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Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 227 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Charlotte McGarry.


  • Astoria City | August 4th, 2010



    Madam President,


    ich ersuche hiermit gemäß der Standing Orders of Congress um die Erteilung des Rederechts wärend der und beschränkt auf die Debatte zum von Senator Hodges eingebrachten Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill.


    Ich beantrage das Rederecht weil der Gesetzentwurf unter meiner Federführung entstanden ist und ich insoweit einen wichtigen Beitrag zur Debatte des Konresses leisten könnte und weil eine Übermacht der Exekutive gegenüber der Legislative aufgrund der Erteilung des Rederechtes allgemein aber insbesondere in diesem sepzifischen Fall nicht zu erwarten ist.


    Der Gesetzentwurf ist unter meiner Federführung entstanden. Es versteht sich von selbst, dass der Autor eines Gesetzes sich zwangsläufig über jedes einzelne Detail, über jedes Wort Gedanken machen musste und insoweit sich besonders gut mit dem Entwurf und seiner Begründung auch im Zusammenspiel mit anderen Rechtsmaterien auskennt. Es ist im Sinne des Kongresses und der Bürger, eine möglichst fundierte, qualifizierte und transparente Debatte zu führen. Obgleich Senator Hodges den Antrag sicher gut vertreten kann - andernfalls hätte er ihn nicht eingebracht - glaube ich dass sich aus dem Zustandekommen wie beschrieben durchaus ein Grund ergibt, mir das Rederecht für die öffentliche Debatte zu erteilen.


    Der Erteilung des Rederechtes würde entgegenstehen, wenn die Unabhängigkeit der Legislative dadurch in Gefahr oder eine Übermacht der Exekutive dadurch zu erwarten wäre. Dies zu verhindern ist die Funktion der Gewaltenteilung, die ihrerseits schon in der Verfassung durch ein System der gegenseitigen Kontrolle und des Ausgleichs flankiert und teilweise durchbrochen ist. Die einmalige Erteilung des Rederechtes ist ein vergleichsweise milder Eingriff in die Gewaltenteilung, bspw. verglichen mit einem Initiativrecht, einem obligatorischen Rederecht oder auch dem tatsächlich existierenden Vetorecht des Präsidenten.


    Ergänzend und entscheidend kommt bei der spezifisch hier vorliegenden Initiative hinzu, dass Gegenstand des Gesetzes eine Erweiterung der Befugnisse des Senats als Teil der Bundeslegislative ist. Dieser spezifische Gegenstand der Initiative lässt Sorgen über eine unverhältnissmäßige Machtausdehnung der Exekutive durch das Erteilen des Rederechtes unbegründet erscheinen. Insoweit ist den Vorzügen einer Teilnahme meiner Person an der Debatte gegenüber den möglichen Bedenken in diesem spezifischen Fall aus meiner Sicht der Vorzug zu geben. Ich freue mich auf Ihre Antwort,




  • To the Attorney General:


    Das erbetene Rederecht erteile ich, sobald Senator Hodges seinen Antrag begründet hat.
    Eine Beteiligung der Administration an der Diskussion halte ich für ausnahmsweise für vertretbar,
    aber der Kongress kennt keine Regirerungsanträge und muss Anträge deswegen
    aus sich selbst heraus begründen können.


    Ich bitte gegebenenfalls um Erinnerung, falls ich nicht daran denke, das Rederecht zu erteilen.



    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • To the Attorney General:


    Das erbetene Rederecht wird erteilt.



    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

    Einmal editiert, zuletzt von Charlotte McGarry ()

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