt, politische Macht übetragen zu bekommen und Einfluss auszuüben. So wird ein Schuh aus den beiden Kammern des Kongresses und ihren unterschiedlichen Charakteren: das Repräsentantenhaus als die offenere und lebhaftere, buntere und flexiblere, mithin etwas volksnähere Kammer. Und der Senat - dessen Name sich von "Ältestenrat" ableitet - als die etwas ruhigere und gediegenere, skeptischere und kritischere Kammer.

    Davon sind wir in der Realität leider weit entfernt. Der Senat, in dem es wohl seit langer Zeit - wenn überhaupt jemals - keine absolute Mehrheit irgend einer Partei oder Strömung mehr gegeben hat, beweist eigentlich konstant, wie gut Dialog und Kompromisssuche funktionieren können. Und in ihren Ergebnissen dem "Durchpeitschen" von Anträgen anhand starrer Mehrheiten nicht unterlegen sind.


    Allein das Repräsentantenhaus ist ein chronisches Sorgenkind der astorischen Politik. Unabhängige und Angehörige kleiner Parteien, die sich gerne dort würden engagieren wollen, können das auf Grund einer immens hohen effektiven Sperrklausel nicht. Statt dessen sind die großen Parteien, für deren Mitglieder das House praktisch reserviert ist, vielfach gezwungen, Mitglieder in dieses zu entsenden, die die Schwerpunkte ihrer Arbeit zu den gegebenen Zeiten eigentlich in anderen Funktionen sehen. Zum Beispiel als Bundesminister, Behördenleiter oder Gouverneure. Im Zweifel winken sie also, mangels allein der zeitlichen Möglichkeit, sich ein eigenes Bild von einer behandelten Materie zu machen, wirklich nur nach Parteilinie durch, oder eben nicht.


    Dem Volk fehlt damit ein wichtiges von unserer Verfassung vorgesehenes Instrument, sich selbst und seine Interesse zu vertreten, seine Regierung und die andere Kammer des Kongresses zu kontrollieren.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader



  • Honorable Members of Congress:


    Congressman Aspertine wird gebeten, auf den korrekten Gebrauch der Anredeformen zu achten.


    Vielen Dank.



    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mr. Speaker,


    ich halte es für gefährlich die Zusammensetzung des Repräsentantenhauses immer weiter herunterzubrechen, aber damit stehe ich scheinbar alleine.


    Eine Anmerkung: Für den Fall dass wir erreichen, was scheinbar unter anderem Ziel der Wahlreform ist, dass wir mehr Listenvorschläge und ein breiteres Kandidatenspektrum bekommen, dann halte ich das Wegfallen der Nachwahlen jedoch für unpraktikabel.
    Um ein Zahlenbeispiel zu nehmen: Wenn wir wie bisher beispielsweise 8 Kandidaten hatten, welche auf zwei Listen verteilt waren, gab es in der Regel theoretisch genügend Nachrücker, sollte ein Mandat vakant fallen.
    Hätten wir in Zukunft jedoch vier Listen, mit dann logischerweise durchschnittlich zwei Sitzen wird es die absolute Ausnahme werden, dass sich überhaupt genügend große Listen finden, um eine Versorgung mit Nachrückern zu gewährleisten. Wenn wir dann noch die Nachwahlen abschaffen, werden mehrere vakante Sitze die Regel werden.


    Wenn der Kongress die Reform inhaltlich so beschließen sollte, dann gebe ich doch zu bedenken, dass man hier die Streichung von Nachwahlen aus der Änderung herausnimmt.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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  • Mr. Speaker,


    das von dem ehrenwerten Congressman Byrd besorgte Szenario könnte nach dem reformierten Wahlverfahren nicht schneller eintreten als bis vor Einführung der Nachwahlen zu vakant gefallenen Sitzen. Im Gegenteil, da künftig Kandidaten statt Listen gewählt würden, und die Listen nur noch Aufschluss darüber gäben, ob und welcher politischen Gruppierung einer Kandidat angehört, kann so lange nachgerückt werden, wie es Kandidaten gab.


    Fällt ein Mandat vakant, rückt derjenige Kandidat mit dem besten Wahlergebnis nach, dem nach der Wahl kein Mandat zugeteilt werden konnte. Dann der Nächstplatztierte, und wieder der Nächstplazierte usw.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader



  • Honorable Members of Congress:


    Die Aussprache wird um 72 Stunden ab jetzt verlängert.



    President pro temp of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Mr. Speaker,


    auch wenn mich das Konzept eine stärker gespalteten Fraktionslandschaft nicht überzeugen kann, haben Sie mich von der Möglichkeit ihres Änderungsgesetztes überzeugt, Madam Senator. Der Weg gefällt mir nicht, aber wie müssen etwas ändern und die uns vorliegende Idee ist eine Alternative.


    Ich werde mich enthalten, eine längere Aussprachezeit halte ich nicht für nötig.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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  • Mr. Speaker,


    nachdem mir kein anderslautender Entwurf vorliegt, muss ich für meinen Teil auf die Verfassungswidrigkeit dieses Entwurfes verweisen:


    Section 3 - Change of Article II, Section 1, of the Election of Congress Act
    (1) Article II, Section 1, § 3, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Treten zu einer Wahl weniger Kandidaten an, als Mandate im Repräsentantenhaus zu besetzen sind, bleiben die nicht zu besetzenden Mandate für die Dauer der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses vakant.


    Im gleichen Atemzug möchte ich auf den von mir bereits in Regierungszeit unternommenen Versuch hinweisen, die unbefriedigende, aber leider verfassungsmäßig gebotene Unmittelbarkeit der Nachwahlen bei einem Vakanzeintritt zum Wohle des Wertes einer demokratischen Wahl der Inflation fernzuhalten.


    Es mag zwar richtig sein, dass der Kongress ein verfassungswidriges Gesetz beschließen kann und dieses solange gültig ist, bis es nicht durch den Kongress oder den Supreme Court wieder aufgehoben wird. Der Supreme Court wird jedoch keine abstrakte Normenkontrolle durchführen. Eine Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist nur möglich, wenn jemand in eigenen Rechten verletzt ist, egal ob im Zuge des Organstreitverfahrens oder der Verfassungsbeschwerde.


    Wenn das Gesetz eine Vakanzregelung bis zum Ende der Legislaturperiode aufstellt, dann ist dies verfassungswidrig, aber dennoch nicht vom Supreme Court angreifbar, da kaum ein Wähler eine Verletzung seiner subjektiven Rechte geltend machen kann, die ihm objektiv aus der Rechtsordnung über die Wahlen, selbst bei Nachwahlen, zukommen.


    Dennoch ist dies unbefriedigend für mich, einem verfassungswidrigen Gesetz zuzustimmen, auch wenn dieses nach seinen Zielen Gerechtigkeit schaffen und Inflation des Wertes einer demokratischen Wahl verhindern soll.


    Ich möchte daher die Antragsstellerin ersuchen, eine Verfassungsänderung einzubringen, damit nichts faul ist im Staate Astor.

  • Mr. Speaker,


    im Hinblick auf die seitens des ehrenwerten Senators von Hybertina vorgebrachten Einwände möchte ich meinen Entwurf wie folgt abändern (Änderung rot markiert):


    Election of the House of Representatives Reform Bill


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz reformiert das Wahlverfahren zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten sowie die Neubesetzung während einer Legislaturperiode in demselben vakant gefallener Mandate.


    Section 2 - Change of Article II, Section 3, of the Election of Congress Act
    Article II, Section 3, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    (1) Die Abgeordneten werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wähler hat zu den Repräsentantenhauswahlen so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (3) In das Repräsentantenhaus ziehen unabhängig von ihrer Listenzugehörigkeit diejenigen Kandidaten ein, die in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle zu besetzenden Mandate vergeben sind.
    (4) Entfällt das letzte zu vergebende Mandat auf mehr als einen Kandidaten, so entscheidet in dieser Reihenfolge: [list=1][*]die Gesamtzahl der auf die Liste, auf der ein Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen; [*]die Position der Kandidaten auf der Liste, auf welcher sie kandidiert haben, in absteigender Reihenfolge; [*]eine Stichwahl zwischen den Kandidaten, auf die das letzte zu vergebende Mandat entfallen ist; [*]bei ergebnisloser Stichwahl das vom Direktor des Bundeswahlamtes zu ziehende Los.[/list=1]
    Section 3 - Change of Article II, Section 1, of the Election of Congress Act
    (1) Article II, Section 1, § 3, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Treten zu einer Wahl weniger Kandidaten an, als Mandate im Repräsentantenhaus zu besetzen sind, so gilt die Anzahl der entsprechend diesem Gesetz im Repräsentantenhaus zu besetzenden Mandate mit der Feststellung der zuzulassenden Kandidaturen durch das Electoral Office automatisch als auf die Anzahl der sich um ein Mandat zu bewerbenden Kandidaten reduziert, sofern diese mindestens fünf beträgt.


    (2) Article II, Section 1, § 4, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Bewerben sich in einer Wahl weniger als fünf Kandidaten um ein Mandat im Repräsentantenhaus, so gilt die Anzahl der an fünf fehlenden Mandate für die Dauer bis zur nächsten bundesweiten Wahl als vakant, gemeinsam mit dieser ist eine Nachwahl der vakanten Mandate entsprechend der Vorschriften des Article II, Section 3, dieses Gesetzes durchzuführen.


    (3) Article II, Section 1, § 5, des Election of Congress Act wird gestrichen.


    Section 4 - Change of Article I, Section 6, § 5, of the Election of Congress Act
    (1) Article I, Section 6, § 5, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt ohne Ansehen seiner Listenzugehörigkeit in der letzten Wahl des Repräsentantenhauses derjenige bisher nicht berücksichtigte Kandidat nach, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten gilt die Reihenfolge nach Article II, Section 3, § 4, No. 1 - 2, bei weiterer Gleichrangigkeit zweier oder mehr Kandidaten das Verfahren nach Article II, Section 5 dieses Gesetzes.


    (2) Article I, Section 6, des Election of Congress Act wird folgender § 6 angefügt:


    Stehen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes des Repräsentantenhauses keine Nachrücker für dessen Mandat mehr zur Verfügung, so bleibt dieses bis zur nächsten bundesweiten Wahl vakant, gemeinsam mit dieser ist eine Nachwahl des vakanten Mandates entsprechend der Vorschriften des Article II, Section 3, dieses Gesetzes durchzuführen. Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.


    Section 5 - Change of Article II, Section 4, and Incorporation of a Section 5 and Section 6, to the Election of Congress Act
    (1) Article II, Section 4, des Election of Congress Act wird unter der Überschrift Runoff election wie folgt neu gefasst:


    (1) Ist zur Vergabe eines oder mehrerer Mandate im Repräsentantenhaus nach Article II, Section 3, § 4, No. 3, eine Stichwahl erforderlich, so hat diese unverzüglich nach Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses der Wahl zum Repräsentantenhaus zu beginnen.
    (2) Wahlberechtigt ist, wer zur entsprechenden Wahl zum Repräsentantenhaus wahlberechtigt war, sofern er seine Wahlberechtigung nicht zwischenzeitlich verloren hat. Eine gesonderte Auslegung eines Wählerverzeichnisses erfolgt nicht, es gilt das Wählerverzeichnis des ersten Wahlganges.
    (3) Wählbar sind in der Stichwahl alle Kandidaten des ersten Wahlganges, die in diesem jeweils so viele Stimmen auf sich vereinigt haben, dass ohne einen oder mehrere Wahlbeweber mit gleicher Stimmenzahl das letzte oder eines der letzten Mandate im Repräsentantenhaus auf sie entfallen wäre.
    (4) Kandidaten in der Stichwahl treten auf der gleichen Liste und innerhalb dieser in der gleichen Reihenfolge an, in der sie im ersten Wahlgang kandidiert haben.
    (5) Jeder Wahlberechtigte hat in der Stichwahl so viele Stimmen, wie noch Mandate im Repräsentantenhaus zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (6) In das Repräsentantenhaus ziehen in der Stichwahl diejenigen Kandidaten ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet zunächst die Gesamtzahl der auf Liste, auf welcher der Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen, bei Stimmengleichheit innerhalb dieser Liste die Position auf der Liste in absteigender Reihenfolge, bei weiterer Stimmengleichheit das von Wahlleiter zu ziehende Los.
    (7) Ist nach der Stichwahl ein Losentscheid des Wahlleiters zur Besetzung aller noch zu vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus erforderlich, so zieht dieser unmittelbar nach Ermittlung des Ergebnisses der Stichwahl Lose, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind, und gibt das Ergebnis des Losverfahrens zusammen mit dem Ergebnis der Stichwahl bekannt.


    (2) Nach Article II, Section 4, dieses Gesetzes wird eine Section 5 unter der Überschrift Runoff election in case of vacancy mit dem folgenden Wortlaut eingefügt:


    (1) Ist zur Neubesetzung eines nach Article I, Section 6, § 1, dieses Gesetzes vakant gefallenen Mandates eine Stichwahl erforderlich, so findet diese parallel zur nächsten bundesweiten Wahl nach den Vorschriften von Article II, Section 4, dieses Gesetzes statt, bis zur Durchführung dieser Stichwahl bleibt das Mandat vakant.
    (2) Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.


    (3) Nach Article II, Section 5, dieses Gesetzes wird eine Section 6 mit dem Wortlaut der bisherigen Section 4 eingefügt.


    Section 6 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt unter den durch die Verfassung der Vereinigten Staaten bestimmten Modalitäten in Kraft.


    Dieses Verfahren ist verfassungsrechtlich unproblematisch, da die Zahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses nach der Verfassung durch Gesetz zu bestimmen ist. Ferner bestimmt die Verfassung nur, dass in bestimmten Fällen Nachwahlen stattzufinden haben, nicht aber, dass dieses "unverzüglich" oder gar "sofort" stattzufinden hätte. Im Gegenteil, die Verfassung selbst ist erkennbar an einem regelmäßigen Turnus bundesweiter Wahlen interessiert, da sie selbst für sämtliche bundesweite Wahlen fixe Wahlmonate festschreibt.


    Es verbleibt bewusst dabei, dass Mandate im Repräsentantenhaus für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten vakant bleiben können. Dieser drohende unbefriedigende Zustand soll die Bedeutung der Mandate im Repräsentantenhaus und mit einer Wahlbewerbung einhergehende Verantwortung des Bürgers unterstreichen: jede Kandidatur für das Repräsentantenhaus ist wichtig, und mit jedem Mandatsgewinn geht eine erhebliche Verantwortung des Gewählten einher. Auf eine Kandidatur soll nicht vorschnell verzichtet werden, "weil sie ja sowieso keine Aussicht auf Erfolg hat", es soll aber auch nicht leichtfertig für das Repräsentantenhaus kandidiert werden, weil dieses ja "die Kammer des Kongresses mit der Drehtür ist", in der bei Bedarf schnell und problemlos personelle Rochaden ausgeführt werden können.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader

    Einmal editiert, zuletzt von Ashley Fox ()

  • Mister Speaker,


    mit dem Wortlaut dieses Gesetzes wird weiterhin nicht der Verfassung der Vereinigten Staaten entsprochen. Gerade Senator Fox, die sonst immer auf der wortwörtlichen Lesweise der Verfassung pocht, sollte dies bewusst sein.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Speaker,


    der ehrenwerte Senator von Astoria State möge seinen Einwand bitte näher begründen. Dann bin ich selbstverständlich gerne bereit, darauf zu erwidern oder meinen Entwurf neuerlich zu überarbeiten, sollte ich seine Einwände als berechtigt erkennen.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader

  • Mr. Speaker,


    selbstverständlich gerne, jedoch dachte ich die Senatorin von Assentia kennt die Verfassung und sieht beim Lesen ihres Entwurfes vielleicht selbst die Schwachstelle.


    In Article 3, Section 3 sagt die Verfassung:



    (4) Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so soll er umgehend nach demokratischen Grundsätzen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften neu besetzt werden, und das neue Mitglied soll bis zum Ende der Funktionsperiode des Hauses amtieren.


    Eine Vakanz bis zur nächsten bundesweiten Wahl halte ich daher für nicht zulässig da damit die Neubesetzung nicht umgehend erfolgt.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Speaker,


    der ehrenwerte Senator von Astoria State möge bitte das gegenwärtige Verfahren nicht unbedacht lassen: fiele etwa heute ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so wäre:

    • dieser Umstand dem Electoral Office zur Kenntnis zu bringen und von diesem zur Kenntnis zu nehmen;
    • ein Zeitraum für die Nachwahl anzusetzen und diese anzukündigen;
    • eine Frist für die Anmeldung von Kandidaturen zur Nachwahl zu bestimmen;
    • ein Wählerverzeichnis auszulegen;
    • die eingereichten Kandidaturen zu prüfen;
    • die Wahl durchzuführen;
    • das Wahlergebnis auszuwerten und endgültig amtlich festzustellen;
    • der Gewählte als Mitglied des Repräsentantenhauses zu vereidigen.

    Das ist ein sich bereits über mindestens Wochen erstreckender Prozess.


    Nicht umsonst ist "umgehend" kein juristischer Terminus, sondern kennen Juristen, wenn sie keine kalendarische Frist bestimmen, nur die Begriffe "sofort" (selbsterklärend, und im Rechtsverkehr realiter kaum umsetzbar, daher ungebräuchlich), und "unverzüglich" (ohne schuldhaftes Zögern des zur Handlung Verpflichteten).


    Was die Verfassung bei gewissenhafter Auslegung ihres unglücklichen Begriffes "umgehend" nur meinen kann, ist die höchste zweckmäßige und für das Electoral Office menschlich überhaupt zu leistende Geschwindigkeit. Diese liegt aktuell nicht nennenswert über dem von meinem Entwurf vorgesehenen Turnus.


    Die zweimonatige Vakanz ist dabei ja auch wie gesagt der Extremfall, in der Praxis dürfte diese Phase vielfach nicht länger dauern als aktuell vielfach der Fall.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader

  • Mister Speaker,


    das "Besetzen des vakanten Mandates" beginnt in meinen Augen in dem Zeitpunkt in dem die Wahl ausgeschrieben wird, also "unverzüglich" nachdem das USEO davon erfährt. Von daher wird der Entwurf in dieser Form von mir keine Zustimmung erhalten.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Speaker,


    dem Wähler nutzt es gar nichts, wenn ihm zwar ein Vertreter seiner Interessen im Repräsentantenhaus fehlt, das notwendigerweise komplexe und zeitaufwändige Verfahren zur Bestimmung eines Nachfolgers des ausgeschiedenen Volksvertreters aber bereits in Gang gesetzt ist. Die Bürger profitieren nur von gewählten, vereidigten und aktiven Mitgliedern des Repräsentantenhauses.


    Ziel meines Entwurfes ist es, dass die gesetzliche Anzahl an Repräsentantenhausmitgliedern gewählt wird und - anders als gegenwärtig der Fall - möglichst jedes von diesen auch über die volle Legislaturperiode aktiv durcharbeitet.


    Vakanzen sind unbeschadet all dessen nie völlig zu vermeiden. Um diesem schlicht in der Lebenswirklichkeit begründeten Problem zu begegnen sieht mein Entwurf auch bereits eine den Bestimmungen der Verfassung genügendes Nachrückverfahren vor.


    Erst wenn dieses aus tatsächlichen Gründen nicht mehr greifen kann, entstehen überhaupt Vakanzen. Diesem Fall soll aber bereits durch die mit dem Entwurf bezweckte Aufwertung des Repräsentantenhauses begegnet werden. Zudem bin ich zuversichtlich, dass der von dem ehrenwerten Representative Byrd angekündigte Entwurf zu einer gesetzlichen Verkleinerung des Repräsentantenhauses den Kongress erfolgreich wird passieren können. Auch das würde die Gefahr von Vakanzen noch weiter vermindern.


    In Ausnahmefällen können solche natürlich immer noch auftreten, und dann muss man sich fragen: wie will die Verfassung, dass das Gesetz diesen begegnet? Die Verfassung spricht hier von "umgehend", was realiter gar nicht wortwörtlich machbar ist. Das Ausscheiden eines Mitgliedes des Repräsentantenhauses sowie dessen Nachrücker müssen zunächst durch das Kongresspräsidium formgerecht festgestellt und der Nachrücker vereidigt werden - das ist schon nicht mehr "umgehend", sondern bereits nur noch "unverzüglich". Die Verfassung äußert ferner ihren expliziten Wunsch nach fixen Wahlterminen, und nicht ständigen Wahlen kreuz und quer durch das Kalenderjahr.


    Es steht dem ehrenwerten Senator von Astoria State frei, einen eigenen ausformulierten Vorschlag vorzulegen, der tatsächlich eine im Wortsinne umgehende Neubesetzung vakant gefallener Sitze im Repräsentantenhaus ermöglicht. Ich harre gespannt seiner Ideen, wie er das bewerkstelligen möchte. Egal, ob nach dem geltenden oder dem von mir vorgeschlagenen neuen Wahlverfahren.


    "Sofort" ist nicht möglich, selbst wenn bereits ein Nachrücker feststeht. "Unverzüglich" hingegen kann durchaus und sollte vernünftigerweise im Zusammenhang mit dem von der Verfassung selbst bestimmten Turnus bundesweiter Wahlen ausgelegt werden. Und auch diese Notwendigkeit ergibt sich ja überhaupt erst nach Ausschöpfung des einkalkulierter Reservoirs demokratisch legitimierter Nachrücker, die binnen kurzer Zeit ein vakant gefallenes Mandat neu besetzen können.


    Die Frage ist nun, was der Verfassung lieber ist: nach ggf. Ausschöpfung eines Reservoirs demokratisch legitimierter Nachrücker eine Nachwahl zu beginnen, die evtl. nur wenige Tage vor dem Ende einer sowieso stattfinden bundesweiten Wahl endet und deren Wahlsieger vielleicht nur für überhaupt wenige Tage dem Repräsentantenhaus angehört? Oder sich gleich nach ihrem grundsätzlichen und ausdrücklichen Wunsch feststehender Termine bundesweiter Wahlen zu richten?


    In die Beurteilung dieser Frage sollte reinen Gewissens auch die Motivation des ehrenwerten Senators von Astoria State einfließen: dieser hatte gleich zu Beginn der Aussprache geäußert, dem Entwurf sowieso und aus Gründen, die nichts mit seiner Vereinbarkeit mit der Verfassung zu tun haben, nicht zustimmen zu wollen. Anders als der ehrenwerte Senator von Hybertina sucht er erkennbar keinen Weg, den Entwurf mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Er sucht Argumente für Gegenstimmen, seine Auslegungn der Verfassung ist ihm dabei nur ein willkommener formaler Grund.


    Natürlich könnte man, wie von dem ehrenwerten Senator von Hybertina vorgeschlagen, zunächst die Verfassung ergänzen, wogegen sich mindestens der ehrenwerte Senator von Astoria State aber wohl ebenfalls sperren würde. Denn ginge ihm ja ein wertvolles Argument gegen die von ihm nicht gewollte Wahlrechtsreform verloren.


    Oder aber man setzt sich mit den Anmerkungen des ehrenwerten Senators von Hybertina auseinander, passt den Entwurf wie geschehen entsprechend diesen an und legt ihn in der Folge als verfassungskonform aus.


    Die Entscheidung obliegt den ehrenwerten Mitgliedern des Kongresses.

    Ashley Fox


    Former Senator for Assentia
    Former Chairperson of the Republican National Committee
    Former Republican Congressional Caucus Leader



  • Honorable Members of Congress:


    Die Aussprache wird um 48 Stunden ab jetzt verlängert.



    President pro temp of the Senate

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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • Honorable Members of Congress:


    Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmungen werden eingeleitet.



    President of the Senate

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    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

    Einmal editiert, zuletzt von Charlotte McGarry ()

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