Sie sind offensichtlich nicht in der Lage zu verstehen, dass es sich dabei nicht um ein Gesetz, sondern um Gewohnheitsrecht handelt. Ich kann Ihnen auch nicht das Privatrecht der Vereinigten Staaten zeigen und trotzdem verhandeln unsere Gerichte darüber und es gibt Bücher dazu.
Wenn dem so wäre steht dem immer noch die Verfassung entgegen, selbst im Pyrnhagen-Hohenburg Regime besagt diese:
Zitat von Dreibürgische Verfassung
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, Männer und Frauen gleichberechtigt.
Nehme ich einer Grppe also das Wahlrecht weg, ist diese Gleichheit nicht mehr da. Also verstößt das Regime, das Sie hier hofieren gegen die eigene Verfassung