2010/06/007 2nd Senate Hearings Procedure Act Amendment Bill
- Bastian Vergnon
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Mr. Speaker,
bisher sieht der Senate Hearings Procedure Act lediglich Hearings für die Leiter der obersten Bundesbehörden vor. Bei der jetzigen Kontroverse über die Ernennung von Extraordinary Prosecutors stellt sich mir allerdings die Frage, weshalb dies so ist und weshalb nicht auch diese Amtsträger vor ihrer Ernennung ein Hearing bekommen sollten.
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Mister Speaker,
ich weise darauf hin, dass dieser Antrag aufgrund der ausschließlichen Kompetenz des Senats gem. Art. III, Sec. 6, SSec. 2 der Bundesverfassung nur durch den Senat zu behandeln ist.
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Mr. Speaker,
ich würde Congressman O'Neill ja eigentlich Recht geben, doch der damalige Senate Hearings Procedure Act wurde sowohl vom Senat als auch vom Repräsentantenhaus verabschiedet. Ich bin mir daher nicht sicher, ob eine Änderung des Gesetzes alleine durch den Senat überhaupt zulässig wäre.
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Mister Speaker,
Art. III, Sec. 6, SSec. 2 der Bundesverfassung besagt zwar, dass "Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger (...) der Bestätigung ausschließlich durch den Senat (bedürfen)", jedoch heißt dies nicht automatisch, dass ein Gesetz, welches die Hearings im Senat regelt, ohne das Repräsentantenhaus abgeschlossen werden kann. Denn Art. III, Sec. 6, SSec. 2 sagt weiterhin, dass "(Der Senat) ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses gesetzliche Regelungen erlassen (kann), welche es dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ermöglichen, bestimmte Beamte und Amtsträger in Eigenregie zu berufen.".
Die Verfassung sieht also die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Senats nur bei solchen Bills, die es dem Präsidenten erlauben Amtsträger ohne Zustimmung des Senats zu ernennen. Der Senate Hearing Procedure Act passt aber meiner Meinung nach nicht in diese Kategorie. -
Mister Speaker,
ich danke meiner geschätzten Kollegin aus Astoria State für ihren Einwand. Ihre Argumentation gibt meine Auffassung und mutmaßlich auch die des Speaker of the House wider.
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Mr. Speaker,
nachdem dies nun hoffentlich geklärt ist, möchte ich meine ehrenwerten Kollegen fragen, was sie denn inhaltlich zu dem Entwurf zu sagen haben.
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Mister Speaker,
ich begrüße den Entwurf und halte ihn für unstrittig. Gleichzeitig beantrage ich eine Verkürzung der Aussprache.
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Mister Speaker,
die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Madam Senator Cunningham genannt hat, sind in der Tat zutreffend. Ich ziehe meinen Einwand zurück, auch wenn ich der Auffassung bin, dass für Verfahren innerhalb des Senats das Repräsentantenhaus nicht eingreifen dürfen sollte.
Bis auf Weiteres sehe ich aber keine andere Möglichkeit, diesen Zustand zu ändern, als den hier aufgezeigten einer Änderung des Senate Hearings Procedure Act durch beide Kammern des Kongresses.
Inhaltlich stimme ich dem Antrag von Senator Hodges zu und unterstütze ihn.
Gegebenenfalls sollte ins Auge gefasst werden, die unschönen Formatierungsfehler ("Ñ", "ƒ", etc.) im Gesetz mit der vorliegenden Bill anzupassen.
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Mr. Speaker,
ZitatOriginal von Bob O'Neill
Gegebenenfalls sollte ins Auge gefasst werden, die unschönen Formatierungsfehler ("Ñ", "ƒ", etc.) im Gesetz mit der vorliegenden Bill anzupassen.das halte ich grundsätzlich für eine gute Idee, möchte jedoch die Frage stellen, inwieweit die Library of Congress nicht einfach so die falschen Zeichen durch die im Kongress damals ja durchaus beschlossenen Umlaute ersetzen könnte, wenn der entsprechende Eintrag ohnehin gerade aktualisiert wird.
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Zitat
Original von Charlotte McGarry
Gleichzeitig beantrage ich eine Verkürzung der Aussprache.Mr. Speaker,
den Antrag der geschätzten Kollegin aus New Alcantara unterstütze ich.
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Mr. Speaker!
ZitatOriginal von Norman Howard Hodges
[...]das halte ich grundsätzlich für eine gute Idee, möchte jedoch die Frage stellen, inwieweit die Library of Congress nicht einfach so die falschen Zeichen durch die im Kongress damals ja durchaus beschlossenen Umlaute ersetzen könnte, wenn der entsprechende Eintrag ohnehin gerade aktualisiert wird.
Soweit ich es ersehen kann, besitzt der Chief Archivar diese Kompetenz nicht. -
Mister Speaker,
das Gesetz wurde nicht mit fehlerhaften Zeichen beschlossen, sondern in korrekter Form. Jegliche nachträgliche Änderung liegt in technischen Mängeln der Library of Congress* begründet und ist demzufolge von dieser und nicht vom Kongress zu korrigieren.
SimOff
*) Ich weiß, das Forum, aber wie soll man das VL formulieren?
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Mr. Speaker,
genau die von Madam Senator McGarry vertretene Ansicht wollte ich zum Ausdruck bringen - das Gesetz hat mit korrekten Umlauten den Kongress passiert.
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Mr. Speaker,
dies sehe ich ebenfalls so. Ich bin nicht der Ansicht, dass die Library of Congress für die Ausbesserung von Übertragungsfehlern eine gesonderte Ermächtigung benötigt.
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